Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 7. Beweisverfahren mit vorangegangener außergerichtlicher Vertretung

Rz. 55 Ist dem Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV oder auch die der Nr. 2303 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens zur Hälfte, höchstens zu 0,75, angerechnet, da dies dann das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV ist.[16] Die Gesc...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 32 Wird der Anwalt mit einer Hilfsaufrechnung befasst, ergeben sich Streitwertprobleme, die vor allem aus der Frage resultieren, inwieweit § 45 Abs. 3 u. 4 GKG auf die anwaltliche Tätigkeit anzuwenden ist. Rz. 33 Nach § 45 Abs. 3 GKG kann sich bei einer Hilfsaufrechnung der Streitwert erhöhen. Voraussetzung istmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (9) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 41 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – zusätzlich mit nicht anhängigen Gegenständen beauftragt werden. Dann entsteht auch für ihn aus dem Mehrwert eine zusätzliche 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV. Beispiel 18: Verkehrsanwaltstätigkeit mit teilweiser vorzeitiger Erledigung nicht anhängiger Gegenstände In einem Rechtsstreit...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Kombinationen

Rz. 67 Möglich sind auch Kombinationen verschiedener Anrechnungstatbestände.[24] Beispiel 39: Kombination mehrerer Anrechnungstatbestände Im Rechtsstreit klagt der Kläger die Hauptforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie eine vorgerichtlich entstandene 1,3-Geschäftsgebühr ein. Der Gegner ist der Auffassung, es sei nur eine 1,0-Geschäftsgebühr angemessen, und zahlt diese währe...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Grundfälle

Rz. 190 Kommt es im Rechtsstreit zu einer Einigung über die in dem Verfahren anhängigen Gegenstände, so erhält der Anwalt, sofern er an der Einigung mitgewirkt hat, eine 1,0-Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Rz. 191 Zur Einigung auch über nicht in diesem Rechtsstreit anhängige Ansprüche siehe unten Rdn 261 ff. Rz. 192 Beispiel 115: Gesamteinigung über alle an...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Verhandlungen vor Gericht über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 247 Werden lediglich Verhandlungen oder Erörterungen über nicht in diesem Verfahren anhängige Gegenstände geführt, wird also lediglich verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, so entsteht zwar die volle 1,2-Terminsgebühr (arg. e. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV); es fällt jedoch nur eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert an, und zwar nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Bloße Protokollierung einer Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Beteiligung des Anwalts an der Einigung

Rz. 256 Ist der Anwalt hinsichtlich der im Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur mit der Protokollierung einer Einigung beauftragt, haben die Parteien die Einigung also ohne den Anwalt selbst bereits ausgehandelt und abgeschlossen, so entsteht insoweit lediglich die 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. VV. Rz. 257 Bei der Terminsgebühr ist zu differenzieren:...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Beweisverfahren in zivilgerichtlichen Verfahren

Rz. 2 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Zivilgerichten nach den §§ 485 ff. ZPO erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 3 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit,[1] da es in den §§ 16, 19 R...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 6. Neubescheidungsverfahren nach erfolgreicher Klage

Rz. 195 Wird die Behörde auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage hin zu einer Neubescheidung verpflichtet, so schließt sich ein neues Widerspruchsverfahren (Neubescheidungsverfahren) an, sodass damit eine neue Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG eröffnet wird. Beispiel 101: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren mi...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (3) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die sich nicht nach dem Wert richten

Rz. 37 Das Anrechnungsproblem, das sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten ergab,[20] war bereits durch die Anm. Abs. 2 S. 1, 2. Hs. zu Nr. 2503 VV bereinigt worden. Dadurch, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten keine ermäßigte Geschäfts- und Verfahrensgebühr bei einer Vorbefassung mehr vorgesehen ist, hat sich das Problem mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG erledigt....mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 25. Erinnerung

Rz. 72 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[20] Beispiel 38: Erinnerung Der in 2019 eingeleitete Rechtsstreit ist im Dezember 2020 entschieden worden. Im März 2021 ist der Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen. Dagegen hat der Anwalt Erinnerung eingelegt. De...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 7. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 29 Eine Ratsgebühr kann auch erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn dadurch andere Gebühren vermieden werden. So kann im Rechtsstreit eine vereinbarte Beratungsgebühr erstattungsfähig sein, wenn die Partei das Verfahren selbst betreibt und sich nur begleitend von einem Anwalt beraten lässt. Die Beratungsvergütung ist dann erstattungsfähig, soweit sie die gesetzlic...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / dd) Erledigung der Hauptsache bei Säumnis des Beklagten als Berufungskläger

Rz. 71 Nach zutreffender Auffassung des OLG Düsseldorf[32] greift die Ermäßigung auch dann nicht, wenn der Kläger als Berufungsbeklagter in der Berufung die Hauptsache für erledigt erklärt und dann eine gerichtliche Entscheidung darüber ergehen muss, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Beispiel 30: Erledigung der Hauptsache, Säumnis des Berufungsklägers G...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / k) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein gegebenenfalls anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrens...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 3. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder einer sonstigen Güte- oder Schiedsstelle

Rz. 17 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist zum Teil vorgeschrieben, dass vor Einleitung eines Rechtsstreits ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, so nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder nach §§ 76a, 112 BetrVG und in weiteren Fällen. Für diese Verfahren sieht Nr. 2303 Nrn. 2, 3 und 4 VV vor, dass eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr anfällt.[8] Hierzu siehe § 9. Rz. 18 Na...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Teilweise Erfüllung

Rz. 26 Wird der Anspruch auf die anzurechnende Gebühr nur teilweise erfüllt, ist auch nur teilweise anzurechnen. Beispiel 15: Anrechnung bei Teilzahlung Der Kläger hatte zunächst ein Mahnverfahren wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR eingeleitet. Der Beklagte hatte daraufhin 5.000,00 EUR sowie eine 1,0-Gebühr aus 5.000,00 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer gezahlt....mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 45. Reisekosten

Rz. 105 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweil...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)

Rz. 67 Die Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Termin kommt, der Anwalt aber an einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin teilnimmt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV). Rz. 68 Voraussetzung für die Terminsgebühr ist in diesem Falle die Teilnahme am Sachverständigentermin. Die bloße Entgegennahme des Beweisbeschlusse...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Mahnverfahren mit Einigungsgebühr

Rz. 42 Neben der Mahnverfahrensgebühr kann auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) anfallen. Die Einigungsgebühr ist eine Allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (Vorbem. 1 VV). Rz. 43 Da die Forderung mit Einreichung des Mahnantrags anhängig wird, beläuft sich die Höhe der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV auf 1,0, soweit eine Einigung über di...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundsatz

Rz. 88 Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2. Auf den Verlauf des Termins kommt es vorbehaltlich der Ermäßigung nach Nr. 3105 VV (siehe Rdn 89 ff.) nicht an. Insbesondere ist es unerheblich, ob streitig, nicht streitig verhandelt wird, ob der Rechtsstreit für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen oder ein V...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Anrechnung anzurechnender Beträge

Rz. 110 Hat die bedürftige Partei, der ein Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr –, richtet sic...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 111 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel 67: Verschiedene Angelegenheiten Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenhe...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Aufrechnungsforderung ist höher als die Klageforderung

Rz. 49 Übersteigt der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung, so ist dies im Falle einer Entscheidung unbeachtlich, weil die Hilfsaufrechnungsforderung maximal in Höhe der Klageforderung zur Aufrechnung eingesetzt wird und auch nur insoweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann. Das ist auch bei einem Vergleich zu beachten. Beispiel 23: Hilfsau...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Der Gegenstandswert

Rz. 20 Der Gegenstandswert beläuft sich im erstinstanzlichen Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder in Verfahren auf Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Wert der Hauptsache (§ 23a Abs. 1, 1. Hs. RVG). Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur hinsichtlich eines Teils der Hauptsache beantragt, so ist dieser Wert maßgebend. Rz. 2...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 266 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 48 Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach inzwischen einhelliger Rspr. greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV sowohl außergerichtlich als auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren.[17] Rz. 49 Da die Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu einer eigenen Gebühr führt,[18] stellt sich die Frage, ob eine "Erhöhungsgebühr" anzurechnen ist, n...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 5. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 26 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[27] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Handelt es sich bei der nachfolgenden Gebühr um eine Satz- od...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 1 Einleitung / (e) Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG

Rz. 64 Sind danach die Gebührensätze festgestellt und eventuelle Anrechnungen vorgenommen worden, so ist § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG zu beachten. Sofern unterschiedliche Gebührensätze angefallen sind, also im Fall einer teilweisen vorzeitigen Erledigung oder bei Protokollieren oder Verhandeln nicht anhängiger Ansprüche oder auch bei teilweiser Vertretung mehrerer Auftraggeber, i...mehr