Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 7 Die Vorschriften der VV 4143, 4144 gelten unmittelbar nur für Ansprüche, die im Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO geltend gemacht werden. Rz. 8 In Verfahren nach §§ 1 ff. (Grundverfahren) des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind die VV 4143, 4144 entsprechend anzuwenden.[1] Im Verfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung für II. Gebührenhöhe Rz. 2 Nach VV 4302 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Verteidiger Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

I. Zulassungsantrag Rz. 28 Das Stellen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10, § 16 Nr. 11 für den im vorangegangenen Verfahren tätigen Verteidiger noch zur ersten Instanz und löst noch keine Gebühr aus. Rz. 29 War der Verteidiger zuvor nicht tätig, wird für ihn die Verfahrensgebühr bereits mit dem Auftrag zur Stellung des Antrags auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Keine Terminsgebühr

1. Räumungs- und Versteigerungstermin Rz. 12 Die Teilnahme am vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin zur Räumung löst die Terminsgebühr nach VV 3310 nicht aus, sondern wird durch die Verfahrensgebühr der VV 3309 abgegolten. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Versteigerungstermin. Beide Termine und auch die Teilnahme an sonstigen Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis des Erkenntnisverfahrens zur Vollstreckung oder Vollziehung

a) Besondere Angelegenheit Rz. 95 Aus Abs. 1 Nr. 1 und 2 ergibt sich zunächst einmal der Grundsatz, dass Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahmen und Maßnahmen im Verwaltungszwangs- bzw. -vollstreckungsverfahren gegenüber dem Verfahren, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, eine selbstständige und damit besonders zu vergütende Angelegenheit darstellen. Allerdings...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

a) Allgemeines Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunäch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten für Rechtsanwälte, Patentanwälte [1] sowie für Rechtsbeistände.[2] Ist der Rechtsanwalt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 tätig, also als Vormund, Pfleger, sonstige Person i.S.d. § 1 Abs. 2 o.Ä., kann er nicht nach VV 7001, 7002 abrechnen, sondern muss eventuelle Auslagen nach den f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahren vor dem Finanzgericht (Nr. 1)

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgeric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erhöhung in Verfahren vor dem BGH

aa) Überblick Rz. 17 Die Verfahrensgebühr der VV 3506 erhöht sich gemäß VV 3508 auf eine 2,3-Verfahrensgebühr, soweit sich die Parteien nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können. Dies betrifft derzeit nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (§ 78 Abs. 1 S. 4 ZPO). Einzelheiten sind hier strittig. Rz. 18 Soweit ausnahmsweise im Verfahren nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühren (VV 6212, 6213, 6214)

1. Terminsgebühr (VV 6212) Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vergütung

1. Verkehrsanwaltsgebühr (Anm. zu VV 3400) a) Allgemeines Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1). b) Wertgebühren aa) Gebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigung im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren

a) Ohne Vorbefassung Rz. 16 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, entspricht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr der Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1. Fällt die Mittelgebühr an, so gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 76. Terminsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigungsgebühr

Rz. 68 Anstelle der Einigungsgebühr kann der Verkehrsanwalt auch eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004 oder VV 1005, 1006 verdienen, wenn er an der Erledigung des Verfahrens mitwirkt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehung der Gebühr

a) Auftrag Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

I. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch 1. Grundsatz Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Durchsuchungen

Rz. 28 Die Teilnahme an einer Hausdurchsuchung fällt dagegen nicht unter VV 4102.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einverständnis des Auftraggebers

a) Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis Rz. 152 Im Gegensatz zu den anderen Auslagentatbeständen muss die Kopie bzw. der Ausdruck im Einverständnis mit dem Auftraggeber gefertigt sein. Diese Voraussetzung ist unproblematisch, wenn eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Fehlt es hieran, so ist je nach Einzelfall zu unterscheiden. Der Auftrag als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr (VV 6101)

a) Entstehung und Abgeltungsbereich Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Tätigkeit für Dritte

1. Begriffsbestimmung Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Pa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Auftrag

Rz. 8 VV 3400 ist anwendbar, wenn die Partei dem Anwalt den Auftrag erteilt hat, mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr zu führen. a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren soll. Entgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO

1. Überblick Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zwangsvollstreckung nach der ZPO

a) Allgemeines Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen find...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sozialgerichtliche Verfahren

aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 19 Die Begrenzung grei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Streitwertfragen

a) Allgemeines Rz. 378 Der Streitwert des Vorverfahrens ist identisch mit dem des Nachverfahrens, wenn der gesamte ursprünglich geltend gemachte Anspruch im Nachverfahren weiter verfolgt wird. Er vermindert sich auch nicht, wenn der Beklagte im Nachverfahren nur wegen eines Teils Klageabweisung beantragt, da der Rechtsstreit verfahrensrechtlich eine Einheit bildet und gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Insolvenzverfahren Rz. 5 Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen (siehe Rdn 1–3) erhält der Rechtsanwalt für den Entwurf einer Forderungsanmeldung und/oder die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr. Die Erhöhung gegenüber § 75 BRAGO a.F. (3/10) erklärt sich daraus, dass die Anmeldung einer Insolvenzforderung eine vorherige Prüfung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 55. Mehrere Schuldner

a) Mehrere Angelegenheiten Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 113 Die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt für das Einlegen der Beschwerde; diese reduziert sich in den Fällen der vorzeitigen Beendigung nach VV 3201 auf 1,1. b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203 Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einscannen (Scans)

a) Rechtslage bis 31.7.2013 Rz. 23 Wird ein Dokument eingescannt und im Computer oder auf einem externen Datenträger (als elektronische Datei) gespeichert, ist nach der bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 h.M. ebenfalls eine auslagenpflichtige Ablichtung erstellt worden. Das ist damit begründet worden, dass VV 7000 Nr. 1 (a.F.) nicht zu entnehmen ist, dass Abli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Steuersatz

1. Höhe des Steuersatzes Rz. 63 Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht am BGH zugelassener Anwalt bei Rechtsbeschwerde nach § 544 ZPO

a) Grundsatz Rz. 48 Beauftragt der Beschwerdegegner seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen, nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung oder Beratung betreffend das weitere Vorgehen in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 544 ZPO, stellt dies grundsätzlich eine Maßnahme dar, die geeignet ist, seinen rechtlichen Interessen zu entsprechen. Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess

a) Allgemeines Rz. 176 Nach § 599 ZPO ist dem Beklagten, der dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. Der Widerspruch muss zwar deutlich sein, liegt aber in jeder schlüssigen Handlung gegen eine unbedingte Verurteilung.[209] Dementsprechend ist allein die Erklärung, sich die Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gegenstandswert

1. Beschwerdeverfahren mit Gerichtsgebühren als Wertgebühren Rz. 48 In Beschwerdeverfahren, in denen sich Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, gilt § 23 Abs. 1 S. 1. Der Gegenstandswert für die Gebühr VV 3500 bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Wird der Wert für die im Beschwerdeverfahren anfallende Gerichtsgebühr daher vom Gericht f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich bestellter/beigeordneter Anwalt

1. Überblick Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 25. Einstweilige Verfügung, Vollziehung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühren (VV 6204, 6205, 6206)

1. Terminsgebühr (VV 6204) Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Ter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einsicht löst Gebühr VV 3309 aus

(1) Vorbereitende Maßnahme Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Höhe der Gebühr

a) Gerichtliches Verfahren Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte (Nr. 1 Buchst. b)

1. Notwendigkeitsprüfung Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zwangsvollstreckungsverfahren (Nr. 2)

a) Vollstreckungsverfahren Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

aa) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins Rz. 84 Auch bei dieser Alternative gilt das zuvor Gesagte. Die Bestellung eines Sachverständigen wird im formalisierten Mahnverfahren nicht vorkommen. Dies ist erst beim Übergang vom Mahn- ins Streitverfahren der Fall. bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsmittelverfahren

a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO Rz. 24 Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebührenhöhe

1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegner, Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte

a) Erfasste Personen Rz. 115 Der Begriff des Gegners oder Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten ist hier weit zu verstehen. Erfasst wird jede Gegenpartei in kontradiktorischen Verfahren und jeder Verfahrensbeteiligte in Verfahren, in denen sich keine Parteien als Gegner gegenüberstehen, also auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter den Personenkreis der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Ausnahmeregelung Rz. 1 VV 3325 regelt eine gebührenrechtliche Sonderstellung der aufgeführten Verfahren. VV 3325 bestimmt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG, § 246a AktG (auch i.V.m. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG), § 319 Abs. 6 AktG (auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG) oder nach § 16 Abs. 3 UmwG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,75 statt 1,3 nach VV 3100 er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren mit Ausnahme der Verfahren über die Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

1. Verfahrensgebühr (VV 6101) a) Entstehung und Abgeltungsbereich Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Problemfälle

a) Sukzessive Vertretung Rz. 42 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] liegt dieselbe Angelegenheit vor und ist die Beteiligung auch dann "gemeinschaftlich", wenn der Anwalt die Mandanten nacheinander vertritt (der Anwalt übernimmt die Vertretung des neuen Mandanten erst, nachdem der alte Mandant aus dem Verfahren ausgeschieden war; vgl. § 7 Rdn 30). VV 1008 ist anwendbar, weil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Verteilungsverfahren außerhalb Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf gerichtliche Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, allerdings nur insoweit, als das RVG keine eigenen Regelungen enthält. Die Vorschriften der VV 3309, 3310 (Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 Z...mehr