Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

aa) Antrag des Anwalts Rz. 342 Beantragt der Anwalt die Vergütungsfestsetzung, richtet sich der Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 2, S. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO bzw. § 42 FamGKG und bemisst sich nach dem Betrag, der zur Festsetzung angemeldet wird. Rz. 343 Dies wird in aller Regel der volle Vergütungsanspruch sein. Auslagen nach den VV 7000 ff. sind voll zu bewerten, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Funktionelle Zuständigkeit

aa) Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Rz. 107 Wer als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig wird, ergibt sich aus den bundeseinheitlich vereinbarten Ausführungsvorschriften (VwV Vergütungsfestsetzung, vgl. Rdn 2) i.V.m. dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltung des Gerichts. Nach Teil A Nr. 1.2.1 VwV ist die Festsetzung den Beamten des gehobenen Dienstes ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorschüsse und Zahlungen in Angelegenheiten nach VV Teil 3 (Abs. 2)

a) Unterschied zwischen Vorschüssen und Zahlungen Rz. 14 "Vorschüsse" und "Zahlungen" sind jeweils zweckgerichtete Vermögenszuwendungen, die zur Regulierung einer Schuld dienen. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass es bei den Vorschüssen um Vorauszahlungen auf eine noch nicht in Rechnung gestellte – womöglich erst künftige – Schuld (§ 9) geht, während mit Zahlungen die Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1000 ist die Einigungsgebühr geregelt. Aus ihrer Stellung in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" ergibt sich, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in sämtlichen Angelegenheiten – auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4) – entstehen kann (siehe dazu Rdn 137 ff.). Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Höhe der Einigungsgebühr ist nicht die Instanz, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrens-/Gerichtskosten

Rz. 14 Werden Vergütungen nach § 53a aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach GKG-KostVerz. 9007 von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. 1 GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

I. Ermittlung der (Raten-)Zahlungspflicht der Partei Rz. 55 Bei einer Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung und nur eingeschränkter Einstandspflicht der Staatskasse sollte der beigeordnete Anwalt überschlägig ermitteln, ob die angeordneten Zahlungen (bei Ratenzahlungen höchstens 48 Monatsbeträge; § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO) voraussichtlich ausreichen werden, seine volle Anwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zulassung der Beschwerde

aa) Grundsätzliche Bedeutung Rz. 43 Der Wert des Beschwerdegegenstands (mind. 200,01 EUR) stellt allerdings keine starre Zulässigkeitsschranke dar, weil das Erinnerungsgericht die Beschwerde wertunabhängig zulassen kann, wenn der zur Entscheidung stehenden Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2; siehe dazu § 33 Rdn 96 ff.). Die Einlegung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonderproblem Gebührenanrechnung

aa) Anwendung von § 15a Rz. 15 Völlig außer Betracht gelassen hatte der Gesetzgeber das Problem der Anrechnung von Gebühren (vgl. § 15a). In der Rechtsprechung war es deshalb umstritten, ob bspw. der Anfall einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr wegen der in VV Vorb. 3 Abs. 4 normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt auch in Strafsachen eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 dar. Wird z.B. ein Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung eingeleitet, die Bewährung jedoch nicht widerrufen und kommt es dann später zu einem erneuten Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, dann entstehen die Gebühren insgesamt zweimal. Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Löschung im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zurückverweisung des Rechtsbeschwerdegerichts an Erstgericht

Rz. 12 Das Gleiche gilt in Beschlussverfahren bei Zurückverweisung des Rechtsbeschwerdegerichts an das Erstgericht (z.B. nach § 74 Abs. 6 S. 2 FamFG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Schriftlicher Vergleich außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 15 Nicht eindeutig geregelt ist der Fall, wenn die Parteien einen schriftlichen Vergleich abschließen. Rz. 16 War noch kein Termin anberaumt, dürfte eine analoge Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 von vornherein ausscheiden. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Besch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenfestsetzungsverfahren

aa) Überblick Rz. 49 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kommt sowohl der Rechtsbehelf der Erinnerung als auch die sofortige Beschwerde in Betracht. Insoweit bestehen zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen erhebliche Unterschiede. bb) Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO Rz. 50 Nach den §§ 103 ff. ZPO richtet sich das Kostenfestsetzungsverfahren inmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Antrag

a) Frist Rz. 32 Der Festsetzungsantrag unterliegt keiner Frist [62] und kann bei Fälligkeit (§ 8) gestellt werden. Ist noch keine Fälligkeit eingetreten, besteht gem. § 47 das Recht, einen Vorschuss zu beantragen.[63] Zur Auswirkung der in Abs. 6 geregelten Ausschlussfrist für die weitere Vergütung (§ 50) auf die Grundvergütung gem. § 49 siehe Rdn 167 ff. Faktisch ist der Antra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Verzinsung

Rz. 53 Auch bei der Festsetzung der abgetretenen Erstattungsansprüche ist deren Verzinsung (§§ 464 f. StPO) auszusprechen.[38]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Klageverfahren nach dem Asylgesetz beträgt der Gegenstandswert 5 000 Euro, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 2 500 Euro. 2Sind mehrere natürliche Personen an demselben Verfahren beteiligt, erhöht sich der Wert für jede weitere Person in Klageverfahren um 1 000 Euro und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um 500 Euro. (2) Ist der nach Absatz 1 bestim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)

1. Allgemeines Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entsprechend anwendbar. Grundsätzlich können daher alle dort aufgeführten Gebühren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Differenzterminsgebühr

Rz. 22 Weiterhin entsteht eine Differenzterminsgebühr (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104). Die Höhe richtet sich nach dem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Die Gebührensätze der Terminsgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren und der Differenzterminsgebühr sind damit gleich hoch. Die Terminsgebühr bzw. Differenzterminsgebühr entsteht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Besondere Angelegenheit

Rz. 323 Das in §§ 802f und 802g ZPO geregelte Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt eine besondere Angelegenheit dar. Der Rechtsanwalt, der die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt (§§ 802c ff. ZPO), verdient also die Gebühren nach VV 3309 f. sowie die Postentgeltpauschale VV 7002 besonders. Rz. 324 Die Angelegenheit "Vermögensauskunft" umfasst die gesamten Tä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchshindernisse

a) Grundsätzliches Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenfestsetzung

Rz. 69 Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede die strafrechtliche Verfolgung einstellende Entscheidung muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auch ein Vergleich, etwa im Privatklageverfahren, kann als Kostengrundentscheidung in Betracht kommen.[36] Auf Grund dieser Kostenentsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 43 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöhen sich sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3307 als auch die nach VV 3100 gemäß VV 1008. Angerechnet wird dann nach Anm. zu VV 3307 die insgesamt erhöhte Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen zwei Mandanten als Gesamtschuldner ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (Abs. 1)

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 ist im Zusammenhang mit den Regelungen der § 16 Nr. 11, § 17 Nr. 9 und § 19 Abs. 1 S. 1 zu sehen. Rz. 2 Die auf Zulassung eines Rechtsmittels gerichtete anwaltliche Tätigkeit vor dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, wird stets durch die dort verdienten Gebühren abgegolten. Auch wenn die dahin gehende anwaltliche Tätigkeit a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung von Vorschüssen, Grundvergütung oder Beratungshilfevergütung

1. Geltungsbereich a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach welcher Verfahrensordnung der Anwalt beigeordnet oder bestellt wurde. Auch der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beiordnung nur für einen Teil der Auftraggeber

Rz. 20 Auf die Ausführungen zu VV 1008 Rdn 146 ff. wird verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Erstattungsfragen

Rz. 163 Probleme können hinsichtlich der Frage auftreten, ob die durch eine Besprechung angefallenen Kosten notwendig i.S.v. § 91 ZPO waren. Der Begriff der Notwendigkeit wird vom Gesetz nicht näher definiert. Als "notwendig" werden die Kosten angesehen, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als sachdienlich bezeichnen kann.[195] Hier wird die Rechtsprechung zeigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Vergütungsanspruch Rz. 1 § 45 und § 48 gehören inhaltlich zusammen. Der durch das KostRÄG 2021 geänderte Abs. 1 S. 1 wiederholt deshalb den in § 45 aufgestellten Grundsatz, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auf die gesetzliche Vergütung gerichtet ist. Diese besteht aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Es wird deshalb in Abs. 1 der allgemein gültige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen (§ 832 ZPO – Arbeitseinkommen)

aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Haftung der Auftraggeber gegenüber ihrem Anwalt (Abs. 2)

1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung von Rahmengebühren

1. Überprüfung der Gebührenbestimmung (§ 14 Abs. 1) Rz. 176 Erhält der Anwalt Rahmengebühren (vgl. VV 3102, 3106, 3204, 3205, 3212, 3213), so hat der Urkundsbeamte nicht nur zu prüfen, ob der jeweilige Gebührentatbestand erfüllt ist, sondern er hat auch eine Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB) hinsichtlich der Bestimmung der Gebühr durch den Anwalt (§ 14 Abs. 1 S. 1)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bloße Rechtsmitteleinlegung und Begründung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 23 Eine weitere Ermäßigung sieht Anm. Abs. 2 Nr. 2 zu VV 3201 vor. Diese Vorschrift bezieht sich auf alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch auf Familiensachen. Danach ist eine ermäßigte Verfahrensgebühr anzunehmen, wenn es bei einem einseitigen Beschwerdeverfahren verbleibt und das Gericht nach Einlegung und Begründung der Beschwerde unmittelbar entscheide...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtsbeschwerde

Rz. 91 Rechtsbeschwerden sind ebenfalls gesonderte Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vergütung

Rz. 3 Im Verfahren nach § 406a StPO gegen einen Beschluss nach § 406 Abs. 5 S. 2 StPO erhält der Anwalt neben den Gebühren der VV 4100 ff. sowie der Gebühr für das Antragsverfahren (VV 4143) nach VV 4145 eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr. Rz. 4 Das Einlegen der Beschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 noch zum Ausgangsverfahren, sofern der Anwalt dort beauftragt ist....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 26 Die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Beschuldigten nach Abs. 1 S. 1 besteht, sind in Abs. 2 S. 1 geregelt. 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.) Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwaltsvergütung

1. § 20 ThUG Rz. 5 Das RVG enthält keine besonderen bzw. eigenständigen Vergütungsregelungen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verfahren nach dem ThUG. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der besonderen Vergütungsregelung in § 20 ThUG, die folgenden Wortlaut hat: § 20 ThUG Vergütung des Rechtsanwalts (1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Festsetzung bei mehreren Auftraggebern

a) Allgemeines Rz. 254 Ist der Anwalt von mehreren Auftraggebern in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt worden, ergeben sich keine Probleme. Die Vergütung gegen einen jeden von ihnen wird getrennt festgesetzt. Rz. 255 Ist der Anwalt dagegen in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden, so ergeben sich insoweit Probleme, als zwar jeder die volle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nachgeben

Rz. 64 Die Parteien müssen den Streit oder die Ungewissheit durch ein Nachgeben beseitigt haben. Ein gegenseitiges Nachgeben ist nicht mehr erforderlich (siehe Rdn 29 f.). Da Anerkenntnis und Verzicht jedoch nicht ausreichen, bleibt es dabei, dass ein Mindestmaß an Nachgeben erforderlich bleiben wird. Ein Nachgeben i.S.d. VV 1000 ist schon bei geringsten Zugeständnissen gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Abs. 1 S. 1)

1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1) Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 3 gilt nur für Verfahren, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 3 richten, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren.[1] Dazu gehören auch die Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6, soweit dort auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird (VV Vorb. 4 Abs....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Probleme bei Abrechnung nach einer unwirksamen oder unverbindlichen Vereinbarung

Rz. 72 Probleme ergeben sich bei einer Vergütungsvereinbarung, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vereinbarte Vergütung nicht voll wirksam vereinbart worden ist. Hier ist zu differenzieren. aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wirksamkeit und Verbindlichkeit

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nach § 138 FamFG (Abs. 2)

a) Notwendigkeit eines anwaltlichen Beistands Rz. 15 Die gegenüber einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe andersartige Zweckrichtung der Beiordnung nach § 138 FamFG (der Sache nach handelt es sich um eine Bestellung, vgl. § 12 Rdn 6) schlägt unmittelbar auf den Inhalt dieses öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses durch. Gelangt das Familiengericht zu der Erkenntn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gerichtskosten Rz. 4 Das ThUG enthält neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen auch kostenrechtliche Bestimmungen. § 19 ThUG bestimmt, dass in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung der Therapieunterbringung (§ 13 ThUG) keine Gerichtskosten erhoben werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit der vergleichbare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Termine außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3)

Rz. 11 Des Weiteren entsteht die Gebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3). Rz. 12 Im Gegensatz zu den übrigen Alternativen ist es für diese Gebühr erforderlich, dass eine Verhandlung stattfindet. Damit sollen ausweislich der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zahlung auf Auslagen

Rz. 67 Zahlt der Beschuldigte oder ein Dritter einen Vorschuss ausdrücklich auf Auslagen, so dürfen diese Vorschüsse auch nur auf Auslagen angerechnet werden. Vorschüsse auf Auslagen dürfen niemals auf die Vergütung angerechnet werden.[64]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zeitliche Geltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

a) Bewilligungsbeginn Rz. 34 Ein Prozesskostenhilfebeschluss wird formell wirksam mit seiner Verkündung oder Mitteilung an den Beteiligten. Inhaltlich kann das Gericht eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt belegen, in dem ihm der Antrag nebst den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlag.[51] Die Rückwirkung muss nicht ausdrücklich in den Beschluss aufgeno...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verwaltungsverfahren (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Für die Tätigkeit als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verwaltungsverfahren, für das sich die Gebühren nach VV Teil 2 bestimmen, entstehen nach Abs. 2 S. 1 die gleichen Gebühren wie für einen Bevollmächtigten in diesem Verwaltungsverfahren. Durch den in dem Wortlaut der Vorschrift enthaltenen Verweis auf "die gleichen Gebühren wie für einen Bevo...mehr