Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenfassung mehrerer Verfahren

Rz. 128 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt in mehreren Einzelverfahren unterschiedliche Kläger vertritt und sodann die Verfahren nach dem KapMuG zusammengefasst werden.[38] Der Musterentscheid bildet wegen des inneren Zusammenhangs sowie der inhaltlich und in der Zielsetzung gleichgerichteten Aufgabenstellung nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[39] Rz. 129 Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anzuwendende Gebührenregelungen

Rz. 27 Weil sich das Verfahren nach dem ThUG gemäß § 3 ThUG an den Verfahrensvorschriften in §§ 312 ff. FamFG orientiert (vgl. Rdn 11), hat der Gesetzgeber über § 20 Abs. 1 ThUG im Verlängerungs-und Aufhebungsverfahren die Regelungen in VV 6302 und VV 6303 für entsprechend anwendbar erklärt. Denn VV 6302 und VV 6303 gelten u.a. in Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in Verfahren nach VV Teil 3 sind stets gesonderte Angelegenheiten i.S.d. § 15.[2] Soweit man die Beschwerde als Rechtsmittel auffasst, folgt dies bereits aus § 17 Nr. 1. Die Anwendungsbereiche beider Vorschriften überschneiden sich also. Wegen der identischen Rechtsfolgen kommt es hier auf eine Abgrenzung jedoch nicht an. Rz. 3 Die Regelung des Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 40 Das Gericht spricht keine Bewilligung der Umsatzsteuer aus. Über den Ansatz der Umsatzsteuer ist allein im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. Rdn 55). Rz. 41 Liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung der besonderen Gebühr nicht vor, ist der Antrag zurückzuweisen. Rz. 42 Die Entscheidung über die Bewilligung ergeht mangels anderweitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ehesachen

Rz. 54 Ehesachen sind gesetzlich definiert in § 121 FamFG als Oberbegriff für Scheidungssachen, Eheaufhebungssachen, und Sachen, welche die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Parteien zum Gegenstand haben. Ein Widerantrag in Ehesachen kann schon aufgrund der prozessualen Zuständigkeitsregelung (§ 122 FamFG) nur eine Familiensache sein.[75] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gerichtskosten

Rz. 4 Das ThUG enthält neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen auch kostenrechtliche Bestimmungen. § 19 ThUG bestimmt, dass in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung der Therapieunterbringung (§ 13 ThUG) keine Gerichtskosten erhoben werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit der vergleichbaren Regelung für Un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anspruch gegen den Auftraggeber

Rz. 92 Auch wenn ein Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers wegen Einschaltung von Hilfspersonen gegenüber der Staatskasse ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, schließt dies einen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber nicht aus.[88] Soweit der Pflichtverteidiger nach § 52 vom Beschuldigten unmittelbar auch die Wahlanwaltsvergütung verlangen kann, gilt § 5 uneinges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Fälle des § 138 FamFG und des § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 40 Der im Fall einer Beiordnung des Anwalts gem. § 138 FamFG oder seiner Bestellung gem. § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO nach Zahlung der Staatskasse auf diese übergegangene Anspruch des Anwalts gegen den oder die Vertretenen hat für das Ziel einer Kostenfreistellung der Staatskasse grundsätzlich die nämliche Bedeutung wie das übergegangene Beitreibungsrecht des Anwalts gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Entscheidung

Rz. 78 Hilft das LG der weiteren Beschwerde nicht ab (vgl. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 4 S. 1), entscheidet das OLG. Der BGH wird mit weiteren Beschwerden in Verfahren betreffend Vergütungsfestsetzungen gegen die Staatskasse nicht befasst, weil eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet. §§ 33 Abs. 4 S. 3, Abs. 6 S. 1, 56 Abs. 2 S. 1 e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ohne Mehrkosten

Rz. 18 Können überhaupt keine höheren Mehrkosten durch die Beiordnung des nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen, so hat die Beiordnung uneingeschränkt und ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" zu erfolgen.[28] Siehe zu einem Mehrkostenvergleich bezüglich der Reisekost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühren

Rz. 13 Bei Betragsrahmengebühren, wie sie in Sozialgerichtsverfahren anfallen (VV 3102, 3106), lässt sich die tatsächlich verdiente Gebühr nicht so ohne weiteres ermitteln. Der nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann jedoch auch in diesen Fällen Vorschuss beanspruchen.[15] Dabei ist der Vorschuss in der Regel in Höhe der Mittelgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Frühere Rechtslage

Rz. 6 Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des Abs. 1 Nr. 3 waren nur Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers erfasst. Dabei war nicht berücksichtigt worden, dass in manchen Gerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Bußgeldsachen [wenn die Staatsanwaltschaft einstellt]) die Kostenfestsetzung nicht vom Rechtspfleger durchgeführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung

Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nicht auferlegt werden (§ 39b Abs. 6 S. 2 WpÜG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsbehelfe in Verfahren vor dem Familiengericht

Rz. 297 Die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (Abs. 2 S. 2). Anwendbar sind also in Familiensachen die Vorschriften der ZPO, sei es über § 85 FamFG oder § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Zuständig für die Beschwerde ist das OLG.[267]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Wertgebühren für besondere Verfahren, VV Teil 3 Abschnitt 3

Rz. 88 Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundessozialgericht oder dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr, die sich bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags auf 1,0 beschränkt. Rz. 89 Die Verfahren, in denen das Landessozialgericht erstinstanzlich zuständig ist, bestimmt § 29 Abs. 2–4 SGG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aufenthaltsermittlung

Rz. 80 Beauftragt der Rechtsanwalt den Gerichtsvollzieher gemäß § 755 ZPO neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch mit der Aufenthaltsermittlung, bilden die Auskunftseinholung und die Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 nur einmal verdient (siehe auch VV 3309 Rdn 138 ff.).[121] Deshalb ist der Gegenstandswer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts

Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich ihrer Anwaltskosten, weil sie insoweit endgültig von Kosten befreit se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 49 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stellt ein weiteres, im Gegensatz zu der Vorgängernorm des § 12 Abs. 1 BRAGO ausdrücklich genanntes Bemessungskriterium dar. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Satzrahmengebühren und Betragsrahmengebühren. Bei Satzrahmengebühren kann nach Abs. 1 S. 2 ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikationsgesetz zum 1.4.2005 eingefügt. Hierdurch werden der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Die Verfahrensbeteiligten – Richter, Rechtsanwälte, Bürger – sollen die Möglichkeit erhalten, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen mit Wirkung zum 11.1.2015 eingeführt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Form

Rz. 14 Eine Vereinbarung nach Abs. 1 bedarf nach § 3a Abs. 1 an sich der dort vorgeschriebenen Formen. Im Hinblick auf § 4b hat ein Formverstoß jedoch keine Auswirkungen. Da eine geringere Vergütung als die gesetzliche vereinbart ist, bleibt dies auch trotz Formverstoßes voll wirksam und verbindlich.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unanfechtbarkeit der Entscheidung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge erfasst Beschlüsse in jeder Instanz.[7] Die Vorschrift eröffnet damit den Gerichten im Falle der gerügten entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Möglichkeit der Selbstkorrektur bei unanfechtbaren Beschlüssen.[8] Rz. 6 In § 12a ist allerdings keine ausdrückliche, dem § 321a ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erstattungsquote der Streitgenossen

Rz. 80 Ergeht eine Kostengrundentscheidung, wonach sowohl der Gegner als auch die Streitgenossen selbst jeweils zu einem Bruchteil die Verfahrenskosten zu tragen haben (§ 92 Abs. 1 ZPO), bezieht sich deren Erstattungsquote auf die Summe ihrer gemeinsamen Anwaltskosten. Das ist der Nettobetrag, wenn alle Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt sind, und der Bruttobetrag, wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erteilung des Notfrist- und des Rechtskraftzeugnisses

Rz. 99 Der Antrag auf Erteilung des Notfrist- oder des Rechtskraftzeugnisses (§ 706 ZPO) gehört nach Nr. 9 zum Rechtszug und löst damit für den Rechtsanwalt, der bereits in dem Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigter tätig war, keine gesonderten Gebühren aus. Die erstmalige Erteilung in der Zwangsvollstreckung ist keine besondere Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt des Rechtsst...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Wohnsitzänderung

Rz. 104 Ändert sich aber der Wohnsitz des Rechtsuchenden nach Inanspruchnahme von Beratungshilfe, ist gesetzlich nicht klar geregelt, welches Gericht für die Festsetzung der Vergütung zuständig ist. Teilweise ist u.a. unter Hinweis auf eine Missbrauchsgefahr (doppelte Beratungshilfe für dieselbe Beratungshilfeangelegenheit) die Auffassung vertreten worden, dass dann das AG z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Erstattung verjährter Forderungen

Rz. 172 Unerheblich ist für einen Kostenerstattungsanspruch, ob die zugrunde liegende Vergütungsforderung im Verhältnis Anwalt/Mandant verjährt ist. Die erstattungspflichtige Gegenpartei kann nie mit Erfolg einwenden, der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber sei bereits verjährt.[117] Den Verjährungseinwand kann nur der Auftraggeber erheben. Rz. 173 Eine Pflicht des Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 29 Das Gericht hat nach § 63 Abs. 1 GKG zunächst zu prüfen, ob Gerichtskosten überhaupt zu erheben sind oder ob Ausnahmetatbestände eingreifen. Liegt kein Ausnahmetatbestand in Form von Gerichtsgebührenfreiheit oder geregelter Festgebühren vor, so ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, eine Wertfestsetzung vorzunehmen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren (Abs. 4)

Rz. 36 § 48 Abs. 4 S. 1, 2. Hs. bietet insoweit die Möglichkeit, dass das Gericht in Angelegenheiten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, etwa dann einen abweichenden Zeitpunkt der Beiordnung (und des Zeitpunkts ab dem bei der Bestimmung der billigen Gebühr Umstände zu berücksichtigen sind) festlegt. Diese Möglichkeit ist als Ausnahmetatbestand zu verstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anmeldung von Mittelgebühren

Rz. 178 Meldet der Anwalt lediglich die Mittelgebühren zur Festsetzung an, so braucht er diese Bestimmung nicht zu begründen, weil sich die Übung herausgebildet hat, eine Vergütung in dieser Höhe als Normalfall anzusehen (vgl. § 47 Rdn 13). Will der Urkundsbeamte niedrigere Beträge festsetzen (siehe Rdn 179), muss er überprüfbar begründen, weshalb er eine normale Entlohnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührensatz

Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist nach dem Wortlaut des § 10 nicht zwingend vorgeschrieben. Die Angabe wird jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei VV 2100 oder VV 2300, zu verlangen sein.[20] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und dem Gesetz nicht überprüfen, ob der Gebührenbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Tod des Auftraggebers

Rz. 28 Durch den Tod des Auftraggebers erledigt sich der Auftrag im Zweifel nicht (§ 672 S. 1 BGB).[23] Sofern das Mandatsverhältnis jedoch höchstpersönlicher Natur war oder gar materiell-rechtlich sich mit dem Tode des Auftraggebers erledigt, etwa bei einem Scheidungsverfahren oder in einer Strafverteidigung, erledigt sich auch der Auftrag, so dass damit die Fälligkeit eint...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 33 Nach VV 3100 erhält der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,3 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, also bevor der Rechtsanwalt das Schiedsgericht angerufen oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, erhält der Rechtsanwalt nach VV 3101 eine 0,8 Verfahrensgebühr. Rz. 34 Nach VV 3104 kann der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Betragsrahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie der Anwalt zu de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höchstbeträge

Rz. 27 Ein genereller Höchstbetrag ist – im Gegensatz zum Mindestbetrag – zwar nicht vorgesehen. Mittelbar ergibt er sich jedoch aus § 22 Abs. 2 sowie aus § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG und § 30 Abs. 2 FamGKG. Danach kann der für die Gebühren maßgebende Gegenstandswert nicht über 30 Mio. EUR liegen. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Grenze um jeweils 30 Mio. EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 62 Probleme bei der Anrechnung können sich hier vor allem dann ergeben, wenn unterschiedliche Gegenstände zugrunde liegen. Weitere Probleme ergeben sich bei Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert und umgekehrt. Geklärt ist dagegen zwischenzeitlich die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Im Einzelnen gilt Folgendes, wobei auf die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung

Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten erst ab dem Zeitpunkt der formellen Wirksamkeit des Beiordnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertragliche Voraussetzungen schaffen

Rz. 120 Entscheidet sich der Anwalt für die Interessenvertretung von mehreren Personen, sollte er mit jeder einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen. Zum einen schuldet der Vertretene für die zu seinen Gunsten erbrachten anwaltlichen Leistungen grundsätzlich nur als Auftraggeber eine Vergütung, zum anderen haftet der Anwalt nur einem Vertragspartner wegen Schlechte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1957, (jetzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebühren im zweiten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 19 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es dann zu einem zweiten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine zweite Instanz vereinbart haben. Rz. 20 Im zweiten Rechtszug sind ausgehend von dem Verweis auf VV Teil 3 Abschnitt 2 die VV 3200, 3201, 3202 anwendbar. Im zweiten Rechtszug kann der Anwalt dann zunächst eine Verfahrensgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterlegenen Gegenpart...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungserklärung und Aufforderung zur Geltendmachung

Rz. 13 Da der Anspruch auf weitere Vergütung der Höhe nach durch den tatsächlichen Restbestand des zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs begrenzt wird, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 55 darauf angewiesen, über den aktuellen Stand der Restforderung informiert zu werden. Dem tragen die Erklärungspflicht des Anwalts nach § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entsprechend anwendbar. Grundsätzlich können daher alle dort aufgeführten Gebühren anfallen wie i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verjährung, §§ 194 ff. BGB

Rz. 108 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 stellt darüber hinaus klar, dass die Abrechnung auf den Ablauf der Verjährung keinen Einfluss hat. Auch dann, wenn der Anwalt nicht abrechnet, beginnt also die Verjährung zu laufen. Es kann daher vorkommen, dass die Vergütung des Anwalts verjährt ist, bevor sie jemals einforderbar war. Beispiel: Der Auftrag war am 22.11.2017 erledigt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Problemaufriss

Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Weiteres Verfahren vor dem Prozessgericht

Rz. 148 Nach Eingang des Gutachtens muss dieses beiden Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss für beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bestehen. Sodann muss mündlich oder schriftlich verhandelt werden. Rz. 149 Auf der Basis des Gutachtens hat das Gericht dann seine Entscheidung zu treffen. Das Gericht ist an das Gutachten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 20 Nach § 23 Abs. 3 S. 2 ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in bestimmten Fällen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für diese Bestimmung ist Abs. 1 nicht anwendbar, da es nicht um die Bestimmung der Gebührenhöhe geht und das Bestimmungsrecht nicht beim Anwalt liegt. Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1, der von der "Gebühr" spricht, die...mehr