Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl. vor dem LG Potsdam ein Anerkenntnisurteil erwirkt, nach dem die Bekl. auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. In diesem Rechtsstreit hat sich die Kl. durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, der gleichzeitig ihr Syndikusanwalt war. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Kl. mit Antrag vom 4.10.2019 Anwaltskos...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 1. Grundsätzlich formlose Anhörung

Im Regelfall reicht eine formlose Anhörung aus.[1] Somit ist die Zustellung des Festsetzungsantrags nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch in Zweifelsfällen vorzunehmen.[2] Wird der Vergütungsfestsetzungsantrag dem Antragsgegner lediglich mit einfachem Brief übersandt, ist es nämlich unsicher, ob das gerichtliche Schreiben den Antragsgegner überhaupt erreicht hat und ihm damit...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Revisionsverfahren

Nr. 4130 VV RVG Leitsatz Zur Erstattungsfähigkeit der Gebühren für das Revisionsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurücknimmt. Mit der Entgegennahme der Revisionsschrift der Staatsanwaltschaft erbringt der Verteidiger die erste Tätigkeit im Rahmen des Revisionsverfahrens; es entsteht damit die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV....mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / VII. Inkrafttreten

Art. 7 des KostRÄG 2021 hat zwei unterschiedliche Zeitpunkte für das Inkrafttreten vorgesehen, und zwar:mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des Längenzuschlags

Nrn. 4110, 4116, 4122, 4128, 4134 VV RVG Leitsatz Eine Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59:59 Uhr. Danach beginnt die nächste Stunde. LG Karlsruhe, Beschl. v. 29.12.2020 – 3 KLs 220 Js 16158/10 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin war als Pflichtverteidigerin tätig. Sie hat für einen Hauptverhandlungstag bei der Strafkammer des LG die Festsetzung eines Längenzuschlags nach Nr. 41...mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG Leitsatz Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt. AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20 I. Sachverhalt Die Betroffene wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Bußgeldbehörde. ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Allgemeines

Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute ...mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist meines Erachtens unzutreffend. Das Gericht hätte der Beschwerde in vollem Umfang stattgeben müssen. Zumindest nach der zum 1.1.2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getretenen Neufassung des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG wäre die Rechtslage eindeutig. Danach gilt Folgendes: Ist "eine Gebühr, für die kein Anspruch gegen die Staatskasse besteht“ ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / III. Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV

Auf der Grundlage hat das LG dann die vom AG festgesetzte Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV abgesetzt. Bei dieser handele es sich um die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde. Nach Vorbem. 5.1.2 VV gehöre zu dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Di...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten falsch. Es ist der Kammer dringen zu empfehlen, vielleicht mal einen Blick in einen Groß- oder Spezialkommentar zu werfen und sich nicht nur mit dem Hartman zu begnügen. Vielleicht würde man dann auch richtig entscheiden. 1. Zur Frage der Bemessungsgrundlage der Rahmengebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist schon viel...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Streitig war im Ausgangsverfahren die Berechnung der Höhe des Leistungsanspruches für die Jahre 2007–2010 für den im Einzelhandel selbstständig tätigen Kläger, welcher aufstockend Grundsicherungsleistungen bezog und seinen Anspruch insgesamt in mehreren Verfahren geltend machte. Der beigeordnete Rechtsanwalt fertigte eine vollständige Kopie der behördlichen Verwaltungsakten a...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Denn die Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59.59. Danach beginnt die nächste Stunde, sodass hier – entsprechend dem Protokoll – die Pflichtverteidigerin mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilgenommen hat. Es kommt also auf die Sekunde an. 2. Durch das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3229) ist in Teil 4 VV RVG eine neu...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 4. Keine Anrechnung

Da das beklagte Jobcenter auf die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgesetzte Terminsgebühr keine (anteilige) Zuzahlung geleistet hat, die nach § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen wäre, ist der geltend gemachte Restbetrag in voller Höhe festzusetzen. Zahlt das Jobcenter dem Rechtsanwalt A entsprechend der Kostenregelung in dem ...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 als notwendige Auslagen

RVG § 33 Abs. 8 S. 1 § 45 Abs. 1 u. 3 § 46 Abs. 1 u. 2 § 47 § 56 Abs. 2 S. 2 Leitsatz 1. Unterlässt es der Verteidiger, die Erforderlichkeit der Notwendigkeit seiner Auslagen vor Entstehen dieser durch das Gericht feststellen zu lassen, steht dies einer Anerkennung der Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren als notwendig nicht entgegen. 2. Die Kosten für den Erwerb einer BahnC...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetzung bei Vertretung der erstattungsberechtigten Partei durch Syndikusanwalt

ZPO § 91 Abs. 1 und 2 § 104 Abs. 2 S. 1; RVG § 1 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 2 § 46c Abs. 4 S. 2 Leitsatz 1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner ...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / II. Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

Das AG weist nur kurz darauf hin, dass allgemein gelte, dass eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung i.S.d. Nr. 4141 VV mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung darstelle (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl., 2019, RVG VV 4141 Rn 16).mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Gebühr nach bestreitender Einlassung und Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Die Gebühr Nr. 4141 VV kann auch im Fall einer Einstellung nach § 154 StPO entstehen. Rät der Verteidiger zu einer teilweise bestreitenden Einlassung und führt die zur Einstellung des Verfahrens, hat der Verteidiger daran "mitgewirkt". AG Aschaffenburg, Beschl. v. 16.12.2020 – 390 AR 81/20 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin. Gegen ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / Leitsatz

Eine Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG kann auch noch nachträglich beantragt und ausgesprochen werden. LG Leipzig, Beschl. v. 19.1.2021 – 13 Qs 8/21mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender G... / Leitsatz

Wird ein Anwalt in einer bereits im Jahre 2020 eingeleiteten Kindschaftssache erst nach dem 31.12.2020 beauftragt, gilt für ihn bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR. Dieser Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen. AG Starnberg, Beschl. v. 10.2.2021 – 003 F 930/20mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / II. Objektiver Maßstab eines sachkundigen Dritten

Das LSG sowie vorgehend auch das SG stellen bei Prüfung der Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit von Fotokopien auf einen objektiven Maßstab eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab. Dem Anwalt stehe ein Ermessensspielraum zu, welche Unterlagen er in welchem Umfang aus behördlichen Akten kopiere. Dieser Ermessensspielraum sei lediglich dann überschritten, wenn durch juristi...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / [Ohne Titel]

Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist ein verhältnismäßig schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber titulieren lassen kann. Dabei können im Zusammenhang mit der Anhörung des Antragsgegners – das ist in den allermeisten Fällen der Auftraggeber des Rechtsanwalts – praktische ...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / II. Die praktische Durchführung der Anhörung

Die Regelung in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG ist hinsichtlich der Form der Anhörung neutral. Deshalb kann die Anhörung in der Praxis auf unterschiedliche Weise erfolgen. 1. Grundsätzlich formlose Anhörung Im Regelfall reicht eine formlose Anhörung aus.[1] Somit ist die Zustellung des Festsetzungsantrags nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch in Zweifelsfällen vorzunehmen.[2] Wird der Ve...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender Gegenstandswert in Sorgerechtsverfahren

§§ 45 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamGKG; § 60 Abs. 1 S. 6 RVG Leitsatz Wird ein Anwalt in einer bereits im Jahre 2020 eingeleiteten Kindschaftssache erst nach dem 31.12.2020 beauftragt, gilt für ihn bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR. Dieser Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen. AG Starnberg, Beschl. v. 10.2...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

§§ 33 Abs. 3 S. 1, 55, 56 Abs. 2 S. 1 RVG Leitsatz Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B E I. Sachverhalt Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung se...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsung der PKH-Anwaltsvergütung und keine Verzugsschadenpauschale

RVG § 45 Abs. 1 S. 1 § 55 Abs. 1 u. 5; ZPO § 104; BGB § 288 Abs. 5 Leitsatz Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse bei – vermeintlich – verspäteter Zahlung der Vergütung weder ein Anspruch auf Verzinsung der Vergütung noch eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu. (Leitsatz der Schriftleitung) LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v...mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemess... / Leitsatz

Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt. AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ein Strafkammerbeschluss, mit dem man im Grunde nichts anfangen kann. Denn nach den Entscheidungsgründen wird nicht klar, was die Kammer denn nun eigentlich meint und will. Entweder sieht man eine nachträgliche Erstreckung nicht als zulässig an – die h.M. ist anderer Auffassung (vgl. KG RVGreport 2012, 56 = RVGprof. 2012, 6 = StRR 2012, 78 = StraFo 2012, 292; OLG Celle JurBü...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche Erstreckung

§ 48 Abs. 6 RVG Leitsatz Eine Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG kann auch noch nachträglich beantragt und ausgesprochen werden. LG Leipzig, Beschl. v. 19.1.2021 – 13 Qs 8/21 I. Sachverhalt Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Ankl...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war als Pflichtverteidigerin tätig. Sie hat für einen Hauptverhandlungstag bei der Strafkammer des LG die Festsetzung eines Längenzuschlags nach Nr. 4116 VV beantragt. Der Kostenbeamte hat den nicht festgesetzt. Die nach § 56 RVG statthafte Erinnerung der Pflichtverteidigerin hatte Erfolg.mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemess... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die auch in (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren grds. die Mittelgebühr als Grundlage für die anwaltliche Gebührenbemessung ansieht. Das ist zutreffend (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl., Vorbem. 5 VV Rn 54 ff. m.w.N.). Zudem stellt das AG zutreffend darauf ab, dass es sich bei dem Verfahre...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 1. Beibringungsgrundsatz

Bei dem Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG handelt es sich um ein Verfahren, das auf Betreiben des Antragstellers durchgeführt wird. Deshalb unterliegt dieses Verfahren dem Beibringungsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz hat der Antragsteller die Tatsachen vorzutragen, aus denen er seinen Anspruch auf Vergütung herleitet. Dabei hat der Antragsteller auch glaubhaft zu...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender G... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahr 2020 ein Verfahren zur elterlichen Sorge betreffend das gemeinsame Kind der Beteiligten eingereicht. Nach Zustellung des Antrags hatte der Antragsgegner im Jahre 2021 eine Anwältin beauftragt, ihn in diesem Verfahren zu vertreten. Nach Abschluss des Verfahrens hat das FamG den Verfahrenswert gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG a.F. auf den Regelwe...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / II. Keine Verwirkung des Erinnerungsrechts

Das Schleswig-Holsteinische LSG hat sich der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, das Erinnerungsrecht der beigeordneten Rechtsanwältin sei nicht verwirkt. 1. Zeit- und Umstandsmoment Das LSG hat darauf hingewiesen, dass für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG sowohl das sog. Zeitmoment als auch das sog. Umstandsmoment vorliegen müssten. Folglich genüge der...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Erinnerung unbefristet

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 10.10.2018 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4, 7 und 8 RVG die Erinnerung gegeben, die unbefristet ist.[2] Damit konnte Rechtsanwalt A seine Erinnerung auch noch – wie geschehen – mehr als zwei Jahre nach Zugang der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über seinen Fests...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Vermisste Änderungen

Angetreten war man mal mit einem 3. KostRMoG bzw. das sollte kommen. Dass der RegE. von September 2020 den Namen nicht zu Recht tragen würde, hatte dann auch wohl das BMJV erkannt und nennt das vorgesehene Gesetz dann lieber nur KostRÄG 2021. Ein KostRMoG wäre es – bezogen auf die Teile 4 und 5 VV zumindest teilweise – gewesen, wenn man die gemeinsamen Vorschläge von DAV und...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / I. Gesetzgebungsverfahren

Nachdem die Bemühungen um ein 3. KostRMoG gescheitert waren, hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Sommer 2020 zumindest den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts" (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Den hat die Bundesregierung am 16.9.2020 als Regierungsentwu...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 2. Ermittlungspflicht des Gerichts

Da die in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG geregelte Anhörung des Antragsgegners Ausdruck der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör ist, obliegt die Anhörung dem Gericht. Somit hat das Gericht eine eigene Verpflichtung, die aktuelle Anschrift des Antragsgegners zu ermitteln.[6] Dieser prozessualen Pflicht kann das mit dem Vergütungsfestsetzungsverf...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Verhandlungs- und Erörterungsgebühr nach der BRAGO

Zu BRAGO-Zeiten entstand die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelte volle Verhandlungsgebühr nur für das Stellen der Anträge in der mündlichen Verhandlung. Die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bis zum Beginn der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nach Aufruf der Sache war hingegen noch durch die damalige Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgegolten. Ist...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / II. Verschlechterungsverbot

Das LG weist darauf hin, dass ein Verschlechterungsverbot, das der Verringerung des festgesetzten Betrages ggf. entgegenstehen könnte, nicht bestehe. Für Beschwerde, sofortige Beschwerde und weitere Beschwerde sei, anders als für Berufung, Revision und Wiederaufnahme in den §§ 331, 358 Abs. 2, 373 Abs. 2 StPO, ein Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers durch die...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / II. Gegenstandswert

Für die Berechnung der Terminsgebühr ist der zum Zeitpunkt des Aufrufs der Sache und der anwaltlichen Anwesenheit maßgebliche Gegenstandswert zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass eine nach Aufruf der Sache erfolgte (Teil-)Klagerücknahme nicht zum Wegfall der Terminsgebühr oder auch nur zu deren Berechnung nach einem geringeren Gegenstandswert führen kann. Die nach An...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Terminsgebühr

Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten bei Aufruf der Sache keine Kenntnis von der vorherigen (Teil-)Klagerücknahme, so kann der Beklagte gleichwohl nicht die Terminsgebühr nach dem (unverminderten) Hauptsachewert mit der Begründung erstattet verlangen, er habe ja von der Klagerücknahme keine Kenntnis gehabt. Erstattungsfähig können nämlich nur tatsächlich angefallene ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Unkenntnis des Beklagten

Hat der Kläger seine Klage bspw. einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstermin[7] oder auch nur wenige Minuten vor Aufruf der Sache per Telefax, per elektronischer Post oder durch Abgabe des Rücknahmeschriftsatzes in der Geschäftsstelle persönlich zurückgenommen, ist die Klagerücknahme mit Eingang bei Gericht wirksam geworden. Dies hat gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO zur Folge...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In dem gegen das Jobcenter geführten Rechtsstreit hat das SG Berlin im Jahr 2018 Rechtsanwalt A dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Der Rechtsanwalt hat nach Einreichen der Klageschrift mit dem Jobcenter korrespondiert. In dem hieraufhin erfolgten schriftlichen Vergleichsvorschlag des Jobcenters, den Rechtsanwalt A schriftsätzlich angenommen hat, hat sich ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LAG Berlin-Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden wird (BAG RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Folglich könnten materiell-rechtliche Einwendungen und Einr...mehr