Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können, muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeit...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Auslagen

Rz. 33 Um seiner Tätigkeit nachgehen zu können, hat der Rechtsanwalt gelegentlich Aufwendungen zu tätigen. Dabei kann er regelmäßig die allgemeinen Kosten seiner beruflichen Tätigkeit, wie Büromiete, Kosten für das Personal, Mitgliedschaften in Vereinigungen, Haftpflichtversicherung, Fortbildungs- und Literaturkosten, nicht vom Mandanten erstattet verlangen.[43] Für einzelne ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Übergang ins gerichtliche Verfahren

Rz. 122 Im Falle eines Widerspruches kann das Verfahren in das gerichtliche Klageverfahren übergeleitet werden. Dabei gilt, dass bereits die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses als verfahrenseinleitenden Antrag für das Klageverfahren gewertet wird. Diese Handlung gehört damit nicht mehr zum Mahnverfahren, sondern löst bereits die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RV...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 42 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Vollstreckungsgericht zu richten.[48] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahngeric...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 79. Auflage 2021 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Enders, RVG für Anfänger, 19. Auflage 2019 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 24. Auflage 2019 Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Auflage 2017 Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufla...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 219 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Außergerichtliche Tätigkeit

1. Beratungsgebühr, § 34 RVG (Beratung und Gutachtenerstellung) Rz. 89 Die bis zum 30.6.2006 geltende Beratungsgebühr ist durch das Erfordernis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abgelöst worden. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese Tätigkeit nicht mit an...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / C. Grundzüge des Gebührenrechtes

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Vertretung des Antragstellers

a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Allgemeine Gebühren

1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr i...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Gerichtliche Tätigkeit

1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / D. Gebühren in den einzelnen Verfahrensabschnitten

I. Allgemeine Gebühren 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / E. Abrechnungsbeispiele

Rz. 170 Die Anwendung des Gebührenrechtes in der Praxis erfordert etwas Übung. Nachfolgend sind einige Abrechnungsvorschläge mit Erläuterungen aufgeführt. I. Vertragsgestaltung Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm....mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / B. Einteilung und Berechnung der Gebühren

I. Bestimmung der Gebühr Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. di...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Gebührenrahmen

Rz. 98 Der Satz der Geschäftsgebühr bewegt sich im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren. Der Rechtsanwalt kann innerhalb dieses Rahmens seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen bestimmen und festlegen (näheres dazu Rdn 9 ff.). Dabei wird der Satz von 1,3 als Regelgebühr und der Satz von 1,5 als Mittelgebühr bezeichnet. Die Regelgebühr darf nur übers...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 213 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[233] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Klageverfahren

Rz. 65 Für Rechtsanwaltsgebühren, kann ein Klageverfahren nur eingeleitet werden, wennmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Rechtsmittel gegen Festsetzung

Rz. 186 Sind die PKH –Gebühren durch den Rechtspfleger fehlerhaft festgesetzt worden, so ist hiergegen nach § 56 RVG die Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist unbefristet möglich.[207] Bei längerem Zuwarten nach Auszahlung der Prozesskostenhilfe kann das Rechtsmittel aber verwirkt sein.[208] Die Erinnerung ist kostenfrei, eine Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren findet ni...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 5 Die Bestimmung des Gegenstandswertes zur Berechnung der Anwaltskosten erfolgt durch die Trennung der Streitigkeiten nach gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten – § 23 Abs. 1 RVG mit Verweis auf GKG und ZPO und nicht gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten; § 23 Abs. 3 RVG mit Verweis auf GNotKG. Die Unterscheidung erfolgt schlicht nach der Frage, ob ein Anspruch d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften des § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweise bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken

Rz. 24 Für der Umsatzsteuer unterliegende Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gilt nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG eine Pflicht zur Abrechnung innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der Leistung. Die gleiche Frist gilt bei anderen Leistungen, wenn die Rechnung gegenüber einem Unternehmer oder einer juristischen Person zu stellen ist. Damit soll di...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Checkliste:

Rz. 222 Inhalt einer Vergütungsvereinbarung Notwendige Inhaltemehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Streitwertfestsetzung im Prozess

Rz. 7 Prozessual wird diese materiell-rechtliche Regelung durch das Verfahren der Streitwertfestsetzung nach §§ 32 und 33 RVG ergänzt. Diese Regeln gelten nur soweit der Streitgegenstand gerichtlich anhängig gemacht wurde. Hat das Gericht hierzu den Streitwert festgesetzt, ist der Rechtsanwalt daran gebunden. Das gilt auch dann, wenn die Festsetzung gesetzeswidrig erfolgte. ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Terminsvertreter

Rz. 207 Unter Rechtsanwälten hat sich die Praxis durchgesetzt, dass bei der Beauftragung eines Terminsvertreters eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die gefestigte Rechtsprechung geht hier grundsätzlich davon aus, dass dies unter Rechtsanwälten zulässig sein soll.[231] Die Rechtsprechung des BGH führt jedoch zu Konsequenzen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit dieser ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Der Vergütungsanspruch

Rz. 3 Das RVG regelt im Wesentlichen den Umfang der anwaltlichen Vergütung. Nicht geregelt ist die Anspruchsgrundlage. Sie wird schlicht vorausgesetzt und muss sich aus anderen Regeln ergeben. Rechtsgrundlagen sind hier der Anwaltsvertrag und die Beiordnung. 1. Anwaltsvertrag Rz. 4 Der Anwaltsvertrag kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über den Vertragsschluss z...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Anwaltsvertrag

Rz. 4 Der Anwaltsvertrag kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über den Vertragsschluss zustande. Vertragspartner sind in der Regel der Mandant und der Rechtsanwalt bzw. die von ihm vertretenen Rechtspersonen. Auch ein Vertrag zugunsten Dritter ist denkbar. Es handelt sich in den meisten Fällen um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Gerade bei der Prozessvertretu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Entstehung des Gebührenrechts

Rz. 1 Bereits im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zur Gründung des deutschen Reiches wurde im Jahr 1879 mit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte eine Normierung der Rechtsanwaltsgebühren vorgenommen. Die damalige Gebührenordnung kannte bereits die gegenstandswertabhängige Berechnung der Gebühren,[1] die Unterteilung von Prozess-, Verhandlungs- und Vergleichsgebühren und di...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 198 Wegen § 49b BRAO darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Lediglich nach Abschluss des Falles ist der Rechtsanw...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 60 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 81 Die Streitigkeit, ob Prüfung und Ausspruch der Kündigung und das sich anschließendes Räumungsverfahren eine Angelegenheit sind und wie sich der Streitwert hier bemisst, hat der BGH endgültig entschieden.[84] Beide Vorgänge sind auf das gleiche Ziel, nämlich die Räumung der Mietfläche gerichtet und bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Die Berechnung des Gegenstan...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 71 Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers an. Namens...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Rechtsmittelverfahren

Rz. 35 Die Berufung ist zulässig, wenn der die Beschwer 600,00 EUR übersteigt; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Nur für das Unterschreiten dieser Beschwer kommt es auf die Zulassung der Berufung durch das Gericht an; § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO. Eine Beschwer von 20.000,00 EUR ist auch für die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision nach § 26 Nr. 8 EGZPO notwendig. Die Beschwer wird...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 215 Bei einer Erfolgshonorarvereinbarung ist zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) die voraussichtliche gesetzliche Vergütung zu benennen. Weiterhin muss die Vergütung für den Fall eines Misserfolges benannt werden. Diese darf auch in einem Gerichtsverfahren ausnahmsweise unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Im G...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 93 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[92] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderun...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 154 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen i.S.d. § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese WEG-Sachen betreffen, sind damit die allgemeinen...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Erstellung Betriebskostenabrechnung

Rz. 61 Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung durch den Rechtsanwalt kann nicht Gegenstand eines Klageverfahrens sein. § 23 Abs. 1 RVG findet daher keine Anwendung. Hier ist § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 RVG einschlägig. Der Gegenstandswert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dem Vermieter geht es dabei nicht nur um die Einforderung des Nachzahlungsbetrages, sondern auc...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / b) Muster Streitwertbeschwerde

Rz. 20 Muster 3.2: Streitwertbeschwerde für den Mandanten Muster 3.2: Streitwertbeschwerde für den Mandanten Aktenzeichen der Hauptsache: _________________________ In der Streitsache _________________________ ./. _________________________ erhebe ich Namens und im Auftrag des Mandanten nach § 68 GKG Streitwertbeschwerde Es wird beantragt: Der Streitwert wird von ____________________...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XI. Besitzstörung/Besitzentziehung

Rz. 57 Die Wiedereinräumung des im Wege verbotener Eigenmacht entzogenen Besitzes nach §§ 858, 861 BGB richtet sich regelmäßig nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO [54] nach dem Wert der Sache. Bewegt sich der Rechtsschutzantrag allerdings im Mietrecht, so ist der Rechtsgedanke des § 41 Abs. 1 GKG ergänzend heranzuziehen. Der Streitwert bei einer Besitzstörung kann d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Mahnverfahren

Rz. 64 Der schnellste und auch kostengünstigste Weg der Titulierung einer Geldforderung ist die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Antrag kann und soll inzwischen in elektronischer Form erfolgen. Seit dem 1.12.2008 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Mahnbescheide in maschinenlesbarer Form einzureichen. Dies kann zum einen die Erstellung eines Barcode-Ausdrucke...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Abrechnung der PKH

Rz. 173 Die Prozesskostenhilfe wird ebenso wie die Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Die Kostenberechnung ist bei dem Gericht einzureichen, welches die Prozesskostenhilfe gewährt hat; § 55 RVG. Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000,00 EUR werden dabei die Gebühren des § 13 Abs. 1 RVG vergütet. Darüber sind die Gebühren nach § 49 RVG stark reduziert und führen zu e...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIX. Schönheitsreparaturen

Rz. 128 Der Streit um die Vornahme von Schönheitsreparaturen nach Auszug des Mieters wird sich regelmäßig auf die durch die Renovierung entstandenen Kosten und die Mietausfälle aufgrund der durchzuführenden Arbeiten richten. Hier ergibt sich der Gegenstandswert aus dem Klageantrag. Die bloße Aufforderung zur Vornahme der Renovierungen dürfte sich nach dem Interesse des Vermi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / E. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 189 Nicht immer spiegeln die Gebühren des RVG den Aufwand, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit wider. Zahlreiche aufwändige Streitigkeiten – gerade im Mietrecht – um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen glänzen mit einem nahezu bescheidenen Gebührenaufkommen. Der Zwang zum wirtschaftlichen Denken macht es erforderlich, dass der...mehr