Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 20. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Richter

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 VV RVG Leitsatz Eine Terminsgebühr kann zur Entstehung gelangen, wenn der Kammervorsitzende, Einzelrichter oder Berichterstatter mit den Beteiligten außerhalb eines Termins jeweils in getrennten Telefonaten die Sach- und Rechtslage erörtert und auf Basis dieser Gespräche ein Vergleich geschlossen wird (im vorliegenden Fall vernein...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des Mandats und Vergütung

§ 8 Abs. 1 RVG; § 628 Abs. 1 S. 1 BGB Leitsatz Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung sei...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens bei konkludent gestelltem Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

§§ 103 ff. ZPO; §§ 11 Abs. 4, 23 Abs. 1 S. 1, 33 Abs. 1 RVG; § 148 ZPO Leitsatz Beanstandet eine Partei die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren oder beruft sie sich darauf, die Rechtsanwaltsgebühren seien aus einem anderen Gegenstandswert als die Gerichtsgebühren zu bemessen (Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG; ggf. konkludent gestellt), so ist vor der Kostenfestsetzung zu...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / dd) Verschiebung des bisherigen Abs. 7

Rz. 320 Aufgrund des Einschubs des neuen Abs. 7 ist der bisherige Abs. 7 nunmehr zu Abs. 8 geworden. Inhaltlich ergeben sich dadurch allerdings keine Änderungen.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderungen

aa) Anhebung der Anrechnungsgrenze Rz. 316 Auch hier ist aufgrund der Anhebung des Gebührenrahmens der Nr. 2302 VV RVG (s. Rdn 203 ff.) die Anrechnungsgrenze der Geschäftsgebühr eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf 207,00 EUR heraufgesetzt worden (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG). Die Anrechnungsgrenze. bb) Versetzung des Doppelverwertungsverbots Rz. 317 Ebenso wie i...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine Inhaltliche Änderung

Rz. 77 Korrigiert worden ist hier lediglich ein Schreibfehler im Originaltext. In den Abdrucken des Gesetzes ist dieses Versehen von den Verlagen stets korrigiert worden, so dass dieser Fehler kaum aufgefallen ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gerichtliches Verfahren

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVII. Räumungsfrist

Rz. 119 Stellt das Verfahren über die Gewährung einer Räumungsfrist nach Nr. 3334 VV RVG eine selbstständige Angelegenheit dar, so ist hierfür – unabhängig vom Hauptsacheverfahren – die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts gesondert zu prüfen.mehr

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AGS 01/2021, Keine erstattungsfähige Einigungsgebühr bei Ausgleich der Klageforderung gegen Klagerücknahme

Nr. 1000 VV RVG Leitsatz Kündigt der beklagte Haftpflichtversicherer an, dass er die Klageforderung ausgleichen werde und vereinbaren die Parteien sodann, dass der Kläger die Klage zurücknehme und der beklagte Haftpflichtversicherer die Kosten des Verfahrens trage, ohne einen eigenen Kostenantrag zu stellen, so entsteht hierdurch zwar eine Einigungsgebühr; diese ist jedoch nic...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens bei Streit über Gegenstandswert

§ 11 Abs. 4 RVG; § 145 ZPO; § 63 GKG Leitsatz Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Ver...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Abschnitt 1 bis 3

aa) Betragsrahmen Rz. 201 Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. (1) Prüfungsgebühren Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XIV. Beratungshilfe

Rz. 73 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Das gilt auch für die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Erstberatung eines Verbrauchers

Rz. 30 Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf ein erstes Beratungsgespräch, ist die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR begrenzt (sog. Kappungsgrenze). Dieser Satz wurde im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetztes, welches seit 1.1.2021 in Kraft ist, nicht angehoben. a) Erstberatung Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Prozessuale Fragen

Rz. 710 Antragsberechtigt sind diejenigen, welche die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der Wahl geltend machen können. Handelt es sich um einen Fehler, welcher zur Anfechtbarkeit der Wahl führen würde (§ 19 BetrVG), so können mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Antrag auf einstweilige Verfügung stellen...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

aa) Einigung statt Vergleich Rz. 342 Zum einen wurde das Wort "Vergleich" durch die Formulierung "Vertrag im Sinne der Nummer 1000" ersetzt. Während bisher die Terminsgebühr anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde, reicht es jetzt aus, dass eine schriftliche Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird. Damit wird vollzogen, was auch an anderen St...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XII. Aussetzung

Rz. 71 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich → zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[13]mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Auch die Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO ist eine nicht nur vorläufige Einstellung i.S.d. Nr. 4141 VV. Welchen Umfang die anwaltliche Mitwirkung hat, ist unerheblich. Für die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit kommt es nur darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materiell...mehr

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AGS 01/2021, Interner Rat zum Schweigen und zusätzliche Verfahrensgebühr

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Der bloße sog. interne Rat zu Schweigen genügt nicht für die Annahme einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens i.S.v. Nr. 4141 VV. AG Köln, Urt. v. 2.9.2020 – 117 C 233/20 I. Sachverhalt Der Kläger und seine Rechtsschutzversicherung streiten darum, ob die Rechtsschutzversicherung den Kläger von der von seinem Verteidiger geltend gema...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XX. Erbe, Fortsetzung mit dem Erben

Rz. 82 Verstirbt der (bisherige) Mandant, so setzt sich das Mandat mit dem Erben bzw. den Erben fort, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[15] Daher bleibt es auch beim bisherigen Recht. Das gilt auch für die dann nach Nr. 1008 VV RVG eintretende Gebührenerhöhung (→ Hinzutreten weiterer Auftraggeber).mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

aa) Einigungsgebühr Rz. 268 Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass eine Einigungsgebühr auch im Rahmen einer Beratung anfallen kann. Dies war bisher schon Rechtsprechung. Rz. 269 Hinweis Führt die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts zum Abschluss eines Einigungsvertrages, so erhält der Anwalt neben der Gebühr für die Beratung auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV R...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Abschnitt 5

aa) Beratungshilfegebühr Rz. 207 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst bleibt unverändert bei 15,00 EUR. bb) Allgemeine Beratungsgebühr Rz. 208 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 35,00 EUR auf 38,50 EUR angehoben worden. cc) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen Rz. 209 Die Beratungsgebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer ...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Thür. OVG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Anfall der Terminsgebühr a) Rechtslage bis 31.7.2013 Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXII. Erneuter Auftrag

Rz. 86 War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 vor. Siehe dazu → Zwei-Jahres-Frist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

aa) Höhe des Gebührensatzes Rz. 292 Erweitert worden ist die Bezugnahme in Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV RVG auf die Regelung des § 48 Abs. 1 RVG. In der bisherigen Fassung war nur auf § 48 Abs. 3 ZPO verwiesen worden, weil die Erstreckungswirkung einer Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung auch auf den Abschluss eines Mehrwertvergleichs, ohne dass es hi...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LIX. Vollstreckungsbescheid

Rz. 173 Das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheids gehört zum Mahnverfahren. Ist der Auftrag zum Mahnverfahren daher vor dem 1.1.2021 erteilt worden, richtet sich auch die Gebühr der Nr. 3308 VV RVG nach altem Recht, selbst wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2021 beantragt wird.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIII. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 178 Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid zählt noch zum Mahnverfahren. Das nachfolgende streitige Verfahren (Klageverfahren) ist dagegen eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 2 RVG), so dass hier ein Wechsel des Gebührenrechts eintreten kann. Siehe → Mahnverfahren.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 186 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXI. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 176 Das Wiederaufnahmeverfahren stellt unabhängig von dem zugrunde liegenden Verfahren eine eigene Angelegenheit dar (siehe § 17 Nr. 13 RVG), sodass die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Betragsrahmen

aa) Überblick Rz. 213 Auch hier sind die Betragsrahmengebühren für die sozialrechtlichen Verfahren angehoben worden, und zwar sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag. Es gelten danach folgende Beträge: bb) Erstinstanzliche Verfahren Rz. 214mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht

aa) Allgemeine Gebühren Rz. 248 bb) Außergerichtliches Verfahren Rz. 249mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / III. Grundgebühr und Verfahrensgebühren Nr. 5103 VV

Die Mittelgebühr i.H.v. 100 EUR bei der Grundgebühr Nr. 5100 VV sei – so das LG – nach Maßgabe des § 14 RVG angemessen. Ebenso war, da sowohl der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit als auch deren Schwierigkeit im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als leicht überdurchschnittlich anzusehen sei, der Ansatz einer Gebührenhöhe leicht über der Mittelgebühr bei der Verfahrensgebü...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderung

a) Überblick Rz. 44 In § 15a RVG ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Der bisherige Abs. 2 ist damit zu Abs. 3 geworden. Ursprünglich sollte die Änderung als neuer Abs. 3 angehängt werden (so auch noch der Regierungsentwurf). Der Rechtsausschuss hat dann aber vorgeschlagen, aus systematischen Gründen die neue Regelung in Abs. 2 einzufügen und die an sich ohnehin systemwid...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und Gegenstandswert bei nicht durchgreifender Hilfsaufrechnung

GKG § 45 Abs. 3 § 47 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3; RVG § 33 Abs. 1 Leitsatz 1. Hat das Berufungsgericht die von den Beklagten erhobene Hilfsaufrechnung als nicht durchgreifend behandelt und haben die Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil Beschwerde eingelegt, jedoch schon mit der Begründung dieser Beschwerde die Rücknahme der Hilfsaufrechnung erklärt, fü...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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zfs 01/2021, zfs Aktuell / Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehob...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderungen

a) Anrechnung einer Wahlanwaltsvergütung Rz. 161 In § 15a Abs. 2 RVG hat der Gesetzgeber eine klare Anrechnungsregelung eingeführt. Anlass war die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt bereits Wahlanwaltsgebühren erhalten hatte. Rz. 162 Hauptanwendungsfall war die Anrechnung einer Geschäftsgebühr. Rz. 163 Beispiel: D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 76 § 18 Besondere Angelegenheiten (1) Besondere Angelegenheiten sind … 19. das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung; …mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inkrafttreten

Rz. 191 Die Übergangsregelung wird neu gefasst. Sie tritt anders als die übrigen Änderungen nicht erst zum 1.1.2021 in Kraft, sondern bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes. Grund hierfür ist, dass die neue Übergangsregelung schon für die weiteren Änderungen gelten soll.mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / III. Schwer wiegende Pflichtverletzung erforderlich

Auf der Grundlage bejaht der BGH zwar grds. einen nach Kündigung des Mandats fälligen (§ 8 RVG) Vergütungsanspruch des Klägers, dieser könne gleichwohl aber i.H.v. 925,23 EUR nicht den Ausgleich seiner Kostennote verlangen. Die Kündigung des Rechtsanwalts könne mit erheblichen finanziellen Folgen für den Mandanten verbunden sein, der – wenn die Kündigung während eines laufen...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte die Antragsgegnerin zuvor als Prozessbevollmächtigte in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten. Da diese die ihr erteilte Rechnung nicht bezahlt hatte, beantragte die Antragstellerin vor dem ArbG gem. § 11 RVG die Festsetzung ihrer Vergütung. Die Antragsgegnerin wandte ein, der Gegenstandswert sei unzutreffend. Die Rechtspflegerin hat ungeac...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIV. Streitverkündung

Rz. 142 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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AGS 01/2021, Vorhandenes Ha... / II. Die für die Gebührenbestimmung maßgeblichen Umstände

Neben allgemeinen Ausführungen zur Billigkeit der Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG (Bemessung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, Toleranzrahmen pp.) führte das Gericht an, dass Schwierigkeit, Haftungsrisiko und Bedeutung der Angelegenheit leicht überdurchschnittlich bzw. überdurchschnittlich gewesen seien: Die Höhe der streitigen Erstattungssumme sei als überdurc...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VI. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 35 Wird die gesamte Angelegenheit nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1 Die neue Textfassung

Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch z...mehr