Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / aa) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/14) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich, der beide Verfahren erledigt. Im Verfahren 1/14 entsteht neben den Gebühren aus 5.000,00 EUR auch eine Ve...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich kommt es für die Anwendung alten oder neuen Gebührenrechts auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bzw. auf den Tag der Bestellung oder Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG) an. Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag vor dem Stichtag erteilt oder ist er vor diesem Tag bestellt oder beigeordnet worden, dann ist ...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 4 Anmerkung II

So sehr die Entscheidung in der Sache zu loben ist, weist sie doch einige Mängel auf. 1. Aussetzung nach § 11 Abs. 4 RVG Das Gericht hat § 11 Abs. 4 RVG übersehen. Es durfte den Wert der Einigungsgebühr gar nicht festsetzen. Wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG bestritten, so muss das Gericht das Verfahren aussetze...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / II. Gebührenpflichtige Beschwerden

Ist die Beschwerde unstatthaft, besteht daher eine Gebührenpflicht. Das gilt über § 68 Abs. 3 S. 1 GKG hinaus auch für die anderen Regelungen in den Kostengesetzen, da die Entscheidung des BGH dem Grundsatz nach für sämtliche Kostenverfahren anwendbar ist. Eine Gebührenpflicht bei unstatthaften Beschwerden besteht daher insbesondere für die folgenden Regelungen:mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / 1 Aus den Gründen

Die bis zum Urteil des OLG vom 21.7.2009 entstandene Verfahrensgebühr ist nicht nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die nach der Zurückverweisung durch den BGH entstandene Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren anzurechnen. Die in dieser Vorschrift bestimmte Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG ausgeschlossen. Danach entfällt die Anrechnung und gilt die...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der Geschäftsgebühr

RVG §§ 8, 15a Abs. 2 RVG VV Nr. 3335, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 ZPO § 118 BGB §§ 362, 387, 667, 675 Abs. 1 Leitsatz Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrags und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrags an den Glä...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1.1. Nach Nr. 1003, 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 397 m.w.Nachw.). Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseit...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [5] 1. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Kosten des Unterbevollmächtigten stellten sich als Aufwand zweckentsprechender Rechtsverfolgung der Kl. i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO dar. Einer Partei sei es grds. gestattet, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftragen...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / a) Überblick

Verfahrensdifferenzgebühr ist anzurechnen Nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101 VV wird die Verfahrensdifferenzgebühr der Nr. 3101 Nr. 2 VV (gegebenenfalls der davon nach § 15 Abs. 3 RVG verbleibende Betrag) auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht bzw. entstanden ist. Kommt es nicht zu einer Kürzung nach § 15 Abs. 3...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / c) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 8.000,00 EUR, die...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 3. Anrechnung bei mehreren einbezogenen Verfahren

Gleiches Prinzip bei mehr als einem mit verglichenen Verfahren Möglich ist auch, dass mehr als ein weiteres Verfahren in den Vergleich mit einbezogen wird. Dann ist vom Prinzip her ebenso zu rechnen. Beispiel In einem Rechtsstreit über 10.000,00 EUR (Verfahren 1/14) wird im Termin über die anhängigen 10.000,00 EUR sowie anhängige 8.000,00 EUR (Verfahren 2/14) und weitere 6.000...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / Leitsatz

Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsvertrag kann sich wegen der Gebühreninteres...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Gebühr trotz Fortsetzung des Verfahrens

RVG § 15 Abs. 4 RVG VV Nr. 4141 StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Wird ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt und später wieder fortgesetzt, bleibt dem Verteidiger die durch die Einstellung entstandene Zusätzliche Gebühr auch dann erhalten, wenn das Verfahren später wieder aufgenommen wird. AG Tiergarten, Beschl. v. 26.2.2014 – (257 Ds) 261 Js 2796/12/1...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung hat zu unterbleiben. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass in Fällen, bei denen Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt sind, der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen muss, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimm...mehr

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AGS 6/2014, Keine Dokumentenpauschale für bloßes Einscannen

RVG VV Vorbem. 7 Abs. 1 GNotKG § 11 Leitsatz Das bloße Einscannen von Originalen löst keine Dokumentenpauschale aus. AG Hannover, Beschl. v. 31.1.2014 – 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12) 1 Aus den Gründen Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelte...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 1. Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel In einem Berufungsverfahren (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 8.000,00 EUR, die in ein...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / I. Überblick

Mehrvergleich löst höhere Gebühren aus Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anw...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 2. Anrechnung der Terminsgebühr

Auch Terminsgebühr kann anzurechnen sein Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach ...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Das OLG Koblenz beschäftigt sich in dieser zutreffenden Entscheidung mit einer Problematik, die man – offensichtlich mit übereiltem Optimismus – als längst ausgeurteilt empfunden hatte. Spätestens mit Einführung von § 15a RVG glaubte man alle Fragen geklärt. Gleichwohl zeigt die Entscheidung des OLG Koblenz, dass es immer wieder nicht nur Anwälte, sondern auch Rechtspfleger un...mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / Leitsatz

Für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, nach deren Ablauf im Falle der Zurückverweisung eine Anrechnung ausgeschlossen wird, kommt es nicht auf die Verkündung des Rechtsmittelurteils an, sondern auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Rechtsanwalts von der Zurückverweisung. OLG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2014 – 8 W 84/13mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungsgebühr bei Zahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher

RVG VV Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 Leitsatz Bewilligt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gem. § 802b Abs. 2 ZPO Teilzahlungen, so löst dies für den Gläubigervertreter auch dann keine Einigungsgebühr aus, wenn er sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt. AG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2014 – 61 M 6/14 1 Aus den Gründen Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführende...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr für Zwischeneinigung im Umgangsverfahren

BGB § 1684 FamFG § 156 Abs. 2 RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.3.2014 – 6 WF 16/14 1 Sachverhalt Im Verfahren über den Umgang mit dem gemeinsamen Kind hatten die Eltern im Termin zur mü...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / III. Anzuwendende Gebühren

Ist das Verfahren gebührenpflichtig, weil es sich um eine generell nicht statthafte Beschwerde handelt, ist auf die Auffangvorschriften zurückzugreifen, die für Beschwerden gelten, für die in den jeweiligen Kostenverzeichnissen der Kostengesetze keine ausdrücklichen Gebühren vorgesehen sind. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen anzusetzen, z.B. Zustellungskosten. Da es si...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenheit bei Sammelklagen

RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 1 und 2 Leitsatz Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsve...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten bei Widerrufsvergleich; Anfall der Einigungsgebühr beim Prozessbevollmächtigten und beim Terminsvertreter

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 1000 3401 3100 Leitsatz 1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähige Reisekosten eines Adhäsionsklägers

RVG VV Nr. 7003 ff. StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 91 Abs. 2 BGB § 254 Abs. 2 Leitsatz Da die Adhäsionsklage mit einer zivilprozessrechtlichen Klage nicht gleichzustellen ist, muss der Adhäsionskläger im Rahmen der aus § 254 Abs. 2 BGB resultierenden allgemeinen Schadensminderungspflicht besonders darauf achten, den Adhäsionsbeklagten nicht mit Kosten zu belasten, die für die...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr fü... / 2 Aus den Gründen

Eine Termingebühr ist entstanden, allerdings in geringerem Umfang als beantragt, und daher im berechtigten Umfang auch von der Klägerin zu erstatten. Im Streitfall beurteilt sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG in der Fassung, die für bis zum 31.7.2013 erteilte Aufträge gilt (§ 60 Abs. 1 RVG). Eine 1,2-Termingebühr nach Nr. 3104 VV ist angefallen nach ...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr für auf Verfahrenserledigung zielende anwaltliche Besprechung bei späterer Klagerücknahme

RVG VV Nr. 3104 ZPO §§ 91a, 138 Abs. 3, 269 Leitsatz Ergibt sich aus der Urkundenlage i.V.m. dem Vorbringen des Antragstellers im Kostenfestsetzungsverfahren, dass eine Termingebühr entstanden ist, darf deren Festsetzung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dem pauschalen und in keiner Weise substantiierten Zurückweisungsantrag des Kostenschuldners sei der Antragsteller...mehr

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AGS 6/2014, Gegenstandswert einer Beschwerde gegen Zwangsgeld

RVG § 25 ZPO § 888 Leitsatz Der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verhängung eines Zwangsgelds in einem Ordnungsmittelverfahren bemisst sich in der Regel nach der Höhe des gegen ihn festgesetzten Zwangsgelds. OLG Celle, Beschl. v. 4.4.2014 – 4 W 55/14 1 Aus den Gründen Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat auf 5.000,00 EUR festgesetzt. ...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes Recht bei VKH-Antrag vor dem Stichtag und Bewilligung danach

RVG § 60 Leitsatz Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag – unabhängig von der erstrebten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – erteilt worden...mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende ... / 2 Aus den Gründen

2. Die zulässige, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ff., 127 Abs. 2-4, 567 ff. ZPO, sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin, deren Beschwerdeberechtigung sich aus einer Analogie zu den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ergibt (Zöller/Geimer, § 127 ZPO, Rn 19 a.E. m.w.Nachw.), führt zum Wegfall der genannten Einschränkung, da es für diese keine gesetzliche Grundlage gibt. Eine solch...mehr

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AGS 6/2014, Keine Dokumente... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelten ist. Grundsätzlich werden Sachaufwendungen nur dann gesondert erstattet, wenn diese in Teil 7 VV gesondert erfasst sind. Ansonsten ist dieser Aufwand mit den Gebühren abgegolten (Vorbem. 7 Abs. 1 VV...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren über den Umgang mit dem gemeinsamen Kind hatten die Eltern im Termin zur mündlichen Verhandlung eine gerichtlich gebilligte Zwischenvereinbarung hinsichtlich der Regelung des Ferienumgangs geschlossen. Später hat das FamG dann eine umfassende Umgangsregelung durch Beschluss angeordnet. Der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners rechnete daraufhin auch eine...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist eine "nicht nur vorläufige" i.S.d. Nr. 4141 VV-RVG, denn aus Sicht der einstellenden Behörde sollte sie endgültig sein. Dass sie letztlich keinen Bestand hatte, sondern die Ermittlungen fortgesetzt wurden, ist insoweit unerheblich. Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV erhält der Verteidiger eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Ver...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 1 Sachverhalt

In dem durch Scheidungsantrag der Antragstellerin eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren bestellte sich der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 16.5.2013 zum Verfahrensbevollmächtigen des Antragsgegners, stellte für diesen ebenfalls Scheidungsantrag und suchte um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter seiner Beiordnung nach. Im Scheidungstermin vom 25.9.2013 entsprac...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr fü... / 3 Anmerkung

Das Erstaunliche an der Entscheidung des OLG Koblenz ist nicht die Entscheidung selbst, die selbstverständlich richtig ist. Das Erstaunliche ist, dass rund zehn Jahre nach Einführung der Terminsgebühr durch das RVG Rechtspfleger und auch Gerichte immer noch Schwierigkeiten mit diesem Vergütungstatbestand zu haben scheinen. Die bereits recht früh beklagten Irrungen und Wirrun...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH könnte ich noch zustimmen, wenn ein kleines mittelständisches Unternehmen einmal eine Forderung gegen einen Kunden in Deutschland gerichtlich durchsetzen muss. Hier ging es jedoch um ein Unternehmen, das eine Vielzahl gleichartiger Ansprüche durchsetzen will. Bei dem hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch i.H.v. 200 EUR nebst mit eingeklagten ...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BGH klärt einige seit langem in der Praxis umstrittene Fragen. Für die Erstattungsfähigkeit von Terminsvertretermehrkosten ist auf eine ex-ante-Betrachtung abzustellen. Die auswärtige Partei muss sich spätestens kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin entscheiden, ob sie ihren Prozessbevollmächtigten zu dem Termin anreisen oder den Termin durch einen Ter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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AGS 5/2014, RVG Praxiswissen. Einführung in das RVG mit über 380 Abrechnungs- und Praxisbeispielen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 2. Aufl. 2014. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 480 S. 38,00 EUR

Nach dem Erfolg der 1. Auflage waren zwei Dinge klar: Eine 2. Auflage wird es geben und bei einem Norbert Schneider wird sie nicht lange auf sich warten lassen. In der Tat war das Inkrafttreten des 2. KostRMoG Anlass genug, sofort tätig zu werden. Und wer Norbert Schneider kennt, weiß, dass er es nicht bei einer Neuauflage des Anwaltkommentars und immerhin schon bereits zwei A...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 5/2014, Hartmann, Kostengesetze. Kommentar zum GKG, FamGKG, RVG, GNotKG, JVEG und allen wichtigen Kostengesetzen. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Verlag C.H.Beck, München. 44. Aufl. 2014. XXVIII, 2.239 S. 135,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint der "Hartmann" mit seiner Kommentierung aller wichtigen Kostengesetze. Bereits die Vorauflage hatte die Änderungen des 2. KostRMoG berücksichtigt. Die Neuauflage konnte jetzt die umfangreiche Literatur zu den zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Änderungen berücksichtigen und erste Entscheidungen. Darüber hinaus sind die zum 1.1.2014 in Kraft getreten...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Mit Recht hat das Beschwerdegericht erkannt, dass sich der Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Streitfall nicht nach der Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren richtet, sondern § 28 RVG einschlägig ist. Diese besondere Wertvorschrift steht der Anwendung von § 32 Abs. 1 RVG entgegen (KG ZInsO 2013, 1541 Rn 1; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Auf...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Unterlassen gegen den Beklagten aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. den §§ 4 Nr. 11, 3 UWG, 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, 4 Abs. 2 S. 3 RVG. 1. Durch die beanstandete Werbung verstößt der Beklagte nicht gegen eine gesetzliche Vorschrift, welche auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG...mehr