Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / III. Teilnahme an Zusatztermin Frage der Wertung in § 14 RVG

Das OLG Brandenburg sieht keine Erweiterungsmöglichkeit der Nr. 4102 VV auf sonstige Termine oder Sachverhalte. Nehme der Verteidiger bzw. hier die Nebenklägervertreterin an besonderen Terminen teil, die nicht gesondert gesetzlich abrechenbar seien, dann wäre dies – so das OLG – einer Würdigung nur in § 14 Abs. 1 RVG zugänglich. Handelt es sich um einen bestellten oder beige...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änderungen des RVG

Auch nach dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 hat es in letzter Zeit einige Änderungen des RVG gegeben. Diese beruhen im Regelfall darauf, dass neue Gesetze auch die Einführung von neuen Regelungen bei den Anwaltsgebühren erfordert haben. Der nachfolgende Kurzüberblick soll eine Übersicht über die bisherigen Änderungen geben. I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. Amtliche Inhaltsübersicht

In der amtlichen Inhaltsübersicht des RVG, in der die einzelnen Paragraphen des RVG aufgenommen wurden, wurde die Inhaltsübersicht zu § 41 RVG geändert. Statt wie bisher dort die Vergütung des Prozesspflegers aufgeführt wurde, bestimmt die neu gefasste Inhaltsübersicht in § 41 RVG die Vergütung besonderer Vertreter.mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. Nr. 3328 VV

Nr. 3328 VV gewährt eine 0,5-Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wurde um die "Aussetzung der Zwangsvollstreckung" erweite...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / [Ohne Titel]

Auch nach dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 hat es in letzter Zeit einige Änderungen des RVG gegeben. Diese beruhen im Regelfall darauf, dass neue Gesetze auch die Einführung von neuen Regelungen bei den Anwaltsgebühren erfordert haben. Der nachfolgende Kurzüberblick soll eine Übersicht über die bisherigen Änderungen geben.mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das in den §§ 403 ff. StPO geregelte Adhäsionsverfahren hat in den letzten Jahren in der Praxis einen richtigen Aufschwung erlebt. Dies führt auch dazu, dass sich in letzter Zeit auch der BGH mehrfach mit der Vergütung des in diesem Verfahren tätigen Rechtsanwalts und – wie hier – mit dem Gegenstandswert befasst hat. Die Entscheidung des BGH gibt Anlass, einige Grundsätze de...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. In vielen Fällen erhebt der Auftraggeber als Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsantrags – wie auch hier im Fall des OVG Münster der als Antragsgegner in Anspruch genommene Kläger mit Schreiben vom 19.3.2022 – nach erfolgter Anhörung Einwendungen. In diesem Fall hat der Rechtspfleger/UdG zunächst zu prüfen, welcher Art di...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k VV

Vorbem. 3.2.1 VV bestimmt, dass Teil 3 Unterabschnitt 1 VV auch für die in der vorgenannten Vorbem. aufgeführten Verfahren anzuwenden ist. Die die Verfahren über Beschwerden betreffende Aufzählung wurde in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2k VV durch die Regelung über Beschwerden nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ergänzt. Diese Neuregelung wurde durch Art. 2 Abs. 7 Nr. 3 des Geset...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / II. Teil 4 Abschnitt 3 VV

In Teil 4 Abschnitt 3 VV sei nach Abs. 1 der Vorbem. 4.3 VV die Vergütung des Rechtsanwalts geregelt, der nicht insgesamt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt ist, also nicht den vollen Verteidigungsauftrag habe, sondern hieraus nur eine einzelne Tätigkeit übernimmt. Bei den dort genannten Einzeltätigkeiten erhalte der Rechtsanwalt jeweils eine Verfahrensgebühr, andere G...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / III. Klarstellende Hinweise

Ergänzend hat die die Kammer angesichts der vorhandenen Unklarheiten im Geschäftsgang auf Folgendes hingewiesen: 1. Art der Hinzuziehung des Dolmetschers Die Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin an die StA seien unzutreffend adressiert, da von dort aus keine Beauftragung ihrer Person stattgefunden habe. Die Dolmetscherin/Übersetzerin müsse sich an den Rechtsanwalt als ihren ...mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Der Antrag auf Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren ist dahin auszulegen, dass er sich auf beide Adhäsionskläger bezieht (§ 300 StPO). Tritt der Verteidiger – wie hier – im Adhäsionsverfahren den Anträgen mehrerer Adhäsionskläger entgegen, ist für die Gebührenberechnung der Gesamtgegenstandswert maßgeblich (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2017, 460 = RVGreport 2017, 3...mehr

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AGS 04/2023, In diesem Heft

Erstaunlicherweise hat es aus Anlass des Inkrafttretens des KostRÄG 2021 kaum Entscheidungen zum Übergangsrecht gegeben, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung (§ 60 RVG) diesmal wirklich gut gelungen ist und sämtliche Problemfälle erfasst, was man von der Vorgängervorschrift nicht unbedingt behaupten konnte. Offenbar bereitet es manchem Rechtspfleger ab...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbereich der Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV

Nr. 4102 VV RVG; §§ 14, 51 RVG Leitsatz Bei der Regelung in Nr. 4102 VV handelt es sich um eine abschließende Regelung, die nicht analog auf weitere Termine Anwendung findet. Es spricht nichts dafür, dass es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung handelt. Mehrtätigkeiten sind über § 14 RVG od...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / II. Streitwertbeschwerde unzulässig

1. Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht beschwert Nach Auffassung des OLG Celle ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch den angefochtenen Streitwertfestsetzungsbeschluss nicht beschwert. Dabei hat das OLG offengelassen, ob die vom LG Hannover vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung überhaupt zulässig ist (dagegen OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens] = J...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umfassend und soweit ersichtlich weitgehend zutreffend begründet. Dabei muss aber letztlich die Richtigkeit der Ausführungen des LG zur Erforderlichkeit der Übersetzungen (oben III. 2. b)) offen bleiben, da man die Schriftstücke/Aktenbestandteile, deren Übersetzung das AG nicht als erforderlich angesehen hat, nicht kennt. Die Ausführungen des LG an der Stelle scheinen auc...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VI. Höhe der jeweiligen Gebühr

Die jeweils angemessene Gebühr mit Zuschlag ist innerhalb des jeweiligen von der Gebühr mit Zuschlag vorgegebenen Gebührenrahmens unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu finden. Der Umstand der Inhaftierung oder Unterbringung an sich wird bei der Bemessung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG nicht (mehr) besonders berücksich...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswert der Terminsgebühr bei Teilklagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung

§ 32 Abs. 1 RVG; Nr. 3104 VV RVG; § 68 Abs. 3 GKG Leitsatz Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist für die Gebühren des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 1 RVG nur maßgebend, soweit der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit dem der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist. Wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung teilweise zurückgenommen, so berechnet sich die Termi...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / II. Meinungsstreit

Rechtsanwalt R 2 sei, so das OLG, dem Beschuldigten mit Beschluss des AG vom 24.8.2021 für den Termin zur Haftbefehlseröffnung, nachdem ein Fall notwendiger Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorlag und weil die zuvor bereits bestellte Pflichtverteidigerin an der Wahrnehmung des für diesen Tag angesetzten Termins zur Haftbefehlseröffnung verhindert gewesen sei, als Pf...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / Leitsatz

Bei der Regelung in Nr. 4102 VV handelt es sich um eine abschließende Regelung, die nicht analog auf weitere Termine Anwendung findet. Es spricht nichts dafür, dass es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung handelt. Mehrtätigkeiten sind über § 14 RVG oder über den Weg des § 51 RVG zu verfol...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Der Zuschlag steht ggf. sowohl dem Wahlanwalt als auch dem gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, zu. Für den Rechtsanwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden ist, wird ein Zuschlag nicht gewährt (vgl. Nrn. 4300 ff. VV). Die Vorbem. 4 Abs. 4 VV gilt für den Vertreter/Beistand des Nebenklägers "entsprechend". Da...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / III. Grundsätzlich Bestellung maßgebend

Grds. ist dabei nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen. Liegt – wie hier – kein Auftrag zugrunde, weil der Anwalt vom Gericht bestellt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Bestellung abzustellen (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Dies führt vorliegend erstinstanzlich dazu, dass altes Gebührenrecht anzuwenden ist.mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / II. Regelung Nr. 4102 VV abschließend? Unterschiedliche Ansichten

Die Frage, ob es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV um eine abschließende Regelung handelte, die eine analoge Anwendung auf andere Sachverhalte ermögliche, sei, so das OLG, umstritten. Bisweilen werde zwar eine entsprechende Anwendung für zulässig gehalten (vgl. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2016 – 617 Ks 22/16, m.w.N.). Überwiegend sehe die h.A. jedoch eine abschließe...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / [Ohne Titel]

Das VV RVG sieht an vielen Stellen Gebühren mit Zuschlag vor, so z.B. in den Nrn. 4101, 4103, 4105, 4107 VV usw. Wann der Rechtsanwalt diese gegenüber der normalen Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen ausgestattete Gebühr erhält, regelt die Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Über das Entstehen dieses Zuschlags kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Der nachfolgende Beitrag st...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist jeder Hinsicht zutreffend 1. Keine Ermäßigung der Einigungsgebühr Während ein Teil der Rspr. hier immer schon eine 1,5-Einigungsgebühr gewährt hat, waren andere Gerichte der Auffassung, das Verfahren über die Erstreckung der PKH führe bereits zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV, sodass dies eine Gebührenreduzierung auf 1,0 rechtfertige (OLG Bamberg AGS 201...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die vormalige Klägerin hatte die Beklagte als Motorenherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Vor dem LG Hannover hatte sie verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht und den Streitwert vorläufig auf 14.298,01 EUR geschätzt. Mit Schriftsatz vom 31.5.2022 hat die vormalige Klägerin ihre Anträge geändert...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / III. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

Soweit die Prozessbevollmächtigte der Beklagten hilfsweise beantragt hatte, den Gegenstandswert gem. § 32 Abs. 2 RVG auf 16.452,83 EUR festzusetzen, hat das OLG Celle dies als Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG ausgelegt. Hierüber habe das LG Hannover bisher noch nicht entschieden.mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / II. Entscheidung durch den Senat

Das OVG Münster hat über die Beschwerde der Rechtsanwälte gegen den Beschluss des VG Gelsenkirchen über die Erinnerung gegen die von der UdG des Gerichts erfolgte Vergütungsfestsetzung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VwGO, § 109 Abs. 1 S. 1 und 2 JustG NRW entschieden. Es seien nämlich weder die Vorschriften einschlägig, die bei Kosten- und Streitwertbeschwerden eine Entscheidung durch...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 3. Dauer der Freiheitsbeschränkung

Für das Entstehen einer Zuschlagsgebühr ist es unerheblich, wie lange der Beschuldigte/Mandant sich nicht auf freiem Fuß befunden hat.[24] Entscheidend ist allein, dass er in dem Verfahrensabschnitt, für den die Zuschlagsgebühr entstehen soll, überhaupt irgendwann nicht auf freiem Fuß, also i.d.R. inhaftiert oder untergebracht war.[25] Das ist auch der Fall, wenn der Mandant...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / III. Fortgeltung der Argumentation

Diese Ausführungen haben nach Auffassung des OLG weiter Bestand und gelten nach seiner Ansicht auch für den vorliegenden Fall, dass von Anfang an übereinstimmend das Strafbefehlsverfahren gewählt und der Angeklagte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt (vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, VV Nr. 4141–4147 Rn 23). Auch bei dieser Fall...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur ersten Abwandlung

Der Rechtspfleger wird die Einwendung des Beklagten zunächst auszulegen haben. Der Einwand des Beklagten, er habe dem Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt, ist als solcher unbeachtlich und führt deshalb auch nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Zwar bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen keiner Substantiierung oder gar Schlüssigkeit...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches Gebührenrecht für den Pflichtverteidiger

§§ 60, 17 Nr. 10 RVG; § 143 StPO Leitsatz Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen ...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des Führerscheinformulars

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Die anwaltliche Vertretung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, in dessen Lauf die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird, löst keinen Gebührenanspruch nach 4142 VV aus. Das gilt auch für die Einziehung des Führerscheinformulars. AG Frankfurt, Beschl. v. 3.3.2023 – 993 Cs 443 Js 2095/20 (41/23) I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / b) Zahlungseinwand

Der Einwand des Beklagten, er habe Rechtsanwalt A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt, ist ein außergebührenrechtlicher Einwand i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Damit behauptete der Beklagte nämlich die (teilweise) Erfüllung der Vergütungsforderung des Rechtsanwalts A. Der Rechtspfleger hat die Richtigkeit dieses Einwands im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu prüfe...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eines Schriftsatzes als Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss; unterlassener Antrag auf Prozesskostenhilfe als außergebührenrechtliche Einwendungen

§ 11 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 S. 1 RVG; §§ 151, 165 VwGO Leitsatz Auch ein unklares, konfuses und von Verworrenheit und Beleidigungen geprägtes Schreiben des im Vergütungsfestsetzungsverfahren in Anspruch genommenen Antragsgegners ist als Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) anzusehen, wenn ihm mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, dass es sich gegen den ...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Geschäftsgebühr für Mahnung einer Forderung aus Vergleich

§ 91 ZPO; Nr. 2300 VV RVG Leitsatz Haben die Parteien eines Rechtsstreits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, wonach der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits übernehme und ferner einen Ersatz für "sämtliche außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit" zahle, so kann der Kläger keine weitere Geschäftsgebühr ersetzt verla...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale Umbeiordnung des Pflichtverteidigers ohne Verzicht

§ 48 RVG; § 143a StPO Leitsatz Der Wechsel des Pflichtverteidigers ist seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2018 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der einverständliche Pflichtverteidigerwechsels wurde durch das genannte Gesetz zwar nicht explizit geregelt, soll aber nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßgaben weiterhin möglich sein. Danach ist d...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattung eines vom Anwalt beauftragten Terminsvertreters

§ 91 ZPO; Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG; §§ 670, 675 BGB Leitsatz Beauftragt der prozessbevollmächtigte Anwalt für einen Termin vor einem auswärtigen Gericht einen Terminsvertreter in eigenem Namen und auf eigene Kosten, sind diese Kosten als Auslagen des prozessbevollmächtigten Anwalts in der Höhe erstattungsfähig, als dadurch bei ihm anfallende Reisekosten vermieden worden sind. AG...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten den Kläger als Prozessbevollmächtigte im Berufungszulassungsverfahren vertreten. Nach dessen Beendigung beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger machte in seinem Schriftsatz vom 19.3.2022 geltend, dem Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte stehe die nicht gebührenrechtliche...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt

Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Terminsgebühr ist für den Verkehrsanwalt nicht vorgesehen, da die Wahrnehmung von Terminen gerade nicht zu seinem Aufgabenbereich zählt.mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswert mehrerer Adhäsionsansprüche im Revisionsverfahren

RVG § 7 § 15 § 23 Abs. 1 S. 1 § 33 Abs. 1; GKG § 47 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Leitsatz 1. Wendet sich Verteidiger des Angeklagten im Revisionsverfahren gegen die im Adhäsionsverfahren erfolgte Verurteilung, an zwei Adhäsionskläger verschiedene Beträge zu zahlen, ist für die Gebührenberechnung der Gesamtgegenstandswert maßgeblich, der sich aus einer Zusammenrechnung der Gegensta...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / III. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des OVG Münster war die Beschwerde der Rechtsanwälte gem. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 Abs. 1 S. 1 VwGO, § 11 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig.mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / V. Haftzuschlag

Rechtsanwalt R 2 stehen demnach für seine erbrachte Pflichtverteidigertätigkeit die Grundgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4101 VV, die Terminsgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV zu. Der Haftzuschlag entstehe auch dann, wenn der Mandant zunächst nur vorläufig festgenommen wurde (vgl. Gero...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entsprechende Anwendung Ich hatte ja schon in AGS 2023, 74 dargelegt, dass m.E. eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt und das LG Nürnberg-Fürth, den richtigen Weg eingeschlagen hatte (ebenso falsch wie das OLG Nürnberg übrigens auch noch: LG München I, Beschl. v. 24.11.2021 – 26 Qs 60/21 und AG München, Beschl. v. 20.102.2021 – 845 DS 235 Js 136362/21). Dazu noch ...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4.1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, beschränkt sich nicht nur auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle ...mehr