Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit des § 15a RVG in Altfällen; Nachfestsetzung des Anrechnungsbetrags

RVG § 15a; Vorbem. 3 Abs. 4; Nr. 2300, 3100 VV RVG; ZPO §§ 103,104 Leitsatz 1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 9.12.2009, XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456). 2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit d...mehr

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zfs 11/2009, Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a Abs. 2 RVG

RVG §§ 15a, 60 Abs. 1 Satz 1; VV RVG Nr. 2300, 3100 Leitsatz Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung von § 15a Abs. 1 RVG (Artikel 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl I S. 2449) die bereits unter d...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a Abs. 2, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 , Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren kommt auch in Altfällen nicht mehr in Betracht. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, nach der es auf den Zeitpunkt der Erteilung des unbedingten Auftrages oder auf die Bestellung oder Beiordnu...mehr

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AGS 08/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a Abs. 2, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Die (auch) die Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren regelnde Bestimmung des § 15a Abs. 2 RVG ist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 5.8.2009 anzuwenden. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, nach der es auf de...mehr

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zfs 08/2011, Anrechnung der Geschäftsgebühr vor Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG; Terminsgebühr hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche

Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3200, 3201, 3104 VV RVG; § 15 Abs. 3 RVG Leitsatz 1. Ist dem bereits vorprozessual tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten im Rechtsstreit für den Abschluss eines Vergleichs auch über nicht rechtshängige Gegenstände sowohl die volle als auch die Differenzverfahrensgebühr angefallen, so ist zuerst die für die außergerichtliche Tätigkeit angefallene G...mehr

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AGS 09/2009, Keine Berufung auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung der Geschäftsgebühr in Übergangsfällen (§ 15a RVG)

ZPO §§ 91, 103; RVG § 15a; VV RVG Nrn. 2300, 3100; Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Trägt der Erstattungsberechtigte die für die Anrechnung erheblichen Tatsachen selbst vor, ist für die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht darauf abzustellen, ob der Erstattungspflichtige die Anrechnung tatsächlich einwendet. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden,...mehr

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AGS 05/2009, Zur Angemessen... / 3. Sonstige Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 und S. 2 RVG

Die übrigen Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG haben nicht in jedem Fall Einfluss auf die Höhe der angemessenen Gebühr, können allerdings im Einzelfall die gebührenmäßige Einordnung der Tätigkeit nach oben oder unten korrigieren. Dergleichen ist bei der gegenständlichen Mahntätigkeit des Anwalts jedoch kaum vorstellbar. Bei der "Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten" ...mehr

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AGS 09/2011, Keine analoge Anwendung des § 15a Abs. 2 RVG in sozialgerichtlichen Angelegenheiten

RVG § 15a Abs. 1 RVG VV Nrn. 2400, 2401 SGB X § 63 Abs. 1 Leitsatz Ist der Rechtsanwalt im Überprüfungsverfahren vorbefasst, richten sich seine Gebühren im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2401 VV. § 15a RVG ist bei Betragsrahmengebühren weder direkt noch analog anwendbar. SG Chemnitz, Urt. v. 5.1.2011 – S 3 AS 5094/10 1 Sachverhalt Die Klägerin hatte durch ihren späteren Prozessbe...mehr

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AGS 01/2009, Änderungen des RVG

Zum 1.1.2009 sind zwei Änderungen des RVG in Kraft getreten, und zwar durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 (BGBl I 2008 S. 2122 ff., dort Art. 6). Artikel 6: Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5.5.2004 (BGBl I S. 718, 788), zuletzt geändert durch Art. 6 d...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / II. Gemeinsame Vorschläge von DAV und BRAK zur Änderung des RVG

1. Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV wird folgender Satz angefügt: "Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist." Begründung: Es ist umstritten, ob die Einigungsgebühr entsteht, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, danach aber ein Ratenzahlungsvergleich geschloss...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes (§ 33 Abs. 3 RVG)

Einführung Grundsätzlich Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren maßgeblich Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren im Regelfall auch Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren, so dass es keiner selbstständigen Wertfestsetzung bedarf. In einigen Fällen greift § 32 Abs. 1 RVG jedoch nicht ein – insbesondere bei gebührenfreien Verfahren (z...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpassung und Änderungen beim RVG; DAV und BRAK legen gemeinsamen Forderungskatalog vor

Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großte...mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist vorbei: Die Neuregelung der Gebührenanrechnung in §§ 15a, 55 Abs. 5 RVG

Einführung In seinem Beschl. v. 22.1.2008[1] hatte der VIII. ZS des BGH die Auffassung vertreten, die Verfahrensgebühr entstehe wegen der in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe. Folglich sei diese Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren unabhängig davon zu be...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt... / Leitsatz

1. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen der unbedingte Auftrag an den Anwalt nach dem 5.8.2009 erteilt worden ist. 2. Der Erstattungspflichtige muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Anwalt des Erstattungsberechtigten vorgerichtlich tätig war. Es ist dann Sache des Erstattungsberechtigten, den Ausnahmefall darzulege...mehr

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AGS 11/2011, RVG – Straf- und Bußgeldsachen. Kommentar zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen. Mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a. D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 3. erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVII. 2117 S. 108,00 EUR.

Auch der Burhoff erscheint nach Wechsel des ZAP-Verlages von Lexis Nexis zu Wolters Kluwer Deutschland in neuem Gewand. Umfang und Format haben sich gegenüber der Vorauflage nochmals erheblich erweitert. Das Werk von Burhoff ist der einzige Spezialkommentar zu den strafrechtlichen Vergütungsvorschriften des RVG. Teil A des Kommentars befasst sich wie bisher mit dem "Vergütun...mehr

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AGkompakt 09/2011, Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG)

§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG schließt Anrechnung aus Ebenso wie das Gesetz in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit fingiert, wenn der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren seit Erledigung einer Angelegenheit in derselben Angelegenheit erneut beauftragt wird (s. den Beitrag auf S. xx in diesem Heft), schließt diese Regelung auch eine Anrechnung nach Ablauf von zwei Kalend...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 5. Neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG in abgetrennten Altverfahren

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

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zfs 02/2011, Die Vollstreck... / 8. Gebührentatbestände im RVG und GKG

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens wurde im Vergütungsverzeichnis zum RVG geregelt. Für das Bewilligungsverfahren vor dem BfJ gilt gem. VV 6100 eine Rahmengebühr von 40–290 EUR, so dass die Mittelgebühr bei 165 EUR liegt. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens liegt der Rahmen der Verfahrensgebühr bei 80–580 EUR (Mittelgebühr bei 330 EUR). ...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

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AGS 01/2009, AnwaltKommentar zum RVG

AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am OLG Hans-Joachim Wolf unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Rechtsanwalt Dr. Markus B. Rick, Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, VRiOLG Dirk Schnapp, RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Dipl.-Rpfl. Peter Mock und Steuerberater Helmut Kögler. 4. Aufl. 2008, Deutscher Anwalt Verlag. XXI...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

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AGS 01/2009, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Gundel Baumgärtel, Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Peter Houben. 14. Aufl. 2009. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland, Münster. XVI, 977 S. 42,00 EUR. Der bis zur 13. Aufl. erschienene RA-Micro-Kommentar zum RVG erscheint nunmehr beim RENO-Verlag in stark erweiterter Ausführung als 14. Aufl. Mit seinen nunmehr insge...mehr

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AGS 01/2011, RVG

RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hartung, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons und Bürovorsteher Horst-Reiner Enders, Verlag C. H. Beck, München. 1. Aufl. 2011. IIXXX, 1302 S. 78,00 EUR. In seiner bewährten "orangen Reihe", zu der bereits Klassiker gehören wie der "Thomas/Putzo" zur ZPO oder die Standardwerke zum VwVfG und de...mehr

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AGkompakt 04/2009, Umsetzung des neuen § 15a RVG in Altfällen

Nach der Rspr. ist der neue § 15a Abs. 2 RVG auch in Altfällen anzuwenden Zum 5.8.2009 ist der neue § 15a RVG in Kraft getreten, wonach im gerichtlichen Verfahren die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nur noch dann zu berücksichtigen ist, wenn die Geschäftsgebühr vom Gegner bereits gezahlt wurde oder sie gegen ihn in der Hauptsache tituliert worden ...mehr

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AGS 12/2010, Die Bedeutung der Angelegenheit in § 14 Abs. 1 RVG

"Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen" (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG). Soweit Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenhe...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient II. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger. Übungshandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XI, 210 S. 29,00 EUR

Das Handbuch ist die praxisorientierte Ergänzung zu RVG effizient I. Es richtet sich zwar in erster Linie an diejenigen, denen die Prüfung zum Rechtsfachwirt unmittelbar bevorsteht, und streitet deshalb für effiziente Prüfungsvorbereitung. Der Titel sollte aber auch alle anderen nicht vom Kauf abhalten, die sich mit anwaltlichen Gebühren befassen. Wer in der Lage ist, die vo...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung, über die der Senat gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 RVG als Kollegium statt durch den Einzelrichter entscheidet, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Senat pflichtet der Auffassung der Kostenbeamtin im Ergebnis bei. Allerdings weist der Vertreter der Staatskasse zutreffend darauf hin, dass in Teil 4 Abschnitt 2 VV (Nr...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient I. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. und Reg.-Dir. a.D. Heinrich Hellstab sowie Rechtsanwalt Michael Richter. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XXIX, 1146 S. 54,00 EUR

Übersichtlich aufgeteilt in dreizehn Kapitel behandelt das Werk das gesamte Kosten- und Gebührenrecht. Die vom Verlag selbst gewählten Bewertungen "Kostenrecht auf höchstem Niveau" und "optimale Ausschöpfung des Gebührenrahmens" sind keine verkaufsorientierten leeren Versprechungen: Das Werk beinhaltet vielmehr genau das, was es verspricht. In erster Linie wendet es sich an ...mehr

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AGS 07/2009, § 15a RVG tritt in Kraft

Nach langem Hin und Her hat der Deutsche Bundestag am 18.6.2009 den Einspruch des Bundesrates überstimmt, so dass § 15a RVG und die Änderung zu § 55 RVG nunmehr kurzfristig verkündet und sofort in Kraft treten können. Die neuen Vorschriften werden folgenden Wortlaut haben: § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr ...mehr

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AGS 09/2009, RVG für Einsteiger. Von Carmen Wolf. 3. Aufl. 2009. Verlag Luchterhand (WoltersKluwer Deutschland GmbH). XIII, 346 S. 27,50 EUR.

Das Anleitungsbuch von Wolf erscheint nunmehr in der 3. Auflage. Die Neuauflage war insbesondere durch die umfangreichen Änderungen im RVG infolge des FGG-ReformG erforderlich. Das Werk enthält wie bisher eine ausführliche und gut verständliche Darstellung sämtlicher anwaltlicher Tätigkeitsbereiche. Die Darstellung wird von zahlreichen anschaulichen Abrechnungsbeispielen beg...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 2 Anmerkung

Nach Beendigung der Angelegenheit hat der Anwalt eine Berechnung seiner Vergütung beim nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständigen AG einzureichen und den Anfall der angemeldeten Gebühren und Auslagen glaubhaft zu machen (§ 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 ZPO). Es besteht Formularzwang nach Anlage 2 der BerHVV. Die Vergütung wird, soweit sie berechtigt ist, vom Urkundsbeamten d...mehr

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AGS 03/2011, Aktuelle Recht... / 1. Anrechnung nur in den Fällen des § 15a RVG

Der BGH hat zunächst in mehreren Entscheidungen seine bisherige Rspr. zur Anrechnung der Geschäftsgebühr aufgegeben. Nach dieser älteren Auffassung war die Anrechnung unabhängig von einer Geltendmachung, Titulierung oder Zahlung durchzuführen, wenn nur eine Geschäftsgebühr entstanden war.[1] In seinen jüngeren Entscheidungen hat sich der BGH jedoch nunmehr ausdrücklich der A...mehr

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AGS 01/2009, Einigungsgebüh... / 2. RVG-Einigungsgebühr

Die Entstehung der RVG-Einigungsgebühr kann deshalb als problematisch angesehen werden, weil die Entstehungsvoraussetzungen für die Einigungsgebühr in Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV anders geregelt sind als bei der Vergleichsgebühr in § 23 BRAGO. Anders als bei § 23 BRAGO, in dem durch das Klammerzitat (§ 779 BGB) feststand, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 7...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 14. Verfahren vor den Verfassungsgerichten / dem EuGH

Es wird angeregt, in § 38 Abs. 1 RVG einen klarstellenden Verweis auf Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV einzufügen. Begründung: In § 37 Abs. 2 RVG wird auf Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV verwiesen, in § 38 Abs. 1 RVG wird dagegen nur auf Teil 3 Abschnitt 2 VV verwiesen. Hier ist unklar, welcher Unterabschnitt gilt.mehr

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AGS 02/2009, RVG für Anfänger. Von Horst-Reiner Enders. 14. überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. H. Beck. München 2008. XXVII, 716 S. 32,00 EUR.

Seit der 13. Aufl. (Ende 2005) hat sich im anwaltlichen Vergütungsrecht einiges geändert, man denke hier nur an die Einführung des Erfolgshonorars oder an die umfangreiche Rspr. zur Anrechnung der Geschäftsgebühr. Diese Neuerungen galt es in die neue Auflage einzuarbeiten. Darüber hinaus war umfangreiche Rspr. zu berücksichtigen, insbesondere zahlreiche wichtige BGH-Entschei...mehr

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AGkompakt 07/2009, Erfasst § 48 Abs. 3 RVG bei Abschluss einer Folgenvereinbarung auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert?

Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache erstreckt sich auch auf Vereinbarungen über Folgesachen Ist einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache (§ 121 FamFG) bewilligt worden, so erstrecken sich Bewilligung und Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG auch auf eine Einigung über eine der dort genannten Folgesachen, ohne dass es einer gesonderten Bewilligung bedarf. Diese Ers...mehr

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AGS 11/2011, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 und 4 RVG) der Antragstellerin ist begründet. Die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen die Vergütungsfestsetzung v. 30.10.2008 ist unbegründet. Der Antragstellerin steht Vergütung in Höhe von 868,22 EUR zu. Der Anspruch der Antragstellerin auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 ...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Dass sich an dieser Rechtslage wohl per 1.9.2009 durch einen neuen § 15a RVG etwas ändert, kann auf die vorliegende Entscheidung selbstredend keinen Einfluss haben. Sie würde im Übrigen auch nach dem 1.9.2009 genauso ergehen müssen, denn gem. § 60 Abs. 1 RVG kommt es auf das bisherige Recht an, wenn der Auftrag oder die Beiordnung vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfol...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Am 4.8.2009 wurde die Neuregelung des § 15a RVG (Art. 7 Nr. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften) verkündet. Sie ist gem. Art. 10 S. 2 dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und lautet:mehr

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AGS 07/2011, Kostengesetze. Kommentar zu GKG, FamGKG, KostO, RVG und weiterer Kostengesetze. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. 41. neu bearb. Aufl. 2011. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 2191 S. 122,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint der Hartmann in aktueller Fassung. In einzigartiger Weise werden in diesem Gesamtkommentar sämtliche für die Praxis relevanten Kostengesetze abgedruckt und kommentiert. Gegenüber der Vorauflage waren einzuarbeiten die neue ImmoWertVV, die Neufassung der HandelsregistergebührenVO mit ihrem umfangreichen Gebührenverzeichnis, das Restrukturierungsges...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung einer gegen diesen verhängten Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG zur Durchführung einer Suchtbehandlung zurückgestellt. Der Geschäftswert wurde auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Zudem wurde dem Verurteilten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des ihn vertretenden Rechtsanwalts bewilligt. Auf den Antrag des Rechtsanwalts hat...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / I. Kernpunkte der Verbändeforderung auf Gebührenanpassung

Die zunächst nur vom DAV und seit Ende 2009 von DAV und BRAK gemeinsam beim Bundesjustizministerium und den Rechtspolitikern der Bundestagsfraktionen eingeforderte Anpassung der Gebührentabellen des RVG steht vor dem Hintergrund, dass es nach der letzten strukturellen Änderung zum 1.7.2004 und der letzten linearen Anpassung der Gebühren zum 1.7.1994 nunmehr an der Zeit ist, ...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss die dem Beschwerdeführer nach § 126 ZPO zustehenden erstattungsfähigen Kosten auf 1.217,01 EUR festgesetzt und hierbei die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers muss der Senat davon ausgehen, dass vorliegend außergerichtlich eine Geschäftsgebühr...mehr

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AGS 03/2009, RVG Praxiswissen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Erschienen in der Reihe Die erfolgreiche Kanzlei, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 1. Aufl. 2009, 399 S., broschiert, 28,00 EUR. ISBN 978-3-8329-1951-1

Eines ist sicher: Wer sich mit anwaltlichem Vergütungsrecht beschäftigt bzw. beschäftigen muss, kommt heutzutage am "Schneider" nicht mehr vorbei. Hier wird inzwischen das volle Programm geboten. Vom höchst hilfreichen Streitwert-Kommentar (Schneider/Herget) über "Schneiders Gebührentabellen" im Beck-Verlag und die schon in der 2. Auflage erschienenen "Fälle und Lösungen zum...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / Leitsatz

Auch soweit ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG betrifft, richtet sich die Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach VV Nr. 3100 und nicht nach Nr. 4204 VV. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.9.2010 – 1 VAs 1/10mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 12. Anpassung des Auffangstreitwertes auf 5.000,00 EUR

Der sogenannte Auffangstreitwert des § 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG sollte von derzeit 4.000,00 EUR an den in § 52 Abs. 2 GKG für die Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit seit dem 1.7.2004 geltenden Betrag angepasst werden: "(3) ….. ; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nichtvermögensrechtlichen...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 1 Aus den Gründen

Mangels Entscheidungszuständigkeit des Senats ist die Sache an das AG – FamG – zurückzugeben. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG entscheidet über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird; das ist vorliegend das AG – FamG. Erst gegen die Entscheidung über die E...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war für den Kläger nach einem Gegenstandswert von 120.000,00 EUR außergerichtlich tätig geworden und hatte dafür ausgehend von einer Schwellengebühr (1,3) und einer Erhöhung für zwei Auftraggeber um 0,3 eine 1,6-Geschäftsgebühr abgerechnet. Praxis-Beispielmehr