Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 4. Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung findet nicht statt, auch nicht im Beschwerdeverfahren (§ 33 Abs. 2 S. 6 RVG). Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 137–152mehr

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ZAP 7/2020, Übernachtungskosten: Erforderlichkeit

(LG Memmingen, Beschl. v. 20.1.2020 – 34 O 1272/16) • Übernachtungskosten nach Nr. 7006 VV RVG sind zu erstatten, wenn diese angemessen sind. Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Übernachtung zweckmäßig, oder aber, wenn Hin- und Rückreise am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Dies ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO dann anzunehmen, wenn die Hin- und ...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / V. Dokumentenpauschale für das Einscannen von Dokumenten

In der anwaltlichen Praxis werden Dokumente – meist der Inhalt von Gerichts- oder Verwaltungsakten – häufig nur eingescannt und elektronisch gespeichert und ggf. verarbeitet, ohne dass ein Ausdruck auf Papier erfolgt. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob dem Rechtsanwalt die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG anfällt. 1. Rechtslage bis 31.7.2013 Bis zu...mehr

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AGS 9/2017, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Die für die Verhandlung zur Einigung über den Zeugnisanspruch des Klägers geleistete anwaltliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers führt zur Festsetzung eines Gegenstandswerts in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes des Klägers von 1.469,60 EUR, während sich der weitere mit der Beschwerde verfolgte Wertansatz als unbere...mehr

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AGS 9/2017, Entstehen eines Anspruchs auf Freistellung durch Auszahlung der Anwaltsvergütung des Bevollmächtigten

SGB § 63; RVG §§ 8, 10 Leitsatz Ein Anspruch auf Auszahlung der Anwaltsvergütung erfolgt nicht unmittelbar aus einem Freistellungsanspruch. Der Zahlungsanspruch entsteht erst dann, wenn der Rechtsanwalt seinem Mandanten eine Rechnung stellt. SG Berlin, Urt. v. 22.3.2017 – S 204 AS 2252/14 1 Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Kläger von den Kosten ei...mehr

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ZAP 17/2017, Pauschgebühr: Bewilligung für einen Verfahrensabschnitt

(OLG Bamberg, Beschl. v. 7.6.2017 – 10 AR 30/16) • Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) besteht – jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung – erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens. Ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts kann durch einen unterdurchschnittliche...mehr

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AGS 0809/2019, Begriff der Angelegenheit in der Beratungshilfe

RVG §§ 15 Abs. 2, 44; BerHG § 8 Abs. 1 Leitsatz Leistet ein Rechtsanwalt Beratungshilfe, so ist die Anzahl der zu vergütenden Angelegenheiten nicht durch die Zahl der erteilten Berechtigungsscheine vorgegeben. Für die Bestimmung des Begriffs der Angelegenheit i.S.d. Beratungshilfegesetzes als Grundlage für die Festsetzung der Vergütung des Beratungshilfe leistenden Rechtsanwalt...mehr

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AGS 8+9/2020, Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV; ZPO §§ 278 Abs. 6, 935 ff. Leitsatz Für die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. Nr. 3104 VV genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird. Die Terminsgebühr nac...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / I. Berechnung von Auslagen: Geschäftsreise

Wann für den Rechtsanwalt eine Geschäftsreise vorliegt, die ihn dazu berechtigt, die in Nr. 7003–7006 VV RVG aufgeführten Auslagen zu berechnen, ist in der Praxis manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Deshalb sollen hier die damit zusammenhängenden Probleme anhand eines aktuellen Falls aus der Praxis und weiterer Beispiele erörtert werden. 1. Gesetzliche Regelung Nach ...mehr

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ZAP 18/2020, Vernehmungsterminsgebühr: Rücknahme des Haftprüfungsantrags

(LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 10.8.2020 – 2 KLs 1042 Js 12567/18) • Die Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn im Haftprüfungstermin der Haftprüfungsantrag zwar zurückgenommen worden ist, dem jedoch eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen ist. ZAP EN-Nr. 458/2020 Z...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / b) Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft/Strafverfolgungsbehörde

Des Weiteren entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Hierzu zählt auch die Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen. Hier steht dem Verteidiger zwar kein Anwesenheitsrecht zu, die Polizei kann den Verteidiger jedoch teilnehmen lassen.mehr

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ZAP 17/2019, Die Vergütung ... / 2. Bemessung der Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühren sind ebenfalls als Rahmengebühren ausgebildet. Das RVG sieht jeweils drei Stufen vor, die abhängig von der Höhe der Geldbuße sind (vgl. Burhoff a.a.O.). Die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist allerdings unabhängig von der Höhe der Geldbuße. Angemessen ist auch bei der Verfahrensgebühr grds. der Ansatz der Mittelgebühr. Zu berücksicht...mehr

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AGS 8+9/2020, Erstattung de... / Leitsatz

Gegenstand eines in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindergeld eingelegten Untätigkeitseinspruches ist nur das Tätigwerden der Behörde und nicht bereits die Festsetzung des begehrten Kindergelds. Der Gegenstandswert eines solchen Vorverfahrens bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG nach § 52 Abs. 1 GKG und ist mit 10 % des streitigen Kindergeldbetrages ...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / II. Anwaltsvergütung für Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO

Handelt der Schuldner seiner titulierten Verpflichtung zuwider, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, so ist er gem. § 890 Abs. 1 ZPO wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem’Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld, ggf. auch zur Ordnungshaft, zu verurteilen. Welche Vergütung der einen solchen Antrag stellende Rechtsanwalt erh...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / b) Wertfestsetzung des OLG oder BGH

Wertfestsetzungen des OLG oder des BGH im Verfahren nach § 33 RVG sind unanfechtbar.mehr

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ZAP 6/2015, Kopierkosten: Eingescannte Akten

(AG Tiergarten, Beschl. v. 26.11.2014 – 229 Ds 130/14) • Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG steht einem Verteidiger auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (zum neuen Recht). ZAP EN-Nr. 259/2015 ZAP 6/2015, S. 302 – 302mehr

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AGS 08-09/2018, Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

RVG §§ 45 ff., 55 Abs. 5 S. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3 Leitsatz Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 63...mehr

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AGS 9/2017, Streitwert eine... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert einer Drittwiderspruchsklage richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 62 S. 1 GKG, § 6 ZPO nach dem Wert der Forderung, wegen derer die Zwangsvollstreckung betrieben wird; ist der Wert der gepfändeten Vermögensgegenstände geringer, ist dieser Wert maßgebend. Es kommt auf den objektiven Verkehrswert an. BGH, Beschl. v. 9.2.2017 – IX ZR 142/16mehr

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AGS 8+9/2020, Gebührenbesti... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde begehrt der Erinnerungsführer eine Vergütung nach dem RVG für seine Tätigkeit als beigeordneter Rechtsanwalt in dem Hauptsacheverfahren S 15 AS 3601/16 beim SG im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH). Der Erinnerungsführer vertrat vier Kläger (als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft) in jeweils verschiedenen Klageverfahren vor dem SG (u.a. die nachfolgen...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 9. Aussetzung

Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre abgelaufen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar (OLG Köln AGS 2011, 321; F...mehr

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ZAP 11/2021, Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr

(OLG Jena, Beschl. v. 11.3.2021 – Ausl AR 55/20) • Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten i.R.d. Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Vernehmung/Anhörung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV RVG an (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, s. Beschl. v. 14.5.2007 – 2 Ws 122/07). ZAP EN...mehr

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AGS 08-09/2018, Beitreibungsrecht des Nebenklagebeistands gegen den Verurteilten

RVG § 53 Abs. 2 S. 1; StPO §§ 397a Abs. 1, 464b Leitsatz Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seinen über die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehenden Gebührenanspruch gegen den rechtskräftig verurteilten Angeklagten selbst beitreiben und festsetzen lassen (Anschluss OLG Hamm, Beschl. v. 5.7.2012...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Wert

Es gilt § 41 FamGKG, wonach regelmäßig vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen ist. Da dieser wegen § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG 3.000,00 EUR beträgt, wird der Wert für die einstweilige Anordnung im Regelfall auf 1.500,00 EUR festzusetzen sein. Das gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsvergütung.mehr

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AGS 9/2017, Terminsgebühr bei Anerkenntnis im Beschwerdeverfahren

RVG VV Anm. zu Nr. 3202, Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104; FamFG §§ 68, 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 128 Abs. 1 Leitsatz In zweitinstanzlichen Familienstreitsachen fällt die Terminsgebühr gem. Anm. zu Nr. 3202 VV i.V.m. Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch dann an, wenn durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.5.2017 – 8 WF 106/17...mehr

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ZAP 19/2022, Der Rechtschut... / a) Verfahrensgrundsätze

Für das Verfahren vor dem EuGH gilt die mit Wirkung zum 1.11.2012 novellierte und seitdem mehrfach geänderte Verfahrensordnung des Gerichtshofs v. 25.9.2012, ABl Nr. L 265/1. Ferner ist zu beachten das Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs (s. ABl Nr. L 42/1 v. 14.2.2020), in der sich Normen zum Verfahren vor dem Gerichtshof aus Art. 19 ff. ergeben. Praktische Anweisun...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 47. Zulassung eines Rechtsmittels

Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich (Sächsisches OVG AGS 2017, 221; VG Dresden AGS 2017, 118). An...mehr

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AGS 8+9/2020, Fiktive Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid

RVG VV Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104; VwGO §§ 84, 162 Abs. 1 S. 1, 125 Abs. 2 Leitsatz Keine Terminsgebühr bei vollständigem Obsiegen duch Gerichtsbescheid. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2020 – OVG 3 K 135.19 1 Sachverhalt Die Verfahrensbevollmächtigte des Erinnerungsführers und Beklagten begehrt eine fiktive Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV, nachdem das ...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 11. Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so i.d.R. in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht.mehr

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AGS 8+9/2016, Beschwerdeaus... / Leitsatz

Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylVfG 1992 erstreckt sich auf sämtliche Nebenverfahren und gilt namentlich auch für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 E 298/16.Amehr

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AGS 9/2017, Einigungsgebühr und Terminsgebühr im Verwaltungsrechtsstreit

RVG VV Nrn. 1000, 1003; VwGO § 106 S. 2, 151, 164 Leitsatz Die 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV fällt nur einmal auf der Basis der zusammengerechneten Streitwerte der verglichenen Verfahren an – und zwar in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird, wenn eine (einheitliche) Einigung vorliegt, in die anderweitige anhängige Ansprüche einbezogen worden ...mehr

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ZAP 11/2022, Einziehung: Außergerichtliche Beratung

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 1.3.2022 – 1 Ws 38/22) • Die Gebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit oder einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus, sondern kann auch im Falle der außergerichtlichen Beratun...mehr

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ZAP 17/2019, Die Vergütung ... / 3. Bemessung der Terminsgebühr

Die Terminsgebühren sind ebenfalls als Rahmengebühren zu bemessen. Das RVG sieht auch hier jeweils drei Stufen vor, die abhängig von der Höhe der Geldbuße sind. Entscheidend für die Bemessung der konkreten Gebühr sind die Umstände des Einzelfalls.mehr

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ZAP 20/2021, Anwaltsmagazin / 2 Hauptversammlung diskutiert über Zukunft der Anwaltschaft

Am 24. September haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern zu ihrer 161. Hauptversammlung in Nürnberg getroffen. Sie befassten sich insb. mit Zukunftsthemen der Anwaltschaft. Im Mittelpunkt standen Diskussionen zu den Themen Digitalisierung der Justiz, Entwicklung des Rechtsdienstleistungsmarktes und Pakt für den Rechtsstaat. Neben der Erörteru...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / aa) Überblick

Hatte der Anwalt den Vollstreckungsbescheid erwirkt, so liegen für ihn wiederum zwei Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 2 RVG). Er erhält die Vergütung für das Mahnverfahren und das streitige Verfahren gesondert. Für die Abrechnung kommt es jetzt darauf an, ob die Verwerfung nach §§ 700, 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung ergeht oder aufgrund mündlicher Verhandlung.mehr

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ZAP 23/2017, Gebührentipps ... / cc) Rechtslage ab dem 1.8.2013

Das vom SG Kiel herangezogene Argument, die Terminsgebühr entstehe nur für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, ist der Gegenmeinung mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG aus der Hand geschlagen worden. Nach der ab 1.8.2013 geltenden Neufassung entsteht die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG – soweit hier von Interesse –...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 3. Entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB

a) Gesetzeshistorie: Falsches Verständnis von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB Eine entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB ließe sich nur rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber mit § 54 RVG eigentlich eine dem § 628 Abs. 1 S. 2 BGB inhaltlich entsprechende Regelung schaffen wollte. Ist das Verschuldenserfordernis des § 54 RVG nu...mehr

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ZAP 18/2018, PKH: Verjährung des übergegangenen Anspruchs

(VGH Kassel, Beschl. v. 18.4.2018 – 2 C 2009/12.T) • Der gem. § 59 RVG auf die Staatskasse übergegangene Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts gegen die eigene prozesskostenhilfeberechtigte Partei unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. ZAP EN-Nr. 536/2018 ZAP F. 1, S. 932–932mehr

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AGS 8+9/2020, Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit bei Bestellung eines Ergänzungspflegers im Sorgerechtsverfahren

FamGKG §§ 42 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 1; FamGKG-KostVerz. Nrn. 1310, 1311; BGB § 1666; RVG §§ 22, 33 Leitsatz Führt ein Verfahren über die elterliche Sorge zum teilweisen Entzug des Sorgerechts und zur Anordnung einer Ergänzungspflegschaft, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit um den Wert der Pflegschaftsanordnung. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.6.2020 – 4 W...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / Leitsatz

Ist der Anwalt im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor der Änderung des RVG beauftragt worden und im zugehörigen Klageverfahren nach dem Stichtag, dann richtet sich die Vergütung im Klageverfahren nach neuem Recht. OLG München, Beschl. v. 18.6.2018 – 11 W 340/18mehr

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AGS 08-09/2018, Gegenstandswert im Zustimmungsersetzungsverfahren

RVG §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1, 3 u. Abs. 9; BPersVG §§ 9 Abs. 4, 108 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 2 S. 1 Leitsatz Der Gegenstandswert in einem Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zu einer Kündigung ist grundsätzlich mit dem Auffangstreitwert anzusetzen. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2018 – OVG 61 PV 10.17 1 Sachverhalt Die Fachkammer des VG hat den We...mehr

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AGS 8+9/2020, Verschiedene Angelegenheiten bei unterschiedlichen Bescheiden

RVG § 15 Abs. 2; SGG § 197 Leitsatz Streitigkeiten nach dem SGB II, in denen gegen unterschiedliche Bescheide vorgegangen wird, die verschiedene Zeiträume betreffen, sind nicht als dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG anzusehen, weil ihnen kein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt. Dies gilt auch, wenn die gleiche oder eine ähnliche Streitfrage zu entscheid...mehr

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AGS 08-09/2018, Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 Leitsatz Gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV löst ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung keine Terminsgebühr aus. Vielmehr muss es sich um eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung handeln. Auch ein Telefonat des Beklagtenvertr...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / I. Einleitung

Für den Berufsanfänger spielen neben den Fragen, die bei der Übernahme des Mandats von Bedeutung sein können (dazu Burhoff ZAP F. 22, S. 1041 ff.), natürlich auch die Honorar-/Gebührenfragen eine Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen ersten Überblick zu den Gebühren im Strafverfahren. Hinweis: Die Ausführungen gelten grds. auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5...mehr

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AGS 9/2017, Geschäftswert e... / 2 Anmerkung

Die sorgfältig begründete Entscheidung des OLG gibt Anlass, umfassender auszuholen: I. Gerichtsgebühr Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins, bzw. deren Ablehnung sowie gegen die Einziehung oder Kraftloserklärung oder deren Ablehnung wird nach Nr. 12220 GNotKG-KostVerz. eine 1,0-Gebühr erhoben – höchstens jedoch 800,00 EUR. Endet das gesamte Verfa...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / 1. Anfall der Terminsgebühr

Gerade bei der für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG) anfallenden Terminsgebühr sind die Gerichte und auch die Anwälte vielfach noch in den Kategorien der BRAGO verhaftet. a) Verhandlungs- und Erörterungsgebühr nach der BRAGO Zu BRAGO-Zeiten entstand die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelte volle Verhandlungsgebühr nur für das Stellen...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / cc) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Unberücksichtigt bleiben ausnahmsweise nur diejenigen Einwendungen, die offensichtlich unbegründet sind. Ein solcher Fall kann dann vorliegen, wenn die Haltlosigkeit des Einwandes ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, der Einwand substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich erhoben wird (BVerfG, Beschl. v. 25.4.2016 – 1 BvR 1255/14, RVGreport 2016, 253 [Hansens]...mehr

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ZAP 3/2019, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Beratung über Einziehung

(LG Verden, Beschl. v. 29.11.2018 – 1 Qs 172/18) • Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Verteidigers voraus. Insbesondere muss die Einziehung nicht im Verfahren beantragt worden sein. Ausreichend ist es, wenn sie in Betracht kommt oder nach Aktenlage als geboten erscheint. ZAP EN-Nr. 104/2019 ZAP F. 1, S. 140–140mehr

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ZAP 15/2022, Hafttermin: Vernehmungsterminsgebühr

(AG Neuss, Beschl. v. 18.5.2022 – 6 Ds-110 Js 6494/20-314/20) • Für das Entstehen der Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG ist es unerheblich, zu welchen Haftfragen die Verhandlung stattgefunden hat und in welchem Umfang verhandelt worden ist. Ob der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers schweigt oder Angaben zur Sache macht, ist ebenfalls nicht maßgeblich. ZAP EN-Nr. 503/2022...mehr

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AGS 9/2017, Kein Vergleichsmehrwert bei deklaratorischen Regelungen

RVG § 33 Leitsatz Regelungen in einem Vergleich, die weder einen schon bestehenden Streit noch eine unmittelbar bevorstehende Kontroverse beilegen, erhöhen den Vergleichswert nicht. Sie sind entweder deklaratorisch in den Vergleichstext aufgenommen worden oder stellen einen Teil der Gegenleistung dar. LAG Köln, Beschl. v. 20.2.2017 – 2 Ta 10/17 1 Sachverhalt Am 16.11.2016 schloss...mehr

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ZAP 21/2019, Gegenstandswert im Asylverfahren: Beschwerde

(OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.9.2019 – OVG 3 L 112.19) • Gegen die erstinstanzliche Festsetzung des Gegenstandswerts in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz ist die Beschwerde statthaft. Der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG wird durch die Regelung in § 1 Abs. 3 RVG verdrängt. ZAP EN-Nr. 645/2019 ZAP F. 1, S. 1116–1116mehr