Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 04/2022, Bemessung und AGB-rechtliche Kontrolle der Höhe des anwaltlichen Stundensatzes

§§ 3a, 34 RVG Leitsatz Zur Angemessenheit eines anwaltlichen Stundensatzes. OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 23.11.2021 – 24 U 355/20 I. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Sie macht gegenüber der Beklagten ein Honorar für die Beratung hinsichtlich einer geplanten Akquisition der Beklagten bzw. eines von der Beklagten geworbenen Investors bei...mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung einer Pauschgebühr durch den BGH

RVG § 1 Abs. 3 § 42; GVG § 122 Abs. 1 § 139 Leitsatz 1. Über den Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren vor dem BGH entscheidet der Senat in einer Spruchgruppe mit fünf Bundesrichtern. Die Zuständigkeit des Einzelrichters beim BGH, wie sie § 42 Abs. 3 RVG für die Oberlandesgerichte ermöglicht, kommt nac...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VII. Verbraucher

Soweit die Beklagte erstinstanzlich eingewandt hat, nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG betrage der Höchstsatz für eine Beratungstätigkeit 250,00 EUR, so sei dies bereits deshalb unrichtig, weil es sich bei der Beklagten unzweifelhaft nicht um eine Verbraucherin nach § 13 BGB handele, was indes eine Voraussetzung für die "Deckelung" darstelle.mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 1. Wo steht es geregelt?

Auch nach der BerH-Reform stehen die Bestimmungen der BerH in § 44 RVG. Die einzelnen Gebührentatbestände wiederum finden sich dann in Nrn. 2500 ff. VV. Dabei können in der BerH – wie die Vorbem. 2.5 VV besagt – ausschließlich [15] diese Tatbestände "verdient" werden. Der Abschnitt 5 des Teil 2 VV regelt daher abschließend die Verdienstmöglichkeiten der BerH.mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Prozessvollmacht als außergebührenrechtlicher Einwand

§ 11 Abs. 5 S. 1 RVG; § 146 Abs. 1 VwGO Leitsatz Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272 I. Sachverhalt In ...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pauschgebühr zu berücksichtigende Tätigkeiten nach kostenloser Umbeiordnung

§ 51 RVG Leitsatz Ein zur Vermeidung von Mehrkosten für die Staatskasse bei Umbeiordnung erklärter Gebührenverzicht des Verteidigers wirkt sich auch auf die Bewilligung der Pauschgebühr aus. Da dem Pflichtverteidiger für die von dem Verzicht erfassten Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten keine gesetzlichen Gebühren zustehen, können diese Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. falsch und es stellt sich mal wieder die Frage, warum sich die Gerichte mit der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV so schwertun; man wird müde, immer wieder diese falschen Entscheidungen zu kommentieren. Aber, wenn man die Frage stellt, liegt die Antwort an sich auf der Hand. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine Wertgebühr, di...mehr

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AGS 04/2022, Befangenheitsa... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 696 Abs. 4 ZPO – im Gegensatz zur Klagerücknahme – nicht zum Wegfall der Anhängigkeit führt. Die Sache bleibt vielmehr im Mahnverfahren anhängig, sodass keine Kostenentscheidung ergehen darf (BGH AGS 2...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der vom OLG angesprochenen Frage der h.M. in der Rspr. BGH und auch der Rspr. des OLG Düsseldorf. Interessant für die anwaltliche Bemessung des Stundensatzes der nochmalige Hinweis des OLG darauf, dass für die Frage der Angemessenheit des anwaltlichen Stundensatzes auch die Kostenstruktur der jeweiligen Anwaltskanzlei von Bedeutung...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Staatsschutzverfahren beim OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Er hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragt. Dem Angeklagten war am 9.11.2016 zunächst ein anderer Rechtsanwalt J. zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Daneben war seit dem 1.12.2016 auch Re...mehr

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AGS 04/2022, Gegenstandswer... / Leitsatz

Bei einem Vermögensarrest gem. §§ 111e, 111f StPO ist maßgebend für die Wertfestsetzung das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Arrestforderung, wobei die konkrete wirtschaftliche Situation in den Blick zu nehmen ist (§ 23 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RVG). Beträge, deren Durchsetzbarkeit nicht ernstlich in Betracht kommt und die deshalb eher fiktiven Chara...mehr

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AGS 04/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Das AG hat mit Beschl. v. 19.4.2018 den Vermögensarrest i.H.v. 3.231.444,00 EUR in das Vermögen der Nebenbeteiligten angeordnet. Aufgrund dessen wurden Vermögenswerte im Wert von 471.163,80 EUR gesichert. Mit Beschl. v. 25.5.2021 hat das LG den Antrag der Nebenbeteiligten, den Arrestbeschluss des AG vom 16.7.2018 aufzuheben, abgelehnt. Auf die Beschwerde der Nebenbeteiligten...mehr

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zfs 04/2022, Im Verfahren d... / Sachverhalt

Die Beteiligten stritten über die Befugnis des Klägers, der sich als Rechtsbeistand für Sozial- und Rentenrecht bezeichnet, in einem Widerspruchsverfahren zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung als Verfahrensbevollmächtigter für einen behinderten Menschen aufzutreten. Der Beklagte hatte den Kläger als Bevollmächtigten zurückgewiesen. Das SG Karlsruhe hat die a...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / IV. Einwendungen gegen die Höhe der Vergütung

Die Einwendungen der Beklagten gegen die Höhe des Honorars hat das OLG ebenfalls zurückgewiesen. Die Klägerin habe unterschiedliche Stundensätze von 625,00 EUR (9,5 Stunden), 710,00 EUR (4:45 Stunden) und 500,00 EUR (0,5 Stunden) berechnet und komme zu einem Nettohonorarvolumen von EUR 9.760,00 für geleistete 15:05 Tätigkeitsstunden. Dies sei im Ergebnis nicht zu beanstanden...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Lüneburg ist in allen Punkten zuzustimmen. 1. Formulare Die Gerichte sind nicht verpflichtet, den Rechtsschutzsuchenden die für die Beantragung von PKH vorgeschriebenen Formulare zu übersenden. Vorliegend hat der Berichterstatter des Senats dem Kläger mehrfach Hinweise gegeben, wie er an ein solches Formular gelangen könne, insbesondere ihm die Möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.1 Anfechtung einer Betriebsratswahl

Um Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, die im Beschlussverfahren zu entscheiden sind, handelt es sich insbesondere beim Streit über die Wahl (Anfechtung) oder die Nichtigkeit eines Betriebsrats.[1] Antragsberechtigt sind 3 Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Nimmt die Gewerkschaft eine Wahlanfechtung nicht ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind; generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren

Rz. 6 Die Gerichtsgebühren folgen aus KV Nr. 2118 GKG und betragen pauschal 60 EUR. Für die Anwaltsgebühren gelten die Regelgebühren der Nrn. 3100ff. VV-RVG.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Der Kostenfestsetzungsbeschluss (Absatz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Das Urteil oder der sonstige eine Kostenentscheidung enthaltende Titel regeln die Kostentragungspflicht und die Kostenerstattungsansprüche nur dem Grunde nach. In der Regel wird die Höhe der zu erstattenden Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) vom Rechtspfleger (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) in einem isolierten Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Weitere für die Praxis wichtige Vollstreckungstitel, die nach den Regeln der ZPO vollstreckt werden

Rz. 38 Aus anderen Gesetzen, die im gesamten Bundesgebiet gelten, sind folgende Schuldtitel hervorzuheben: Rz. 39 gerichtliche Beschlüsse und Vergleiche in Landwirtschaftssachen (§ 31 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen), Rz. 40 Entscheidungen der Familiengerichte auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, §§ 95 f., 120 F...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Gerichtsgebühren in Höhe eines Gebührensatzes von ½ entstehen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Nr. 18000 KV GNotKG nur dann, wenn eine qualifizierte Klausel zu erteilen ist. Bei Klagen entstehen die "normalen" Gebühren (KV Nrn. 1210, 1211 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Rz. 7 Für die Erwirkung der Vollstreckungsklausel entstehen für den Rechtsanwalt außer d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 16 Gerichtsgebühren in Höhe eines Gebührensatzes von ½ entstehen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Nr. 18000 KV GNotKG nur dann, wenn eine qualifizierte Klausel zu erteilen ist. Für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung wird eine Festgebühr von 22 EUR fällig (Nr. 18001 KV GNotKG). Bei Klagen nach Abs. 5 entstehen die "normalen" Gebühren...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Nach KV Nr. 2118 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG fällt eine Gerichtsgebühr i. H. v. 60 EUR an. Für den Rechtsanwalt gelten im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs die Regelgebühren der Nrn. 3100 ff. VV RVG. In besonders bestimmten Fällen kann auch eine Gebühr nach Nr. 3327 VV RVG in Betracht kommen.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 5 Der Notar erhält für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs eine Festgebühr von 60 EUR (Nr. 23 800 VV GNotKG). Mit der Einführung der Festgebühr durch das GNotKG hat der Gesetzgeber die Kosten des Notars mit denen des Gerichts gleichgestellt. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass bei den Notargebühren die jeweils gültige Umsatzsteuer zu berechnen ist....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auf einem Vollstreckungsbescheid entsteht keine Gerichtsgebühr, da diese Tätigkeit mit Verfahrensgebühren abgegolten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel zur Zwangsvollstreckung im Ausland erteilt wird. Für die Klagen nach Abs. 3 gelten die allgemeinen Gerichts- und Anwaltsgebühren für die Verfahren in der ersten Instan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR nur an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf ½ bzw. Nichterhebung der Gerichtskosten im Fall des Teilerfolgs. Gebühren des Rechtsbeschwerdeverfahrens ric...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.1 Anwaltliche Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsreife

Rz. 28 Fordert der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt des Gläubigers, nachdem dieser ihn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragt hatte, den Schuldner unter Androhung der Zwangsvollstreckung zur freiwilligen Leistung auf, so entsteht hierdurch die (allgemeine) Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG (noch zu § 57 BRAGO: OLG Koblenz, MDR 1985, 943; OLG Frank...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 5 Der Vertreter wird nur auf Antrag des Gläubigers bestellt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) und hier der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss. Die Eintragung des Vertreters in das Grundbuch bzw. Schiffsregister ist nicht erforderlich. Bei dem Beschluss handelt es sich stets um eine Entscheidung und keine Ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Auskunftskosten (Meldeamt pp.)

Rz. 36 Die Kosten der Einholung einer Auskunft über Anschrift des Schuldners, seinen Arbeitgeber und seine Kreditwürdigkeit können erstattet werden (LG Landshut, AGS 2020, 100; LG Bonn, JurBüro 1990, 349). Die gleiche Auffassung wird vom LG Köln (JurBüro 1983, 1571) vertreten. Demgegenüber will das LG Detmold (Rpfleger 1990, 391) diese Kosten nur dann erstatten, wenn neben d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.24 Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 66 Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussichten auf Erfolg verspricht (OLG Frankfurt/Main, AnwBl. 1971, 209). Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Gerichtsgebühren fallen für die Bestellung des besonderen Vertreters nicht an. In diesem Zusammenhang entstandene Auslagen sind allerdings anzusetzen (Nrn. 9000 KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Auch Rechtsanwaltsgebühren entstehen nicht, da der Antrag keine besondere Angelegenheit und deshalb mit der allgemeinen Vollstreckungsgebühr abgegolten ist (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 10 Die Kosten der Beantragung und Erteilung der Urkunde, die sich aus den einschlägigen Verfahrensnormen (z. B. §§ 32, 107 KostO für den Erbschein) ergeben, einschließlich der Gebühren des zu diesem Zwecke eingeschalteten Rechtsanwalts (Nr. 2400 VV RVG) oder Steuerberaters, sind Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ist der Antrag des Gläubigers erfolglos, f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.6 Mehrere Vollstreckungsgläubiger

Rz. 34 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG für das betreffende Verfahren gilt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen insbesondere folgende Verfahrensarten. 1. Kostenfestsetzungsverfahren Für die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Vorschriften der VwGO anwendbar, die ggfs. durch weiteres Verfahrensrecht modifiziert s...mehr

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zfs 03/2022, Aussetzung des... / 2 Aus den Gründen:

… .II. Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das AG hat das Verfahren über die Festsetzung der Vergütung der Antragstellerin zu Recht gem. § 11 Abs. 4 RVG ausgesetzt. Gilt die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach Auffassung eines der Beteiligten nicht gem. § 32 Abs. 1 RVG zugleich für die Anwalt...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Gesetzliche Regelung Über den Antrag auf Festsetzung der dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung entscheidet gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges, hier also des VG Karlsruhe. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist gem. § 56 Abs. 1 S....mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Zunächst führt das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend aus, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rec...mehr

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zfs 03/2022, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Hamm ist zuzustimmen. Im Verfahren auf Festsetzung der Anwaltsvergütung gem. § 11 RVG, für das in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit gem. § 21 Nr. 2 RPflG der Rechtspfleger, in den übrigen Verfahrensordnungen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, ist über den den Anwaltsgebühren zugrundeliegenden Gegenstandswert nicht zu entscheiden,...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / III. Rechtskraft

Die Entscheidung ist rechtkräftig. Mit der Sache war zwar das LG Duisburg befasst. Das hat jedoch in seinem Beschl. v. 25.1.2022 (31 Qs 74 u. 75. u. 76/21) eine Entscheidung durch die Beschwerdekammer als nicht erforderlich angesehen und darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise des AG mit den prozessualen Vorgaben des § 56 RVG in Einklang stehe. Das Verfahren über die Eri...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Zitat Aus den Gründen: [1] Die gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde … ist unbegründet. Das VG hat die Erinnerung der Antragstellerin (Antrag auf Entscheidung des Gerichts nach §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.11.2020 jedenfalls im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat keinen ...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / I. Allgemeines

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) wurde am 18.6.1980[1] erlassen. Es handelt sich dabei um den Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG soll zu anderen rechtlichen Hilfsmöglichkeiten für den Bürger bei der Rechtsdurchsetzung hinzutreten und vor allem dort wirksam werden, wo anderweitige Hilfe hierbei ganz fehlt. Es soll weiter die Chancengleichheit bei de...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / III. Entziehung der Fahrerlaubnis / Einziehung des Führerscheinformulars

Unstrittig sei, so das AG, dass bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis die Verfahrensgebühr nicht anfalle. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei keine Einziehung i.S.v. Nr. 4142 VV (ganz h.M., vgl. nur OLG Koblenz, Beschl. v. 13. 2. 2006 – 2 Ws 98/06, AGS 2006, 236). Auch eine analoge Anwendung oder eine Behandlung als verwandte Maßnahme komme nicht in Betracht (vgl. nur Tous...mehr