Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Terminsvertretung mit Einigung

Rz. 108 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Terminsvertreter auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen.[27] Beispiel 64: Terminsvertretung mit Einigung Der Terminsvertreter nimmt zusammen mit der Partei an der mündlichen Verhandlung teil (Wert: 8.000,00 EUR). Dort wird ein Vergleich geschlossen. Der Terminsvertreter erhält jetzt zusätzlich ...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 121 Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Rz. 122 Soweit in Auslagen 19 % Umsatzsteuer enthalten sind, müssen diese zunächst herausgerechnet werden. Dem Mandanten darf nur der Netto-Betrag in Rechnung gestellt werden. Darauf ist dann zusammen mit der übrigen Vergütung 19 % Umsatzsteuer zu erheben. Beispiel 71: Auslagen mit 19 % Umsatzsteuer Der Mand...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 214 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände getroffen wird (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV). Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 215 Zu den Voraussetzungen der Einigungsge...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 35 Strafsachen / hh) Übernahme des Bußgeldverfahrens und Fortsetzung als Strafverfahren

Rz. 62 Wird ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, um die Sache als Straftat zu verfolgen, so gilt das Strafverfahren als eigene Angelegenheit. Auch wenn § 17 Nr. 10 RVG nur den umgekehrten Fall regelt, sind Bußgeld- und Strafverfahren immer verschiedene Angelegenheiten, da die Gebühren in gesonderten Teilen des VV geregelt sind. Anderenfalls wäre zudem ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 31 Soweit eine Einigung der Beteiligten in Betracht kommt, kann der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen. Sind die Gegenstände anhängig, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,0 (Nr. 1003 VV). Soweit nicht anhängige Gegenstände mit in die Einigung einbezogen werden, entsteht aus deren Wert unter der...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Führung des Verkehrs mit dem Hauptbevollmächtigten

Rz. 309 Der Verkehrsanwalt, der den Verkehr mit dem Hauptbevollmächtigten führt, erhält nach Nr. 3400 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe derjenigen Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Der Anwalt erhält also eine Verkehrsanwaltsgebühr aus dem Rahmen, nach dem der Hauptbevollmächtigte seine Verfahrensgebühr abrechnet. Rz. 310 Zu beachten ist allerdings h...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 144 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[44] Beispiel 78: Gegenläufige Kostenentscheidungen in Anordnungs- und Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt ei...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 8. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 203 Das Verfahren über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 12 RVG). Rz. 204 Der Anwalt erhält dort eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3511 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen nach Nr. 1...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / dd) Kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt

Rz. 90 Anders verhält es sich dagegen, wenn der bedürftigen Partei kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt zusteht, wenn also die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen. Dann ist die Beiordnung abzulehnen, es sei denn, die Partei beschränkt ihren Antrag dahingehend, dass sie die Beiordnung des auswärtigen Anwalts mit der Einschränkung beantragt, dass dieser nur ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 10. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 221 Das Verfahren über die Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision stellt wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 9 RVG). Rz. 222 Der Anwalt erhält nach Nr. 3512 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96,00 EUR bis 1.056,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 576,00 EUR. Anzuwenden ist wiederum Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern. Rz. 223 Daneben kann auch hier ei...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Klagerücknahme

Rz. 49 Wird die Klage im Termin zurückgenommen, entsteht bereits die volle 1,2-Terminsgebühr.[14] Für die Terminsgebühr ist es unerheblich, ob über die anhängigen Gegenstände verhandelt wird oder nicht, sodass die bloße Klagerücknahme im Termin die Terminsgebühr auslöst. Beispiel 13: Gerichtliches Verfahren, Klagerücknahme Im Rechtsstreit über 10.000,00 EUR nimmt der Anwalt d...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Billigkeitskorrektur

Rz. 245 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[139] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[140] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3202 VV eine Terminsgebühr, die zunächst einmal unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht, also insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) oder auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Berufungsverfahrens gerichteten Besprechungen au...mehr

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§ 28 Familiensachen / gg) Stufenantrag

Rz. 155 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Rechnungslegung oder Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive ...mehr

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§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 4. Beweisverfahren während anhängigem Hauptsacheverfahren

Rz. 49 Wird ein Beweisverfahren während der Anhängigkeit der Hauptsache eingeleitet, handelt es sich ebenfalls um zwei verschiedene Angelegenheiten. Auch jetzt ist anzurechnen. Dabei ist auch hier unerheblich, ob die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens angerechnet wird oder die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens. Dies hat wegen § 15a Abs. 1 RVG auf die Abrechnung ke...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Mehrere Auftraggeber

Rz. 31 Vertritt der Verkehrsanwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich auch seine Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0, sofern der Gegenstand (auch) für den Verkehrsanwalt derselbe ist.[11] Beispiel 10: Mehrere Auftraggeber Zwei Gesamtgläubiger aus München erheben vor dem LG Cottbus Klage auf Zahlung von 10.000,00 EUR durch eine...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / j) Anrechnung bei einer Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert und mehreren Verfahrensgebühren aus Teilwerten

Rz. 69 Geht eine einheitliche außergerichtliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV die Geschäftsgebühr hälftig aus dem Wert anzurechnen, der im gerichtlichen Verfahren fortgilt. Zu beachten ist, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nach § 15a Abs. 2 RVG nicht mehr als die Hälfte der vorangeg...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 78 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 79 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / IV. Besonderheiten bei längerer Verhandlungsdauer in Strafsachen (sog. Längenzuschlag)

Rz. 9 Dauert ein Hauptverhandlungstermin in Strafsachen länger, so kann der Wahlanwalt dies nach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bemessung seiner Terminsgebühren erhöhend berücksichtigen.[1] Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat diese Möglichkeit nicht, da Festgebühren vorgesehen sind. Im Gegensatz zum Wahlanwalt steht ihm allerdings in diesen Fällen eine zusätzlich...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Möglich ist ferner eine Einigungsgebühr, die in der Praxis aber wohl kaum vorkommt. Anzuwenden ist in diesem Fall Nr. 1003 VV; eine analoge Anwendung der Nr. 1004 VV dürfte hier nicht in Betracht kommen, nachdem der Gesetzgeber die Nr. 1004 VV mehrmals geändert und sie nur auf die in Vorbem. 3.2.1 und 3.2.2 VV genannten Rechtsbeschwerdeverfahren erweitert hat,[9] nich...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (d) Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Rz. 102 Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht vor Erlass des Versäumnisurteils mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag ges...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 143 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren – Nrn. 4141 ff. VV) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also wiederum ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf fre...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / hh) Zusätzliche Gebühr nach durchgeführter Hauptverhandlung

Rz. 131 Eine Zusätzliche Gebühr kann auch noch nach einer Hauptverhandlung anfallen (zur vergleichbaren Rechtslage in Strafsachen siehe Beispiel § 35 Rdn 117 ff.). Voraussetzung ist, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt worden ist.[42] Bei einer bloßen Vertagung kommt eine Zusätzliche Gebühr dagegen nicht in Betracht.[43] Beispiel 59: Einstellung nach Aussetzung des Verfahre...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 3. Verhandlungen außerhalb des Gerichts über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 253 Werden die Verhandlungen nicht vor Gericht geführt, sondern außerhalb eines gerichtlichen Termins, würde die Ermäßigung der Nr. 3101 Nr. 2 VV dem Wortlaut nach nicht greifen. Es würde dann nach dem Wortlaut die volle 1,3-Verfahrensgebühr anfallen. Aus dem Mehrwert entsteht nämlich auf jeden Fall eine Terminsgebühr. Damit wird aber das Geschäft betrieben (Vorbem. 3 Ab...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr" nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV

Rz. 22 Zu beachten ist die Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellensatz eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfachen und nicht schwierigen Angele...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (a) Überblick

Rz. 155 In S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV festgeschrieben worden. Ebenso wie der Gesetzgeber die Höhe einer Einigungs- oder Erledigungsgebühr auf die Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr festgeschrieben hat (Nrn. 1005, 1006 VV), hat er auch die "fiktive Terminsgebühr" anhand der jeweiligen Verfahrensgeb...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Einzelauftrag

Rz. 24 Wird dem Anwalt nur der Auftrag zur Einreichung einer Schutzschrift erteilt, wird ihm also nicht bereits der Auftrag erteilt, auch im eventuell folgenden Verfahren den Antragsteller zu vertreten, dann ist Nr. 3100 VV nicht anwendbar, da diese Vorschrift einen Auftrag für das Verfahren insgesamt voraussetzt. Bei einem auf das Einreichen der Schutzschrift beschränkten A...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auc...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 15. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 299 Allgemeine Beschwerdeverfahren sind stets besondere Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), sodass hier die Gebühren gesondert entstehen. Rz. 300 Der Anwalt erhält nach Nr. 3501 VV eine Verfahrensgebühr aus einem Rahmen in Höhe von 24,00 EUR bis 250,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 137,00 EUR. Die Verfahrensgebühr entsteht auch dann, wenn das Sozialgericht der Beschw...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Zusätzliche Gebühr vor Hauptverhandlung

Rz. 164 Wird die Berufung zurückgenommen, so entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV. Für das Entstehen der Gebühr kommt es allein auf die Rücknahme an. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.[73] Beispiel 96: Berufungsrücknahme durc...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits erstinstanzlich tätig

Rz. 201 Auch hier kann der bereits befasste Verteidiger die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV nicht mehr verdienen. Darüber hinaus gilt für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG, wonach das Einlegen des Rechtmittels – also hier des Zulassungsantrags – noch zur ersten Instanz zählt. Beispiel 105: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung wird abgelehnt Der erstinstanzliche Anw...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / jj) Abweichender Gebührenrahmen im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren

Rz. 139 Die Gebührenrahmen des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde und des gerichtlichen Verfahrens müssen nicht identisch sein. In jedem Verfahrensabschnitt ist die Höhe der Bußgeldandrohung gesondert zu prüfen, mitunter sogar für jede Gebühr gesondert. Beispiel 66: Höhere Bußgeldandrohung im gerichtlichen Verfahren Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde war gegen den Man...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundfälle

Rz. 37 Der Anwalt erhält eine Terminsgebühr für die Teilnahme an "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Alle gerichtlichen Termine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine Terminsgebühr auslösen. Rz. 38 Eine Ausnahme gilt nur für bloße Verkündungstermine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV); diese lösen nach wie vor keine Terminsgebühr aus. Rz. 39 Für das Entstehen der...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Teileinigung oder -erledigung

Rz. 82 Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Geschäftsgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem betreffenden Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechnet ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 168 Die Revision hatte keinen Erfolg. Zwar hielt das Berufungsurteil den Rügen der Revision nicht stand; die Entscheidung war aber aus anderen Gründen richtig, § 561 ZPO. Im Ergebnis stand dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu, § 249 Abs. 1 BGB. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erste...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Die Revision war unbegründet. Das Berufungsgericht hatte ohne Rechtsfehler angenommen, dass im vorliegenden Fall die anwaltliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG mit 1,3 anzusetzen war. Rz. 92 Ohne Erfolg wandte sich die Revision gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts. Rz. 93 Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöh...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 12. Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung und Klageauftrag für Restforderung

Rz. 129 BGH, Urt. v. 20.5.2014 – VI ZR 396/13, zfs 2014, 585 = SP 2014, 279 Zitat RVG §§ 15, 22 Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 499 Die Ausführungen des Berufungsgerichts hielten der revisionsrechtlichen Überprüfung im Wesentlichen stand. Entgegen der Auffassung der Revisionen hatte das Berufungsgericht mit Recht ein Vorfahrtsrecht des Busses angenommen, auch wenn dieser die als Fahrbahnbegrenzung dienende unterbrochene Linie überfuhr, um die Haltestelle zu erreichen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 StVO in ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 9. Gerichtliche Überprüfbarkeit der Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus ("keine Toleranzgrenze")

Rz. 88 BGH, Urt. v. 5.2.2013 – VI ZR 195/12, zfs 2013, 288 Zitat RVG § 14 Abs. 1; VV-RVG Nr. 2300 Eine Erhöhung der Schwellengebühr von 1,3, die die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle darstellt, auf eine 1,5-fache Gebühr ist der gerichtlichen Überprüfung hinsichtlich des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 nicht e...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 134 Das Berufungsurteil hielt revisionsgerichtlicher Überprüfung stand. Zutreffend kam das Berufungsgericht zum Ergebnis, dass der Klägerin kein Anspruch auf Erstattung weiterer außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zustand. Die Bemessung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters. Sie ist ...mehr