Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 2. Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten

Rz. 8 BGH, Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10, zfs 2012, 223 = AGS 2012, 152 Zitat BGB §§ 249, 280, 286; RVG § 15 Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 16. Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten des Geschädigten für die Inanspruchnahme seiner Kfz-Kaskoversicherung

Rz. 163 BGH, Urt. v. 11.7.2017 – VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Zitat BGB § 249; ZPO § 287; RVG §§ 14, 15mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 22 Die Revision war begründet. Sie beanstandete mit Erfolg die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG. Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist zwar grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur dara...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / III. Kein Widerspruch zum Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG

Die rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung widerspreche auch nicht dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG. Diese Vorschrift regelt, dass es ohne Einfluss auf bereits entstandene Gebühren ist, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Der rückwirkende Wegfall der Pflichtverteidigerbestellung ...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die nach meinen Informationen unter dem Aktenzeichen VI a ZB 22/22 auch eingelegt worden ist. Dem VIII. ZS des BGH liegt seit einem knappen Jahr ein vergleichbarer Fall zum selben Thema unter dem Aktenzeichen VIII ZB 53/21 zur Entscheidung vor. Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Ja...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / V. Gegenstandwert der Einigungsgebühr

Hinsichtlich der Einigungsgebühr war lediglich von einem Gegenstandswert von 102.600,00 EUR auszugehen, da eine Einigung über den Güterstand nicht erfolgte. Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Auch kann nur für Teile einer Auseinan...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / III. Nur eine Angelegenheit

Die Entscheidung des LG erweist sich aber aus einem anderen Grunde als zutreffend. Unabhängig von der Anzahl der Verfahren handelt es sich bei der Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, grds. Nur um eine einzige Angelegenheit, sod...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigungsgebühr für einvernehmliche Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 14 RVG; Nr. 1000 VV RVG; §§ 92 Abs. 1 S. 1, 709 ZPO; §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB; § 49b Abs. 5 BRAO Leitsatz Besteht ein Rechtsverhältnis und steht keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zu, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst. Daher en...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteigerung gegen mehrere gesamtschuldnerisch haftende Bruchteilseigentümer

§ 15 Abs. 2 RVG; Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG; § 18 Alt. 3 ZVG Leitsatz Vertritt der Rechtsanwalt einen Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, so handelt es sich um eine gebührenrechtliche Angelegenheit, sodass der Anwalt für das Verfahren insgesamt nur ein...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeitsbestimmungsverfahren und Ausgangsverfahren dieselbe Angelegenheit

§ 16 Nr. 3a RVG; Nrn. 3100 ff. VV RVG; § 53 VwGO Leitsatz Die Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (§ 53 VwGO) sind Teil der Kosten des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2022 – 20 F 9/22 I. Sachverhalt Die Parteien hatten beim BVerwG die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 53 VwGO beantragt. Bevor das BVerwG eine Ents...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfahrensgebühr; Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

§§14 Abs. 1, 33 Abs. 3 S. 1, 55, 56 Abs. 2 S. 1 RVG; Nr. 3102 VV RVG; § 20 GKG; § 242 BGB Leitsatz Eine Verwirkung des Erinnerungsrechts nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von LSG München, Beschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Unabhängig vom zeitlichen Moment b...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen den gegen sie erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung eingelegt. Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, jedoch keine Entscheidung über die Kosten des Erinnerungsverfahrens getroffen. Daraufhin hat der Beklagte beantragt, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Klägerin auferlegt werden. D...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / IV. Vergütung: Erstmal Beratung und nur, wenn nicht anders möglich, auch Vertretung

Beratungshilfegebühren sind konzipiert als "Fixgebühren".[39] Sie decken den gesamten anwaltlichen Aufwand von Beginn der Angelegenheit bis zu ihrem Ende ab, und zwar unabhängig des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit. Die Gebühren der Beratungshilfe gelten pauschal, auch wenn die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes nach den üblichen Abschnitten des Gebührenrecht...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / IV. Nur 1,3-Geschäftsgeebühr

Es war jedoch lediglich von einer 1,3-Gebühr auszugehen. Gem. § 14 RVG richtet sich die Gebühr nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Für die Angemessenheit einer Gebühr ist der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig (BeckOK RVG/v. Seltmann, 54....mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfähigkeit der vereinbarten Vergütung des vom Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters

RVG § 5 § 10; RVG VV Vorbem. 7 Abs. 1; BGB § 670 § 675; ZPO § 91 Leitsatz Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem....mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / II. "Nicht auf freiem Fuß"?

Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehe – so das OLG – eine Gebühr mit Zuschlag, wenn sich der Beschuldigte "nicht auf freiem Fuß" befindet. Danach wurde die (frühere) Regelung des § 83 Abs. 3 BRAGO dem Grunde nach übernommen. Diese Regelung solle dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt überwiegend zu einem erforderl...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München zulässig, weil sie vom SG München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden war (s. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Staatskasse hatte die Beschwerde auch fristgerecht innerhalb der zwei Wochen betragenden Beschwerdefrist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt.mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr für Teilnahme an Videovernehmung

Nr. 4102 VV RVG Leitsatz Die Vernehmungsterminsgebühr der Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht auch dann, wenn sich der Rechtsanwalt bei dem Vernehmungstermin in einem Nebenraum, in dem eine Videoübertragung der Vernehmung gezeigt wurde, zumindest – zeitweise – zum Ende der Vernehmung hin anwesend war. LG Osnabrück, Beschl. v. 17.6.2021 – 2 Qs 34/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pfli...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren

Nrn. 4124, 4125 VV RVG Leitsatz Die Verfahrensgebühr entsteht nicht erst durch die Berufungsbegründung, sondern bereits durch die anwaltliche Prüfung und Beratung, ob und ggf. mit welchen Anträgen die – häufig aus Zeitgründen zunächst nur zur Fristwahrung eingelegte – Berufung begründet und weiter durchgeführt werden soll. AG Halle (Saale), Beschl. v. 16.6.2021 – 322 Ds 370 Js ...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / III. Beschwerde dennoch unzulässig

Gleichwohl erweist sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig. Der Antragsgegner ist durch den von ihm angegriffenen Verfahrenswertbeschluss nicht beschwert, denn er begehrt keine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern fordert, dass der Wert heraufgesetzt werden soll. Mit der begehrten Heraufsetzung des Verfahrenswertes auf mehr als den doppelten Wert würde er jed...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenentscheidung muss immer ergehen Für die Frage, ob eine Kostenentscheidung zu ergehen hat, kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Frage, ob und welche Kosten angefallen sind, ist dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten. Diese Frage ist nicht bereits bei der Kostengrundentscheidung zu prüfen. 2. Erinnerungsverfahren löst Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren

§§ 91 ff., 302 ZPO; § 11 RPflG; § 19 RVG Leitsatz Die Entscheidung über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hat auch eine Entscheidung darüber zu enthalten, wer die Kosten des Erinnerungsverfahren trägt. Fehlt diese Entscheidung, so ist sie im Wege der Beschlussergänzung nachzuholen. AG Siegburg, Beschl. v. 30.9.2022 – 113 C 42/21 I. Sachverhalt Die Klägerin h...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der übrigen obergerichtlichen Rspr., die das OLG in seinem Beschluss anführt (vgl. zum Haftzuschlag allgemein Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 4 VV Rn 105 ff. m.w.N.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, Vorb. 4 VV Rn 44 ff. m.w.N.). Zu Recht hat ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts

Rn 43 Ist dem Schuldner gemäß Abs. 2 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so steht diesem ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse gemäß § 45 RVG zu. Die Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Insolvenzschuldner gehen nach Befriedigung gemäß § 59 RVG auf die Staatskasse über, die ihrerseits diese übergegangenen Ansprüche nur nach Maßgabe der Bestim...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzung bei Irrtum über den Satz der Terminsgebühr

§§ 103 ff. ZPO; Nrn. 3104, 3105 VV RVG Leitsatz Wird eine Gebühr irrtümlich mit einem zu niedrigen Gebührensatz zur Festsetzung angemeldet und antragsgemäß festgesetzt, so kann nachträglich der Differenzbetrag zu der nach dem zutreffenden Gebührensatz berechneten Gebühr im Wege der Nachfestsetzung noch angemeldet und festgesetzt werden. BPatG, Beschl. v. 7.9.2022 – 6 NI 42/16 (...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag im Überprüfungsverfahren

Vorbem. 4 Abs. 4; Teil 4 Abschnitt 2; Nrn. 4200 ff. VV RVG Leitsatz Im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB fällt ein gebührenrechtlicher Haftzuschlag für die Terminsgebühr des Verteidigers nach Nr. 4203 VV nicht an, wenn ein in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachter im Zeitpunkt der Anhörung im Rahmen einer extramuralen Belastungserprobung in einer externen betreu...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr Nrn. 4124, 4125 VV

Fest stehe, so das AG, dass gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszuges durch den Verteidiger, der in dem Rechtszug tätig war, mit der Verfahrensgebühr des 1. Rechtszugs abgegolten ist. Auch die Beratung über die Aussichten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels durch den Verurteilten oder anderer Verfahrensbetei...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in der Strafvollstreckung

Teil 4 Abschnitt 2; Nrn. 4100, 4201, 4203 VV RVG Leitsatz Im Strafvollstreckungsverfahren entsteht keine Grundgebühr Nr. 4100 VV. Hat der Verteidiger im Strafvollstreckungsverfahren (hier Verfahren betreffend den Widerruf einer Bewährung an einem Termin zur Verkündung eines nach § 453c StPO erlassenen (Sicherungs-)Haftbefehl teilgenommen, entsteht die Terminsgebühr Nrn. 4202, 4...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung; 6-Monats-Frist bei Vergleich im schriftlichen Verfahren

GKG § 63 § 68 Abs. 1 Satz 5 § 66 Abs. 3 Satz 3; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1 Leitsatz 1. Die Abänderung einer vom Oberlandesgericht erfolgten Streitwertfestsetzung aufgrund einer Gegenvorstellung kommt nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erledigung des Verfahrens in Betracht. 2. Erledigt sich der Rechtsstreit durch Prozessvergleich im schriftlichen Verfahren, kommt der V...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

§§ 45, 48 RVG Leitsatz Wird die Pflichtverteidigerbestellung rückwirkend aufgehoben, entfällt damit ein Vergütungsanspruch des Verteidigers. AG Amberg, Beschl. v. 12.10.2022 – 6 Gs 398/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in ein...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / III. Begründetheit der Beschwerde

Nach Auffassung des LSG München war die Beschwerde der Staatskasse jedoch nicht begründet, da die angegriffene Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nicht zu beanstanden sei. 1. Zulässigkeit der Erinnerung Entgegen der Auffassung des SG München hat das LSG München die Erinnerung der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung als zulässig angesehen. Das LSG hat d...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / Leitsatz

Eine Verwirkung des Erinnerungsrechts nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von LSG München, Beschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments. Allein ein Zei...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des Prozessbevollmächtigten und des Terminsvertreters bei schriftlichem Anerkenntnisurteil

Nrn. 3100, 3104, 3401, 3402, 3405 Nr. 2 VV RVG Leitsatz Zum Anfall der Gebühren für den Prozessbevollmächtigten einerseits und dem von der Partei beauftragten Terminsvertreter andererseits, wenn das Verfahren ohne Durchführung eines Verhandlungstermins durch Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren erledigt wird. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.7.2022 – 6 W 37...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des vertretungsweise für einen Haftprüfungstermin bestellten Rechtsanwalts

Vorbem. 4.1 VV RVG Leitsatz Für den nur für die Wahrnehmung eines Haftprüfungstermins bestellten Pflichtverteidiger entsteht nicht nur die Terminsgebühr. Es entstehen auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr. AG Tiergarten, Beschl. v. 14.10.2022 – (278 Ds) 265 Js 277/22 (110/22) I. Sachverhalt Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. ...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / IV. Höhe der Verfahrensgebühr

Die somit zulässige Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München jedoch unbegründet, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des SG München die Verfahrensgebühr antragsgemäß zutreffend auf 250,00 EUR festgesetzt habe. In der hier einschlägigen Fassung des RVG ist die Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV mit einem Betragsrahmen von 50,00 EUR bis 550,00 EUR ausgew...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH bestätigt mit der Entscheidung seine Auffassung im Beschl. v. 4.12.1974 (3 StR 298/74, BGHSt 26, 29), wonach er in den Fällen, in denen die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen, um die tatrichterliche Kosten- und Auslagenentscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, auf die Kostenbeschwerde die Sache zurückverweisen kann, aber nicht zurückverweisen muss. Er...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem. 7 Abs. 1 RVG-VV i.V.m. §§ 675, 670 ff. BGB geltend machen (vgl. BGH, Be...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist angesichts der fehlenden Statthaftigkeit der Beschwerde (§ 32 RVG i.V.m. §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG) als Gegenvorstellung auszulegen. Die Abänderung des Streitwerts aufgrund einer Gegenvorstellung kommt allerdings nur in Betracht, soweit der Streitwert gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG ...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / III. Bedeutung für Praxis

1. Vorab: Viel Ahnung von Gebühren scheint der bestellte Pflichtverteidiger nicht zu haben. Denn es erschließt sich nicht, wie man bei dem Sachverhalt auf die Idee kommen kann, Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abzurechnen. Denn tätig geworden ist der Rechtsanwalt im Verfahren über den Widerruf einer Strafe. Das ist Strafvollstreckung, sodass sich die Gebühren nach Teil 4 ...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Zwangsversteigerung in die jeweils hälftigen Miteigentumsanteile der als Gesamtschuldner haftenden beiden Schuldner an einer Eigentumswohnung eingeleitet. Hinsichtlich der Kosten hatte die Gläubigerin bezogen auf jeden der beiden Schuldner eine 0,4-Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 311,30 EUR je Schul...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 3. Der elektronische Antrag

Ein "Meilenstein" der gerichtlichen Sachbearbeitung stellt die Einführung der EAkte sowie die Zulassung des elektronischen Rechtsverkehres dar. Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätz...mehr