Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr ist aus dem Wert der Ehesache nicht angefallen. Insoweit wird auf OLG München (AGS 2018, 265 = RVGreport 2017, 379) Bezug genommen. Der dortige Leitsatz zu Nr. 2 lautet: Hinweis Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen die Parteien sich j...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / III. Gebühren des Terminsvertreters

1. Verfahrensgebühr a) Grundsatz Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass dem Terminsvertreter, dessen Auftrag sich auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV beschränkt, grds. eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten oder Prozessbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr anfällt. Diese Vorschrift ist allerdings missv...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / II. Keine entgegenstehende Rechtskraft des vorausgegangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses

Entgegen der von der Erinnerungsführerin geäußerten Rechtsauffassung steht der beantragten Nachfestsetzung nicht die Rechtskraft des vorherigen Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegen. Zwar geht die Erinnerungsführerin zutreffend davon aus, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 2003, 1462 = AGS 2003, 176). Über den hier...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte ist durch Urt. v. 21.3.2019 seit dem 29.3.2019 gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für das jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Untergebrachte wohnte ab dem 9.4.2021 dauerhaft im Rahmen einer ext...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.3 Kostenvorschuss

An Gerichtskosten entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 EUR.[1] Für den Gerichtsvollzieher ist eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.[2] Gibt es mehrere Drittschuldner, handelt es sich um mehrere Aufträge und die Gebühr entsteht entsprechend mehrfach. Ist ein Rechtsanwalt aufseiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig, erhält er eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 6 Zwangsvollstreckungsandrohung

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Titel erstritten, sollte der Verwalter oder ein für das Hausgeldverfahren eingeschalteter Rechtsanwalt den Hausgeldschuldner unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern werden und ihm zugleich die Zwangsvollstreckung androhen. Fordert der Rechtsanwalt mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag zur Zahlung des titulierten...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 5 Kosten und Gebühren

Eine Hausgeldklage wird erst nach Einzahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt.[1] Die Gerichtskasse fordert den Vorschuss an. Für das Gericht entsteht im Klageverfahren in 1. Instanz eine 3,0 Gebühr. Für den Rechtsanwalt entstehen in der Regel die Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 und die Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Die Höhe der Gerichts- und Rechtsan...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.6 Kosten und Gebühren

An Gerichtskosten entsteht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine 0,5-Gebühr, mindestens aber 23 EUR. Die Höhe der Gebühr eines etwaigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich aus VV 3305.[1] Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Gerichtsgebühr wird nach Überleitung in das streitige Verfahren angerechnet, allerdings nach dem Wert des Streitgegenstandes, der in das streitige...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.2 Beschluss oder Vereinbarung

Eine Ermächtigung kann nach § 27 Abs. 2 WEG durch Beschluss oder Vereinbarung ausgesprochen werden.[1] Soll der Verwalter durch Beschluss ermächtigt werden, hat er zu beachten, dass von einer ihm oder einem anderen Vertreter des Hausgeldschuldners übertragenen Stimmrechtsvollmacht kein Gebrauch gemacht werden darf. Das für den Hausgeldschuldner selbst geltende Stimmverbot de...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Erbscheinsverfahren / F. Gebühren des Rechtsanwalts

Rz. 60 Im Erbscheinsverfahren, wie auch in den übrigen nachlassgerichtlichen Verfahren, z.B. bei Ausschlagung der Erbschaft, der Eröffnung letztwilliger Verfügungen, der notariellen Nachlassauseinandersetzung nach §§ 363 ff. FamFG etc., erhält der Anwalt dieselben Gebühren wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG. Die Verfahre...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / V. Vergütungsfestsetzungsantrag

Rz. 34 Eine Vergütungsfestsetzung ist auch in den Nachlassverfahren nach § 11 RVG möglich. Muster 17.2: Vergütungsfestsetzungsantrag gemäß § 11 RVG Muster 17.2: Vergütungsfestsetzungsantrag gemäß § 11 RVG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Ich beantrage die Vergütungsfestsetzung gemäß...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 30 Die Verfahrensgebühr entsteht grundsätzlich in Höhe von 1,3 nach VV 3100 RVG. Soweit in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt oder eine Entscheidung entgegengenommen wird, beträgt die Gebühr nach VV 3101 RVG lediglich 0,8. Demnach würde für die bloße Beantragung eines Erbscheins die reduzierte Verfahrensgebühr anfallen. Ist mit dem E...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum nachlassgerichtlichen Verfahren

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 80. Auflage 2022 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Bd. 5, 4. Auflage 2020 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht (BeckOGK) beck-online. Kommentar FamFG (BeckOK FamFG) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Brox/W...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Terminsgebühr

Rz. 31 Neben der Verfahrensgebühr kann auch im Nachlassverfahren eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach VV 3104 RVG entstehen, wenn z.B. eine Beweisaufnahme stattfindet oder die Angelegenheit mit den Beteiligten in mündlicher Verhandlung erörtert wird.mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / IV. Gebühren im Rechtsmittelverfahren

Rz. 33 Für die Beschwerdeverfahren in Nachlasssachen beträgt die Verfahrensgebühr 1,6 und die Terminsgebühr 1,2, vgl. VV Vorbem. 3.2.1. Nr. 2 lit. b RVG.mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / A. Übersicht: "Kostenrechtliche Beziehungen im Nachlassverfahren"

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / E. Gebühren des Rechtsanwalts in Nachlasssachen

Rz. 29 Im Erbscheinsverfahren, wie auch in den übrigen nachlassgerichtlichen Verfahren, z.B. bei Ausschlagung der Erbschaft, der Eröffnung letztwilliger Verfügungen, der notariellen Nachlassauseinandersetzung nach §§ 363 ff. FamFG etc., erhält der Anwalt dieselben Gebühren wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG: I. Verfahrens...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des Mandanten auf die Formerfordernisse des § 10 Abs. 2 RVG der anwaltlichen Vergütungsberechnung

RVG § 8 § 10; InsO § 133 Abs. 1 Leitsatz Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mitteilen zu müssen. BGH, Urt. v. 3.3.2022 – IX ZR 78/20 Sachverhalt Die Schuldnerin war die Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns. Dieser Konzern finanzierte...mehr

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / c) § 14 RVG

Bei der Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zur Bestimmung der Höhe der nach Verbindung entstandenen Gebühren muss immer darauf geachtet werden, ob die Gebühr innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens nicht deshalb höher zu bemessen ist, weil mehrere Strafverfahren verbunden worden sind: Das erhöht nämlich nicht nur auf jeden Fall den Umfang der anwaltlichen Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 3 Anmerkung:

Der Schwerpunkt der Entscheidung des BGH lag auf der Beurteilung von Fragen des Insolvenzrechts. Diese hat das OLG Frankfurt/Main nach Auffassung des BGH nicht sämtlich richtig beantwortet. Der BGH hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung war ein Problem des...mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [58] II. Die Revision des Klägers hat ebenfalls Erfolg. Die Begründung, mit der das Berufungsgericht eine Anfechtbarkeit der bis zum 27.3.2012 erfolgten Zahlungen verneint, hält in einem entscheidenden Punkt rechtlicher Überprüfung nicht stand. [59] 1. Eine Anfechtbarkeit nach § 131 InsO ist nicht gegeben. Rechtsfehlerfrei behandelt das Berufungsgericht die Zahlungen der...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / III. Vergütung der Terminsvertreter

1. Vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig Das OLG München hat sodann darauf hingewiesen, dass gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, bei der Kostenfestsetzung grds. nicht zu berü...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Da das selbstständige Beweisverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, entsteht bei den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerseite mit Einreichung des Antrages bei Gericht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Endet der Auftrag vorher, so entsteht die Gebühr nur als 0,8 Gebühr, was sich aus § 13 RVG in Verbindung mit Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG ergibt. Für die Antrag...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die auch eingelegt worden ist. Ein vergleichbarer Fall liegt dem VIII. ZS des BGH seit einem knappen Jahr zur Entscheidung vor (VIII ZB 53/21). Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Jahren bestehende Streit zu der vom OLG München entschiedenen Frage bald höchstrichterlich geklärt wird...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / III. Gebührenrechtlich verschiedene Aufträge

Trotz dieser umfassenden Beauftragung durch den Geschädigten sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren handele es sich vorliegend ungeachtet der zeitgleichen Beauftragung nach § 17 Nr. 10a RVG gebührenrechtlich um verschiedene Aufträge und nicht um einen Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit (Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl...mehr

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Beispiele

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten B wird in drei verschiedenen Verfahren jeweils wegen Diebstahls ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhebt in jedem der Verfahren Anklage beim AG. Dieses verbindet vor der Hauptverhandlung die Verfahren. Das Verfahren 3 führt. Die Hauptverhandlung findet statt. Das ergehende Urteil wird rechtskräftig. B ist von Anfang an von Rechtsanwalt R in...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Zutreffend ist, dass es für eine Kostenentscheidung nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Das ist vielmehr im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes verhält es sich dagegen anders. Eine solche Wertfestsetzung ist nur zulässig, wenn "sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem ...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des vom Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters

§§ 5, 10 RVG; Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; § 91 ZPO Leitsatz Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" i.S.v. Vorbem. 7 Abs...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages als solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzung...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswert von Betäubungsmitteln

§ 33 RVG; Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Eingezogene Betäubungsmittel haben bei der Wertfestsetzung für die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV von vornherein außer Betracht zu bleiben, da für sie kein legaler Markt besteht und ihnen deshalb kein objektiver Verkehrs-, sondern nur ein subjektiver Unrechts- oder Szenewert zukommt. BGH, Beschl. v. 2.9.2022 – 5 StR 169/21 I. Sachverh...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / III. Gestaffelte Wertfestsetzung

Obwohl die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten unzulässig war, hat das OLG Dresden noch zu dem Einwand der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die gestaffelte Streitwertfestsetzung Stellung genommen. Nach den Ausführungen des OLG erfolgt die Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG ausschließlich zur Bestimmung des Streitwertes, nach dem sich die zu erheb...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / II. Wirtschaftliches Interesse maßgebend

Der Gegenstandswert sei auf Antrag des Verteidigers nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzen. Er bemesse sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung (u.a. BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – 1 StR 363/18). Im angefochtenen Urteil sei bezüglich des Angeklagten die Einziehung von 3.700,00 EUR Bargeld, eines Handys "Samsung" schwarz, eines...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / II. Umfassender Auftrag

Für die Beurteilung der Frage, ob für das gerichtliche Strafverfahren altes oder neues Gebührenrecht anzuwenden ist, seien – so das OLG – zwar sowohl die UdG als auch das LG zutreffend davon ausgegangen, dass sich dies maßgeblich danach richtet, ob dem Rechtsanwalt hier nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ein unbedingter Auftrag zur Durchführung vor oder nach dem 1.1.2021 (Inkrafttret...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / II. Subjektive und objektive Bedeutung

Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch den VerfGH beruht auf § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG. Der VerfGH folgt bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach diesen Vorschriften den in der Rspr. des BVerfG entwickelten Maßstäben (vgl. grundlegend VerfGH Münster NVwZ 2019, 1511 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG). Danach komme es sowohl auf die ...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / I. Sachverhalt

In Rahmen eines gegen den Angeklagten u.a. wegen des Verdachts der Begehung eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil des Geschädigten der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens legitimierte sich der Rechtsanwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 14.12.2020 für den Geschädigten und beantragte zunächst Akteneinsicht. Die vom Geschädigten unter...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren sind seit den Änderungen des § 17 RVG durch das 2. KostRMoG unterschiedliche gebührenrechtliche Angelegenheiten, für die dann auch unterschiedliches Recht gelten kann. Das ist, worauf alle Gerichte zutreffend hingewiesen habe, nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG abhängig davon, ...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Recht nach Rechtsänderung

§§ 15, 60 RVG Leitsatz Wird der Rechtsanwalt durch den späteren Nebenkläger bereits im Ermittlungsverfahren sowohl für dieses als auch für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren beauftragt, handelt es sich gebührenrechtlich um verschiedene Aufträge und nicht um einen Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit. Der Auftrag für das nachfolgende Gerichtsverfahren ist zudem...mehr