Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Für die Entscheidung über die (Erst-)Beschwerde eines Sachverständigen gegen einen Beschluss des AG über die Festsetzung der Vergütung durch die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG ist in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht das OLG, sondern das dem entscheidenden AG übergeordnete LG zuständig. OLG Köln, Beschl. v. 30.8.2019 – 2 Wx 249/19mehr

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AGKompakt 02/2020, Die Grun... / I. Anwendungsbereich

Grundgebühr für erstmalige Einarbeitung In Nr. 5100 VV ist ebenso wie in Strafsachen (Nr. 4100 VV) eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall vorgesehen. Grundgebühr gilt nur für Verteidiger und gleichgestellte Vertreter Die Gebühr gilt zunächst einmal für den Verteidiger. Sie gilt auch für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Einziehungs- od...mehr

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AGS 02/2020, Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Der Entwurf kann auf der Homepage des BMJV eingesehen werden.[1] Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Üb...mehr

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AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist nicht begründet. Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV ist unter Berücksichtigung der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV im Verfahren angefallen. Nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszuges auf Antrag der Beteiligten oder ihrer Bevollmächtigten den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Nach § 193 Abs. 2 SGG sind Kosten...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / A. Inhalte/Ziele der Schadensersatzrechtsreform

Mit den Neuregelungen zum 1.8.2002 wollte der Gesetzgeber[7] z.B. beim Schutz von Kindern und Fahrzeuginsassen bestehende Haftungs- und Gerechtigkeitslücken beseitigen und dabei den Schadensaufwand vom Sach- zum Personenschaden umschichten.[8] Gleichzeitig wurden die Haftungshöchstsummen an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, das deutsche Schadensersatz...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Wertermittlungsanspruch

Rz. 47 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des (realen u. fiktiven) Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf die Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der von dem Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist.[221] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesond...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[379] wobei es ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[350] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft

Gesetzestext 1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu. Rz. 1 Zur Vorbeugung gegen Beweisschwierigkeiten über den Umfang der künftigen Nacherbenansprüche können sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe den Zustand der Erbschaft durch Sachverständigengu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Strafverfahren, Beweislast

Rz. 37 Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Erbunwürdigkeit. Taktisch kann es vorteilhaft sein, den Verlauf (Zeugenaussagen) und das Ergebnis eines Strafprozesses abzuwarten, wobei aber die Anfechtungsfrist zu beachten ist (§ 2340 Abs. 3 BGB). Der Zivilrichter ist an ein Strafurteil nicht gebunden. Er muss sich mit dessen Feststellungen aber auseinand...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Dritter

Rz. 14 Dritter kann jede Person sein, auch ein Miterbe. Es ist ebenfalls möglich, dass der Dritte die Entscheidung einem oder mehreren Miterben überträgt, da es nicht erforderlich ist, dass der Dritte außerhalb der Erbengemeinschaft steht.[30] Auch ein Testamentsvollstrecker kann als Dritter berufen werden,[31] jedoch hat andersherum der berufene Dritte nicht automatisch die...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Ertragswert

Rz. 31 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreichen will, gilt dies nicht, wenn der Verkehrswert ausnahmsweise niedriger als der Ertragswert ist.[64] Aber § 2049 BGB ermöglicht eine Bewertung unterhalb des Liquid...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Mitteilung wertbildender Faktoren

Rz. 26 Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB umfasst auch das Recht auf Mitteilung der wertbildenden Faktoren der einzelnen Nachlassgegenstände.[127] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände nach Meinung des Auskunftsschuldners wertlos sind. Der Umfang der Auskunftspflicht wird hierdurch nicht berührt.[128] Rz. 27 In der Rechtsprechung ist insoweit anerka...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Normzweck

Rz. 1 Die in den §§ 2113 ff. BGB vorgesehenen Beschränkungen und Verpflichtungen verfolgen den Zweck, dem Nacherben den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Für den Erblasser steht jedoch bei der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft vielfach nicht das Erhaltungsinteresse des Nacherben, sondern die angemessene Versorgung und Ausstattung des Vorerben im Vordergrund. §...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Wertermittlung

Rz. 5 Ein Anspruch auf Wertgutachten betreffend den Gegenstand der Zuwendung besteht insoweit nicht, als der Auskunftspflichtige es in keinem Fall auf eigene Kosten einzuholen hat.[23] Der Auskunftsschuldner kann jedoch im Einzelfall verpflichtet sein, die Wertermittlung durch einen vom Gläubiger beauftragten Gutachter zu dulden, wenn nämlich der Gläubiger nicht imstande ist...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Berechnungsschritte

Rz. 2 Schritt 1: Bewertung der faktisch vorhandenen Teilungsmasse, also des Überschusses i.S.d. § 2047 Abs. 1 BGB. Hierbei kommt es nur auf den Geldeswert an; eine Unterscheidung zwischen Geld, Sachen und sonstigen Gegenständen ist nicht veranlasst.[7] Die Wertbestimmung erfolgt nach BGH auf den Stichtag des Erbfalls.[8] Demgegenüber halten zahlreiche und beachtliche Literat...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Übernahmerecht

Rz. 42 Die isolierte Anordnung eines Übernahmerechts (siehe Rdn 11)[116] führt regelmäßig in der Erbengemeinschaft zu Meinungsverschiedenheiten über den anzusetzenden Übernahmewert. Der Erblasser hat hier die Möglichkeit, den Wert selbst vorzugeben. Der Vorteil hierbei ist scheinbar, dass jedenfalls insoweit zwischen den Erben kein Streit entstehen kann. Jedenfalls kann der ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 52 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe,[259] Miterben als Gesamtschuldner.[260] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben i.A. der übrigen, müssen Letztere evt. Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen,[261] so dass alle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpfl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Zubehör

Rz. 34 Für die weitere Berechnung des Abfindungs- bzw. Ausgleichsbetrages, der an die Miterben vom Übernehmer zu zahlen ist, sind die mit dem Landgut zwingend verbundenen Vermögenspositionen hinzuzurechnen, soweit sie bei der Berechnung des Ertragswertes unberücksichtigt geblieben sind. Das sind zunächst alle Sachen, die nicht nach den §§ 97, 98 Nr. 2 BGB Zubehör des Landgut...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung erfolgt im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser. Die Nacherbentestamentsvollstreckung beginnt mit dem Eintritt der Vorerbfolge und endet spätestens mit dem Eintritt der Nacherbfolge gem. § 2139 BGB. Sind mehrere Vorerben vorhanden, so fällt die Nacherbfolge mit dem Tod des letzten Vorerben an. D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant...mehr

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Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück – Beitrittsaufforderung

Leitsatz Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3.2 Ausnahme von der Fiktion (Abs. 2 S. 3)

Rz. 51 Weist der Unternehmer nach, dass die nach § 25d Abs. 2 S. 1 oder 2 UStG die Fiktion ergebende Preisgestaltung betriebswirtschaftlich begründet ist, soll die Fiktion widerlegt bzw. sollen die Indizien entkräftet sein.[1] Die Vorschrift lässt die Widerlegung bzw. Entkräftung ausschließlich mit der betriebswirtschaftlichen Begründung und ihrem Nachweis zu. Ein Entgegentr...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.4 Sachverständige

Rz. 126 Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 118 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 1 SGG i. V. m. § 406 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 42 Abs. 2 ZPO findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachve...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.7 § 41 Nr. 5 ZPO

Rz. 47 Ausgeschlossen ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO), wenn er als Zeuge oder Sachverständiger zu demselben Sachverhalt, nicht notwendig im selben Rechtsstreit, vernommen worden ist. Die Vernehmung in einem anderen Verfahren, sei es auch zu einem gleichen oder ähnlichen Beweisthema reicht nicht aus, da unter "Sache" i. S. v. § 41 Nr. 5 ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 8 Nach § 41 ZPO ist ein Richter von der Ausübung des Richteramtes in den dort (Nr. 1 bis 8) gelisteten Fällen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sein kann immer nur ein Richter als natürliche Person, niemals das Gericht als solches. Richter ist, wer dienstrechtlich nach den Vorschriften des DRiG einen solchen Status innehat. Unbeachtlich ist, ob ein solcher Richter den Anfor...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.10 § 41 Nr. 8 ZPO

Rz. 67 Hiernach ist ein Richter ausgeschlossen in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat. Der sachliche Grund weicht von § 41 Nr. 7 ZPO ab. Er beruht auf der Unvereinbarkeit der auf Vertraulichkeit und Freiwilligkeit beruhenden Mediation und Schlichtung mit dem Richteramt als verbi...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.5.2 Sonstige Ablehnungsgesuche

Rz. 212 Soweit sich das Befangenheitsgesuch gegen einen Sachverständigen richtet, entscheidet das Gericht, das den Sachverständigen ernannt hat (§ 118 Abs. 1 SGG i. V. m. § 406 Abs. 4 ZPO). Bei anderen Gerichtspersonen, etwa Urkundsbeamten, entscheidet das Gericht, bei dem sie angestellt sind (§ 60 SGG i. V. m. § 49 ZPO). Für Dolmetscher sind die Vorschriften über die Aussch...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.5 Verlust des Ablehnungsrechts (§ 43 ZPO)

Rz. 173 Nach § 43 ZPO kann eine Partei einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. § 43 ZPO stellt eine unwiderlegliche Vermutung dafür auf, dass ein Beteiligter mit der Person desjenigen Richters einverstanden is...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.1 Einführung

Rz. 5 Das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG) verlangt im Verfahrensrecht dafür Vorsorge zu treffen, dass im Einzelfall ein nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietender Richter von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2005, 2 BvR 625/01; Beschluss v. 4.7.2001, 1 BvR ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.1 Hinweispflicht

Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eines Beteiligten gesichert, Gerichtsperson...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.5 § 41 Nr. 3 ZPO

Rz. 24 Ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) ist weiter in Sachen einer Person ausgeschlossen, mit denen er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder bis zum 2. Grad verschwägert ist oder war. "Person" ist eine Partei oder ein Beteiligter (§ 69 SGG). Ein in gerader Linie mit einem der Prozessbevoll...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.2 Form und Inhalt des Ablehnungsgesuchs (§ 44 ZPO)

Rz. 149 Die Vorschrift enthält mehrere, miteinander nur in losem Zusammenhang stehende Vorgaben. In den Abs. 1 und 2 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen normiert. Abs. 3 legt dem abgelehnten Richter eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungspflicht auf. Abs. 4 bestimmt wiederum eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 ZPO überwunden werde...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.5.1.1 Entscheidungsart

Rz. 207 Das Prozessgericht entscheidet über den Ablehnungsantrag durch Beschluss (§ 46 Abs. 1 ZPO) vor Erlass der Endentscheidung und nicht erst in deren Entscheidungsgründen (BSG, Beschluss v. 2.5.2001, B 2 U 29/00 R zur Ablehnung eines Sachverständigen). Ist das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungs...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.6.1 Beschwerde

Rz. 213 Entscheidet das SG über den Befangenheitsantrag, ist die Beschwerde im Gegensatz zur früheren Rechtslage (hierzu ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.5.2012, L 11 KR 206/12 B; Beschluss v. 7.5.2012, L 11 SO 108/12 B) nicht statthaft. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber rechtssicher erst im zweiten Anlauf erreicht. Obwohl § 172 Abs. 2 SGG i. d. F. des SGGA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Reichweite der übertragbaren Aufgaben

Rz. 19 Im Hinblick auf die übertragbaren Aufgaben regelt § 28a Abs. 1 Satz 2 BetrVG lediglich, dass diese im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen müssen. Viel Klarheit besteht damit nicht. Arbeitgeber und Betriebsrat kommt aber eine Einschätzungsprärogrative zu, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden kann[1]. Folgende Beis...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.3 Missbräuchliches Gesuch

Rz. 158 Die Fallgestaltungen sind vielfältig. Immer aber ist ein missbräuchliches Gesuch unzulässig und als solches zu verwerfen. So kann ein völlig ungeeignetes oder querulatorisches Gesuch missbräuchlich sein. Entsprechendes gilt, wenn mit dem Gesuch ersichtlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, dem eine Verschleppungsabsicht zugrundeliegt oder es verunglimpfend ode...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / dd) Berechnung durch Sachverständige

Rz. 217 Da die vorgenannten Tatsachen dem Gericht soweit wie möglich darzulegen sind, hat sich in der Praxis immer mehr die Beurteilung durch Kfz-Sachverständige – wenngleich es sich beim Minderwertanspruch im Kern um eine Ermessensfrage des Gerichts gem. § 287 ZPO handelt – durchgesetzt, zumal diese in der Regel auch von einem der oben genannten Modelle ausgeht. Rz. 218 In a...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (8) Restwertregress gegen Sachverständige

Rz. 292 Unter Zugrundelegung verschiedener Rechtsgrundlagen versuchen Haftpflichtversicherer zunehmend, den jeweiligen Sachverständigen wegen angeblich fehlerhafter Restwertermittlung in Regress zu nehmen. Dies hat sich inzwischen zu einem regelrechten "Stellvertreterkrieg" ausgeweitet. Rz. 293 Zwischen den Parteien "Versicherer" und "Sachverständiger" bestehen unbestreitbar ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 2. Haftung des Sachverständigen

Rz. 46 Zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen kommt ein Werkvertrag zustande. Bei einem fehlerhaften Gutachten hat der Geschädigte die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte nach §§ 633 ff. BGB bzw. einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Rz. 47 Hat der Geschädigte für ein fehlerhaftes Gutachten bereits das Sachverständigenhonorar bezahlt, so hat er tr...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / G. Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen – § 839a BGB

Rz. 370 Durch den durch das Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz eingeführten § 839a BGB werden die Voraussetzungen der Haftung des Sachverständigen wie folgt geregelt:mehr