Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 5 Selbstständige / V. Besonderheiten

Rz. 350 Wird der Verletzte trotz der bleibenden körperlichen Behinderungen von seinem Arbeitgeber in der bisherigen Stellung unter (auch finanziell) unveränderten Bedingungen weiter beschäftigt, entsteht i.d.R. kein ersatzpflichtiger Erwerbsschaden.[313]mehr

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§ 5 Selbstständige / b) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 216 Es muss eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliegen. Diese liegt auch dann vor, wenn erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung hindert.[154] Rz. 217 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Krankheit es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages geschuldete Leistu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Nur 400 EUR-/450 EUR-Jobs

Rz. 1462 § 119 SGB X knüpft den Forderungswechsel daran an, dass ""der Geschädigte im Zeitpunkt des Schadenereignisses bereits Pflichtbeitragszeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird"". Für Personen, die noch keine Pflichtversicherungsbeiträge auf dem Rentenkonto aufweisen, kann ein Beitragsregress bereits dem Grunde nach nicht verfolgt werden. Für solche verletzt...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Arbeitgeberregress

Rz. 176 Hinweis Siehe hierzu auch Kapitel 2 (vgl. § 2 Rn 644 ff.), ferner unten (vgl. Rn 258 ff.). Rz. 177 Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eines Verletzten erleiden infolge des Fortfalls dessen Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, können diese allerdings nur in eng umrissenem Rahmen beim Schädiger einfordern,[132] nämlich nur soweit ein Forderungsübergang v...mehr

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§ 5 Selbstständige / a) Arbeitgeber des Verletzten

Rz. 204 Der Arbeitgeber erbringt Lohnfortzahlung nach Maßgabe des EFZG. Rz. 205 Eine allgemeine gesetzliche Definition des Arbeitgeberbegriffs existiert nicht. Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und dafür dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt schuldet. Das Direktionsrecht, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leis...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Forderungsübergang

Rz. 1333 Auch bei einer unfallbedingten Verlängerung der Kindergeldzahlung (§ 2 I Nr. 3 BKGG a.F., § 2 II, III BKGG) findet ein Forderungsübergang nicht statt. § 116 SGB X wird über § 18 BKGG nicht für anwendbar erklärt. Rz. 1334 Darüber hinaus fehlt es auch an einer schadenrechtlichen Kongruenz.[843]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) § 86 VVG – Abtretung

Rz. 313 Soweit der Regress nach § 86 VVG und eine Abtretung zugunsten beispielsweise des Arbeitgebers (z.B. bei einer Beihilfeleistung) kollidieren, ist der Zeitpunkt und (wirksamer) Umfang der Abtretung entscheidend für die Forderungsberechtigung. Es gilt das Prioritätsprinzip. Rz. 314 Es macht keinen Unterschied, ob jemand durch Abfindungsvergleich oder Abtretung seine Rech...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Arbeitsrecht

Rz. 222 Im Arbeitsrecht muss nur irgendeine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliegen; im Schadenersatzrecht muss es sich demgegenüber um eine unfallkausale Erkrankung handeln. Rz. 223 Der Nachweis wird arbeitsrechtlich i.d.R. durch unverzügliche (§ 5 I 2, 3 EFZG: wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert, spätestens am darauf folgenden Arbeitstag, sofer...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (b) Spät erkannte Zuständigkeit der Unfallversicherung

Rz. 253 Hinweis Zur Unfallversicherung siehe Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 991 ff.). Rz. 254 Wird erst später erkannt, dass (auch) die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, ist die Schadenabrechnung von Anfang an neu aufzunehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist bereits im Unfallzeitpunkt Forderungsinhaber nach § 116 SGB X geworden. Es gelten damit für die verdeckte (n...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

Rz. 754 Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem BVG (und denjenigen Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen), aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie aus öffentlichen Kassen aufgrund gesetzlich geregelter Unfallversorgung bzw. -fürsorge gehen den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) vor (§§ 13 I, 34 I Nr. 2 SGB XI). Rz. 755...mehr

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§ 5 Selbstständige / (3) Beiträge des Arbeitgebers zum Wintergeld und Winterausfallgeld

Rz. 340 Wintergeld (§§ 209 I Nr. 1, 212 f. SGB III a.F., früher § 77 AFG) und Winterausfallgeld (§§ 209 I Nr. 2, 214 f. SGB III a.F., früher § 81 AFG) werden seit 1996 vom Arbeitsamt gezahlt. Rz. 341 Soweit der Arbeitgeber überhaupt noch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein zu zahlen hat (siehe Erstattungsanspruch nach § 214a SGB III), ist festzuhalten...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) §§ 116 I 2 Nr. 2, 119 SGB X

Rz. 1404 Der Beitragsregress richtet sich nach §§ 116, 119 SGB X (mit in der Folgezeit veränderten Voraussetzungen). Rz. 1405 § 116 I 2 Nr. 2 SGB X und § 119 SGB X regeln Beitragsforderungen der Renten- und Krankenversicherung zum eigenen Sozialversicherungszweig. Die Beiträge zu anderen Sozialversicherungen werden nach § 116 I 2 Nr. 1 SGB X regressiert. Rz. 1406 Der Regress d...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Zession, originärer Anspruch

Rz. 976 Hinweis Zu § 1542 RVO in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 220 ff.) und oben in diesem Kapitel (siehe Rn 472). Rz. 977 Der Forderungsübergang auf den UVT erfolgt ebenso wie die originäre Anspruchszuweisung (§ 110 SGB VII, § 640 RVO) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Arbeitsunfalls in Abhängigkeit vom Tag des Schadenereignisses. Rz. 978 Übersicht 4.21: Überleitungsnormen z...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Aktivlegitimation

Rz. 1549 Es gibt seit der Rechtsänderung zum 1.1.2001 nur noch wenige Fälle, in denen der Regress nach § 119 SGB X nicht in Betracht zu ziehen ist. Bei Kindern ist eine mögliche Einbindung in eine beschützende Werkstatt zu sehen. Rz. 1550 § 119 SGB X bewirkt aber nur den Wechsel in der Zuständigkeit für die Forderung. Der Beitragsregress des zuständigen gesetzlichen RVT ist u...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / dd) Forderungswechsel

Rz. 758 Es gelten letztlich dieselben Aspekte wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Rz. 759 Ein Forderungsübergang auf den Pflegeversicherer entfällt in der Praxis rgelmäßig. Rz. 760 Hinweis Zum Regress nach § 119 SGB X in § 3 (siehe § 3 Rn 264) und später in diesem Kapitel (siehe Rn 1484 ff.). Rz. 761 Bedeutsame Daten für die Pflegeversicherung sind: Übersicht 4.15: Üb...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / I. Direktanspruch

Rz. 77 Die sozialrechtlich gewährte Arbeitslosenunterstützung hat Lohnersatzfunktion. Arbeitslose sind wegen ihrer Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft grundsätzlich in den Arbeitsmarkt integriert. Soweit ein Arbeitsloser wegen des Haftpflichtereignisses geringere Sozialleistungen erhält, hat er einen Schadenersatzanspruch.[52] Rz. 78 Soweit der BGH[53] bereits im bloßen ...mehr

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§ 5 Selbstständige / b) Arbeitgeberanspruch

Rz. 192 Arbeitgeber und Dienstherr sind und bleiben nicht zum Ersatz berechtigte mittelbar Geschädigte.[135] Private Arbeitgeber erleiden ebenso wie (öffentlich-rechtliche) Dienstherrn eines Verletzten oder Getöteten infolge des Fortfalls deren Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche eigene Einbußen, können diese allerdings nur in eng umrissenem Rahmen beim Schädige...mehr

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§ 5 Selbstständige / (3) Beiträge zur Lohnausgleichskasse

Rz. 334 Aus der Lohnausgleichskasse[306] erfolgt der Lohnausgleich in der Winterperiode (arbeitsfreie Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr). Rz. 335 Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) ist zum einen eine Einrichtung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung i.S.d. § 6 I EFZG, § 4 I LFZG zum anderen gleichzeitig Einzugsstelle für die Lohnausgleichs- und Urlaubskasse...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / D. Haftung der Rechtsschutzversicherung bei vertragswidriger Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 44 Verweigert die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen beabsichtigten Rechtsstreit, kann dies zu einer Haftung der Rechtsschutzversicherung führen. Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass die Rechtsschutzversicherung aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich auch für den Schaden haftet, den der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er infolg...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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§ 5 Selbstständige / bb) Rückstellung für Pensionsverpflichtung

Rz. 314 Die Rückstellung[260] wird manchmal von Arbeitgebern mit den Beiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung verwechselt und dann als solcher Arbeitgeberbeitrag zur Versorgung ausgewiesen. Überprüfung ist daher geboten. Rz. 315 Bei einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegebenen Versorgungszusage bilden nicht erst die nach Eintritt des Ve...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Gesetzliche Regelungen

Rz. 201 Bei der Drittleistung des Arbeitgebers war bis zum 31.5.1994 eine Differenzierung nach Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden geboten. Durch das PflegeVG (Art. 53, 55, 60) erfolgte eine einheitliche Regelung des Rechtes auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das zum 1.6.1994 in Kraft trat (Art. 68 IV PflegeVG). Das EF...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Drittleistungsträger

Rz. 644 Dem Drittleistungsträger als nur mittelbar Geschädigtem steht kein Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten zu, die ihm bei der Abwicklung der Leistung (an den Verletzten bzw. dessen Hinterbliebenen) und des Regresses entstehen. Rz. 645 Gerade Arbeitgeber haben häufig deutliche wirtschaftliche Einbußen, die ihnen als mittelbar Geschädigte aber nicht zu ersetzen sind ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / e) Mittelbare Schädigung

Rz. 348 Hinweis Zu Einzelheiten in Kapitel 5 (siehe § 5 Rn 191 ff.). Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313. Rz. 349 Der Arbeitgeber (ebenso der Dienstherr) eines Verunfallten erleiden infolge des Fortfalls seiner Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, können die...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Spätschaden

Rz. 476 Das sozialrechtliche Leistungsspektrum (also die Rechtsbeziehung zwischen Verletztem/Hinterbliebenem und Sozialversicherung) richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Recht (SGB). Der Forderungsübergang (Rechtsbeziehung zwischen Sozialversicherung und Ersatzpflichtigem) orientiert sich demgegenüber weiterhin an § 1542 RVO, auch wenn die Aufwendungen erst später ...mehr

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§ 5 Selbstständige / a) Arbeitnehmeranspruch

Rz. 191 Kann ein abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer im weiteren Sinne) unfallbedingt nicht arbeiten (ist er also arbeitsunfähig), werden ihm seine Bezüge (Lohn, Gehalt, Dienstbezüge) i.d.R. für einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn weitergezahlt, der zu dieser Fortzahlung gesetzlich und/oder vertraglich (Individualarbeitsvertrag, Tarifvertrag, Satzung,...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Haftpflichtereignis ab dem 1.7.1983

Rz. 1735 § 119 SGB X a.F. (Fassung bis zum 31.12.2000) – Übergang von Beitragsansprüchen (1) 1Soweit der Schadensersatzanspruch eines Versicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfaßt, geht dieser auf den Versicherungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortz...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 4. Einwendungen

Rz. 1745 Da sich der Regress nach § 116 SGB X richtet, gelten auch sämtliche Einwendungen, die diesem Forderungsübergang entgegenstehen, u.a. Rz. 1746 Auch ein Rechtsvorgänger (zu denen auch der Verletzte selbst zählen kann) kann auf Haftung (z.B....mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 351 Grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit seitens des Arbeitnehmers (z.B. Alkohol, Fahren ohne Sicherheitsgurt; siehe Rn 234 ff.) führt zum Ausschluss des Fortzahlungsanspruches. Rz. 352 Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer nicht auf diese Leistungsbeschränkung – was in der Praxis nicht selten ist –, ist der Arbeitgeberregress unter Zu...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (a) Abtretung

Rz. 283 Versorgungswerke[224] sind regelmäßig nicht durch einen gesetzlichen Forderungsübergang für drittverursachte Leistungen geschützt, sondern müssen ihren Regress im Wege der privatrechtlichen Abtretung unter Beachtung eines Quotenvorrechtes des unmittelbar Anspruchsberechtigten verfolgen. Rz. 284 So bestimmt beispielsweise in Bayern das VersoG[225] für die bei der Bayer...mehr

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§ 5 Selbstständige / VIII. Versicherungsschutzversagung

Rz. 396 Hinweis Siehe auch Ausführungen in Kapitel 4 (§ 4 Rn 483 ff.). Rz. 397 Fehlender Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung berührt den Regressanspruch des gehalt-/lohnfortzahlenden Arbeitgebers nicht.[355] Der Arbeitgeber hat daher dieselben Rechte auf Vorleistung wie der Direktgeschädigte nach § 117 I VVG (§ 158c I VVG a.F., § 3 PflVG a.F.) (unter Beacht...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 483 Zum Thema Ausführlich Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 1028 ff., 1059 ff. m.w.H.; Stiefel/Maier-Jahnke, 18. Aufl. 2010, § 117 VVG Rn 114 ff. m.w.N. Rz. 484 Nur soweit der Geschädigte von keinem anderen Schadensversicherer oder SVT Ersatz seines Schadens erlangen kann, bleibt der Kfz-Haftpflichtversicherer vorleistungspflichtig. Rz. 485 Anderwe...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 161 Nach § 5 Abs. 1 lit. f ARB 2010 hat die Rechtsschutzversicherung abweichend von dem Grundsatz, dass nur die Kosten eines Sachverständigen übernommen werden, der vom Gericht herangezogen wurde, folgende Kosten zu tragen:mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Dienstherr – Beamter

Rz. 328 Beispiel 2.18 Der A hat aufgrund eines Haftpflichtgeschehen einen Erwerbsschaden von 3.000 EUR. Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt i.H.v. 2.000 EUR.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / gg) SVT (§ 116 SGB X) – Öffentlicher Dienstherr

Rz. 289 Löst ein Unfall nicht nur für den Dienstherrn Versorgungsleistungen aus, sondern auch Kostenverpflichtungen für einen SVT, gehen die Ansprüche des Beamten auf Schadenersatz auf beide Gläubiger als Gesamtgläubiger über.[227] Rz. 290 Leistungen aus der Rentenversicherung können z.B. bei später verbeamteten Personen in Betracht kommen (siehe auch die Rechtslage beim 450 ...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / d) Rechtsschutzprüfung bei Eilbedürftigkeit

Rz. 5 Ist eine Rechtsangelegenheit und Entscheidung über den Versicherungsschutz eilbedürftig und hat der Versicherungsnehmer oder der ihn vertretende Anwalt deutlich erkennbar auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen, so verkürzt sich die Überlegungs- und Prüfungsfrist auf die den Umständen nach unbedingt notwendige Zeit. Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Ant...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Beweislast

Rz. 131 Hinweis Siehe ergänzend unten (vgl. § 5 Rn 220 ff.; § 13 Rn 56), zum Verletzungsverdacht siehe Kapitel 3 (vgl. § 3 Rn 102 f.). Rz. 132 Vor die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Abrechnungen ist die Frage gestellt, ob in der Person des Verletzten überhaupt beweisbar ein Anspruch entstanden war.[101] Rz. 133 Die Anforderungen an den Nachweis zu Anspruchsgrund und Sc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Auslöse, Spesen

Rz. 151 Hinweis Einzelheiten zu Auslöse und Spesen in Kapitel 6 (siehe § 6 Rn 50 ff.). Zum Thema Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 4. Rz. 152 Nur eine Aufwandsentschädigung, die über den Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen hinaus dem Empfänger als Entgelt zufließt, stellt einen ausgleichspflichtigen Erwerbsschaden dar. Rz. 153 Gelingt im Einzel...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Einbeziehung nicht kongruenter Ersatzansprüche

Rz. 610 Die Kongruenzprüfung erfolgt zwar bei jedem Forderungsübergang; auf die Kongruenz (Deckungsgleichheit mit dem Anspruch des Direktgeschädigten) kommt es aber nicht an, wenn ein SVT originär aus eigenem Recht (für Unfälle bis zum 31.12.1996 § 640 RVO,[553] für Unfälle ab dem 1.1.1997 § 110 SGB VII [554]) Forderungen stellt. Es sind sämtliche Aufwendungen des SVT im Wege...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 5. Risikoausschlüsse in den einzelnen Rechtsschutzformen

Rz. 22 Bei der Klärung der Frage, ob ein Rechtsstreit in die Rechtsschutzdeckung fällt, ist zunächst maßgebend, ob der Rechtsstreit nach dem streitbefangenen Rechtsgebiet (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz etc.) unter Rechtsschutz steht (primäre Risikobegrenzung). Ist dies gegeben, so hängt die Rechtsschutzdeckung weiter davon ab, ob nicht eine ausgeschlossene Rechtsangelegenh...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 33 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich zwar als "Erwerbstätigkeit" (und zwar gegenüber der eigenen Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren[30] (im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse der verletzten Person). Diese zivilrechtliche Einordnung bedeutet aber nicht gleich...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Speziell: Beratungsverschulden des Agenten oder Maklers bei Vertragsschluss

Rz. 156 In Betracht kommen kann auch ein Beratungsverschulden bei Vertragsschluss, und zwar gerichtet auf positive Erfüllung des Vertrages sowie auf Schadenersatz, wenn Auskünfte, Beratungen sowie Belehrungen des Agenten fehlerhaft waren. Denkbar sind hier Fälle unrichtiger Information des Versicherungsnehmers über den Umfang des Versicherungsschutzes durch den Agenten. Rz. ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Private Vorsorge

Rz. 9 Aufgrund privater Vorsorge kann der Verletzte Ansprüche gegen seine private Kranken- oder Pflegeversicherung haben. Ferner ist an Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-, Pflegezusatz-Tagegeld-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und/oder Kapital- bzw. Risiko-Lebensversicherung zu denken. Rz. 10 Der Verletzte muss teilweise zur Wahrung seiner Anspruchsrechte Meldefrist...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Anspruch

Rz. 49 Grundsätzlich ist ausschließlich der Schaden des verletzten Gesellschafters in Form des Wegfalls oder einer Verringerung seiner Gewinnbeteiligung o.Ä. zu ersetzen. Ausnahmen gelten für die Ein-Mann-Gesellschaft und die Gütergemeinschaft.[13] Rz. 50 Dem mitarbeitenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, der mit einer Quote am Reingewinn der Gesellschaft beteiligt...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / e) Langfristiger Ausfall

Rz. 194 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst) ist, kann der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[144] Es folgt i.d.R. dann Bezug von Altersrente, § 33 II SGB VI,[145] beg...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1133 Hinweis Dazu ausführlicher weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1134 Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen eines anderen Versicherers i.S.d. § 117 VVG (§ 158c IV VVG a.F.),[715] so dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer das Verweisungsprivileg nicht gegeben ist.[716]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Antrag

Rz. 882 Anträge auf Sozialleistungen sind materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung und beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Der Antrag gilt erst in dem Moment als gestellt, in dem er dem zuständigen Träger zugeleitet wurde (§ 16 SGB I). Während Leistungen aus der übrigen sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung) gru...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / II. Faktoren

Rz. 27 Die Berechnung/Bestimmung des Kapitalbetrags wird durch folgende Faktoren wesentlich bestimmt: Rz. 28 Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind je nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten und de...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 886 Nicht selten ist sich der Verletzte gar nicht bewusst, dass er besonderen sozialrechtlichen Versicherungsschutz genießt,[508] manchmal (aber nicht immer) hat dies allerdings für ihn auch haftungsrechtliche, den Personenschaden ausschließende, Konsequenzen (Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII, früher §§ 636 ff. RVO). (a) Versicherte, § 2 ff. SGB VII Rz. 887 Der K...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (cc) Gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 237 Barleistungen gewähren RVT und UVT grundsätzlich nebeneinander. Übersteigen die Gesamtleistungen das Gesamteinkommen des Verletzten vor dem Unfall, bestimmt § 93 SGB VI die Kürzung der Renten vorrangig aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Rz. 238 Bei der verhältnismäßigen Verteilung wegen fehlender vollständiger Übergangsfähigkeit der addierten Sozialleistungen is...mehr