Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / g) Zusammenfassung

Rz. 40 Übersicht 18.1: Versteuerung von Schadenersatzmehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Berechnungsgrundlage

Rz. 7 Zu ersetzen ist nach der Rechtsprechung nur derjenige Steuerbetrag, der sich ergäbe, würde der Verletzte allein steuerlich veranlagt.[6] Die Art und Weise, wie sich Eheleute steuerlich eingerichtet haben, darf sich nicht zum Nachteil des Ersatzpflichtigen auswirken. Vorteile, die in Wahrheit nur für das Einkommen des nicht verletzten, aber höher verdienenden Ehegatten ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Rechtliche Regelung

Rz. 48 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c fasst die Fälle des Rechtsschutzfalles zu einem einheitlichen Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfall zusammen.[34] Rz. 49 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c ARB beinhaltet die Definition des Versicherungsfalles "in allen anderen Fällen", also für die Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2a und § 2 k.[35] Die genannten Ausnahmen betreffen also gem. § 2...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 1. Mehrsteuer

Rz. 6 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Ersatzpflichtige für den dem Erwerb zuzuordnenden Schadenersatz auch denjenigen Steuerbetrag zu erstatten, mit dem die Finanzverwaltung den Verletzten belastet, sobald ihm der Schadenersatzpflichtige den zu versteuernden Teil des Nettoverdienstausfallschadens ersetzt hat.[4] Zu ersetzen is...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / III. Einholung der Deckungszusage und Gebührenanspruch

Rz. 9 Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG ist und deshalb gesondert mit der Gebühr nach VV 2300, 2301 zu vergüten ist.[8] Der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung bei Einholung einer Deckungszusage entspricht der Höhe der zu erwartenden Kosten.[9] Rz. 10 Str...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. FahrerPlus

Rz. 1300 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, vor § 249 BGB Rn 180 ff.; Heinrichs "Die Fahrerschutzversicherung" DAR 2011, 557; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 1107 ff. Rz. 1301 Bei dieser neuen und noch nicht allgemein verbreiteten privaten Absicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sich hinsichtlich ihres ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Aktivlegitimation

Rz. 188 Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist regelmäßig zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) im Zeitpunkt seines Forderns auch tatsächlich Inhaber der Forderung (noch oder schon) ist. Rz. 189 Wer Schadenersatz fordert, hat alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen zu beweisen, damit u.a. auch seine aktuelle Aktivlegi...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / IV. Haftung des Versicherungsmaklers

Wird der Haftpflichtversicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen, so treffen diesen die Beratungspflichten aus den §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 VVG. Kommt der Makler diesen Verpflichtungen nicht ausreichend nach, so haftet er aus § 63 VVG auf Schadenersatz. Anstelle des Versicherers ist dann der Makler in der Pflicht, was vermutlich vielen Maklern in der vollen Konsequenz...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Einleitung

Rz. 1733 Für die Dauer des Anspruches auf Krankengeld ist der Verletzte in der Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert, § 224 I SGB V. Bei den infolge der Beitragsfreiheit (§ 224 I SGB V) der Krankenkasse unfallbedingt entgehenden Beiträgen handelt es sich im Ausgangspunkt um einen mittelbaren Schaden.[1130] Erst seit der Gesetzesänderung zum 1.1.1992 mit § 224 II ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Einzugsermächtigung

Rz. 1108 Trotz Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Der BGH[697] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreien...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Der Rechtsschutzfall nach ARB 2010

Rz. 13 Erst der Rechtsschutzfall löst eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers aus. Aus den Rechtsschutzbedingungen ergibt sich kein einheitlicher Begriff des Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfalles. Vielmehr ist zu unterscheiden nach Art der wahrzunehmenden Interessen. Deshalb ist der Rechtsschutzfall unterschiedlich zu definieren, und zwar abhängig davon, ob es sic...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / aa) übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010

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§ 18 Verwaltungs-Rechtsschu... / V. § 28 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 14 Der Versicherungsschutz in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes besteht für:mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Rechtsbeziehungen Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer

Rz. 76 Zunächst ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Rechtsverhältnis, und zwar ein Gesellschaftsverhältnis (vgl. Rn 70), durch den Prozessfinanzierungsvertrag lediglich zwischen Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer begründet wird. Aus der Beteiligung des Anwaltes als Prozessbevollmächtigter können sich jedoch bei Problemen in der Prozessvertretung rechtliche Konseq...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / III. § 23 ARB 2010 – Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 6 Versichert – im Hinblick auf den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten – sind der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Teilweise verzichten Rechtsschutzversicherer auf die Eintragung des nichtehelichen Lebenspartners in den Versicherungsschein. Einer oder beide müssen eine gewerbliche, freiberuf...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 4. Fazit zu den Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung

Rz. 24 Inhalt und Umfang der Rechtsschutzleistung im Einzelfall ergeben sich zunächst aus den allgemeinen Regelungen der ARB unter dem Titel "Inhalt der Versicherung", geregelt in den §§ 1-6 ARB 2010. Die Rechtsschutzdeckung ergibt sich dann aus den vorgenannten Regelungen, speziell der Regelung der Leistungsarten in Verbindung mit den nach dem Rechtsschutzvertrag versichert...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Bezeichnung des Schadenabwicklungsunternehmens im Versicherungsschein

Rz. 6 Beim Kompositversicherer, der auch die Rechtsschutzversicherung betreibt, können Interessenkollisionen vorkommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der vom Rechtsschutzversicherungsnehmer auf Schadenersatz in Anspruch genommene Gegner bei dem gleichen Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert ist. In einem solchen Fall muss der Kompositversicherer gem. § 8a VAG die Lei...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Anspruch

Rz. 939 Nach § 45 SGB VII besteht bei Arbeitsunfähigkeit (i.S.d. Krankenversicherungsrechtes) infolge des Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit, und zwar auch bei Wiedererkrankung (§ 48 SGB VII). Rz. 940 Ausgezahlt wird das Verletztengeld von der Krankenkasse in Auftragsverwaltung für die Unfallversicherung; die pauschale Erstattung der ...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / 2. Zinsfuß

Rz. 41 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Anspruchsberechtigte langfristig[29] erzielen kann.[30] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 %, 4 % bis 7 %. Rz. 42 Die Schadenregulierungspraxis (Rechtsprechung[31] und Literatur[32]) legt regelmäßig einen Zinsfuß von 5 % zugrunde. Dieses gilt nicht zuletzt für die Gerichte bei der Abwägun...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1063 Hinweis Dazu auch oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1064 Fehlender Versicherungsschutz berührt die Ansprüche des Abtretungsgläubigers (der berufsständischen Versorgung) grundsätzlich nicht. Insoweit steht er in derselben Rechtsposition wie der unmittelbar Geschädigte.[658] Rz. 1065 Zu beachten ist allerdings, dass der Versorgungsträger den Forderungsübergang auf sich nur u...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 3. Anwaltliche Vertretung

Rz. 650 Ist die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten – unabhängig, ob Privatmann oder Behörde – kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, ist es nach Auffassung des BGH[615] bereits grundsätzlich nicht erforderlich, schon für die ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / a) Leistungsarten

Rz. 46 In Ziff. 1 unter dem Titel "Inhalt der Versicherung” sind geregelt." Demgemäß si...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / IV. Vorteilsausgleich, Schadenminderung

Rz. 32 Anzurechnen sind einerseits ersparte Aufwendungen, die in dem nach dem zu unterstellenden hypothetischen Verlauf angestrebten Beruf angefallen wären (z.B. Fahrtkosten, Berufskleidung, ersparte Ausbildungskosten und Studiengebühren), anderseits auch wegen einer unfallbedingten Be- oder Verhinderung länger gezahlte Stipendien und BAföG-Leistungen (soweit nicht als Darle...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Ursprung

Rz. 211 Der zur Verfügung stehende Schadenersatz kann unzureichend sein, die vermögensrechtlichen Einbußen aller Fordernden auszugleichen. Es sind mehrere rechtliche und tatsächliche Ursachen denkbar, die zum fehlenden oder unzureichenden Schadenausgleich bei den Betroffenen führen können. Rz. 212 Die Gründe können liegenmehr

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§ 5 Selbstständige / D. Vorteilsausgleich

Rz. 133 Kann das Unternehmen/Gewerbe vom Verletzten nicht mehr weiter betrieben werden, ist der aus der Verwertung erzielte Erlös (Verkaufspreis,[113] Pacht) mit dem Gewinnausfallschaden zu verrechnen.[114] Rz. 134 Nimmt der Selbstständige seine Tätigkeit wieder auf und verlangt er Schadenersatz wegen entgangener oder nicht fortgeführter Projekte, ist zu bedenken, dass vor de...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / f) Rechtsmittel

Rz. 104 Soweit das Gericht dem auf Schadenersatz gerichteten Klageantrag stattgibt, kann der Angeklagte die Entscheidung auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel anfechten (§ 406a II 1 StPO). Die Berufung (§§ 312 ff. StPO) muss bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden (...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / B. Prüfschema zur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung

Rz. 12 1. Prüfung der Eintrittspflicht/versichertes Risiko a) Rechtsschutz nach Leistungsartmehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / II. Beschränkung der Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Drittleistungsträgern

Rz. 18 Die Forderungsberechtigung der Drittleistungsträger gegenüber dem Haftpflichtigen bzw. dem hinter diesem stehenden Haftpflichtversicherer ist mehrfachen Beschränkungen unterworfen:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / dd) Versicherungsschutz

Rz. 865 Hinweis Näheres zum Versicherungsschutz auch später (siehe Rn 1010 ff.). Zum Thema Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 640 ff.; Broschüren und Veröffentlichungen mit statistischen Informationen aus dem Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stehen als pdf-Dateien im Internet zur Verfügung:mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Die Stellung mitversicherter Personen zu den einzelnen Leistungsarten

Rz. 117 Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtsstellung mitversicherter Personen im Allgemeinen. Die Rechtsstellung mitversicherter Personen ist jedoch unterschiedlich, und zwar abhängig von der jeweiligen Leistungsart. Zu den Regelungen zu den jeweiligen Ausführungen wird verwiesen auf die nachstehende Übersicht:mehr

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§ 23 ARB 2012 / II. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Rz. 26 Zitat 2.2.4 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. ("Ein Schuldverhältnis“ besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache besteh...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / VII. Angehörigenprivileg

Rz. 405 Zum Thema Bayer "Die Zession von Ersatzansprüchen gegen den nach § 67 Abs. 2 VVG privilegierten Schädiger" VersR 1989, 1123; Dahm "Das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X unter besonderer Berücksichtigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der neuen Rechtsprechung" BG 1998, 422; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 422 ff.; Jahnke "Ang...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Zeitliche Ausschlüsse

Rz. 42 Die Risikoausschlüsse, in § 3 ARB 2010 normiert, finden sich in den ARB 2012 in Nr. 3 unter der Überschrift: "Was ist nicht versichert?". Unterschieden werden zeitliche und inhaltliche Ausschlüsse." Rz. 43 Bestehen geblieben ist die 3 monatige Wartefrist (Nr. 3.1.1 ARB 2012). Änderungen gibt es gegenüber den ARB 2010 nicht. Weiterhin besteht die Wartefrist nicht in fol...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / aa) Voraussetzungen des Leistungsanspruches

Rz. 39 In § 5 Abs. 1 lit. a S. 3 ARB 2010 ist die Fallgestaltung geregelt, dass eine gerichtliche Wahrnehmung der Interessen notwendig ist für einen Versicherungsnehmer, der mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt. In diesem Fall trägt die Rechtsschutzversicherung weitere Kosten eines in diesem Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen A...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) § 116 SGB X

Rz. 420 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (6) 1Ein Übergang nach Abs. 1 ist bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen. 2Ein Ersatzanspruch nach Abs. 1 kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn d...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Einzug, Verwendung

Rz. 1554 § 119 SGB X verpflichtet den Schädiger, in Fällen eines Beitragsausfalles Schadenersatz in Form von Beitragszahlungen an die DRV zu leisten. Der Geschädigte muss, was seine sozialversicherungsrechtliche Stellung angeht, so gestellt werden wie er ohne die Schädigung stünde.[958] § 119 SGB X überträgt dazu die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Vers...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / D. Daten-Rechtsschutz

Rz. 27 Eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen hat zur Abrundung, und wegen der Bedeutung der Sache für die Kunden, insbesondere im beruflichen Bereich, den Daten-Rechtsschutz in ihr Leistungspaket aufgenommen. Rz. 28 Der Daten-Rechtsschutz umfasst im Regelfall die Abwehr von Ansprüchen betroffener Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen nach dem Bundesdate...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Rechtliche Regelung

Rz. 69 Gemäß § 4 Abs. 3 lit. a ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung abgegeben wurde vor Beginn des Versicherungsschutzes und hierdurch ein Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften ausgelöst worden ist. Rz. 70 In den Versicherungsschutz sind nunmehr einbezogen Willenserklärungen und Rechtshandlungen innerhalb von 3 Mon...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Versicherungsschutzversagung

Rz. 690 Hinweis Näheres dazu oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 691 Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen eines anderen Versicherers i.S.d. § 117 VVG (§ 158c IV VVG a.F.),[418] so dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer das Verweisungsprivileg nicht gegeben ist.[419]mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Einschränkung der Leistungspflicht

Rz. 48 An einigen Stellen wird der Leistungsumfang der ARB 2012 durch Nr. 3.3 ARB 2012 eingeschränkt. Im Wesentlichen sind die Einschränkungen des § 3 Abs. 3 ARB 2010 sachlich erhalten geblieben, auch wenn sie teilweise neu formuliert worden sind. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Zu beachten ist die Vergleichsklausel der ARB 2012. Rz. 49 Der Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Übersicht zum Rechtsschutzfall zu den einzelnen Leistungsarten nach ARB 2010

Rz. 15 Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die ARB 2010. Gegenüber den ARB 2008 ergeben sich insoweit keine Änderungen.mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / b) Übersicht über Leistungsarten

Rz. 123 Übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010:mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / 2. Adhäsionsverfahren

Rz. 82 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 424 ff.; Foerster "Das Verhältnis von Strafurteilen zu nachfolgenden Zivilverfahren" JZ 2013, 1143; Höher/Mergner "Keine haftungsrechtliche Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergangenen Entscheidung, zugleich Anmerkung zu BGH vom 18.12.2012 – VI ZR 55/12" NZV 2013, 373; Jahnke jurisPR-Verk...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (6) Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH)

Rz. 523 Hinweis Dazu auch in Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 22 f.). Rz. 524 Bei der Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) geht es um das Ausmaß der unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung des verletzten Haushaltsführenden und um die dadurch bedingte konkrete Behinderung bei der Haushaltsführung (also die MdH, und nicht MdE). Rz. 525 Bei der MdH handelt es sich nich...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Schutzzweck

Rz. 175 Automatischer Forderungswechsel (ohne eigenes, auf den Schadenfall bezogenes Handeln) ist nur per Gesetz möglich (Legalzession, Cessio legis). Satzungen, Arbeits- und Geschäftsführerverträge können keine abstrakt formulierten Forderungswechsel (antizipierte Abtretung) beinhalten, sondern nur die Verpflichtung zu Abtretung. Rz. 176 Der Umstand, dass dem Verletzten für ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 5. Prostitutionsgesetz (ProstG)

Rz. 1357 Hinweis Dazu auch in Kapitel 5 (siehe § 5 Rn 80 f.). Zum Thema Armbrüster "Zivilrechtliche Folgen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten" NJW 2002, 2763; Palandt-Ellenberger, 72. Aufl. 2013, Anhang zu § 138 BGB. BR-Drucks 817/01 v. 8.5.2001. Rz. 1358 Die Aktivitäten der Prostituierten werden als zivilrechtlich wirksam definiert (§ 1 ProstG),...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / a) Die verschiedenen Fallgestaltungen

Rz. 6 Steht eine anwaltliche Pflichtverletzung im Raum, so sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Einmal kommt in Betracht, dass der Anwalt gegenüber seinem Mandanten Vergütungsansprüche geltend macht. Zum anderen ist die Fallgestaltung denkbar, dass die Rechtsschutzversicherung, die bereits Vorschüsse geleistet hat, diese zurückfordern möchte. Rz. 7 Im erstgena...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / a) Beteiligung des Opfers im Strafverfahren

Rz. 83 Opfer einer Straftat können sich am Strafverfahren mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters beteiligen. Im Falle der vorsätzlichen (§ 223 StGB) und fahrlässigen (§ 229 StGB) Körperverletzung kann Privatklage (§§ 374 ff. StPO) erhoben werden (§§ 374 I Nr. 4, 380 StPO). Das Opfer kann sich einer erhobenen Strafklage mit der Nebenklage (§§ 395 ff. StPO...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Sozialversicherer

Rz. 1942 Löst ein Unfall nicht nur für den Dienstherrn Versorgungsleistungen aus, sondern auch Kostenverpflichtungen für einen SVT, gehen die Ansprüche des Beamten auf Schadenersatz auf beide Gläubiger als Gesamtgläubiger über.[1236] Rz. 1943 Leistungen aus der Rentenversicherung können auch (z.B. bei später verbeamteten Personen) in Betracht kommen. Leistungen der gesetzlich...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Sozialversicherungsträger (SVT)

Rz. 7 Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung haben die SVT (Krankenkasse, Pflegekasse, RVT, UVT,[1] ferner die einem SVT ähnliche[2] Arbeitsverwaltung – dazu siehe § 4 Rn 608) Leistungen zu erbringen ohne Rücksicht darauf, ob der Unfall von dem Verletzten ganz oder teilweise mitverschuldet wurde. Rz. 8 Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf gese...mehr