Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Bosnien und Herzegowina / e) Name nach der Scheidung

Rz. 90 Nach der Scheidung können die Ehegatten den bisherigen Ehenamen weiterführen oder ihren Familiennamen, den sie vor der Ehe führten, wieder annehmen. Ein Ehegatte kann nicht darauf verzichten, den als Ehenamen geführten Familiennamen im Falle einer Scheidung nicht weiterzuführen (siehe Rdn 47).mehr

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Dänemark / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 122 Ist eine internationalprivatrechtliche Zuständigkeit dänischer Gerichte oder Behörden gegeben, wenden diese auf die Trennung und Scheidung dänisches Recht an[84] (wohingegen sich die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Trennung und Scheidung nach dem gemäß ÆFL anwendbaren Recht beurteilen).mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich bei Scheidung

Rz. 284 Der Zugewinnausgleich bzw. die Teilung des Vermögens aus der ehelichen Gütergemeinschaft unterliegt dem Ehegüterstatut (zu dessen Bestimmung siehe Rdn 194 ff.). Ebenfalls güterrechtlich zu qualifizieren ist in diesem Zusammenhang die unbenannte bzw. ehebedingte Zuwendung, so dass auch das Güterstatut darüber entscheidet, ob die Zuwendung bei Scheidung Bestand hat, au...mehr

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Finnland / VII. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidung

Rz. 56 Im Ausland erfolgte Scheidungen werden weitgehend anerkannt. Einzelheiten hierzu regelt § 121 AL. Auf Antrag kann gem. § 122 AL eine im Ausland erfolgte Scheidung anerkannt werden. Dabei ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, sofern dies als notwendig angesehen wird. Dies betrifft jedoch nicht die Scheidungsfolgen. Im Übrigen findet die Brüssel IIa-Veror...mehr

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Niederlande / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 85 Zur Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen siehe Brüssel-II und Brüssel-IIbis und die Wet Conflictenrecht Echtscheidingen (1981), wie sie seit dem 1.1.2012 – in geändertem Wortlaut – im Buch 10 des Zivilgesetzbuches aufgenommen wurde.[88]mehr

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Belgien / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 124 Das einverständliche Scheidungsverfahren umfasst drei Phasen: a) Scheidungsvereinbarungen Rz. 125 Ehegatten, die ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, müssen zunächst die Modalitäten der Scheidung unter sich aushandeln und in einem Scheidungsvertrag [160] festlegen. Grundsätzlich gilt diesbezüglich das Prinzip der Willensfreiheit, vorbeh...mehr

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Belgien / 1. Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe

a) Einleitung des Scheidungsverfahrens Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder ein...mehr

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Bosnien und Herzegowina / g) Bleiberecht nach der Scheidung

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Rumänien / 4. Gerichtliche Scheidung wegen des Gesundheitszustandes

Rz. 70 Die einzige gesetzliche Voraussetzung ist in diesem Falle das Vorliegen einer Krankheit eines Ehegatten, welche die Fortführung der Ehe unmöglich macht. Das Gericht untersucht allein die Beweise über die Krankheit des Ehegatten und äußert sich nicht zum Verschulden der Ehegatten.mehr

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Spanien / III. Scheidung

Rz. 61 Die Scheidung (Divorcio) ist nach Art. 85 CC einer der Gründe, durch die die Ehe ohne Rücksicht auf die Form und den Zeitpunkt ihrer Eingehung aufgelöst wird – neben Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten. Wie das Recht der Separación wurde auch das der Divorcio durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 grundlegend geändert. Auf das Vorliegen besonderer Scheidungsgründe, wi...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann in Schweden nur durch den Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung aufgelöst werden. Bestimmungen im Recht anderer Staaten über die Auflösung einer Ehe (Annullierung; Nichtigkeitserklärung), z.B. wegen schwerer Fehler, können in Schweden nicht zu einer Annullierung der Ehe führen, sondern nur zu einem Scheidungsurteil. Dies gilt ebenfalls für Bigamiefäll...mehr

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Bulgarien / IV. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 80 Im Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung[85] ist kein Raum für nationale Kollisionsnormen. Nach bulgarischem IPR unterliegt die Scheidung:mehr

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Österreich / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 141 Seit 21.6.2012 gelten für Österreich die Bestimmungen der Rom III-VO bei der Ermittlung des auf Scheidungen und Trennungen anzuwendenden Rechts.[220] Die Rom III-VO bindet nicht alle Mitgliedstaaten der EU, sondern nur jene, die sich an der "Verstärkten Zusammenarbeit" beteiligen.[221] Die Rom III-VO ersetzt das bislang in § 20 IPRG normierte Scheidungskollisionsrech...mehr

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Rumänien / c) Einvernehmliche Scheidung beim Standesamt

Rz. 64 Die einvernehmliche Scheidung beim Standesamt kann nur dann erfolgen, wenn die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder adoptiert wurden. Von dieser Regel gibt es in diesem Fall keine Ausnahme. Rz. 65 Der Antrag wird gemeinsam von den Ehegatten gestellt, ausschließlich persönlich, und muss nicht begr...mehr

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Serbien / IV. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 60 Für die Scheidung gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Klageerhebung besitzen. Wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage Staatsangehörige verschiedener Staaten sind, gelten für die Scheidung die kumulierten Rechte beider Staaten. Konnte die Ehe so nicht geschieden werden, gilt für die Scheidung das Re...mehr

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Frankreich / b) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung

Rz. 158 Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, die auf ihrem Recht, vom Familienrichter angehört zu werden, bestehen, oder steht einer der Ehegatten unter einem gesetzlichen Schutzregime, z.B. unter Vormundschaft, so kann eine einvernehmliche Scheidung nach Art. 229–2 CC nur gerichtlich ausgesprochen werden. Auch die gerichtliche einvernehmliche Scheidung setzt gem....mehr

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Rumänien / a) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung

Rz. 60 Für die einvernehmliche gerichtliche Scheidung sieht das ZGB keine Voraussetzungen bezüglich der Ehedauer oder des Alters der Kinder vor. Einzige Voraussetzung ist die Prüfung der freien Einwilligung der Ehegatten zur Scheidung durch das Gericht, wobei die einvernehmliche Scheidung nicht zugelassen werden kann, wenn einer der Ehegatten eine geschäftsunfähige Person is...mehr

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Serbien / I. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 49 Der Grund für eine einvernehmliche Scheidung ist ausschließlich die zweifellos erklärte Zustimmung der Ehegatten zur Scheidung. Voraussetzung für eine solche Scheidung ist, dass die Ehegatten eine schriftliche Scheidungsvereinbarung abschließen (Art. 40 Abs. 1). Die Ehegatten sind verpflichtet, neben dem Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung eine schriftliche Vere...mehr

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Frankreich / 1. Zeitpunkt des Eintritts der Scheidungsfolgen bei gerichtlicher Scheidung

Rz. 172 Nach Art. 260 Nr. 2 CC wird bei der gerichtlichen Scheidung die Ehe mit Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgelöst. Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten treten nach Art. 262–1 Abs. 1 CC die Wirkungen der Scheidung bei der gerichtlichen einverständlichen Scheidung, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, mit Genehmigung der Scheidungsvereinbarung, bei den ande...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 68 Beim Antrag auf einvernehmliche Scheidung entfällt die gesamte Feststellung der schweren und dauernden Zerrüttung, da in diesem Fall von einer solchen ausgegangen wird. Das Gericht prüft dann nur die in Art. 44 geregelten sonstigen Voraussetzungen. Nach dieser Vorschrift entscheidet im erstinstanzlichen Verfahren ein "auf Angelegenheiten dieser Art spezialisierter" Ei...mehr

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

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Bosnien und Herzegowina / f) Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung nach der Scheidung

Rz. 91 Anspruch auf die Familienrente (siehe Rdn 51) hat auch ein geschiedener Ehegatte, wenn ihm durch Gerichtsurteil ein Unterhaltsanspruch zugesprochen wurde (Art. 60 Abs. 2 RentenG FBiH). Zur Krankenversicherung nach der Scheidung vgl. Rdn 52.mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Entscheidungen über die güterrechtlichen Folgen der Scheidung

Rz. 321 Art. 36 ff. EUGüVO (siehe Rdn 10, 199) sehen die gegenseitige Anerkennung von nach dem 29.1.2019 in einem anderen Mitgliedstaat im Sinne der Verordnung ergangenen Entscheidungen mit güterrechtlichem Gegenstand vor. Das gilt dann auch für Klagen, die gem. Art. 69 Abs. 3 EUGüVO unter Zugrundelegung des vor Anwendbarkeit geltenden nationalen IPR entschieden wurden. Vor ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

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Großbritannien: England und... / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 48 Das Vereinigte Königreich hat sich nicht an der Rom III-Verordnung beteiligt. Sofern sich englische Gerichte für zuständig halten und ein Verfahren eröffnen, wenden diese daher weiterhin auf die Scheidung ausschließlich ihr eigenes Recht als lex fori an.[72] Dieser traditionelle Grundsatz wird auch nicht infolge der durch die EUEheVO 2003 geänderten Zuständigkeitsrege...mehr

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Bulgarien / 2. Kontradiktorische Scheidung

Rz. 63 Die kontradiktorische Scheidung setzt gem. Art. 49 Abs. 1 FamKodex eine tiefgreifende und unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus. Der Richter prüft nur die vorgebrachten Gründe. Bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung nicht in den Prozess eingeführte Zerrüttungsgründe unterliegen bei deren Kenntnis durch die Partei(en) der Präklusion (Art. 322 Abs. 1 S. 2 ZPO...mehr

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Rumänien / 2. Gerichtliche Scheidung wegen Verschuldens

Rz. 67 Das Gericht kann die Scheidung wegen Verschuldens des Beklagten oder beider Ehegatten aussprechen, auch wenn keine Widerklage erhoben wurde (Art. 379 ZGB). Ergibt sich aus den Verhandlungen, dass das Scheitern der Ehe ausschließliches Verschulden des Klägers ist, ohne dass der Beklagte eine Widerklage eingelegt hätte, wird die Klage als unbegründet abgewiesen, es sei ...mehr

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Rumänien / IV. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 88 Das anwendbare Recht bestimmt sich gemäß rumänischem Recht vorrangig nach dem Grundsatz der lex voluntatis, wobei das ZGB die Wahl auf eine der folgenden Varianten einschränkt (Art. 2597 ZGB):mehr

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Frankreich / a) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 229 Entscheidungen des Richters im Rahmen eines einvernehmlichen gerichtlichen Scheidungsverfahrens – mit Ausnahme eines antragsmäßigen Ausspruchs der Scheidung – können nach Art. 1102 CPC mittels Berufung (appel) zur cour d’appel innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Entscheidung angegriffen werden. Rz. 230 Stattgebende Scheidungsurteile dagegen unterliegen nach Art. 110...mehr

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Dänemark / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 123 Die Europäische Ehe- und Sorgerechtsverordnung (Brüssel IIa- bzw. EheVO 2003, vorstehend unter § 1 Rdn 9 ff.) gilt für Dänemark nicht. Nach § 223a RPL kann der Justizminister Bestimmungen (als Ausführungsregelungen zu internationalen Abkommen[85] oder aus sonstigen Gründen[86]) festlegen, wonach rechtskräftigen ausländischen gerichtlichen oder administrativen Entsche...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 5. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 73 Auf die Scheidung ist gem. Art. 35 Abs. 1 des IPR-Gesetzes primär das Recht des Staates anwendbar, deren Staatsangehörige beide Ehegatten im Zeitpunkt der Klageeinreichung sind. Besitzen die Ehegatten zu diesem Zeitpunkt verschiedene Staatsangehörigkeiten, so kommt kumulativ das Recht ihrer beiden Heimatstaaten zur Anwendung (Art. 35 Abs. 2). Wäre in diesen Fällen nac...mehr

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Frankreich / d) Ablehnung der Scheidung, weiteres Verfahren

Rz. 216 Genehmigt der Richter die Scheidungsvereinbarung nicht, lehnt er nach Art. 1100 Abs. 1 CPC durch Verfügung den Ausspruch der Scheidung ab. Eine neue Scheidungsvereinbarung muss nach Art. 250–2 Abs. 2 CC innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden. Hierüber sind die Ehegatten nach Art. 1100 Abs. 2 CPC in der richterlichen Verfügung zu belehren. Die Verfügung hat fern...mehr

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Spanien / c) Streitige Scheidung

Rz. 77 Beim Verfahren der streitigen Scheidung handelt es sich grundsätzlich um ein mündliches Verfahren (Art. 753 LEC 2000), das auf Antrag oder von Amts wegen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird (Art. 754 LEC 2000; siehe Rdn 71). Es folgt dem ordentlichen Verfahren des allgemeinen Zivilprozesses nach Art. 404 f. LEC 2000. Weiterhin gilt der für die besond...mehr

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Großbritannien: England und... / V. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Allgemeines Rz. 78 Im Gegensatz zu den meisten kontinentaleuropäischen Jurisdiktionen sieht das englische Recht Eheverträge nicht als grundsätzlich bindend an, sondern betrachtet sie vielmehr als einen Gesichtspunkt unter mehreren, der bei der richterlichen Ermessensausübung berücksichtigt werden kann.[99] In der Regel wird die Wirkung eines Ehevertrages vom konkreten Einz...mehr

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Finnland / C. Trennung und Scheidung

I. Sühneverfahren Rz. 43 Das finnische Ehegesetz sieht für Familienstreitigkeiten ein Sühneverfahren zur gütlichen Einigung vor, §§ 20 ff. AL.[24] Dieses Sühneverfahren ist außergerichtlich und fakultativ.[25] II. Trennung von Tisch und Bett Rz. 44 Die Notwendigkeit einer Trennung von Tisch und Bett ist als Scheidungsvoraussetzung seit einer Gesetzesänderung, die im Jahr 1988 i...mehr

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Ungarn / C. Scheidung

I. Allgemeines Rz. 114 Die Beendigung einer Ehe hat zwei Fälle: der Tod eines der Ehegatten bzw. die Scheidung der Ehe. Das ungarische Ehescheidungsrecht beruht seit 1953 auf dem sog. Zerrüttungsprinzip, es ist unabhängig von der Schuld eines der Ehegatten. Ein Verschulden (z.B. Untreue, Misshandlung, Alkohol- oder Drogenkonsum) kommt erst bei Regelung der elterlichen Sorge u...mehr

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Türkei / D. Trennung und Scheidung

I. Unterbrechung des Zusammenlebens (Art. 197 türkZGB) Rz. 70 Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt so lange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte den anderen hinsichtlich des Familienvermögens vor vol...mehr

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Portugal / C. Trennung und Scheidung

I. Vorbemerkung: Gemeinsame Aspekte Rz. 55 Die Regelungen über Trennung und Scheidung im Código Civil basieren weitgehend auf dem Scheidungsgesetz von 1910, teilweise gehen sie in ihren Grundaussagen sogar auf den Código Civil von 1867 zurück. "Überspringt" man die Zeit von 1940–1975, als nach den Konkordatsgesetzen die Scheidung von nach kanonischem Recht geschlossenen Ehen ...mehr

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Polen / C. Trennung und Scheidung

I. Trennung von Tisch und Bett 1. Voraussetzungen Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen G...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Ehevertrag a) Regelungsinhalt Rz. 80 In einem Ehevertrag können die Eheleute Vereinbarungen treffen, welche von den Regeln des gesetzlichen Güterrechts abweichen, und sich gegenseitig güterrechtliche Vorteile zugestehen (siehe Rdn 27 ff.). Meistens werden solche Vereinbarungen nur für den Fall geschlossen, dass die Eheauflösung durch den Tod eines Ehegatten erfolgt. In den ...mehr

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Ukraine / C. Scheidung

I. Trennung Rz. 59 Der Status des Getrenntlebens kann auf Antrag beider Ehegatten oder aufgrund der Klage eines der Ehegatten gerichtlich festgestellt werden, wenn ein Zusammenleben unmöglich oder von einem oder beiden Ehegatten nicht mehr gewünscht ist (Art. 119 Abs. 1 FGB). Der Status des Getrenntlebens endet mit der Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft oder aufgru...mehr

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Spanien / D. Trennung und Scheidung

I. Vorbemerkung: Gemeinsame Aspekte Rz. 54 Bis zur Einführung der Scheidung im Jahre 1981 war die gerichtliche Trennung (Separación) für Eheleute die einzige Möglichkeit, auch räumlich "voneinander" Abstand zu nehmen, ohne dass jedoch das Eheband aufgelöst wurde. Auch nach Zulassung der Scheidung der Ehe dem Bande nach wurde die Trennung als eigenständiges – unabhängig von de...mehr

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Slowenien / D. Scheidung

I. Scheidungsgründe Rz. 45 Eine Ehe kann aufgrund Unzumutbarkeit der Ehe [59] (Art. 98) oder einer Vereinbarung der Ehegatten gerichtlich geschieden werden. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe basiert auf einem Antrag eines Ehegatten. Hingegen sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung (Art. 96 Abs. 1):mehr

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Russland / C. Scheidung

I. Trennung Rz. 47 Die Trennung von Tisch und Bett ist im russischen Recht nicht erforderlich. II. Scheidungsgründe Rz. 48 Scheidungsgründe spielen nur dann eine Rolle, wenn einer der Ehegatten nicht in die Scheidung einwilligt. Anderenfalls reicht der Scheidungsantrag eines oder beider Ehegatten aus. Willigt der andere Ehegatte nicht in die Scheidung ein, hat das Gericht die "...mehr

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Kroatien / C. Scheidung

I. Scheidungsgründe Rz. 39 Das kroatische Recht kennt drei Scheidungsgründe: Eine Ehe wird gerichtlich geschieden, wenn das Gericht entweder feststellt, dass die ehelichen Beziehungen schwer und dauerhaft zerrüttet sind, oder dass seit Beendigung der ehelichen Gemeinschaft ein Jahr vergangen ist, oder wenn beide Ehegatten einvernehmlich die Scheidung beantragen (Art. 51 FamG)...mehr

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Rumänien / D. Scheidung

I. Allgemeines Rz. 57 In Rumänien war die Scheidung auch in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Verbotes, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die Orthodoxe Kirche die Ehe nicht als unauflöslich betrachtet. Allerdings waren unter dem kommunistischen Regime die Voraussetzungen sehr streng geregelt, so dass das Gericht nur im Falle eines offensichtlichen Scheiterns ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / X. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Scheidung

1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarungen Rz. 233 Ausdrücklich gesetzlich zugelassen sind vertragliche Regelungen des assegno im Falle eines einvernehmlichen Scheidungsantrags (Einigung über Scheidung und Scheidungsfolgen) und beim assegno una tantum (Art. 4 und 5 Abs. 8 l. div.). Auch diese "Vereinbarungen" müssen aber immer explizit in das Scheidungsurteil aufgenommen werd...mehr

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Ungarn / 2. Scheidung nach Aufklärung der Ursachen, die zum Scheitern der Lebensgemeinschaft geführt haben

Rz. 121 In Ermangelung einer gleichlautenden Erklärung der Ehegatten oder wenn sie in einer der Folgesachen (elterliche Sorge, Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechtsregelung, Nutzung der Ehewohnung) keine Einigung erzielen können, muss das Gericht die Ursachen für das Scheitern der Ehe klären und das Beweisverfahren bezüglich der streitigen Folgesachen durchführen. Im über...mehr

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Niederlande / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 84 Die Niederlande sind Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett 1970[87] und Brüssel-II und Brüssel-IIbis. Zum auf die Scheidung anwendbaren Recht siehe Asser/Vonken 10-II 2016/141,. sowie F. Ibili, P.A.M. Jongens-Lokin, J.G. Knot, M. Freudenthal, (Echt)scheiding en internationaal privaatrecht, Monogr...mehr

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Litauen / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 56 Ähnlich wie bereits in Rdn 35 ausgeführt, werden die Kollisionsnormen der Scheidungsfolgen entweder durch bilaterale oder durch internationale Abkommen geregelt. Des Weiteren ist zu prüfen, ob im konkreten Fall die Verordnung "Rom III" (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) Anwendung findet, da nicht alle Mitgliedstaaten an der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf d...mehr