Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Niederlande / 7. Zwangsmittel bei Konflikten zwischen Eltern

Rz. 80 Weiter wurde Art. 1:253a BW neu verfasst, wodurch bei Konflikten zwischen den Eltern jetzt der Richter ein gesetzlich zugelassenes Zwangsmittel androhen kann, auch von Amts wegen, und weiter anordnen kann, dass die Verfügung mit öffentlicher Gewalt vollstreckt werden kann. Eine allgemeine automatische Anwendung von Zwangsmitteln wurde als nicht im Interesse des Kindes...mehr

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Deutschland / c) Gütergemeinschaft

Rz. 76 Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft, wird das Gesamtgut bei einer Ehescheidung auseinandergesetzt (§ 1471 Abs. 1 BGB). Hierbei steht jedem Ehegatten grds. die Hälfte des Überschusses zu, der nach Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden verbleibt (§ 1476 Abs. 1 BGB). Eine wichtige Ausnahme gilt für in die Gütergemeinschaft eingebrachte Gegenstände: Jeder Ehega...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Aufgrund der vielfältigen Unterschiede der Rechtsordnungen im Hinblick auf das nationale Familienrecht hat es die Staatengemeinschaft unternommen, durch die Schaffung internationaler Verträge[1] eine Kooperation und Koordination in Bezug auf entsprechende grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen, die in nicht wenigen Fällen auch in den Nationalstaaten vielfältige ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 227 Im Fall der Ehescheidung entfällt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Im Fall des Todes des ehemaligen Ehegatten kann das Gericht aber nach Art. 9 bis l. div. dem Überlebenden, sofern ihm ein assegno di divorzio zustand[274] und er keine neue Ehe eingegangen ist, unter der weiteren Voraussetzung seiner Bedürftigkeit einen ass...mehr

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Polen / 3. Ehewohnung

Rz. 118 Im Zusammenhang mit der Ehescheidung kann das Gericht unterschiedliche Anordnungen hinsichtlich der Nutzung treffen (Art. 58 § 2 FVGB), wobei es in erster Linie die Bedürfnisse der Kinder und des Ehegatten, dem die elterliche Gewalt übertragen wird, zu berücksichtigen hat (Art. 58 § 4 FVGB):mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Witwenrente

Rz. 229 Der überlebende Ehegatte hat auch nach Ehescheidung einen Anspruch auf die pensione di reversibilità, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des anderen tatsächlich den assegno di divorzio bezieht,[275] jedoch nur, soweit und solange er keine neue Ehe eingeht. Rz. 230 Unter pensione di reversibilità fallen alle gesetzlichen und privaten Renten, insbesondere die Alters- und d...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Unterhalt

Rz. 45 Gesetzliche Regelungen betreffend die Unterhaltspflichten bei Ehen zwischen Staatsangehörigen aus verschiedenen Staaten gibt es bei den nichtnordischen Staatsangehörigen nicht.[38] Dies geht aus dem Rechtsfall eines italienischen Paares, das zunächst in Italien wohnte, hervor. Der Ehemann verzog nach Schweden, wurde schwedischer Staatsangehöriger und beantragte in Sch...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die EUEheVO 2003 gilt im Hinblick auf ihren sachlichen Anwendungsbereich nach Art. 1 (ungeachtet der Art der Gerichtsbarkeit) für Zivilsachen – in all ihren Teilen verbindlich und unmittelbar (Art. 72 S. 3 EUEheVO 2003) – mit folgenden Gegenstandsbereichen:mehr

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Niederlande / b) Neues Gesetz über den nachehelichen Unterhalt

Rz. 105 Außerdem sollte die Grundlage für die Unterhaltspflicht nach der Ehescheidung nach diesem Entwurf[110] der Ausgleich des Einkommensverlusts sein, der bei einem der Ehegatten während der Ehe entstanden ist. Diese Änderung ist nicht angenommen, sodass letztendlich nur die Höchstdauer der Unterhaltszahlungen verkürzt wurde. Wenn die Ehe nicht länger als 3 Jahre bestande...mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 22 Das portugiesische Internationale Privatrecht ist zusammen mit dem Fremdenrecht geregelt in den Art. 14–65 des Código Civil (CC – Direitos dos Estrangeiros e Conflitos de Leis),[22] das internationale Familienrecht in den Art. 49–61 i.V.m. Art. 25, 31 CC über das Personalstatut. Inzwischen wird das portugiesische IPR von vorrangigen europäischen Kollisionsnormen überl...mehr

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Katalonien / 1. Allgemeines

Rz. 21 Die Wesensmerkmale der Vermögensteilung bei der Auflösung eines Güterstandes unterscheiden sich je nach dem anwendbaren Güterstand, sei dies die Gütergemeinschaft, die Zugewinngemeinschaft oder aber die Gütertrennung. Im katalanischen Recht ergeben sich geringe Unterschiede im Vergleich zum spanischen Recht bei der Auflösung des Güterstandes der Gütergemeinschaft und ...mehr

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Tschechische Republik / I. Abstammung

Rz. 108 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 775 BGB). Bei einem ehelichen Kind wird der Ehemann als Vater des Kindes vermutet, wenn das Kind in einem Zeitraum ab Eheschließung bis zum 300. Tag nach der Ehescheidung oder Eheauflösung geboren wird (§ 776 Abs. 1 BGB). Geht die Mutter des Kindes eine neue Ehe ein, wird der neue Ehemann als Vater vermutet, auc...mehr

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Griechenland / 2. Kirchliche bzw. religiöse Ehe

Rz. 13 Zwischen Angehörigen der griechisch-orthodoxen Kirche erfolgt die Eheschließung vor dem Priester. Die Eheerlaubnis wird vom zuständigen Bischof erteilt (siehe Rdn 7). Zwischen Angehörigen anderer Religionen bzw. Konfessionen (derselben für beide Ehegatten) erfolgt die Eheschließung vor dem jeweiligen Priester bzw. Geistlichen der entsprechenden bekannten Religion bzw....mehr

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Niederlande / e) Gütertrennung

Rz. 38 Bei Eheschließung unter Gütertrennung (koude uitsluiting) wird jede Gütergemeinschaft ohne Verrechnungsvereinbarung ausgeschlossen. Der Ehegatte, der das Einkommen erzielt und das Vermögen erwirbt, muss dieses mit dem anderen, nicht erwerbstätigen Ehegatten nicht teilen. In der Praxis sehen Güterrechtsvereinbarungen allerdings häufig vor, dass der erwerbstätige Ehegat...mehr

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Niederlande / 8. Unterhaltsvorrang für Kinder

Rz. 81 Zum 1.3.2009 ist auch Art. 1:400 BW geändert worden. Es wurde darin der Vorrang des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem (Stief-)Kind in Bezug auf den anderen Unterhaltspflichtigen festgelegt. Die Praxis ist regelmäßig bereits von einer solchen Vorrangsregel ausgegangen, obwohl dies gerichtlich nicht in Anspruch hätte genommen werden können.[80] Diese Vorrangsregel w...mehr

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Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 27 Zu den praktisch wichtigsten Folgen der Ehe zählt die Pflicht der Ehegatten, gemeinsam für die Deckung der Familienbedürfnisse beizutragen, insbesondere einander und ihre Familie angemessen zu unterhalten.[52] Hierbei differenziert auch das ZGB zwischen der Unterhaltspflicht bei Bestehen der Ehe (Art. 1389–1390 ZGB), der Unterhaltspflicht nach der Trennung (Art. 1391–...mehr

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§ 2 Deutsches International... / VII. Internationales Verfahrensrecht in Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 364 Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen unterfallen nicht dem Begriff der "Ehe" i.S.v. Art. 1 Abs. 1 lit. a Brüssel IIa-VO, so dass insoweit ausschließlich das autonome IZPR zur Anwendung gelangt.[444] Rz. 365 Aus § 103 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn entweder ei...mehr

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Griechenland / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 36 Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten werden auf dem Gebiet des griechischen Kollisionsrechts in Art. 14 ZGB geregelt. Es handelt sich um eine zentrale und relevante Vorschrift des griechischen internationalen Familienrechts, weil diese Vorschrift sowohl für die güterrechtlichen Beziehungen (Art. 15 ZGB), für Ehescheidung und gerichtliche Trennung (Art. 16 ...mehr

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Niederlande / 1. Adoptionsvoraussetzungen

Rz. 166 Die Adoptionsvoraussetzungen gelten sowohl für die Adoption von Kindern, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, als auch für Kinder, die aus anderen Ländern stammen:mehr

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Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

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Niederlande / d) Verrechnungsvereinbarung

Rz. 33 Die seit dem 1.9.2002 gesetzlich geregelte Verrechnungsvereinbarung (verrekenbeding) erfreut sich unter denjenigen, die eine Güterrechtsvereinbarung abschließen, großer Beliebtheit. Die gesetzliche Teilhaberschaft (wettelijk deelgenootschap) wurde als drittes Güterrechtssystem durch die Verrechnungsvereinbarung mit Gesetz vom 14.3.2002 (Stb. 2002, 152) ersetzt. Das Ge...mehr

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Ungarn / b) Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 51 Die Merkmale der ehelichen Lebensgemeinschaft sind im Gesetz nicht definiert, ihr Entstehen ist mit der Eheschließung zu vermuten. Der Zeitraum der Lebensgemeinschaft bestimmt den Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens und begründet den gemeinsamen Erwerb mit dem Rechtstitel eheliches Gesamtgut. Die eheliche Gütergemeinschaft ist – in Ermangelung abweichender Regelun...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 40 Gesetzliche Regelungen zum Ehevertrag enthalten die Art. 92–103 FGB. Ein Ehevertrag kann nach Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder auch nach der Eheschließung geschlossen werden (Art. 92 Abs. 1 FGB). Er bedarf der Schriftform und muss notariell beurkundet werden (Art. 94 FGB). Vor der Eheschließung geschlossene Verträge werden mit der standesamtlichen Eint...mehr

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Deutschland / a) Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

Rz. 77 Zuwendungen unter Ehegatten können auf verschiedenen Rechtsgründen beruhen, etwa auf einem Darlehen, einer Schenkung oder auf einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (zur Ehegatten-Innengesellschaft siehe Rdn 81). Aus einem solchen Schuldverhältnis können dann im Falle der Ehescheidung unabhängig vom Güterrecht Rückabwicklungs- bzw. Auseinandersetzungsansprüche resu...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Niederlande / 4. Wegfall, Ausschluss und Begrenzung der Unterhaltspflicht

Rz. 113 Der Richter kann die Höhe des Unterhalts ändern bzw. den Unterhalt zur Gänze absprechen. Das Gesetz sieht drei Gründe für die Änderung des Unterhalts vor; sie sind auf Blutsverwandte und Verschwägerte (obwohl das meines Erachtens nie geschieht) sowie auf (Ex-)Ehegatten und (Ex-)Partner anzuwenden:[125]mehr

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Tschechische Republik / IX. Internationale Zuständigkeit

Rz. 102 Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über die Ehescheidung richtet sich nach Art. 3–7 der Brüssel IIa-VO (ab 1.8.2022 der Brüssel IIb-VO).[72] Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstandes richtet sich nach Art. 4–19 EUGüVO.[73] Im Falle von Unterhaltskla...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsgehalt und Konkurrenzen

Rz. 279 Das "Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007" (Haager Unterhaltsprotokoll – fortan: HUntProt)[309] – in der Begrifflichkeit missverständlich, da es sich in Bezug auf das Haager Übereinkommen 2007 um ein eigenständiges Abkommen (und keinen bloßen Annex) handelt[310] (und dem HUntProt nach Art. 23 Abs. 3 HUntProt auch Staaten...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Regelungsbereich des allgemeinen Ehewirkungsstatuts

Rz. 165 Die für die Praxis wichtigsten Rechtsfolgen der Ehe unterliegen nicht Art. 14 EGBGB, sondern speziellen Kollisionsnormen, die dieser Norm vorgehen. Dies gilt z.B. für den Ehenamen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EGBGB), den Güterstand (EUGüVO und Art. 15 EGBGB – sowie EUPartVO), den ehelichen Unterhalt (Art. 3 HUntProt) und den Versorgungsausgleich. Die besondere Bedeutung von...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Regelungsbereich des Namensstatuts

Rz. 177 Dem Namensstatut unterliegt die Frage, ob die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Namen erwerben und wie ein solcher dann zu bilden ist. Dies betrifft z.B. die Frage, ob ein Doppelname gebildet werden muss oder kann und ob die Ehegatten irgendwelche Beinamen führen können oder müssen. Das Namensstatut entscheidet auch, welche Wahlmöglichke...mehr

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Deutschland / a) Zugewinngemeinschaft

Rz. 14 Bei der Zugewinngemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten nicht deren gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB). Dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB). Kraft Gesetzes entsteht also kein gemeinschaftliches Vermögen. Ebenso wenig entstehen kraft Gesetzes gemeinschaftliche...mehr

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Ukraine / 3. Eheliches Gemeinschaftsvermögen

Rz. 25 Zum ehelichen Gemeinschaftsvermögen gehört nach Art. 61 Abs. 1 FGB sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht vom Zivilrechtsverkehr ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Sachen, Geld, Aktien und andere Wertpapiere, Bankeinlagen sowie sonstige relative Vermögensrechte, die nicht mit der Person eines der Ehegatten verbunden sind.[8] Nach einer o...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[1] eine rechtliche Beratung seitens des Steuerberaters erfolgen darf, hat er zumindest die Pflicht, seinem Ma...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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AGS 10/2020, Johannsen/Henrich/Althammer, Kommentar zum Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Verfahren)

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dieter Heinrich und Prof. Dr. Christoph Althammer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.892 S., 199,00 EUR Im Gegensatz zu anderen Kommentaren wird hier nicht lediglich ein Gesetz mit Nebengesetzen kommentiert. Vielmehr findet der Leser hier eine Kommentierung zu sämtlichen familienrechtlichen Vorschriften, also zu den materiell-...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Anerkennung von in der UK ausgesprochenen Ehescheidungen im Inland

Die Anerkennung von in der UK ausgesprochenen Ehescheidung wird nicht mehr dem vereinfachten und standardisierten Anerkennungsverfahren gem. Art. 21 der Brüssel IIa-VO i.V.m. den zur Änderung des Familienstandes vorzulegenden Bescheinigungen gem. Art. 39 der Brüssel IIa-VO erfolgen können: Für die in der UK ausgesprochenen Ehescheidungen ist § 107 FamFG einschlägig mit der F...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Amtsverfahren

Das Verfahren über den Wertausgleich und, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ist ein Amtsverfahren (§ 26 FamFG).[1] Es wird regelmäßig als Folgesache im Verbund mit dem Scheidungsverfahren (§§ 137 Abs. 2 Satz 2, 270 Abs. 1 FamFG) durchgeführt. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur zulässig, wenn...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.3 Unwirtschaftliches Ergebnis des Wertausgleichs (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Durchführung des Wertausgleichs soll nicht erfolgen, wenn der Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Dies ist der Fall, wenn sich der Versorgungsausgleich voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirkt oder der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Einzelfalls unwirtschaftlich ist. In diesem Fall unterbleibt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.2 Gemischtnationale Ehe und Ausländerehe

Bei gemischtnationalen und bei Ausländerehen ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn das Scheidungsstatut deutsches Recht ist (Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. Rom-III-VO).[1] Dies ist der Fall, wenn die Ehegatten deutsches Recht als Scheidungsstatut vereinbart haben (Art. 5 Rom-III-VO), keine Rechtswahl getroffen wurde, aber beide Ehegatten ihren gewöhnlichen...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.4 Vereinbarung schuldrechtlicher Ausgleichszahlungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG)

Der Wechsel in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich begründet ein unterhaltsrechtliches Dauerschuldverhältnis; auch eine Einmalzahlung (Abfindungsleistung) ist möglich. Grund für derartige Vereinbarungen sind regelmäßig die Vorteile, die diese für den Ausgleichspflichtigen haben. Diesem bleibt die Versorgung vollständig erhalten, wenn der Ausgleichsberechtigte vor Erre...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen

Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich dispositiv. Eine zeitliche Schranke für Vereinbarungen, wie ...mehr

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Versorgungsausgleich / 6 Ausgleichs-Durchführung

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hängt von den auszugleichenden Versorgungsrechten ab. § 9 VersAusglG gibt eine Rangfolge hinsichtlich der Ausgleichsarten vor: Vorrangig ist der Wertausgleich bei der Scheidung, wobei dieser im Weg der internen Teilung durchzuführen ist (§ 9 Abs. 2 VersAusglG). Grundsätzlich sind in den Wertausgleich alle Anrechte einzubeziehen (§ 9...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.3 Ausschluss

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten dies vereinbart haben,[1] seine Durchführung grob unbillig ist (§ 27 VersAusglG), eine kurzzeitige Ehe bis zu drei Jahren vorliegt und kein Partner die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG [2]). Der Versorgungsausgleich soll nicht durchgeführt werden, wenn ein Bagatellfall vorli...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2.9.2020 Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prin...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / 2. Ehesachen

Obgleich sich der Gegenstand dieser Verfahren (im Wesentlichen Scheidung oder Aufhebung der Ehe) deutlich vom gewöhnlichen Zivilprozess unterscheidet, hat der Gesetzgeber von 2009 an der hergebrachten kontradiktorischen Ausgestaltung festgehalten und für sie ebenfalls – wenngleich mit erheblichen Modifikationen – auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO verwiesen (§ 113 Abs....mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist Rechtsanwalt und macht restliches Zeithonorar für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten geltend, die er für den Beklagten im Zeitraum vom 31.5.2016 bis 26.10.2016 erbracht haben will. I. Der Beklagte, der sich scheiden lassen wollte, beauftragte den Kläger mit Mandatsvertrag vom 16./17.12.2015 mit seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung ...mehr