Fachbeiträge & Kommentare zu Schimmel

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolge

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 19 Abs. 3 S. 5 InvStG nicht zu erheben. Besonderheiten bei den AK ergeben sich dabei nach § 19 Abs. 3 S. 3 InvStG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 3 EStG, wonach bei einem vorangehenden Zuzug die erhöhten AK zu berücksichtigen sein könn...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter/§ 17 EStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Unterjähriger Erwerb einer Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 6 KStG)

Tz. 296 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 4 S 6 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung von mind 10 % für Zwecke des Abs 4 als zu Beginn des Kj erfolgt. Dh ein Erwerb einer mind 10%igen Beteiligung in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 31.12. eines Kj wird auf den 01.01. des betreffenden Jahres zurückbezogen mit der Folge, dass die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 und 5 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG verlangt wörtlich den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Steuerbescheids. Unter Erlass ist dabei die erstmalige Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt nach § 155 AO zu verstehen. Die Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderungen ergeben sich aus der Abgabenordnung – einschlägig sind dabei die §§ 172 ff. AO. Reihenfolge...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Verderb-, Beschaffenheitsschäden

Rz. 75 Nach Ziff. 2.5.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.4.1.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind durch inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter verursachte Schäden nicht ersatzfähig. Innerer Verderb ist ein Unterfall der natürlichen Beschaffenheit und liegt vor, wenn sich Güter durch biologische oder bakterielle Vorgänge, die in ihrer Natur liegen, zerset...mehr

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R / 21 Revision, Zulässigkeit [Rdn 2937]

Rdn 2938 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661 m.w.N., und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742. Rdn 2939 1. Nach § 333 ist die Revision zulässig gegen die Urteile der (großen und kleinen) Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der OLG. Zudem kann gegen Urteile des AG, gegen...mehr

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B / 10 Berufung, Berufungsgericht, Besetzung [Rdn 742]

Rdn 743 Literaturhinweise: König, Zum Einsatz von Proberichtern in der Großen Strafkammer, StV 1995, 39 s.a. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, und bei → Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer, Teil R Rdn 2714. Rdn 744 1. Berufungsgericht ist nach § 76 Abs. 1 S. 1 GVG sowohl bei Berufungen gegen Urteile des Richters am AG (Strafrichter) al...mehr

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B / 22 Berufung, Zulässigkeit [Rdn 894]

Rdn 895 Literaturhinweise: Geppert, Schwierigkeiten der Sperrfristbemessung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis, ZRP 1981, 85 Meyer, Ist eine Berufung, die in der Hoffnung eingelegt wurde, den nach § 111a StPO beschlagnahmten Führerschein vom Gericht zurückzuerhalten, unzulässig?, MDR 1976, 629. Rdn 896 1.a) Die Berufung ist nach § 312 zulässig gegen Urteile des AG, u...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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Realteilung – Rechtsfragen ... / c) Rechtsfolgen

Kommt es zu einem Sperrfristverstoß, tritt rückwirkend im Veranlagungszeitraum der Realteilung zwingend eine Gewinnrealisierung ein. Die Gewinnrealisierung beschränkt sich jedoch auf das Wirtschaftsgut, das entnommen oder veräußert wurde.[59] Im Gegensatz zu § 6 Abs. 5 S. 4 EStG kann die Gewinnrealisierung nicht durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz verhindert werden. Veräu...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / a) Grundsatz

Von einer begünstigten unechten Realteilung ist sowohl bei dem Ausscheiden gegen Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines Teilbetriebs, als auch bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auszugehen, wobei nicht erforderlich ist, dass es sich bei dem Einzelwirtschaftsgut um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt.[13] Beachten Sie: Finanzverwaltung und Rechtsprechung ...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / 1. "Echte" Realteilung

Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst und wird das Betriebsvermögen (BV) auf die bisherigen Mitunternehmer verteilt und von diesen in ein anderes BV überführt, spricht man von einer echten Realteilung. Beachten Sie: Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des Gesamthandsvermögen erhält.[9] Beispiel Am Vermögen der AB-OHG sind die Ges...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / 2. "Unechte" Realteilung

Ein Fall der sog. unechten Realteilung liegt vor, wenn die Mitunternehmerschaft fortbesteht, jedoch mindestens ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ausscheidet und die Wirtschaftsgüter von diesem Gesellschafter weiter als BV verwendet werden.[12] a) Grundsatz Von einer begünstigten unechten Realteilung ist sowohl bei dem Ausscheiden gegen Übertragung eines Mitunternehmera...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / b) "Unechte" Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern

Diskutiert wird die Frage, ob die Realteilungsgrundsätze auch bei einer Realteilung gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gelten sollen, wenn nur einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter übertragen werden.[16] Insoweit wird vertreten, dass in diesem Fall nicht mehr von einer "Realteilung" ausgegangen werden könne.[17] Vielmehr sei in diesem Fall im Zweifel von dem Verk...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / 5. Patienten-/Mandantenstamm

Die Realteilung einer Freiberufler-Praxis oder Sozietät geht in der Regel auch mit einer Aufteilung des Mandanten-/Patientenstamms einher. Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer Einzelpraxis/-kanzlei fortgeführt, bestehen keine Probleme. Probleme ergeben sich indes, wenn die Tätigkeit sodann wieder in Form einer Sozietät oder Berufsausübungsgemeinschaft fortgeführt wird. Unst...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / III. Zuordnungskriterien der Finanzverwaltung

Wie vorstehend ausgeführt, ist insbesondere für Zwecke dieses Beitrages fraglich, in welchen Konstellationen die Beteiligung eines Mitunternehmers einer Kommanditgesellschaft an der Komplementärgesellschaft zum (notwendigen) Sonder-BV gehört und, soweit die Zugehörigkeit gegeben ist, wann eine solche Komplementärbeteiligung auch tatsächlich eine funktional wesentliche Betriebs...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / c) Eigener Geschäftsbetrieb der Komplementärin

Weiterhin ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[20] in der Komplementärbeteiligung ebenfalls kein Sonder-BV anzunehmen, wenn die Komplementärin – neben ihrer Geschäftsführungstätigkeit für die Personengesellschaft - einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft steh...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / d) Komplementärin mehrerer Personengesellschaften

Für den Fall, dass eine GmbH die Komplementärfunktion bei mehreren Personengesellschaften ausübt und sich die Tätigkeit der GmbH auf die jeweilige Geschäftsführung beschränkt – oder Geschäftsbeziehungen von nicht untergeordneter Bedeutung zu mehreren der Personengesellschaften bestehen – sollen die Komplementäranteile nach Ansicht der Finanzverwaltung [28] dem (notwendigen) S...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / II. Einordnung

Das BV umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (sog. Sonder-BV).[2] Fraglich ist, wie in Übertragungs- oder Umwandlungsfällen mit dem Sonder-BV umzugehen ist. Übertragung im Bereich des § 6 Abs. 3 EStG:...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.3.1 Grundsätze

Die Nacherfüllung regelt § 635 BGB. Nach Absatz 1 kann der Unternehmer nach seiner Wahl entweder den Mangel beseitigen oder ein neues Werk erstellen. Absatz 2 stellt insoweit die Selbstverständlichkeit klar, dass der Unternehmer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. § 635 BGB gi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / III. Haftung im Falle der Ausschüttung im Jahr der Begründung der Holding

Ein Haftungsfall kann drohen, wenn die Holdingstruktur durch Anschaffung der Tochterbeteiligung während des laufenden Jahres begründet wurde. KSt und Rückausnahme: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt für die Frage, ob laufende Dividenden im Ergebnis zu 95 % freigestellt werden, darauf ab, ob die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres nicht schon mit mindestens 10 % bestanden hat. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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Teil A: Rechtsmittel / 63 JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot [Rdn 956]

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Teil A: Rechtsmittel / 60 JGG-Besonderheiten, Ungehorsamsarrest [Rdn 906]

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Teil A: Rechtsmittel / 65 JGG-Besonderheiten, Vollzug Jugendstrafe/Jugendarrest [Rdn 996]

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Teil A: Rechtsmittel / 66 JGG-Besonderheiten, Wiederaufnahmeverfahren [Rdn 1010]

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Teil A: Rechtsmittel / 50 JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 753]

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Teil A: Rechtsmittel / 46 JGG-Besonderheiten, Bußgeldverfahren [Rdn 704]

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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Teil A: Rechtsmittel / 53 JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 788]

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Teil A: Rechtsmittel / 58 JGG-Besonderheiten, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 889]

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Vorwort

Zur Stellung des Verteidigers lesen wir an vielen Stellen immer wieder: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten. Und: Aufgabe des Verteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren, zur Beachtung aller dem Beschuldigten günstigen Umstände beizutragen und auf strenge "Justizförmigkeit" de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

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Teil A: Rechtsmittel / 47 JGG-Besonderheiten, Diversion [Rdn 720]

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