Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 225 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 7 basiert auf Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R (zuvor: Art. 14 der 4. EG-R). Besagte R wurde schließlich durch das BilRUG in deutsches Recht transformiert. Konkret sind die sich daraus ergebenden – gegenüber der alten Rechtslage unionsrechtskonform geänderten bzw. ergänzten – Pflichten von KapG, PersG i. S. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Passivierungsfähigkeit

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die konkrete Passivierungsfähigkeit abstrakt passivierungsfähiger Sachverhalte verbietet sich bei Vorliegen eines auf rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Passivierungsverbots. So dürfen nach der Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 1 für keine anderen als die in § 249 Abs. 1 genannten Zwecke Rückstellungen gebildet werden. Neb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Gruppenbewertung

Tz. 74 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Anwendung der Gruppenbewertung ist möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 4):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die vollständige körperliche Bestandsaufnahme auf den BilSt durch Zählen, Messen, Wiegen gemäß § 240 bildet die Grundform der Inventuraufnahme (vgl. Harrmann, DB 1978, S. 2377ff.). Die Vorschriften zur Inventur in § 240 Abs. 1f. werden durch § 241, der mit "Inventurvereinfachungsverfahren" überschrieben ist, ergänzt. Von diesen Vereinfachungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung des Vermögensgegenstands

Tz. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur adäquaten Beachtung des Vollständigkeitsgrundsatzes ist es von großer Bedeutung, den Begriff des VG operational abzugrenzen. Hierbei ergibt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Begriff des VG sich von dem Begriff des WG, der im Bilanzsteuerrecht Verwendung findet, unterscheidet. Diese Frage hat durch den Prozess der (Neu-)Formulieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG sanktioniert bei der Aufstellung des KA oder Teil-KA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: den Konsolidierungskreis (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PublG), Inhalt und Form (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) PublG), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) PublG), die Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Allgemeine Anforderungen an den Aussagewert des Inventars

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Inventar nimmt bei den RL-Pflichten eines Kaufmanns eine Doppelfunktion wahr. Es ist auf der einen Seite das Ergebnis der Inventur und auf der anderen Seite neben den Buchführungsunterlagen Grundlage der zu erstellenden Bilanz. Die Anforderungen, die an das Inventar zu stellen sind, müssen demnach dieser Doppelfunktion Rechnung tragen. Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzierungsfähigkeit als Grundvoraussetzung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Da der JA nach § 246 Abs. 1 "sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden [und, d.Verf.] Rechnungsabgrenzungsposten" beinhalten muss, "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", und da die ergänzende Beschränkung auf die "bilanzierungsfähigen" VG, Schulden und RAP im Bericht des Rechtsausschusses als nicht erforderlich angesehen wurde, weil s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Inventursystem: Stichtagsinventur

Tz. 94 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der Stichtagsinventur findet die Aufnahme der Bestände sämtlicher VG (und Schulden) an einem Kalenderstichtag statt (= Inventurstichtag). Der Inventurstichtag ist darüber hinaus regelmäßig identisch mit dem Tag, der als Schluss des GJ des Kaufmanns anzusehen ist (= BilSt). An dem Inventurstichtag bzw. BilSt sind sämtliche VG mit Hilfe der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 210 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das Einfügen von entsprechenden "davon"-Vermerken kann dieser Erläuterungsvorschrift genügt werden. Dieser Vermerk ist bei jedem Posten der Gruppe "Verbindlichkeiten" vorzunehmen; eine Zusammenfassung steht nicht im Einklang mit dem eindeutigen Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1, soweit das bilanzierende UN nicht die Möglichkeit der Zusa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vermerk der Restlaufzeit

Rn. 207a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 waren bereits bislang – ähnlich der gleichfalls auf Art. 9 der 4. EG-R bzw. derweil dem Anhang III der Bilanz-R beruhenden Regelung des Abs. 4 Satz 1 – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr für jeden Posten gesondert zu vermerken. Infolge entsprechender Vorgaben der Bilanz-R ist nach d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erläuterung antizipativer Posten

Rn. 217 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits nach AktG 1965 ist es auch nach geltendem Bilanzrecht unzulässig, die sog. antizipativen Posten als RAP auszuweisen; vielmehr hat ein Ausweis ihrem Charakter entsprechend als Verbindlichkeit zu erfolgen. Haben diese Beträge, die erst in einer späteren Periode zu Ausgaben führen, einen größeren Umfang, müssen sie im Anhang erläute...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Tz. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert bei der Aufstellung oder Feststellung des JA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: die Form und den Inhalt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG), die Bewertung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) PublG), die Gliederung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG) und die Pflichtangaben im Anhang (vgl. § 20 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 212 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Möglichkeit, den vorhandenen Auftragsbestand zu finanzieren, besteht darin, den Auftraggeber zur Leistung einer Anzahlung zu verpflichten. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, so ist er verpflichtet, die erhaltene Anzahlung dem Auftraggeber zurückzuzahlen. Insoweit stellt die erhaltene Anzahlung beim Auftrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 246 Abs. 1 hat der JA neben allen Schulden, RAP, Aufwendungen und Erträgen auch sämtliche VG zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Da § 248 Abs. 2 Satz 2 die einzige Vorschrift ist, die den Ansatz von immateriellen VG konkret verbietet, gilt im Umkehrschluss das Vollständigkeitsgebot für alle nicht von § 248 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pfandrechte und sonstige Sicherheiten

Rn. 232 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Materiell fallen unter die Angabepflicht Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen bzw. -abtretungen und Eigentumsvorbehalte. Branchen-, betriebs- oder verkehrsübliche Sicherheiten sind hiervon ausgenommen (vgl. ebenso Beck Bil-Komm. (2022), § 268 HGB, Rn. 54; a. A. MünchKomm. HGB (2020), § 268,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Normengefüge der IFRS enthält keinerlei Vorschriften zum Inventar. Daher finden sich auch keine gesonderten Regelungen zu Inventurvereinfachungsverfahren (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 241, Rn. 23). Unter Abwägung des Spannungsverhältnisses zwischen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Inventur können bestimmte Vereinfachungen ebenfall...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis

Rn. 249c Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die gesonderte Angabe der Haftungsverhältnisse sollte grds. in der von § 251 vorgegebenen Reihenfolge erfolgen (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 268, Rn. 24). Für die "davon"-Vermerke bietet sich entweder eine Darstellung in Form einer Liste oder eine Matrix-Darstellung an (vgl. Philipps, BBK 2016, S. 12 (14f.)): Rn. 249d Stand: EL 36 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Postenzusammensetzung

Rn. 218 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG ebenso wie haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a, die das Wahlrecht zur Aktivierung des Differenzbetrags zwischen dem höheren Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit gemäß § 250 Abs. 3 in Anspruch genommen haben (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.), werden auf der Grundlage dieser Vorschrift zur gesond...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 209 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff der Restlaufzeit entspricht dem bereits im Zusammenhang mit den Forderungen angesprochenen Begriff (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 199f.). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei den Verbindlichkeiten in einem besonderen Maße die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzlage von Interesse sind. Aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 331 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) in der Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1), dem JA (vgl. § 242 Abs. 3), dem Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289(a)), der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Gründung eines UN dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 nicht aktiviert werden. Als Gründungsaufwendungen sind alle Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Rechtsgebildes "Unternehmung" stehen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 248 HGB, Rn. 2). Hierzu nennt das AktG im Zweiten Teil über die "Gründung der Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sind die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit erfüllt und liegen keine Gründe vor, die die konkrete Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit verhindern, dann ergibt sich für die entsprechenden VG, Schulden und RAP aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 auch die grds. Bilanzierungspflicht. Die Einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG sanktioniert unrichtige Angaben sowie die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse eines UN, eines TU, eines Konzerns oder Teilkonzerns in Aufklärungen oder Nachweisen, die dem Prüfer des UN, eines verbundenen UN, des Konzerns oder des Teilkonzerns zu geben sind (vgl. zum Täterkreis HdR-E, PublG §§ 17...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Anforderungen

Rn. 64 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 241 Abs. 1 Satz 1 kann seit dem 01.01.1977 durch die mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) vom 14.12.1976 (BGBl. I 1976, S. 3341ff.) – zunächst in § 39 Abs. 2 – vorgenommenen Änderungen im HGB (vgl. HdR-E, HGB § 241, Rn. 3) bei der Aufstellung des Inventars der Bestand der VG nach Art, Menge und Wert auch aufgrund von St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundpfandrechte

Rn. 236 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung des Inhalts, dass an den Hypothekengläubiger eine "bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist" (§ 1113 Abs. 1 BGB). Eine Hypothek kann auch für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB). "Kraft der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Deklaratorische Bedeutung des § 248 Abs. 1 Nr. 1f.

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein Kaufmann darf nach § 248 Abs. 1 Nr. 1f. in seiner Bilanz weder Aufwendungen für die Gründung des UN noch für die Beschaffung von EK als Aktivposten ansetzen. Dieses Aktivierungsverbot ergibt sich auch aus dem Aktivierungsgrundsatz (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 89ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.), wonach lediglich selbständig verwertbare Sa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammenhang zur Vollständigkeit der Bilanz

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 246 Abs. 1 i. V. m. § 242 Abs. 2f. hat die GuV sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot beinhaltet die mengenmäßige Erfassung sämtlicher Bestands- (VG, Schulden und RAP) sowie aller Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge): Angesichts des systembedingten b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Steuerschuldner

Rz. 15 Stpfl. ist, wer eine Steuer schuldet. Dies ist der Steuerschuldner, der nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz[1] infolge der Verwirklichung des Steuertatbestands[2] die Geldleistung[3] an die Finanzbehörde als eigene Leistung allein oder neben anderen Schuldnern als Gesamtschuldner[4] zu erbringen hat. Die Bestimmung des Steuerschuldners ist abhängig von der jeweils b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Determinanten der Inventurmethoden

Rn. 14 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Unterschiedliche Inventurmethoden können durch drei grundlegende Determinanten charakterisiert werden: Zeitpunkt der Inventur, Aufnahmetechnik und Umfang der Erhebung (vgl. Hayn, BBK 1994, S. 321 (322ff.); Küting/Leinen, StuB 2000, S. 437). Übersicht: Determinanten der Inventurmethoden Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Inventurvereinfachung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Behandlung der Umsatzsteuer

Rn. 215 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UStG entsteht die USt bereits bei der Vereinnahmung von Anzahlungen. Sie ist wie die erhaltene Anzahlung selbst erfolgsneutral zu behandeln. In der Vergangenheit ermöglichte der Gesetzgeber mit § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.) die Aktivierung der USt auf erhaltene Anzahlungen als RAP, soweit die erhaltenen An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermeidung von Doppelerfassungen

Tz. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zwecks Vermeidung von Doppelerfassungen einzelner VG ist zu beachten, dass aufgenommene VG gekennzeichnet werden. Problematisch erscheint dies insbesondere in den Situationen, in denen aufgrund des unternehmerischen Prozesses ein physisch vorhandener VG zwischen dem Zeitpunkt der Inventuraufnahme und der Beendigung der Inventur in einen ander...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erhaltene Anzahlungen

1. Grundlagen Rn. 212 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Möglichkeit, den vorhandenen Auftragsbestand zu finanzieren, besteht darin, den Auftraggeber zur Leistung einer Anzahlung zu verpflichten. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, so ist er verpflichtet, die erhaltene Anzahlung dem Auftraggeber zurückzuzahlen. Insoweit stellt die erhaltene Anzahlung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 213 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten wird § 268 Abs. 5 Satz 2 gerecht. Demnach können erhaltene Anzahlungen entweder offen von den Vorräten abgesetzt oder gesondert unter den "Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Die Möglichkeit der Verrechnung mit dem Vorratsvermögen stellt zunächst einen Verstoß gegen das Saldierungsverbot (vgl. § 246 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Rn. 245 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 268 Abs. 7 Nr. 3 verlangt, dass Verpflichtungen gesondert anzugeben sind, wenn sie gegenüber verbundenen UN bestehen. Verbundene UN sind solche UN, die als "Mutter- oder Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens [...] einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabsch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / d) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Die Rechtsform der OHG[20] und der KG[21] stehen nur solchen Gesellschaften offen, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist – mithin muss eine Kaufmannseigenschaft gegeben sein.[22] Darüber hinaus kann durch Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auch losgelöst von einer Kaufmannseigenschaft eine OHG respektive K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 2. Gesellschaftsvermögen de lege ferenda

De lege ferenda regelt § 713 BGB n.F., dass die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten Vermögen der Gesellschaft darstellen. Beachten Sie: Dabei handelt es sich um eine Regelung, die das Gesellschaftsvermögen der rechtsfähigen GbR beschreibt; die nichtrechtsfähige GbR soll indes ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verrechnungsverbot

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 resultiert einerseits aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1, andererseits aus der in § 243 Abs. 2 kodifizierten Norm der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA. Das Verrechnungsverbot schließt eine Saldierung zwischen unterschiedlichen Posten der Aktiv- und Passivseite genauso aus wie zwischen E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zulässigkeit der Offenen-Posten- und EDV-Buchführung als Speicherbuchführung

Tz. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift, dass die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden können, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den GoB entsprechen, führt zur Überlegung, welche Buchführungsformen generell zul...mehr