Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis bei GdE unter 50

Rz. 30 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis zum VZ 2020 wurde der Behinderten-Pauschbetrag bei einem festgestellten GdB unter 50 nicht in allen Fällen gewährt, > Rz 15 ff. Die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen wurden dem FA wie folgt nachgewiesen (§ 65 Abs 1 Nr 2 EStDV aF):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Einen Pauschbetrag nach § 33b EStG erhalten grundsätzlich nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Die Vorschrift ist aber auch auf erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG) und auf fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG) anwendbar; > Unbeschränkte Steuerpflicht. Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachweis bei Verstorbenen

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ist der Mensch mit Behinderungen verstorben und kann der in § 65 Abs 1 und 2 EStDV vorgeschriebene Nachweis nicht erbracht werden, genügt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme der für die Durchführung des BVersG zuständigen Behörden. Die Stellungnahme beschafft das FA von Amts wegen (§ 65 Abs 4 EStDV). Die Versorgungsverwaltung wird er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Blinde, Taubblinde und Hilflose

Rz. 25 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Blinde und hilflose Stpfl haben Anspruch auf den erhöhten Pauschbetrag des § 33b Abs 3 Satz 3 EStG (> Rz 42). Seit dem VZ 2021 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um Taubblinde (> Rz 25/2) ergänzt; die Erweiterung ist deklaratorisch, da Menschen mit dem (2017 neu eingeführten) Merkzeichen "TBl" immer auch das Merkzeichen "H" erhalten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Werbungskosten

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für schwerbehinderte Stpfl mit Erwerbseinkommen kommt der ungekürzte Abzug von > Werbungskosten für die berufliche Benutzung des privaten PKW in Betracht: Behinderte mit einem GdB von mindestens 70 oder Behinderte mit einem GdB von mindestens 50 und dem Merkzeichen "G" – erhebliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit im Straßenverkehr – können...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachweis bei im Ausland ansässigen Menschen mit Behinderungen

Rz. 32 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8) und für fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20) wird der GdB im Wege der > Amtshilfe von dem für den jeweiligen ausländischen Staat zuständigen inländischen Versorgungsamt festgestellt (> Rz 33). Dessen Festst...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Außergewöhnlich gehbehinderte, blinde und hilflose Personen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei außergewöhnlich gehbehinderten Menschen – (Merkzeichen "aG" im Ausweis nach § 152 SGB IX –) – waren in den Grenzen der Angemessenheit (> Rz 24 f) grundsätzlich alle Kfz-Kosten, soweit nicht beruflich oder betrieblich veranlasst (> Rz 5), nach § 33 EStG aF zu berücksichtigen. Ein Stpfl ist außergewöhnlich gehbehindert, wenn er sich wegen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bemessung der Pauschbeträge

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Höhe des Pauschbetrags für > Menschen mit Behinderungen richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB; § 33b Abs 3 Satz 1 EStG). Zum Nachweis der Behinderung > Rz 27 ff. Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ist nach dem festgestellten GdB gestaffelt. Er beträgt bzw betrug bei einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwendungen für Kinder

Rz. 33 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Eltern sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für die Bedürfnisse eines Kindes mit Behinderungen aufzukommen. Das gilt auch für ein volljähriges Kind, es sei denn, dieses verfügt über ausreichendes eigenes Vermögen (> Unterhaltsleistungen Rz 70 ff, 140 ff). Ein schwerbehindertes Kind darf aber zur Altersvorsorge maßvoll Vermögen bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Bindung des Finanzamts an Entscheidungen der Versorgungsbehörde – Rückwirkende Anerkennung oder Änderung des Pauschbetrags

Rz. 70 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die FinVerw ist an die in § 65 Abs 1 und 2 EStDV vorgeschriebenen amtlichen Nachweise der Versorgungsbehörde gebunden (BFH 114, 491 = BStBl 1975 II, 394; BFH/NV 1998, 1474). Das Versorgungsamt/Sozialamt hat stellvertretend für andere Behörden in ausschließlicher Zuständigkeit die gesundheitlichen Voraussetzungen festzustellen, die außerhalb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft (> Statistik Rz 34) müssen mit Behinderungen (zum Begriff > Behinderten-Pauschbetrag Rz 9 f) leben, die ihre Lebensqualität schicksalhaft beeinträchtigen. Es ist moralisch und verfassungsrechtlich (Art 1 Abs 1 GG – Schutz der Menschenwürde, Art 3 Abs 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot wegen Behind...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Geh- und stehbehinderte Personen

Rz. 16 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Fallgruppe der Geh- und Stehbehinderten gehört ein Mensch mit Behinderungen, dem die Versorgungsbehörde im Ausweismehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.2 Passive Mitgliedschaften (Abs. 2)

Rz. 6 Passive Mitgliedschaften, die als obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4) fortgesetzt wurden, sind von ihrem Beginn an rückwirkend aufzuheben. Das gilt für daraus abgeleitete Familienversicherungen (§ 10) entsprechend. Die Regelung erfasst Versicherungen, wenn die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I) keinen Kontakt zum Mitglied herste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Das SGB IX zielt darauf, die selbstbestimmte Teilhabe des behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Hierzu gehört z.B. das Zustimmungserfordernis des Integrationsamts bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber (§§ 85 ff. SGB IX, §§ 168 SGB IX n.F.),[3] Zusatzurlaub (§ 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 378 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [661] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[662] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gem. § 1 S. 1 SGB IX erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / I. Typische Sachverhalte

Rz. 2 a) Y hat beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt. Er leidet an verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zwar als Behinderungen festgestellt, aber nur mit einem Gesamt-GdB von 30 bewertet wurden. Außerdem begehrt er das Merkzeichen "G" für erhebliche Gehbehinderung, damit er in den Genuss der unentgeltlichen Beförder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 191 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruches nach § 81 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[339] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / II. Muster: Beschwerde

Rz. 28 Muster 37.7: Beschwerde Muster 37.7: Beschwerde An das Sozialgericht _____ Beschwerde im Verfahren _____ – Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ – Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin – Az. _____. Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir: den Beschluss des SG _____ vom _____ aufzuheben und die Antragsgegnerin im Wege der ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 9. Muster: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall

Rz. 89 Muster 4.11: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall Muster 4.11: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall Hinweise zum Jahresurlaub Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, hiermit möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche für das nächste Kalenderjahr informieren. Sie haben nach Ihrem Arbeitsvertrag (alternativ: Tarifvertrag) im nächsten Kalender...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / hh) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 507 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / IV. Hinweis zu Fall b)

Rz. 6 Auch im Rahmen einer Anhörung nach § 24 SGB X sollte Einsicht in die Verwaltungsakten genommen werden. Von der "Heilungsbewährung" spricht man bei schweren Erkrankungen (vor allem Krebs), die trotz erfolgreicher Operation zu Rezidiven neigen. Allein die Tatsache, dass nach einer bestimmten Zeitspanne kein Rezidiv aufgetreten ist, berechtigt nach § 48 SGB X zu einer Her...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes

Rz. 455 Hinweis: Die Integrationsämter bieten Vordrucke zum Download an. Muster 4.36: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes Muster 4.36: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Zustimmung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen

Rz. 625 Muster 4.56: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen Muster 4.56: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 199 Bei jeder Auslandstätigkeit[354] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[355] Nach Art. 27 EGBGB obliegt die Entscheidung über das anzuwendende Recht (Arbeitsvertragsstatut) den Vertragsparteien. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Bei Arbeitsverträgen unterliegt die Rechtswahl der Schranke des Art. 30 Abs. 1 EGBGB, wonach der dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Pfändungsschutz

Rz. 120 Zu beachten ist, dass bei Zahlung von Sozialgeldleistungen auf das Konto des Schuldners der bisherige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten ist. Arbeitseinkommen wie Sozialleistungen sind dann nach der Überweisung auf ein Konto – wie andere Einkünfte – nur noch dann geschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto i.S.d. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Einmalige Sozialgeldleistungen

Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der Pfändung von einmaligen Sozialleistungen ausführliche Darlegungen zur Billigkeit der Pfändung vorzunehmen. Hierbei sind vom Gläubiger, soweit möglich, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die Art des beizutreibenden Anspruchs und vor allem die Zweckbestimmung der Geldleistung darzulegen. Bei Letztere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 103 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen, aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 587 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[951] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rentenansprüche

Rz. 121 Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13.6.1994 ist auch die Pfändung von künftigen Rentenansprüchen möglich. In § 54 Abs. 4 SGB I ist festgelegt, dass Ansprüche auf laufende Sozialgeldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Abgeschafft wurden die Billigkeitsprüfung, die Prüfung, ob der Schuldner durch die Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / f) Exkurs: "Scheinselbstständigkeit"

Rz. 23 Im Straßengüterverkehr kommen häufig Einzelunternehmer, sog. selbstfahrende Unternehmer zum Einsatz. Jeder Anwalt muss in diesen Fällen bei der Gestaltung eines Frachtvertrags auch die Problematik der sog. Scheinselbstständigkeit beachten und gemeinsam mit seinem Mandanten erörtern, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Für die hier vorzunehmende Abgrenzung gilt der Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / II. Anwendungsbereich

Rz. 429 Leistungsträger sind die Sozialversicherer, und zwar die gesetzliche Krankenkasse (§ 21 SGB I), die gesetzliche Unfallversicherung (§ 22 SGB I) und die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I). Ihnen gleichgestellt ist durch gesetzliche Anordnung (§ 116 Abs. 1 SGB X) der Träger der Sozialhilfe (§ 28 SGB I). Weiterhin is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr