Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2 Vorrang der freien Jugendhilfe

2.2.1 Das Subsidiaritätsprinzip als Ausgangspunkt Rz. 14 Schon die Herleitung des Regelungsgehalts der Vorschrift ist nicht unumstritten. Historisch gesehen gründet der Programmsatz des § 4 Abs. 2 nach wohl einhelliger Auffassung im Subsidiaritätsprinzip. Dabei wird zumeist die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips in der päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" zugr...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen der Jugendsozialarbeit (Abs. 1) Rz. 6 Zielgruppe der Leistungen nach Abs. 1 sind "junge Menschen", d. h. gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 unter 27-Jährige. Eine altersmäßige Einschränkung wird auch dadurch vorgenommen, dass Jugendsozialarbeit erst ab dem Schulalter geleistet wird. Rz. 7 Diese jungen Menschen müssen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Üb...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2 Umfang und Grenzen des Vorrangs der freien Jugendhilfe

2.2.2.1 Anerkannte Träger Rz. 17 Schon aus den vorangehenden Ausführungen geht hervor, dass der Vorrang der freien Jugendhilfe begrenzt ist. Zudem nennt der Wortlaut des Abs. 2 zwingend zu beachtende Voraussetzungen. Nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe kann der Vorrang eingeräumt werden. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in § 75 Abs. 1 und 2 geregelt. Ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe 2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung Rz. 3 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. D...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 3 Literatur

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligungsrecht der Kinder und Jugendlichen 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Daraus resultiert nich...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1 Einschätzung des Gefährdungsrisikos

2.1.1 Begriff der Kindeswohlgefährdung Rz. 4 Die in Art 6 Abs. 2 Satz 2 GG normierte Pflicht des Staates aufgrund des Wächteramtes stellt eine tief in Grundrechte des Kindes und der Eltern und Sorgeberechtigten eingreifende Befugnis dar. Sie beinhaltet zugleich eine Verpflichtung zum Tätigwerden, bei deren Nichterfüllung Ansprüche der Geschädigten wegen Amtspflichtverletzung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2 Rechtspraxis

2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung Rz. 3 Absatz 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht der Eltern (Wiesner/Zarbock, S. 13). Dies geht mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 48) konform, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1 Erlaubnisvorbehalt

2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1) Rz. 3 Die Tagesbetreuung von Kindern ist erlaubnispflichtig, wenn sie durch eine sog. Tagespflegeperson erfolgt. Das sind nach der Legaldefinition in Abs. 1 Personen, die Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten in anderen Räumen während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länge...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.12.1 Überblick Rz. 21a § 19 geht anderen jugendhilferechtlichen Vorschriften bei gemeinsamer Betreuung von Mutter und Kind vor (vgl. VG München, Urteil v. 15.2.2006, M 18 K 04.6150; OVG Münster, Urteil v. 26.4.2004). Die Betreuung nach § 19 steht zwar im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes, indem sie eine der Entstehung eines Erziehungsdefizits beim Kind vorbeugende A...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriffsinhalt Rz. 2b Die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffes der Jugendarbeit. Abs. 1 und 3 geben jedoch deutliche Hinweise auf den Begriffsinhalt. Nach Abs. 1 Satz 1 soll die Jugendarbeit die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. Abs. 1 Satz 2 und der in Abs. 3 aufgeführte Aufgabenkatalog machen deutlich, dass die Jugendarb...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.10.1 § 70 Abs. 1 SGB XII Rz. 14 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass di...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.6 Kasuistik

Rz. 8 Dem Einrichtungsbegriff unterfallen insbesondere: Kinder- und Jugendheime (BT-Drs. 11/5948 S. 84), wie z. B. Jugendwohnheime, heilpädagogische Heime, Heime für behinderte Menschen; auch teilstationäre Einrichtungen (BT-Drs. 11/5948 S. 84); Tageseinrichtungen für Minderjährige (BT-Drs. 11/5948 S. 84; vgl. auch Bay VGH, Beschluss v. 5.3.2012, 12 ZB 10.2012), wie Kinderkripp...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1 Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe

2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung Rz. 3 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. Damit werden zugleich verfassungsrechtliche Anforderungen in de...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Orts- und Gebäudebezug

Rz. 5 In sächlicher Hinsicht muss ein Orts- und Gebäudebezug vorhanden sein. Dieser Bezug kann auch bei einer räumlich dezentralen Unterbringung von Organisationsteilen gegeben sein, wenn die Teile der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sind, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen (des Konzeptes) anzusehen sind, z. B. bei einem ausgelager...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen und Intensität der Prüfung Rz. 3 Der in Abs. 1 Satz 1 festgeschriebene Prüfauftrag ("soll") gilt nur für erlaubnispflichtige Einrichtungen. Denn der zuständige Jugendhilfeträger soll nach den Gegebenheiten des Einzelfalles prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis weiterbestehen. Dieser Überwachungsauftrag bedeutet aber keine p...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachrang gegenüber Verpflichtungen und Leistungen anderer Rz. 3 Gemeint sind in Abs. 1 Satz 1 rechtliche Verpflichtungen Dritter, aus denen derjenige einen Anspruch herleiten kann, der als Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht kommt. Es kommen sowohl vertragliche als auch gesetzliche Verpflichtungen in Betracht. Sittliche oder moralische Verpfli...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1 Verpflichtungen anderer

2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger Rz. 6 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss de...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich o...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 3 Literatur

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.3 Beteiligung entsprechend ihrem Entwicklungsstand

Rz. 5 Das Gesetz legt keine Altersgrenze fest, von der an die Beteiligung erfolgen muss. Vielmehr ist die individuelle Einsichtsfähigkeit und der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen maßgeblich. Die Einsichtsfähigkeit ist im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Lebens- und Handlungsbereichs zu beurteilen. Der Träger der öffentlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 20 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengericht anzurufen, wenn und so...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern

Rz. 27 Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Vereinbarungen mit denjenigen Trägern und Einrichtungen zu schließen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Damit soll erreicht werden, dass freie Träger und Einrichtungen, die durch Abs. 1 nicht unmittelbar verpflichtet werden, sich vertraglich verpflichten, den Schutzauftrag nach Abs. 1 in entspreche...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.4 Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Rz. 13 Auch Abs. 3 Nr. 4 normiert einen Programmsatz, der in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII seine Ausprägung findet. Sowohl Erziehungshilfen als auch der erzieherische Jugendschutz (§ 14) zählen dazu. Hinzu kommen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, die Inobhutnahme nach § 42 sowie die Herausnahme nach Maßgabe der polizeirechtlichen Generalklausel. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.2 Förderung der Entwicklung

Rz. 5 Absatz 1 führt den Begriff der Förderung der Entwicklung ein. Dieser Begriff, der in einer Vielzahl einzelner Vorschriften des SGB VIII verwendet wird, macht deutlich, dass in erster Linie durch Hilfeangebote und Hilfeleistungen an die jungen Menschen und lediglich nachrangig durch staatliche Eingriffe das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel erreicht werden soll. Schon hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.4 Erziehungsziel

Rz. 7 Als Erziehungsziel benennt Abs. 1 die eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit. Dies beinhaltet einerseits die Erziehung zu selbständigem Denken, Entscheiden und Handeln, um so die Individualität, die Unverwechselbarkeit und die Lebenskompetenz zu fördern. Andererseits sollen dem jungen Menschen die in der Gesellschaft geltenden Normen, Werte und Reg...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt unverändert seit Inkrafttreten des SGB VIII: Ihre Grundstruktur entspricht der des § 1 JWG. Durch die Wortwahl wird die Wandlung vom ordnungs- und eingriffsrechtlich geprägten Gesetzeswerk des JWG zum Sozial-Leistungsgesetz deutlich. Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 4 Als Berechtigte sind junge Menschen genannt. Nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 sind dies Personen, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Der Gesetzgeber will deutlich machen, dass nicht nur die Minderjährigen Normadressaten sind. Das SGB VIII sieht allerdings nur ganz vereinzelt Leistungen für volljährige junge Menschen vor. Zu den Berechtigten gehören auch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.3 Erziehung

Rz. 6 Neben der Förderung der Entwicklung normiert Abs. 1 ein Recht auf Erziehung. Dieses Recht besteht jedoch primär nicht gegenüber dem Staat. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (dazu im Einzelnen Rz. 8). Demgemäß betont Abs. 2 den Vorrang des elterlichen Erziehungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.3 Verfahrenspflegschaft

Rz. 9 Eine weitere verfahrensrechtliche Stärkung der Stellung von Kindern und Jugendlichen sieht § 158 FamFG vor. Über die Verfahren zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen (vgl. § 167 FamFG) hinaus hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur W...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.2 Begriff der partnerschaftlichen Zusammenarbeit

Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Begriffsdefinition. Der Begriff lässt sich rechtlich kaum näher qualifizieren. Aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs werden mit partnerschaftlichem Verhalten Begriffe wie etwa Offenheit, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen in Verbindung gebracht. Rechtlich verbindlich und justiziabel ist der Programmsatz des Abs. 1 Satz 1 für die öf...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.1 Lebenspartnerin/Lebenspartner

Rz. 7 Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) begründen 2 Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.10 Notwendiger Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) ergänzte die Leistungen um den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe von § 40. Hierdurch liegt die gesamte Leistungserbringung und deren Kontrolle in der Hand des zuständigen Jugendhilfeträgers. Der "notwendige Unterhalt" ist wie in § 39 geregelt zu bemessen. Es handelt sich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 hat die früher in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JWG geregelte Aufgabe des Jugendamtes stark erweitert, Einrichtungen und Veranstaltungen für Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit einschließlich der Unterbringung außerhalb des Elternhauses anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.5 Pflichten des Einrichtungsträgers

Rz. 13 Gemäß Abs. 3 Satz 3 hat der Träger der Einrichtung die Maßnahmen nach Abs. 3 Satz 1 und 2 zu dulden. Die Maßnahmen dürfen mithin auch gegen den Willen des Trägers durchgeführt werden. Dieser darf seinen Beschäftigten nicht die Teilnahme an den Gesprächen und die Beantwortung von Fragen verbieten. Die Duldungspflicht besteht auch für die Beschäftigten in der Einrichtun...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ebenso wie die übrigen Vorschriften des ersten Kapitels enthält auch § 4 Programmsätze. Die Regelung der Einzelheiten bleibt den nachfolgenden Vorschriften überlassen. § 4 regelt nicht nur die Zusammenarbeit der Träger, sondern normiert in Abs. 2 den Vorrang der freien Träger der Jugendhilfe und in Abs. 3 die Pflicht der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freie...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse im Sinne des SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Die Organisationsformen reichen von Mitbestimmung in Institutionen und Dienstleistungseinrichtungen bis hin zu autonomer politischer Lobbyarbeit im Gemeinwesen sowie Formen der Selbsthilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.4 Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung kann jungen Menschen bis zu 27 Jahren Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. Eine soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung der jungen Menschen ist nicht Voraussetzung der Unterkunftsmöglichkeit; Abs. 3 enthä...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.2 Elternverantwortung

Rz. 8 Absatz 2 Satz 1 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 GG das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern sowie das sog. staatliche Wächteramt. Das Erziehungsrecht ist ein Grundrecht der Eltern. Es hat Vorrang vor allen abgeleiteten Erziehungsmaßnahmen, die das SGB VIII vorsieht. Als Grundrecht ist das Erziehungsrecht zunächst einmal Abwehrrecht gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.7 Kostenbeteiligung

Rz. 22 § 91 Abs. 1 Nr. 1 bestimmt, dass für die Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) Kostenbeiträge erhoben werden. Nach Maßgabe der §§ 93 f. haben sich Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), junge Volljährige (§ 92 Abs. 1 Nr. 2), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie Elternteile (§ 92 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012 S. 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005 S. 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012 S. 98; Marquard R., Kindeswohlgefährdung in der Pflegefamilie: Verletzung der Kontrollpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 14 Das Angebot zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen ist von der Erziehungsberatung nach § 28 abzugrenzen. Während § 28 bereits bestehende individuelle und familienbezogene Probleme voraussetzt, hat Abs. 2 Nr. 2 einen präventiven Ansatz, der sich nicht am Einzelfall orientiert, sondern sich auf allgemeine Erziehungsfragen bezieh...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.5.4 Selbständigkeit in der Gestaltung der Organisationsstruktur

Rz. 13 Die freien Träger haben eine von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unabhängige und eigenständige Organisationsstruktur. Sie entscheiden eigenständig und aufgrund eigener Arbeitgeberbefugnis über die personelle Besetzung und die Organisation der von ihnen betriebenen Einrichtungen. Dies ist soweit unumstritten. Hingegen wird unterschiedlich beurteilt, wie weit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerpunkt der Jugendhilfe (vgl. auch § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Grundgedanke ist, präventive Angebote zum Schutz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen, um deren Gefährdung durch schädliche Einflüsse von vornherein zu vermeiden. Die in den...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2 Subjektiv-öffentliches Recht

Rz. 4 Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit nur einen objektiven Rechtszustand herstellen möchte oder dem einzelnen jungen Menschen auch einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit einräumt. Denn mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) korrespondiert noch nicht die subjektive Befugni...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 34 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 2.5 Informationsaustausch

Rz. 8 Während in Abs. 1 die schon zuvor bestehenden Meldepflichten des Einrichtungsträgers gegenüber dem überörtlichen (erlaubniserteilenden) Träger der öffentlichen Jugendhilfe normiert sind; regelt Abs. 3 gegenseitige Meldepflichten der Behörden über Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Die überaus vage ...mehr