Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / F. Höhe der Leistungen

Rz. 31 Die Bindungswirkung erfasst auch die Entscheidung darüber, welche Leistungen der Versicherungsträger dem Umfang und der Höhe nach zu erbringen hat. Dies ist besonders bei Klagen aus § 116 SGB X von Bedeutung. Die Bindung erstreckt sich auf Art, Ausmaß, Höhe und Dauer der zu gewährenden Sach- oder Geldleistungen. Sie erstreckt sich weiter auf die Berechnungsgrundlagen, ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Forderungsübergang

Rz. 246 Unfallschäden werden im Bereich der Personenschäden in großem Umfang durch die Leistungen von Sozialversicherungsträgern (insb. gesetzl. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung) ausgeglichen. Dass der eigentlich Geschädigte dadurch schadensfrei gestellt wird, soll den Schädiger bzw. seinen Haftpflichtversicherer nicht entlasten. § 116 SGB X ordnet...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Drittleistungen

Rz. 151 Auch beim Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt sind eventuell Rechteübergänge (vgl. § 116 SGB X) zu beachten, wenn Drittleistungsträger sachlich kongruente Leistungen erbringen.[312]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VI. Teilnahme am allgemeinen Verkehr

Rz. 26 Ausweislich des § 46 Abs. 2 BeamtVG kann der Beamte weitergehende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn der Dienstunfall eingetreten ist. Rz. 27 Das Merkmal der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" ist nunmehr ausdrücklich als anspruchserhal...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Sachschaden

Rz. 57 Nicht vom Haftungsprivileg betroffen ist dagegen der Sachschaden. Diesen kann der Versicherte nach den materiellrechtlichen Vorschriften gegen den Unternehmer bzw. Arbeitskollegen uneingeschränkt geltend machen. Ausgenommen sind nur Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Körperersatzstücken oder größeren orthopädischen Hilfsmitteln, denn sie sind dem Körpersch...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / c) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 124 Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens sind Ersparnisse des Verletzten bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung anzurechnen.[247] Eine freiwillige Weiter- bzw. Höherversicherung ist in der Arbeitslosenversicherung nicht möglich.[248] Einen eventuellen Leistungsverkürzungsschaden in der Arbeitslosenversicherung kann der Geschädigte erst erstattet verlan...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / III. Pflege zu Hause, Familienhilfe

Rz. 33 Wird für die Pflege im eigenen Haushalt eine Pflegekraft eingestellt, hat der Schädiger die dafür aufgewendeten Kosten brutto zu erstatten. Rz. 34 Auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger ist ersatzpflichtig.[88] Bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit sind als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / d) Sozialleistung und Anspruchsübergang

Rz. 54 Im Falle der Tötung ist – wie auch im Fall der Verletzung – vor einer Klage des Unterhaltsgeschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer bzw. vor einer Ersatzleistung an den Unterhaltsgeschädigten stets zu prüfen, ob und inwieweit der Unterhaltsgeschädigte Anspruchsinhaber ist. In zahlreichen Fällen nehmen Drittleistende (Arbeitgeber, Dienstherr, ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Grad des Verschuldens

Rz. 144 Der Grad des Verschuldens ist rein haftungsrechtlich betrachtet grundsätzlich ohne Bedeutung. Auch bei geringem Verschulden haftet der Schädiger in vollem Umfang. Eine Verteilung des Schadens aufgrund verschiedener Ursachenbeiträge ist dem deutschen Recht fremd. Mehrere Schädiger haften gemäß § 840 BGB als Gesamtschuldner, soweit nicht eine Rangfolge der Haftung vorg...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen

Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiewohl streng genommen jede Tötung stets eine, wenn nicht soga...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 566 Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 – BGBl I 2674) hat § 828 BGB mit Wirkung ab dem 1.8.2002 gegenüber der Vorauflage eine Änderung erfahren. Abs. 2 ist neu eingefügt worden, Abs. 3 entspricht Abs. 2 alter Fassung. Rz. 567 § 828 BGB schließt die Verantwortlichkeit des minderjährigen ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / E. Mehrere Leistungsträger

Rz. 425 SGB X § 117 Schadensersatzansprüche mehrerer Leistungsträger Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Ausglei...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Schadensabwendung bzw. -minderung

Rz. 95 Anderes gilt für die Schadensabwendungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit. Da durch das Schadensereignis wie auch durch die hieraus für den Geschädigten zumindest aus § 254 Abs. 2 BGB erwachsenden Obliegenheiten ein hinreichendes gesetzliches Schuldverhältnis entsteht, muss sich ein Minderjähriger ein nachfolgend festzustellendes Mitverschulden seiner gesetzlichen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 36 Rechtsübergang / V. Übergang "dem Grunde nach"

Rz. 40 Der Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Schädiger geht gemäß § 116 SGB X nur in begrenztem Umfang auf den Versicherungsträger über, soweit der Versicherungsträger dem Verletzten nach den Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Es kommt mithin für den Umfang des Rechtsübergangs nicht darauf an, ob die Leistungen tatsächlich gewährt worden sind ode...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VII. Einschränkungen des Übergangs

1. Haftungsausschluss nach §§ 104 und 105 SGB VII Rz. 68 Ein Schadensersatzanspruch kann als solcher wegen Eingreifens des Haftungsprivilegs nach den §§ 104, 105 SGB VII (dazu § 38 Rdn 1 ff.) von vornherein nicht übergehen. Dies war zwar bereits in § 1542 Abs. 1 S. 2 RVO a.F. ausdrücklich normiert, nicht hingegen in § 116 SGB X. Nunmehr legt § 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII ausdrück...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 9. Mehrere Sozialversicherungsträger

Rz. 411 Leisten mehrere Sozialversicherungsträger gegenüber einem Verletzten, so sind sie Gesamtgläubiger (§ 117 SGB X). Unterhält einer der Sozialversicherungsträger ein Teilungsabkommen, kann er nicht die abkommensgemäße Quote für seine Leistung verlangen, sondern nur die Abkommensquote aus dem Anteil, der dem Verhältnis der beiderseitigen Sozialleistungen entspricht (Scha...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / C. Andere Lebenspartnerschaften

Rz. 16 Die dargestellten Rechtsgrundsätze zu den Haftungsverhältnissen zwischen Eheleuten können, soweit sie nicht das rechtliche Band einer Ehe voraussetzen, sondern sich aus dem Aufeinander-Angewiesensein in einer persönlichen Gemeinschaft rechtfertigen, auch im Rahmen anderer Lebenspartnerschaften herangezogen werden. Rz. 17 Dies gilt insbesondere für die Fragen des Haftun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Beitragsregress vor dem 1.7.1983

Rz. 446 Die vom Sozialversicherungsträger während der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation aus der Lohnersatzleistung zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge waren Pflichtbeiträge, die dem Rentenkonto des Pflichtversicherten gutgeschrieben wurden. Da sie dem Erwerbsschaden kongruent sind, unterlagen sie insoweit dem Forderungsübergang nach § 1542 RVO a.F. (hierzu u...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftungseinschränkungen

Rz. 772 Die Rechtsprechung geht verschiedene Wege, um die Gefährdungshaftung auszuschließen oder zu begrenzen. So soll neben einem (auch konkludenten) vertraglichen Haftungsausschluss die Haftung entfallen bei freiwilliger Übernahme besonderer Tiergefahren (Handeln auf eigene Gefahr). Zu berücksichtigen sind ferner die gesetzlichen Haftungsprivilegien der §§ 2, 104 SGB VII. 1...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden und Beeinträchtigung der Arbeitskraft

Rz. 5 Der Erwerbsschaden eines Verletzten umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann.[5] Der Schaden liegt nicht bereits im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher.[6] Deshalb entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente leb...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Vorsatz

Rz. 176 Bei vorsätzlichem Handeln ist dem Unternehmer die Berufung auf die Haftungsbefreiung versagt. Dies beruht letztlich auf der Konzeption der gesetzlichen Unfallversicherung selbst, die auf dem Prinzip beruht, die Haftpflicht des Verantwortlichen dadurch abzulösen, dass in der Regel für den Schaden die gesetzliche Unfallversicherung eintreten soll. Anders ist dies aller...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / I. Grundlagen

Rz. 6 Soweit der Verletzte im staatsrechtlichen Sinn des BBG Beamter ist, besteht eine gesetzliche Sonderregelung hinsichtlich derjenigen Ansprüche, welche aus Anlass eines Unfalls gegen öffentliche Körperschaften erhoben werden können. Rz. 7 Weil Beamte nicht den einschlägigen sozialrechtlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des SGB VII, unter...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Gemeinsame Betriebsstätte

Rz. 231 Nach § 106 Abs. 3 SGB VII kommt es zur Haftungsbeschränkung, wenn Versicherte verschiedener Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte tätig werden. "Gemeinsame Betriebsstätte" verlangt eine Unterhaltung in gemeinsamer Organisation und Verantwortung oder wenigstens eine wenn auch lose Verbindung der einzelnen Arbeiten miteinander. Nach ständiger Rechtsprechung ...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Rz. 6 Eine dem Grunde nach infrage kommende Haftung des einen Ehepartners gegenüber dem anderen wegen der Folgen eines Unfallereignisses kann in verschiedenen Richtungen eingeschränkt oder auch ausgeschlossen sein. Rz. 7 Allgemein ist der Haftungsmaßstab für das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch die gesetzliche Regelung des § 1359 BGB gegenüber anderen Haftungsbezi...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / H. Verletzung eines Beamten durch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst

Rz. 102 Erleidet ein Beamter eine Schädigung durch einen Arbeiter oder Angestellten im öffentlichen Dienst, bestehen hinsichtlich seiner Ansprüche und der Ansprüche der Sozialversicherungsträger die folgenden Fallkonstellationen (ausgenommen die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern der Behörden und den besonderen Zusatzversorgungskassen; Versorgungsanstalt des Bundes...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VII. Ersatzansprüche gegen andere Personen

Rz. 34 Nach § 46 Abs. 3 BeamtVG bleiben Ersatzansprüche des verletzten Beamten gegen andere Personen unberührt. Es kann sich hierbei aber nur um solche Ansprüche handeln, die vom Forderungsübergang nach § 76 BBG auf den Dienstherrn nicht erfasst werden. Da zwischen den Leistungen der Unfallfürsorge (§§ 30 ff. BeamtVG) und dem Schaden in aller Regel Kongruenz besteht, verblei...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / C. Haftungsmaßstab und Haftungsbeschränkung

Rz. 8 Entsprechend der im Verhältnis der Ehegatten untereinander geltenden Regelung des § 1359 BGB ist auch für die Haftung der Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber der Haftungsmaßstab grundsätzlich verändert. Nach § 1664 Abs. 1 BGB haben die Eltern bei Pflichtverletzungen für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pfl...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / IV. Übernahme durch Krankenversicherung oder sonstige Dritte

Rz. 10 Besteht eine gesetzliche Krankenversicherung, ist der Geschädigte, soweit diese kongruente Leistungen erbringt, nicht aktivlegitimiert (§ 116 SGB X). Entsprechendes gilt, wenn die Heilungskosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden (§ 86 VVG). Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, die private Versicherung in Anspruch zu nehmen. Tut er dies n...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Identität zwischen Geschädigtem und Anspruchsteller

Rz. 20 Voraussetzung eines auf § 823 Abs. 1 BGB gegründeten materiellen Kostenerstattungsanspruchs ist unter anderem auch die Identität zwischen Geschädigtem und Anspruchsteller. Soweit daher Zessionare, insbesondere auch Legalzessionare wie die Sozialversicherungsträger, ihrerseits Anwaltskosten aufwenden, sind diese regelmäßig außerhalb eines Prozesses nicht erstattungsfäh...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Anrechnungsfragen bei quotenmäßiger Haftung

Rz. 150 Haftet der Schädiger (wegen eines nach § 846 BGB zu berücksichtigenden Mitverschuldens des Getöteten am Unfall) für den entstandenen Schaden nur anteilig, darf der ersatzberechtigte Partner des bzw. der Getöteten den Vorteil des ersparten eigenen Barunterhalts dazu verwenden, seinen Unterhaltsschaden in Höhe der ungedeckten, weil auf den Mitverursachungsanteil des Ge...mehr

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§ 21 Verjährung / 5. Sozialgerichtliche Verfahren

Rz. 84 Die Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger ist während der Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens über eine etwaige Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft gehemmt, weil diese während dieser Zeit zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.[182] Ebenso ist die Verjährung für den Regressanspruch der Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X geh...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / IV. Leistungen der Sozialversicherer und Sozialleistungen

Rz. 18 Die Entwicklung des Haftpflichtrechts geht dahin, die Fälle der Vorteilsausgleichung einzuschränken. Grundsätzlich soll der Schädiger keinen Vorteil davon haben, wenn der Geschädigte von anderer Seite eine Deckung seines Schadens erhält. Die Gesetzgebung hat daher in weitem Umfang die Vorteilsausgleichung ausgeschlossen und durch einen Rechtsübergang des in dieser Höh...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / ee) Haftpflichtrenten und kapitalisierter Schadensersatz

Rz. 97 Auch Beginn und Dauer einer Haftpflichtrente (§§ 843 ff. BGB) sind Bestandteile des Anspruchsgrunds, können aber dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben.[163] Sofern allerdings im Rahmen eines ebenfalls anhängigen Feststellungsbegehrens ohnehin über den zeitlichen Umfang des Schadens zu befinden ist, so ist es schon aus prozessökonomischen Überlegungen geboten, hierü...mehr