Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 27 Teil- und Grundurteil / bb) Aktivlegitimation

Rz. 84 Im Rahmen der Aktivlegitimation ist vor Erlass eines Grundurteils insbesondere zu prüfen, ob ein gesetzlicher Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe (§ 116 SGB X, siehe unten § 36 Rdn 1 ff.) stattgefunden hat.[145] Der Einwand mangelnder Aktivlegitimation muss grundsätzlich von Amts wegen berücksichtigt werden. Sind jedoch keinerle...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VIII. Haftung bestimmter Betriebsunternehmer (§ 3 HaftpflG)

Rz. 100 § 3 HaftpflG regelt als dritten Haftpflichttatbestand des Haftpflichtgesetzes die wenig bekannte und deswegen selten angewendete Haftung für gefährliche Betriebe. Hiernach haften die Betreiber von Bergwerken, Steinbrüchen, Gruben und Fabriken ohne Entlastungsmöglichkeit für Personenschäden, nicht Sachschäden, die von angestellten Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer die...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / II. Inhaltliche Gestaltung

Rz. 355 Die Teilungsabkommen erhalten grob skizziert folgende Regelung: Der aufgrund einer bestehenden Haftpflichtversicherung im jeweiligen Einzelfall zum Versicherungsschutz verpflichtete Haftpflichtversicherer ersetzt "ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage" dem Sozialversicherungsträger einen stets gleichbleibenden Anteil (Prozentsatz, Quote) von dessen Aufwendungen, für ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Sozialhilfeverhältnis

Rz. 37 Bei an den Geschädigten zu erbringenden Sozialhilfeleistungen ist dagegen grundsätzlich nicht auf den Augenblick des Schadensereignisses abzustellen.[56] Wie dargelegt findet, soweit es um einen Träger der Sozialversicherung geht, der Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des Schaden stiftenden Ereignisses statt, da aufgrund des zwischen dem Geschädigt...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VIII. Sonstige Kosten

Rz. 20 Zu den zu ersetzenden Kosten gehören auch Nebenkosten, bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise besondere Telefonkosten.[47] Auch die Kosten notwendiger Fahrten zu Heilbehandlungsmaßnahmen sind zu erstatten. Insoweit werden zum Teil in Anlehnung an die steuerlich maßgeblichen Beträge auf 0,30 EUR pro Kilometer zugebilligt.[48] Richtiger dürfte es sein, wie bei d...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Schadensgruppen

Rz. 190 Der Ausfall bei der eigenen Bedarfsdeckung gehört in die Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse, der Ausfall bei der Haushaltsführung für die Familienmitglieder wird dagegen dem Erwerbsschaden zugeordnet; insoweit ist die Haushaltstätigkeit heute einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.[401] Rz. 191 Die Unterscheidung hat für den Anspruchsübergang nac...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Drittleistungen

Rz. 38 Bei Leistungen des Arbeitgebers, des Dienstherrn oder eines Sozialversicherungsträgers findet entweder ein gesetzlicher Forderungsübergang statt oder der Geschädigte kann jedenfalls zur Abtretung verpflichtet sein. Diese Leistungen entlasten den Schädiger also nicht, es findet nur ein Gläubigerwechsel statt. Rz. 39 Erwirbt der Geschädigte infolge des Unfalls einen gese...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 8. Mehrere Schädiger

Rz. 405 Für den Fall, dass mehrere Schädiger den Schaden verursacht haben, hat der Sozialversicherungsträger zunächst die Wahl, welchen der Schädiger er in Anspruch nehmen will. Hat er sich für die Abwicklung nach Teilungsabkommen entschieden, ist ohne Belang, ob dies zu einer Mehrbelastung des Partners des Teilungsabkommens führt (z.B. Abwicklung des Teilungsabkommens mit 5...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es gibt gesetzliche Haftungsausschlussregeln wie z.B. in §§ 105 ff. SGB VII, § 46 BeamtVG, § 80 SVG, § 81 BVG. Daneben besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vertrag auszuschließen oder sie zu begrenzen. Manche Gesetze verbieten indessen für bestimmte Bereiche vertragliche Haftungsausschluss- oder Haftungsbeschränkungsvereinbarungen mit der Folge ihrer Nichtigkeit ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vorsatz

Rz. 139 Vorsatz kann als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" beschrieben werden, also als Wille zur Verwirklichung eines (Straf- oder Haftungs-)Tatbestands in Kenntnis aller seiner Tatumstände.[288] Er muss sich in der Regel nur auf den Haftungstatbestand beziehen, nicht auf den Schaden, doch bestehen Ausnahmen, bei denen sich der Vorsatz auch auf die Schadensf...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Behördliche und gesetzliche Vorschriften, private Regelwerke

Rz. 280 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird nicht allein durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Der zur Verkehrssicherung Verpflichtete hat vielmehr selbstständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Personenschaden

Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag),[47] aus dem Haft...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / A. Allgemeines

Rz. 1 § 1626 BGB: Elterliche Fürsorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wach...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / II. Entscheidungen zu § 91a SVG

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 1 Notwendige Heilbehandlungskosten hat der Schädiger grundsätzlich zu ersetzten. Da die Kosten der Heilbehandlung vielfach durch gesetzliche oder private Versicherungen abgedeckt werden, sind Klagen des Geschädigten insoweit eher selten. Meist geht es um den Regress aufgrund übergegangener Ansprüche[1] oder um den Ausgleich unter verschiedenen Kostenträgern.[2] Bei Sozia...mehr

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§ 26 Klagearten / I. Allgemeines

Rz. 220 Titel über künftig fällige wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO) – im Unfallhaftpflichtrecht insbesondere Haftpflichtrenten nach §§ 843 ff. BGB, § 13 StVG, § 8 HPflG, § 38 LuftVG, § 14 UmweltHG, § 30 AtomG und anderen[585] – haben die Besonderheit, dass der Bestand, die Höhe und die Dauer der titulierten Ansprüche von der zukünftigen und oft wechselnden Gestaltung de...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / C. Einheitlicher Anspruch und Teilansprüche

Rz. 31 Inwieweit der Schadensersatzanspruch des Verletzten als einheitlicher Anspruch zu behandeln oder als eine Fülle von Teilansprüchen zu betrachten ist, kann je nach der daraus zu ziehenden Rechtsfolge verschieden beantwortet werden. Die Einteilung der Schadensersatzansprüche kann nach drei verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden, nämlichmehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß §§ 842, 843 BGB umfasst der deliktische Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Person auch deren Nachteile für "Erwerb" oder "Fortkommen". Die Miteinbeziehung des letzteren Begriffes in die Schadensbestimmung zeigt, dass nicht nur eine Beeinträchtigung der aktuellen Erwerbssituation (etwa im Hinblick auf die Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten aufgrund im Unf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 21 Verjährung / IV. Verjährung bei Rechts- bzw. Anspruchsnachfolge

Rz. 14 Eine Rechtsnachfolge hat auf den Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich keinen Einfluss.[30] So fallen etwa die auf einen Sozialversicherungsträger, z.B. eine gesetzliche Krankenversicherung, auflösend bedingt übergegangenen Schadensersatzansprüche bei Beendigung der Mitgliedschaft des Unfallgeschädigten auf diesen zurück; dieser erwirbt den Anspruch bei Bedingungsei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Privatversicherung

Rz. 243 Der Ausgleich von Unfallschäden, die Dritte verantwortlich verursacht haben, erfolgt vielfach durch private Versicherer. Versicherungen können vom potentiellen Geschädigten selbst abgeschlossen sein (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Kaskoversicherung), aber auch für den potentiellen Schädiger bestehen. Im Vordergrund steht hier die pr...mehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallzeitpunkt kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder im Falle seines Fortlebens hätte unterhaltspflichtig werden können. Dazu gehören der Ehepartner, auch bei Getrenntleben und im begrenzten Umfang auch noch nach der Scheidung (§§ 1360 f., 1570 ff. BGB), die ehelichen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), au...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Anordnung der Rentenzahlung durch einstweilige Verfügung

Rz. 298 Der unfallbedingte Erwerbsschaden kann den Verletzten existenziell treffen, etwa wenn er als Selbstständiger nicht in der Lage ist, sein Unternehmen fortzuführen. Da gerade in solchen Fällen ein Rechtsstreit hinsichtlich der vom Schädiger zu zahlenden Verdienstausfallrente längere Zeit in Anspruch nehmen kann, muss es dem Verletzten möglich sein, auf vorläufigen Rech...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / IV. Auswirkungen der Begrenzung auf das Bestehen des zivilrechtlichen Anspruchs

Rz. 17 Die bei Unfällen von Beamten entstehenden wechselseitigen Rechtsbeziehungen unter den Beteiligten haben seit jeher zu erheblichen rechtlichen Zweifelsfragen geführt. Insbesondere war die Auswirkung der für den Beamten (bzw. seine Hinterbliebenen) in § 46 BeamtVG normierten Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche auf das Fortbestehen der zivilrechtlichen Ansprüche selbs...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 21 Verjährung / 4. Kenntnisträger

Rz. 59 Nachdem § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Geschädigten abstellt, kommt es im Falle – ausnahmsweise beachtlicher – mittelbarer Schädigung (etwa nach §§ 844, 845 BGB, § 10 StVG, § 5 HPflG) auf den danach Anspruchsberechtigten an.[122] Rz. 60 Bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen ist die Kenntnis des gesetzlichen Vert...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage für nukleare Ereignisse

Rz. 88 Anspruchsgrundlage der Haftung sind die gemäß § 25 Abs. 1 AtomG unmittelbar anwendbaren Art. 3 ff. PÜ. Eine Gegenseitigkeit wird nicht vorausgesetzt. Der Schadensersatzanspruch setzt hiernach voraus, dass ein Schadenmehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen

Rz. 332 Die Berufsgenossenschaften erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach Maßgabe des § 15 SGB VII. Unfallverhütungsvorschriften sind als der von der zuständigen Behörde kraft öffentlicher Gewalt festgesetzte Niederschlag der gemachten Betriebserfahrungen für den Unternehmer bindend.[413] Rz. 333 Der Zweck einer Unfallverhütungsvorschrift liegt n...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gesetzliche und private Versicherungsleistungen

Rz. 918 Das Verweisungsprivileg greift auch dann nicht ein, wenn die Möglichkeit besteht, den Schaden durch privatrechtliche Versicherungsansprüche abzudecken, weil der Geschädigte diese Leistungen Dritter durch eigene Prämienzahlungen bezahlt hat.[2845] Es kommt hinzu, dass mit privatrechtlichen Versicherungsansprüchen der Schaden nicht endgültig in einer die öffentliche Ha...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 6. Ausfall des mithelfenden Ehemannes

Rz. 215 Heutzutage helfen auch in Haushalten mit Nur-Hausfrauen die Ehemänner bzw. männlichen Partner vielfach im Haushalt mit. In diesem Fall erleiden sie bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nicht nur einen außerhäuslichen Erwerbsschaden, sondern auch einen ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden.[463] An den Nachweis der Mithilfe und an den Nachweis de...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Pflicht, die verbliebene Arbeitskraft zu verwerten

Rz. 84 Es obliegt dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten; die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt allerdings voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen.[175] Notfalls muss der Verletz...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / V. Schadensdauer

Rz. 158 Der Zeitraum, währenddessen der Geschädigte in der Führung seines Unternehmens mit der Folge einer Gewinnminderung beeinträchtigt war, ist nach dem Beweismaß des § 287 ZPO zu ermitteln.[332] Rz. 159 Ist der Verletzte auf Dauer erwerbsunfähig, so ist zu berücksichtigen, wie lange er voraussichtlich im Erwerbsleben hätte verbleiben können. Anders als bei Arbeitnehmern k...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 56 Die Zuständigkeit am Begehungsort ist unabhängig davon gegeben, wer als Kläger den deliktischen Anspruch verfolgt.[85] Der Gerichtsstand ist daher nicht nur für den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner und für den Direktanspruch gegen dessen Versicherer (§ 115 Abs. 1 S. 1 VVG)[86] begründet, sondern auch für den Rückgriff des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversichere...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Allgemeines

Rz. 133 Anders als bei einem Arbeitnehmer, dessen voraussichtliche Bezüge in der Regel unschwer zu ermitteln sind, ist es im Rahmen der Feststellung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen weitaus schwieriger, die voraussichtliche konkrete Entwicklung des Unternehmens ohne den Unfall, auf die es ankommt,[270] zutreffend zu beurteilen. Die negative Einkommensentwicklung nac...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag

Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflichtverletzung herbeigeführt hat, so haftet er de...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr