Fachbeiträge & Kommentare zu Sozietät

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Schäden mit Auslandsbezug

Rz. 57 Die Ausschlussklausel des § 4 Nr. 1 AVB erfasst nicht: Teil 2 A Nr. 2.1 AVB greif...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / f) Stellung des Scheinpartners in der PartGmbB

Rz. 30 Neben dem richtigen Versicherungsschutz für die interprofessionelle Sozietät bleiben weitere Fragen offen: Bei der Berechnung der Jahreshöchstleistung kommt es auf die Anzahl der Partner an; unklar ist, ob hierzu lediglich die gem. § 4 PartGG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 2 PartRegVO ins Register eingetragenen Partner zählen oder auch sämtliche Scheinpartner, also diejenigen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung

Rz. 387 Rechtsanwälte, die sich zu einer Bürogemeinschaft verbunden haben, haften grds. unabhängig voneinander nur ggü. ihren Vertragspartnern. Dies setzt voraus, dass das Auftreten nach außen dem Innenverhältnis der in einer Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte entspricht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder einer Bürogemeinschaft kann sich ausnahmsweise ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 307 Die Zulässigkeit der Beschäftigung von angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern ist in § 26 BORA anerkannt.[720] Auch § 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO unterstellt für die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts mittelbar die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit mit angestellten Rechtsanwälten bzw. freien Mitarbeitern.[721] Rz. 308 Angestellter Rechtsa...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / dd) Rechtskundiger Mandant

Rz. 32 Die zum Anscheinsbeweis geltenden Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn der Mandant rechtskundig und sogar als Rechtsanwalt zugelassen ist. Ein Mandant, der selbst Jurist ist, wird einem rechtlich zutreffenden Hinweis des Beraters auf einen Gesichtspunkt, den er selbst übersehen hat, regelmäßig ebenso folgen wie ein juristischer Laie, der die Rechtslage nicht üb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Vergütung aus unechtem Anwaltsvertrag

Rz. 426 Übernimmt der Rechtsanwalt eine anwaltsfremde Aufgabe im Rahmen eines unechten Anwaltsvertrages, bei dem die anwaltstypische Rechtsbeistandspflicht in den Hintergrund tritt und deswegen als unwesentlich erscheint (vgl. Rdn 1 ff., § 1 Rdn 161 ff.),[1580] so richtet sich der Vergütungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach allein nach dem jeweiligen Vertrag,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Mitversicherte Personen

Rz. 15 § 51 Abs. 1 Satz 2 BRAO verlangt, dass sich die Pflichtversicherung auch auf solche Vermögensschäden erstreckt, für die der Rechtsanwalt nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Das betrifft zunächst einmal ausschließlich die Reichweite des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer, also den Berufsträger oder die Berufsträgergesellschaft. Damit wird also...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / J. Hinweise zur Formulierung von Haftungsbeschränkungen

Rz. 544 Konkrete Formulierungsbeispiele bergen stets die Gefahr einer unkritischen Übernahme, ohne Berücksichtigung der falltypischen Besonderheiten. Dass eine (erst noch) auszuhandelnde Vereinbarung im Einzelfall kaum vorformuliert werden kann, bedarf keiner Erläuterung. Aber auch vorformulierte Vertragsbedingungen sollten der jeweiligen Situation des Rechtsanwalts oder der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Vereinbarung im Einzelfall oder durch vorformulierte Vertragsbedingungen

Rz. 528 Das Gesetz stellt klar, dass eine Haftungsbeschränkung auf einzelne Sozien "auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen" erfolgen darf.[1179] Daraus folgt, dass eine individualvertragliche Regelung nicht ausgeschlossen ist.[1180] Zur Abgrenzung zwischen einer Vereinbarung im Einzelfall und durch vorformulierte Vertragsbedingungen kann auf die Ausführungen im Zusamm...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Angestellter Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter

Rz. 305 Mehrere Rechtsanwälte können auch in der Weise zusammenwirken, dass der beauftragte Rechtsanwalt im Innenverhältnis angestellte Rechtsanwälte oder freie Mitarbeiter in die Mandatsbearbeitung einbezieht.[719] Der angestellte Rechtsanwalt oder freie Mitarbeiter kann z.B. damit betraut werden, einen Schriftsatz vorzubereiten, eine gutachtliche Stellungnahme zu einzelnen...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Eintrittshaftung

Rz. 12 Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur akzessorischen Haftung, insb. auch der möglichen Haftung neu eintretender Sozien für bereits geschehene Berufsfehler gem. § 130 HGB analog (vgl. § 1 413 ff., gewinnt § 12 AVB i.V.m. dem Verstoßprinzip eine weitere wichtige Bedeutung. Auch wenn der neu eingetretene Sozius zum Verstoßzeitpunkt noch nicht versichert gewesen sein...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 309 Der Vertragspartner des Mandanten ist grds. verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben selbst zu erfüllen. Dies folgt aus der Natur des Anwaltsvertrages. Für ein Verschulden eines angestellten Rechtsanwalts oder eines freien Mitarbeiters haftet der Rechtsanwalt (Sozietät oder Anwaltsgesellschaft) gem. § 278 BGB.[724] Diese Vorschrift differenziert nicht danach, ob d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Mitglied eines Aufsichtsrats

Rz. 179 Eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer AG, KGaA oder GmbH (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG, § 52 Abs. 1 GmbHG) kann nicht zulässigerweise Gegenstand eines Anwaltsvertrages sein. Ein Anwaltsvertrag, der während der Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied geschlossen wird, ist wegen der zwingenden abschließenden Regelung des § 113 AktG gem. § 134 BGB unwirksam, wenn sich...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Rückwärtsversicherung

Rz. 98 § 2 II AVB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vermögensschäden aus Verstößen nicht gedeckt sind, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begangen wurden. Der Anwalt kann sich auch gegen die Folgen solcher Verstöße versichern lassen, die vor der versicherten Zeit liegen, wenn danach ein Bedürfnis besteht. Ein solches Bedürfnis wird der Anwalt zu prüfen h...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Dienste höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens

Rz. 85 Voraussetzung des § 627 Abs. 1 BGB ist, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete Dienste höherer Art zu leisten hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Der gesetzgeberische Grund für die ggü. § 626 BGB erleichterte, jederzeitige Möglichkeit zur Lösung eines Dienstverhältnisses i.S.d. § 627 BGB liegt in dem besonderen Vertrauen, von dem d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Adressaten des § 51 BRAO

Rz. 4 Die Versicherungspflicht des § 51 BRAO betrifft sämtliche Rechtsanwälte. Es kommt nicht darauf an, ob er Einzelanwalt ist oder mit anderen eine Sozietät oder Bürogemeinschaft bildet. Ebenso ist der Anwalt einer Partnerschaftsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH, der angestellte Anwalt oder freie Mitarbeiter verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Vorliegen besonderer Umstände

Rz. 198 Ein Rechtsanwalt kann auch gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet sein, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben geboten erscheint. Insoweit sind im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen: Einerseits der Schwierigkeitsgrad un...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft

Rz. 224 Eine Offenbarungspflicht besteht, wenn der Rechtsanwalt während des Mandatsverhältnisses in einer anderen Sache einen Dritten gegen den Mandanten vertritt, weil der Mandant i.d.R. darauf vertraut, dass der von ihm beauftragte Anwalt nur seine Interessen und nicht auch gleichzeitig die Interessen Dritter gegen ihn wahrnimmt.[552] Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt je...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 76 Besondere Regeln für die Beendigung eines Auftrags gelten, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten soll. Grds. ist ein Auftrag mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn vom Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind.[227] Von dem Prozessbevollmächtigten ist nach Zustellung des die Instanz abschließenden Urteils zu erwa...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / H. Vertragliche Haftungsbeschränkungen

Rz. 479 Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber Vereinbarungen treffen kann, welche die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung beschränken, hat der Gesetzgeber 1994[1108] in § 51a BRAO (jetzt: § 52 BRAO) abschließend geregelt. Das Gesetz lässt in drei Fallgruppen Haftungsbeschränkungen auf einen Höchstbetrag und Haftungskonzentrationen au...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / F. Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte

Rz. 251 In der Beratungspraxis, v.a. aber in der Prozesspraxis kommt es regelmäßig vor, dass mehrere Rechtsanwälte an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt sind.[624] So kann der Vertrag mit Berufsausübungsgemeinschaften (Sozietäten, Gesellschaften etc.) abgeschlossen werden, wobei sich die Frage nach dem oder den Haftungsverpflichteten stellt. Davon zu unterscheiden sind ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / G. Anwaltliche Organisationsformen

Rz. 385 Mögliche Rechtsformen anwaltlicher Zusammenarbeit sind ein ständiges Diskussionsthema.[848] Im Mittelpunkt des Interesses stand lange die Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten in einer GmbH.[849] 1995 ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Kraft getreten ist. Mittlerweile gibt es auch Anwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG. Zune...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. LLP

Rz. 476 Die anwaltliche Berufsausübung ist auch in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership)[1094] nach englischem Recht[1095] oder dem Recht der USA zulässig. Für die englische LLP folgt das aus der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV); für die US-amerikanische LLP aus einem völkerrechtlichen Vertrag.[1096] Diese Gesellschaftsform erfreu...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Schuldhafte Verzögerung der Ablehnungserklärung

Rz. 215 Ein Rechtsanwalt muss die Erklärung, dass er ein ihm angetragenes Mandat ablehnt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern abgeben. Nach dem Zugang eines Antrags auf Übernahme eines Mandats hat der Rechtsanwalt unverzüglich zu prüfen und zu entscheiden, ob er gem. §§ 43a Abs. 4, 45, 46 BRAO verhindert ist bzw. ob er das angetragene Mandat aus einem anderen Grund n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / D. Verträge mit Auslandsbezug

Rz. 203 Wenn ein Haftungssachverhalt eine Verbindung zum ausländischen Recht aufweist, ist vor der eigentlichen Sachprüfung zu ermitteln, nach welcher Rechtsordnung sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs richten (vgl. Art. 3 EGBGB; zu dem auf internationale Sozietäten anwendbaren Recht vgl. Rdn 420 ff.).[525] Denkbar ist ein solcher Auslandsb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Sozietät – "GbR"

Rz. 31 Die Sozietät ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Zusammenschluss ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie kann mit den in § 59a BRAO näher bezeichneten Berufsgruppen gebildet werden, so z.B. neben Rechtsanwälten unter anderem auch mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Die Sozietät ist die wohl häufigste Gesellschaftsform im Anwaltsbereich. Sie ve...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 6. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 43 Die Partnerschaftsgesellschaft ist im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) geregelt. Sie ist eine besondere Gesellschaftsform für freie Berufe , § 1 Abs. 1 S 1 PartGG. Im Gegensatz zur Sozietät besteht hier ein beschränktes Haftungsrisiko der einzelnen Gesellschafter, die zwar als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gese...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Tod des Rechtsanwalts einer Partei

Rz. 102 Gemäß § 244 Abs. 1 ZPO wird ein Anwaltsprozess unterbrochen, wenn der Prozessbevollmächtigte einer Partei stirbt oder sonst nicht mehr in der Lage ist, das Verfahren weiterzuführen. Die Unterbrechung wird durch Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten beendet. Verzögert die anwaltlich nicht mehr vertretene Partei die Bestellung eines neuen Anwalts, kann das Ger...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Rz. 93 Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte, jedoch maximal mit einem Gebührensatz von 0,75 anzurechnen , soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Anrechnung bedeutet, dass der Anwalt zunächst die Geschäftsgebühr erhält, zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder die Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.1 Ausschluss eines Gesellschafters der GmbH & Co. KG

Rz. 596 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person eines Gesellschafters können die übrigen Gesellschafter auf Ausschließung des missliebigen Gesellschafters klagen (§§ 140, 161 Abs. 2 HGB). Die Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind sehr hoch. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Verbleiben des Gesellschafters die Erreichung des Gesellschaft...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.3 Freiberufliche Mitunternehmerschaften

In der Praxis ist gerade bei Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) häufig ein Zusammenschluss anzutreffen. Solch ein Zusammenschluss wird meist als Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät bezeichnet, unter welcher sich die Freiberufler zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeit zusammentun. Als Rechtsform wird hier vor allem auf eine ...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr