Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Täter-Opfer-Ausgleich im Steuerstrafrecht

Rz. 27 Das Strafrecht soll nach dem Willen des Gesetzgebers neben der reinen Sanktionierung strafbaren Handelns auch auf die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ausgerichtet sein. Nach § 46a StGB kann das Gericht eine an sich zu verhängende Strafe mildern oder aber ganz von einer Sanktion absehen, wenn der Tatbeteiligte u. a. seine Tat ganz oder wenigstens zum überwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung (§ 14 OWiG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Das OWiG unterscheidet nicht wie das StGB zwischen Täterschaft und den verschiedenen Formen der Teilnahme, sondern geht von einem einheitlichen Täterbegriff aus. Jeder, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt ( § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG ). Dies führ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Reform des § 142 StGB

Der Straftatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort steht schon seit geraumer Zeit immer wieder in der Kritik. Diese reicht von der Frage, ab wann man von einem bedeutenden Schaden spricht bis hin zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm. Die Ampel-Koalition hat sich nun unter anderem zur Aufgabe gemacht, das Strafrecht von überflüssigen Straftatbeständen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / I. Allgemeines

Rz. 6 [Autor/Stand] Entsprechend dem erklärten Ziel des 2. AOStrafÄndG stand der frühere Gesetzgeber vor der in der Rechtslehre heftig umstrittenen Frage, wie das Wesen der bloßen Ordnungswidrigkeit zu umreißen ist. Da es sich dabei nicht um eine spezifisch steuerstrafrechtliche Materie handelt, genügen an dieser Stelle einige Hinweise auf die diskutierten Möglichkeiten der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hinweisgeberschutz im öffen... / 2 Überblick über den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt, dass bestimmte Personen (dazu zählen auch Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte), die auf vom Gesetz vorgegebenen Wegen („Meldekanäle“) eine Meldung über Verstöße gegen vom Gesetz aufgezählte Rechtsvorschriften melden, vor Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz) geschützt sind. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz hinweisge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bayreuther, Haftung von Organen und Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers (nach BGH, Urt. v. 4.4.2023 - VI ZR 11/21)

Hinweis Meine Mandantin hatte als Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten, als das Fahrzeug von ihr aus gesehen von rechts kommend angefahren kam. Obwohl sie als Fußgängerin erkennbar war und ebenso ihre Absicht, die Straße zu überqueren, reagierte der Fahrer nicht. Sie überquerte zunächst die von Ihrem VN aus gesehen linke Fahrbahn schnellen Schrittes. Nachdem sie die Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / II. Umwandlung von Steuervergehen in Steuerordnungswidrigkeiten nach dem 2. AOStrafÄndG

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der bedeutsamen Unrechtstatbestände, die den Kernbereich des Strafrechts bilden, von den weniger bedeutsamen orientierte sich der Gesetzgeber an folgendem Maßstab: Nur solche Verfehlungen sollten mit Strafe bedroht werden, die mit solchen Straftaten vergleichbar sind, die auch nach dem Entwurf 1962 des StGB mit Strafe bedroht waren[2]....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorwerfbarkeit (§§ 12, 11 Abs. 2 OWiG)

Rz. 80 [Autor/Stand] Der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" entspricht der im Bereich des Strafrechts gebrauchten Terminologie der "Schuld". Im OWiG wird der Ausdruck "Schuld" vermieden, weil mit diesem das Element der "sozialethischen Missbilligung" verbunden ist, das im Ordnungswidrigkeitenrecht fehlt[2]. Vorwerfbares Handeln ist regelmäßig gegeben, wenn der T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / B. Tatbestandsfeststellung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Eine vorsätzliche Begehung muss dem Betroffenen regelmäßig nachgewiesen werden.[6] Fehlt die Angabe der Schuldform, ist grundsätzlich von Fahrlässigkeit auszugehen.[7] Da der Bußgeldkatalog im Bereich von Geschwindigkeitsverstößen zunächst von einer fahrlässigen Begehung ausgeht, führt eine vorsätzliche Begehung grundsätzlich zu einer Erhöhung der Geldbuße (§ 3 Abs. 4a BKatV...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Berichterstattung über Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern und Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen (Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz))

Rn. 42 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Stellt der AP im Verlauf seiner Tätigkeit Tatsachen fest, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von AN gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen, so hat er darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz) zu berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich nur auf Verstöße gegen Gesetze, die das UN oder se...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Kreis der Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist grds. weit zu fassen. Nach § 10 BS WP/vBP sind dies Tatsachen und Umstände, die dem WP/vBP bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Grenzziehung zwischen dem außerhalb des Mandats erworbenen Wissen und mandatsspezifischen Kenntnissen ist erfahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 3. Bescheidänderung

Wird dem FA auf Grund einer Mitteilung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde erstmals bekannt, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegt, ist der Steuerbescheid nach den Vorschriften der AO zu ändern.[17] Strafrechtlicher Aspekt: Bei Vorteilszuwendungen, die als BA berücksichtigt wurden, besteht ein Verdacht i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 3 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsfähigkeit / 1 Bedeutung

Jeder Mensch ist von seiner Geburt an rechtsfähig, kann also Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit sagt indessen nichts darüber aus, ob er diese Rechte und Pflichten auch selbst ausüben bzw. wahrnehmen kann. Diese Fähigkeit wird für den Bereich des Zivilrechts mit dem Begriff der Geschäftsfähigkeit umschrieben. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Voraussetzunge... / III. Terminsgebühr für Hauptverhandlung "Kerngebühr"

Kerngebühr für die Tätigkeit eines Strafverteidigers sei nach dem RVG die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung. Der Gesetzgeber folge insoweit auch im Gebührenrecht dem im deutschen Strafrecht verankerten Grundsatz der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten und dem in der Hauptverhandlung zum Tragen kommenden Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur was in der öffentlichen Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Von Prof. Dr. Thomas Fischer. 70. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.838 S., 105 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Das StGB enthält aktuell 515 Paragraphen. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung bis Oktober 2022 sowie bereits den am 20.10.2022 vom Bundestag beschlossenen neuen § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2023, Die Angaben zu Vollstreckungstiteln im Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen ZVFV

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom Gerichtsvollzieher eingezogene Gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 180 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul C – Angaben zum Vollstreckungstitel

Rz. 124 Auf die bereits vorab abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden, während die Angaben zum zweiten, optionalen T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzung der Besteuerungsg... / I. Einleitung

Sind die Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie regelmäßig durch das FA geschätzt. Wenn neben dem Besteuerungsverfahren auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen im Steuerstrafverfahren behandelt werden. Im Gegensatz zur steuerrechtlichen Beurteilung, bei der der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzung der Besteuerungsg... / 3. Ungewissheit über das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen

Keine Berechnung möglich: Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der vorliegenden oder noch zu erhebenden Beweismittel nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Buchführung nicht vorliegt oder aufgrund schwerwiegender formeller und materieller Mängel verworfen wird. Der Tatrichter ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzgeberischer Schutzmec... / 2. Ausgewählte Einzelaspekte der nationalen Gesetzesreform

(vgl. hierzu detailliert RegE zum HinSchG) Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern/-innen waren eigentlich bereits bis zum 17.12.2021 zur systematischen Umsetzung verpflichtet. Die nationale Implementierungsfrist für Unternehmen mit Mitarbeitern/-innen mit mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitern/-innen endet nunmehr auch bald mit bisherig fehlender nationaler Umsetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verzeichnis der Fundstellen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / I. Einleitung

Informationelle Selbstbestimmung der Steuerpflichtigen: In einigen Staaten wie z.B. Norwegen ist das Steuergeheimnis bei weitem nicht so weitreichend wie in Deutschland ausgestaltet, da dort die Bürger sämtliche steuerliche Eckdaten ihrer Mitbürger und Arbeitgeber frei im Internet erfahren können. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Steuergeheimnis in Rückkoppelung und au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels

Rz. 4 Die Gewährleistungsansprüche der §§ 536,536a BGB sind ferner dann ausgeschlossen, wenn der Mangel dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mieter bei Vertragsschluss dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem verständigen Mieter einleuchtete, also insbesondere offenbare Mängel bei einer Vorbesichtigu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.3 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 17 Schwierigkeiten können sich aus der besonderen Vermengung von Strafrecht und Jugendhilfe ergeben. Der Jugendrichter kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG; dem geht regelmäßig die Anhörung des Jugendamtes voran. Eine angeordnete soziale Gruppenarbeit unterfällt der eigenständigen Norm des § 28. Dadurch ist sie immer Hil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.4 Datenschutz

Rz. 17 In der Regierungsbegründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 11/5948 S. 70) wird ausdrücklich auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes im Rahmen der Erziehungsberatung verwiesen. Der Schutz der persönlichen Angelegenheiten der Ratsuchenden vor einer Mitteilung an Dritte wird als wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beratung benannt (vgl. BVerfG, Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / [Ohne Titel]

RA Hans Dieter Eich / RA StB Claas Winkler[*] Das Recht der Vermögensabschöpfung ist auch im Steuerstrafrecht von erheblicher Bedeutung. Zum besseren Verständnis des Instituts der Vermögensabschöpfung und der Ausführungen zur Kollision von Einziehungsentscheidungen mit nachfolgenden finanzgerichtlichen Entscheidungen werden die Grundzüge der §§ 73 ff. StGB dargestellt. Es fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / a) Regelungsgedanke des § 459g Abs. 4 StPO

Wenn der nach Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung festgestellte niedrigere Steueranspruch keine Auswirkung mehr für die Einziehungsentscheidung haben kann, kommt eine Beschränkung der Einziehung nur noch auf der Vollstreckungsebene in Betracht. Im Zuge der Reform der Vermögensabschöpfung im Strafrecht hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, Härten, die im Einze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / 1. Verfassungsmäßigkeit von 316j EGStGB

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist u.E. – entgegen den Ausführungen von BGH und BVerfG – die Übergangsregelung des Art. 316j EGStGB problematisch. Einziehung nach steuerrechtlicher Verjährung: Die Vorschrift eröffnet – entgegen § 2 Abs. 5 StGB – auch dann einen Anwendungsbereich für § 73e Abs. 1 S. 2 StGB, wenn gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO in großem Ausmaß Steuern verkür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.3 Beiziehung von Urkunden und Akten (§ 92 Satz 2 Nr. 3 AO)

Rz. 24 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] wurde die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Mit wenigen Ausnahmen[2] ist damit die Anerkennung von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben nicht länger von der Vorlage eines diese bestätigenden Belegs abhängig. Die Vorlage dient vielmehr als Nachweis in Fällen, in denen die Finanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehung des HGB-Strafrechts

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB haben ihren Ursprung in den Vorschriften des AktG 1965 (vgl. §§ 400ff. AktG). Diesen wurden später auch die Straf- und Bußgeldvorschriften des GmbHG 1980 (vgl. §§ 75ff. GmbHG) nachgebildet. Auch viele spätere spezialgesetzliche Regelungen hatten ihren Ursprung in den §§ 400ff. AktG 1965. Rn. 14 Stand:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr