Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Pflichtteilsverzicht

Rz. 91 Die größte Gefahr bei der Gestaltung der Vermögensnachfolgeplanung für Menschen mit pflichtteilsberechtigten behinderten Angehörigen ist das Entstehen eines überleitbaren Pflichtteilsanspruchs im Erbfall. Alle zuvor beschriebenen Lösungswege zielen darauf ab, die Gefahr von Todes wegen zu bannen. Größtmögliche Sicherheit wäre demgegenüber zu erreichen, wenn der Pflich...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 3. Anerkennung der Stiftung

Rz. 77 Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, vgl. § 80 Abs. 2 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 1 BGB). Formell zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.[109] Sind Stiftungsgesc...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 143 Der gegenständlich beschränkte Erbschein dient dazu, die Erbfolge für Gegenstände, die sich im Inland befinden, zu bezeugen. Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann einen Erbschein auch dann ausstellen, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einem ausländischen Recht unterliegt. Rz. 144 Die Beschränkung des Antrags ist auch bei Eigenrechtserbscheinen möglich.[15...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) Nachlasskosten- bzw. Nachlassverwaltungsschulden

Rz. 8 Ferner zählen zu den Erbfallschulden die Nachlasskostenschulden. Das sind solche, die ursächlich durch den Erbfall, aber erst zeitlich nach dessen Eintritt entstanden sind. In Abgrenzung zu Eigenschulden bzw. Nachlasserbenschulden müssen sie ohne Zutun des Erben entstanden sein.[29] Dann kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Zu den Nachlasskosten- bz...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Bestimmungen über die Vermögenssorge des geschenkten Vermögens

Rz. 159 Da die Zahl der Scheidungen in Deutschland stetig zu nimmt, besteht immer häufiger das Interesse von Schenkern, die Verwaltung von an Minderjährige verschenktem Vermögen durch ein bestimmtes Elternteil zu verhindern. Beispielseise, wenn Großeltern schon lebzeitig Teile ihres Vermögens auf ihren noch minderjährigen Enkel übertragen, möchten sie i.d.R. nicht, dass im F...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / VI. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 182 Ein viel zu seltenes Mittel, um Zahlungsansprüche im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Berechnungen "zu steuern", ist das Konstrukt der Ehegatteninnengesellschaft. Aus einer Ehegatteninnengesellschaft kann ein Auseinandersetzungsguthaben entstehen, das erbrechtlich als Verbindlichkeit oder Forderung Einfluss auf die Nachlassmasse haben kann. Hintergrund dieses von der R...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätze

Rz. 115 Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind, sind in die Nachlassbewertung einzubeziehen.[301] Forderungen und Verbindlichkeiten des Erblassers, die infolge des Erbfalls durch Konfusion bzw. Konsolidation erloschen sind, gelten für Zwecke der Pflichtt...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Ziele und Arten gewillkürter Erbfolge

Rz. 63 Primäres Ziel der gewillkürten Erbfolge im Rahmen der Testamentserrichtung ist die Benennung eines oder mehrerer Erben. Die Erbenbenennung kann ausdrücklich erfolgen oder sich durch Formulierungen bzw. Auslegung des Erblasserwillens ergeben. Besonders virulent wird die Frage, wer erblasserseits zum Erben bestimmt wurde, dann, wenn ein solcher nicht explizit genannt, s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Rückwirkende Umqualifizierung von Verwaltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 497 Nach § 13b Abs. 5 ErbStG ist es – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[753] – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gegenstände des Verwaltungsvermögens rückwirkend in begünstigtes Vermögen umzuqualifizieren.[754] Im Einzelnen gilt Folgendes: Das jeweilige Verwaltungsvermögen (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB)

Rz. 60 Bei einem Zweckvermächtnis muss der Erblasser den von ihm verfolgten Zweck so genau bestimmen, dass sich aus dem dadurch bestimmten Grund der Zuwendung hinreichende Anhaltspunkte für die Ausübung des billigen Ermessens für den Beschwerten bzw. den Dritten ergeben.[155] Der Vermächtniszweck – z.B. die Finanzierung eines Studiums als Ausgleich für den Verzicht auf einen...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Güterstände und Informationen zur Ehe

Rz. 19 Soweit der Erblasser verheiratet war oder ist, müssen im Hinblick auf die Bedeutung der Güterstände für die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten sowie ggf. hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen auch Angaben zum Güterstand erfasst werden. Wie sich aus § 1931 BGB ergibt, ist für die Höhe der Erbquote des Ehegatten, wie auch die Erbquote der Abkömmlinge ode...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Anfechtung einseitiger testamentarischer Bestimmungen

Rz. 105 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde. Es ist daher ein Vergleich mit der Rechtslage anzustellen, wie sie sich infolge einer wirksamen Anfechtung ergeben würde.[140] Der Anfechtende muss demgemäß bei Wegfall der betreffenden Verfügung einen erbrechtlichen Vorteil e...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Verfahren

Rz. 148 Die Voraussetzungen für die Erteilung des Fremdrechtserbscheins, seine Einziehung und das Verfahren bestimmen sich nach deutschem Recht.[164] Rz. 149 Die Kosten für die Erteilung eines Fremdrechtserbscheins bestimmen sich nach § 3 GNotKG i.V.m Anlage 1 Nr. 12210 KV. Als Geschäftswert wird dabei der gesamte sich im Inland befindliche Nachlass zugrunde gelegt, mit der B...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 143 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Ermessensprüfung des Nachlassgerichts

Rz. 430 Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – In dem Nachlassverfahren des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________ Az.: _________________________ Namens und in Vollmacht des Miterben _________________________ nach dem ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Auslegungsregeln

Rz. 7 Das alles entscheidende Kriterium bei der Zuwendung einzelner Gegenstände ist das Verhältnis des Wertes des Gegenstandes zum Gesamtwert des Nachlasses.[12] Die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB besagt in diesem Zusammenhang als allg. Auslegungsregel, dass eine Zuwendung des gesamten Vermögens oder eines Bruchteils des Vermögens an eine oder mehrere Personen grundsä...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Zuständigkeit

Rz. 7 Sachlich zuständig zur Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 23a Abs. 1 Nr. 2, 2 Nr. 2 GVG. Hinweis Der ausschlagende Erbe sollte sich den Eingang seiner Ausschlagungserklärung bestätigen lassen, um später nachweisen zu können, dass die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist zugegangen ist. Das Gericht kann allerdings (w...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches: Bewertung mit dem Nennbetrag

Rz. 172 Kapitalforderungen und Schulden sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Nennbetrag anzusetzen. Abweichungen hiervon können jedoch erforderlich werden, wenn beispielsweise Forderungen uneinbringlich sind oder ihre Fälligkeit über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben ist, währenddessen die Forderung nur gering verzinst wird. Rz. 173 Kapital...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / A. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 1 Aus der Schuldnerstellung gegenüber den Nachlassgläubigern kommt der Erbe nur durch Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft wieder heraus (siehe oben § 2 Rdn 19). Diese Möglichkeit steht nur dem Erben selbst bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zu; der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine i...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Aufhebung

Rz. 58 Sowohl der Erbverzicht als auch der Pflichtteilsverzicht können zu Lebzeiten der Vertragsparteien ohne weiteres einvernehmlich, vertraglich mit notarieller Beurkundung aufgehoben werden, §§ 2351, 2348 BGB.[107] Die Aufhebung des Erbverzichts ist ebenfalls ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft.[108] Sie kann auch in dem Vertrag vorbehalten werden.[109] Rz. 5...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Testamentsvollstrecker als gesetzlicher Vertreter

Rz. 99 Problematisch sind die Fälle, in denen der Testamentsvollstrecker zugleich gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Erben ist. Dann stellt sich die Frage, ob zur Wahrnehmung der Rechte aus § 2218 BGB ein Pfleger bestellt werden muss. Nach der alten OLG Rspr.[138] ist grundsätzlich bei einer Doppelbestellung als gesetzlicher Vertreter und Testamentsvollstrecker imme...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Erweiterter Abzugsbetrag für Vermögensstockspenden an Stiftungen

Rz. 206 Um die Bereitschaft zur Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen zu fördern sowie eine Erhöhung der durchschnittlichen Vermögen von Stiftungen zu erreichen, ist die Vermögensausstattung von steuerbefreiten Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts besonders begünstigt. Stiftungen des privaten Rechts sind alle rechtsfähigen und auch nichtrechtsfähigen (unsel...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 54 Die Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung als Gestaltungsrecht kann auch der Sozialleistungsgläubiger nicht gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII, § 33 Abs. 1 S. 3 SGB II mangels Anspruchsqualität auf sich überleiten[73] (vgl. Rdn 24). Der Betroffene kann also selbst ausschlagen und damit einen Vermögensanfall, der weiteren aktuellen Sozialleistungsbezug verhindert und ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 80 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[173] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 7. Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 539 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist sozusagen auflösend bedingt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13a Abs. 3 S. 5 ErbStG).[867] Allerd...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 36 Durch § 666 BGB wird den Beauftragten auferlegt, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft nach § 259 BGB abzulegen. Zudem trifft den Beauftragten die Beweislast für die Richtigkeit seiner Rechnungslegung, insbesondere für den Verbleib der Einnahmen und daf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Ehegatte

Rz. 10 Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt auch der Ehegatte. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[19] Gültig in diesem Sinne sind auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[20] sowie durch Fern- und Nottrauungen geschlossene Ehen.[21] War die Ehe vor dem Tod des Erblassers r...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil

Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um ein weiteres Viertel. Daraus folgt, dass der Ehegatte neben Erben der...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Pflichtteilsergänzungsanspruch und Anrechnung nach § 2327 BGB

Rz. 120 Nicht selten entbrennt unter Geschwistern nach dem Erbfall aufgrund Zuwendungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge Streit darüber, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche aufgrund dieser Zuwendungen gemäß §§ 2325 ff. BGB bestehen. Bekanntlich wird gemäß § 2325 BGB der Wert der Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurden, dem Nachlassw...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (2) Abfindungsanspruch

Rz. 159 Der Abfindungsanspruch des verstorbenen Gesellschafters fällt nach h.M. in den Nachlass[493] und ist deshalb in die Berechnung des Pflichtteils einzubeziehen. Für den Fall, dass abfindungsbeschränkende gesellschaftsvertragliche Regelungen eingreifen, sind diese grundsätzlich auch im Rahmen der Pflichtteilsberechnung (beim ordentlichen Pflichtteil und beim Pflichtteil...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Sonderfall: Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 238 Einige Besonderheiten sind im Bereich der sog. ehebezogenen Zuwendungen zu beachten: In der Regel mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da derartige Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden, müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Praktische Hinweise zu § 2339 BGB

Rz. 104 Nach § 2339 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist erbunwürdig, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich daran gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben. Diese "schädigende Handlung" kann auch durch Gewalt, Täuschung oder Drohung erfolgen. Auch die Ausnutzung einer Willensschwäche oder Zwangslage des Erblassers ist hierunter zu subsumieren. De...mehr

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ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Testamentsvollstreckung und Vollmachten

Rz. 13 Der Erblasser kann ohne Weiteres dem Testamentsvollstrecker eine transmortale Vollmacht [11] oder eine postmortale Vollmacht [12] erteilen. Auch eine andere Person als die des Testamentsvollstreckers kann mit derartigen Vollmachten ausgestattet werden. Testamentsvollstreckung und Vollmacht stehen somit isoliert nebeneinander. Sofern einem Erben oder einem Dritten Vollma...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Missbrauchsprävention

Rz. 837 Denkbare Steuerumgehungen werden durch § 6 Abs. 4 GrEStG vermieden. Die Vorschrift verhindert die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen der Absätze 1 bis 3, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb bzw. Hinzuerwerb einer Gesamthandsbeteiligung[1293] Grundstücke von der Gesamthand auf einen der Gesamthänder übertragen werden. Die Vorschrift ist so formuliert, da...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Personengesellschaft

Rz. 159 Die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich grundsätzlich nach §§ 1629, 1824, 181 BGB. Kommt es zu Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten, so ist nach der h.M. § 181 BGB nicht anzuwenden.[247] Geht es um Änderungen eines Gesellschaftsvertrages, bleibt es hingegen bei der Anwendung der §§ 1629, 1824, 181 BGB, da es hier tatsächlich ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / a) Kündigungsrecht

Rz. 34 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag zum Schluss der Versicherungsperiode zu kündigen (§ 8 VVG), und hat dann einen Anspruch auf Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswerts nach § 176 Abs. 1 VVG. Rz. 35 Der Versicherungsnehmer ist auch bei widerruflicher oder unwiderruflicher Bestimmung eines Dritten als Bezugsberechtigten grundsätzlich kündigungsberechtigt...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Allgemeines

Rz. 9 Für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist zwingend eine umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Dabei macht es keinen Unterschied, inwieweit es sich um ein Mandat vor dem Erbfall oder nach dem Erbfall handelt, da letztlich in beiden Fällen nur die Kenntnis über Vermögensverhältnisse, Familienverhältnisse, etwaige Vorempfänge und Güterstände eine fundierte ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Mittelsurrogation

Rz. 46 Der wichtigste Fall der Surrogation ist die "Mittelsurrogation". Sie ist anzunehmen, wenn die zum Erwerb eines Wertes verwandten Mittel aus dem Nachlass stammen. Dies ist objektiv zu bestimmen. Auf den Willen des Vorerben kommt es nicht an.[58] Zum Nachlass gehören daher auch Gegenstände, die der Vorerbe für den persönlichen Gebrauch aus Mitteln der Erbschaft erworben...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.3 Kapitallebensversicherungen

Rz. 785 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 789 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 958). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr