Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Großbritannien: England und... / 1. Gütertrennung

Rz. 16 Das englische Familienrecht kennt weder gesetzliche noch ehevertragliche Güterstände. Vielmehr gelten auch zwischen Ehegatten die allgemeinen eigentumsrechtlichen Grundsätze, so dass jeder Ehegatte sein vor der Ehe erworbenes Eigentum behält und während der Ehe Eigentum im eigenen Namen neu erwerben oder veräußern kann.[16] Es existieren für Ehegatten weder besondere ...mehr

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Belgien / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 143 Der nacheheliche Unterhalt, der in Art. 301 ZGB geregelt ist, ersetzt die eheliche Sorgepflicht ab dem Zeitpunkt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Nach Abschaffung der Schuldscheidung (siehe Rdn 97 ff.) ist nunmehr die Bedürftigkeit eines Ehegatten das Ausgangskriterium für die Bewilligung und Festlegung des nachehelichen Unterhalts.[184] In Ermangelun...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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Spanien / dd) Auflösung und Abwicklung der Sociedad de Gananciales

Rz. 36 Die Errungenschaftsgemeinschaft endet durch Vereinbarung eines anderen Güterstands sowie, wenn die Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird oder wenn das Gericht die Trennung der Eheleute ausspricht (Art. 1392 CC). Weitere Auflösungstatbestände – jeweils durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Ehegatten – nennt Art. 1393 CC. So kann die Errungenschaftsgeme...mehr

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Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

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Ukraine / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 55 Die ukrainischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind relativ liberal.[23] Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein und einigen anderen Ländern dürfen seit dem 1.9.2005 als Touristen oder zu Besuchszwecken ohne Visum in die Ukraine einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Die innerhalb des Zeitraum...mehr

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Niederlande / 4. Wegfall, Ausschluss und Begrenzung der Unterhaltspflicht

Rz. 113 Der Richter kann die Höhe des Unterhalts ändern bzw. den Unterhalt zur Gänze absprechen. Das Gesetz sieht drei Gründe für die Änderung des Unterhalts vor; sie sind auf Blutsverwandte und Verschwägerte (obwohl das meines Erachtens nie geschieht) sowie auf (Ex-)Ehegatten und (Ex-)Partner anzuwenden:[125]mehr

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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Portugal / III. Unterhalt

Rz. 80 Die Bestimmungen über die Wirkungen der Scheidung (Art. 1788–1793 CC) – wie auch die über die Trennung von Person und Vermögen (Art. 1794–1795-D CC) – enthalten keine eigene Regel über den Unterhalt. Die Sonderregeln über Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen bei Trennung bzw. Scheidung finden sich in den Normen über den Unterhalt (Alimentos) in den Art. 2003–2020 ...mehr

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Spanien / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 50 Bei ausländischen Ehegatten von Spaniern stellt sich die Frage nach einem Bleiberecht nur, wenn nicht etwa auf die Eheschließung folgend die spanische Staatsangehörigkeit erworben wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den durch EU-Recht privilegierten EU-Bürgern, Ausländern von Drittstaaten, die Schutz als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention beans...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

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Rumänien / 2. Verfügung und Nutzung; Haftung; Verwertung

Rz. 28 Jeder Ehegatte kann über seine eigenen Güter grundsätzlich frei verfügen. Hinsichtlich der Zuordnung gilt, dass die Eigenschaft als gemeinsames Gut nicht bewiesen zu werden braucht. Der Beweis, dass es sich um ein eigenes Gut des Ehegatten handelt, kann durch jedes gemäß der rumänischen ZPO zulässige Beweismittel erbracht werden. Um die Beweisführung zu erleichtern, s...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Auflösung/Scheidung

Rz. 249 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt automatisch:mehr

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Bulgarien / b) Gesamtgut

Rz. 24 Was die Eheleute im Laufe ihrer Ehe durch gemeinsame Tätigkeit i.w.S. erwerben, das fällt in ihr (besonderes) [33] Miteigentum und wird gem. Art. 21 Abs. 1 FamKodex zur Errungenschaft, sog. Gesamtgut oder Errungenschaftsvermögen. Das gilt selbst dann, wenn der eine Ehegatte Eigengut des anderen Ehegatten erwirbt.[34] Ob eine Sache bzw. ein Recht während der Ehe zum Ges...mehr

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Polen / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 135 Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann – sofern kein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist (vgl. Art. 72 § 2 FVGB) – die Vaterschaft anerkannt werden.[125] Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Erklärung vor dem Leiter des Standesamtes oder vor dem Vormundschaftsgericht (Art. 73 ...mehr

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 24 Der portugiesische Código Civil geht – wie auch andere romanische Rechte – vom Grundsatz der Vertragsfreiheit im Ehegüterrecht aus. So finden sich im Kapitel über die "Wirkungen der Ehe in Bezug auf das Vermögen der Ehegatten" zum Güterrecht zunächst die Regelungen über die (vorehelichen) "Eheverträge" (Convenções antenupciais – Art. 1698–1716 CC), anschließend die zu...mehr

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Spanien / 1. Eheliche Abstammung

Rz. 122 Nach Art. 115 CC wird die eheliche Abstammung mütterlicher- und väterlicherseits gesetzlich bestimmt durch Eintragung der Geburt sowie zugleich auch der über die Eheschließung der Eltern oder durch rechtskräftiges Urteil. Als Kinder des Ehemannes werden aufgrund gesetzlicher Vermutung diejenigen angesehen, die nach erfolgter Eheschließung und vor Ablauf von 300 Tagen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / g) Auseinandersetzung

Rz. 72 Die Aufhebungsgründe des gesetzlichen Güterstandes sind abschließend in Art. 191 c.c. genannt und wirken ipso iure:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Partnerschaftsvertrag (Contratto di convivenza)

Rz. 270 Die Partner können gemäß Art. 1 Abs. 50 des Gesetzes Nr. 76/2016 ihre vermögensrechtlichen Beziehungen mit einem Partnerschaftsvertrag (contratto di convivenza) regeln. Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist von einem Notar oder Rechtsanwalt, die die Vereinbarkeit mit dem ordre public und zwingenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen haben, zu beglaubigen (Art. 1 ...mehr

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Spanien / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 132 Primäre Voraussetzung für die Einleitung des Adoptionsverfahrens ist ein positives Votum über die Eignung des oder der Adoptierenden für die Ausübung der elterlichen Gewalt. Dieser Eignungsvorschlag muss von der öffentlichen Einrichtung ausgestellt sein (Art. 176 Abs. 2 CC). Die Adoption selbst erfolgt durch gerichtliche Entscheidung unter steter Berücksichtigung des...mehr

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Deutschland / a) Zugewinngemeinschaft

Rz. 14 Bei der Zugewinngemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten nicht deren gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB). Dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB). Kraft Gesetzes entsteht also kein gemeinschaftliches Vermögen. Ebenso wenig entstehen kraft Gesetzes gemeinschaftliche...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Besonderheiten bei gespaltenem Güterstatut

Rz. 238 Aus der Anknüpfung an die Person der Eheleute ergibt sich die Einheitlichkeit des Güterstatuts: Dieses gilt grundsätzlich für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen. Dennoch können sich Durchbrechungen ergeben: Rz. 239 Gemäß Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB können die Eheleute für Immobilien die Geltung des am Belegenheitsort geltenden Güterrec...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Eheschließung

Rz. 17 Das schwedische Recht regelt in Kap. 4 § 3 des Ehegesetzbuches, wer berechtigt ist, mit bürgerlich-rechtlichen Rechtswirkungen eine Eheschließung vorzunehmen/eine Trauung zu vollziehen. Zur Vollziehung der Eheschließung/Trauung ermächtigte Personen sind demnach:mehr

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Litauen / 2. Vaterschaft

Rz. 85 Die Abstammung vom Vater regelt Art. 3.140 ZGB. Wurde das Kind von einer verheirateten Frau geboren, auch wenn die Schwangerschaft schon vor der Eheschließung bestand, wird der Ehepartner der Mutter des Kindes aufgrund der Eintragung der Ehe oder der diesbezüglich erteilten Heiratsurkunde als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen (Art. 3.140 Abs. 1 ZGB). Der ehemali...mehr

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Litauen / 4. Verwaltung des Vermögens

Rz. 24 Grundsätzlich verwalten und veräußern die Ehepartner das Gemeinschaftsvermögen gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung. Gemäß Art. 3.92 ZGB wird die Zustimmung des anderen Ehepartners u.a. nicht benötigt fürmehr

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Kroatien / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 103 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in Art. 11 FamG definiert. Sie ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einer unverheiratetenen Frau und einem unverheirateten Mann, die nicht in einer anderen außerehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie liegt grundsätzlich erst ab einer Dauer der Beziehung von drei Jahren vor. Wenn aus der Beziehung ein Kind hervorgegangen ist o...mehr

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Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

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Ukraine / 3. Nichtigkeit der Ehe

Rz. 3 Das ukrainische Recht unterscheidet nicht zwischen Aufhebbarkeit und Nichtigkeit der Ehe. Vielmehr unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der absoluten Nichtigkeit (Art. 39 FGB), der Nichtigkeit, die gerichtlich festgestellt werden muss (Art. 40 FGB), und Fällen, in denen die Nichtigkeit durch ein Gericht festgestellt werden kann (Art. 41 FGB). Von den nichtigen Ehen s...mehr

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Österreich / F. Nichteheliche Partnerschaft

Rz. 247 Im österreichischen Recht gibt es vorläufig keine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Partnerschaft.[384] Aus Gründen des sozialen Schutzes Schwächerer nehmen aber unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen auf die Lebensgemeinschaft als Tatbestandsmerkmal Bezug. Die Judikatur geht von einer Lebensgemeinschaft aus, wenn eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgeme...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Portugal / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 14 Auch wenn das portugiesische Recht von der persönlichen Natur der gegenseitigen Übereinstimmung des Eheschließungswillens beider Eheschließenden ausgeht,[11] wird jedoch nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung gefordert. Vielmehr ist es einem der Eheschließenden erlaubt, die Ehe durch einen Bevollmächtigten sch...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Sambolag (2003:376)

Rz. 157 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, in Schweden "samboförhållande" genannt, stellt in Schweden eine sehr verbreitete und auch gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens dar. Ein Lebensgefährte einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Schwedischen als "Sambo" (wörtlich: Zusammenwohnender) bezeichnet. Der schwedische Gesetzgeber hat es dafür ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Aufteilung der Finanzierungskosten bei einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz 1. Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 AO ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.7 Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans

Ein Sozialplan erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die durch Verlust ihres Arbeitsplatzes oder in anderer Weise infolge der Betriebsänderung voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Unerheblich ist es, ob die Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.[1] Einzubeziehen sind auch diejenigen, die aufgrund der Betriebsänderung fre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Leitsatz 1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder). 2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 162 Zuschlä... / 2.1 Zuschlags- und Nachlassverfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften (§ 114 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn (§125 Abs. 2) sind gemäß Abs. 1 Satz 1 gesetzlich verpflichtet, in der Satzung Zuschläge und Nachlässe festzulegen. Zuschlags- bzw. Nachlasssysteme kommen in der Praxis ebenso vor wie kombinierte Verfahren. So ergeben sich folgende Möglichkeiten: isolierte Zusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflegearbeiten / 2.5 Psychische Belastungen

Viele Pflegebereiche sind durch ein Spannungsfeld zwischen hohen Ansprüchen an Pflegekräfte und ungünstigen Arbeitsbedingungen geprägt: Pflegekräfte gehen den Beruf oft hoch motiviert und idealistisch an, der ethische Anspruch an respekt- und liebevolle Pflege ist hoch, z. T. gibt es häufig Erfahrungen mit Leid und Tod, wegen steigender finanzieller Belastungen des Gesundheitswe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Plötzlich Hersteller von Ma... / 1.1 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

Der Hersteller muss zunächst eine Risikobeurteilung durchführen (oder durchführen lassen), um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine muss das Ergebnis der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Im Rahmen der Risikoanalyse und Risikominderung sind dann die Grenzen der Maschine ein...mehr

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Anwachsung eines GbR-Anteils kann Schenkung sein

Zusammenfassung Stirbt bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einer der beiden Gesellschafter und ist für diesen Fall vereinbart, dass dem überlebenden Gesellschafter der Anteil des verstorbenen Gesellschafters unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs der Erben anwachsen soll, kann eine solche Vereinbarung eine Schenkung darstellen, die den Pflicht...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Leitsatz 1. Eine Stiftung, auch eine von Todes wegen, erlangt erst durch die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann der später einzusetzende Stiftungsvorstand keine Rechtshandlungen vornehmen, die Wirkung für oder gegen die Stiftung entfalten; eine Vor-Stiftung ähnlich der Vor-GmbH oder dem Vor-Verein existiert nicht. 2...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / Leitsatz

1. Eine Stiftung, auch eine von Todes wegen, erlangt erst durch die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann der später einzusetzende Stiftungsvorstand keine Rechtshandlungen vornehmen, die Wirkung für oder gegen die Stiftung entfalten; eine Vor-Stiftung ähnlich der Vor-GmbH oder dem Vor-Verein existiert nicht. 2. Ein Te...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / I. Begriff und Funktion

Die transmortale Vollmacht wird unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt. Anders als die normale Vollmacht erlischt sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.[1] Die transmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, ohne dass der Bevollmächtigte dies in besonderer Weise nachweisen müsste. Er benötigt neben der ihn ausweisenden Vollmachtsurkunde weder einen Erbschein ...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / II. Problemstellung

Fraglich ist, ob und inwieweit eine postmortalen Vollmacht in Zusammenhang mit der. Anordnung einer Nacherbfolge eingesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht des Erblassers nach dessen Versterben den Bevollmächtigen bis zum Eintritt des Nacherbfalls auch zur Vertretung des Nacherben legitimiert. In diesem Zusammenhang kann ...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / III. Postmortale Vertretung des Vorerben

Soweit es um die Rechtsstellung des Vorerben geht, soll die Bevollmächtigung einer dritten Person über den Tod hinaus durch den Erblasser nach ganz allgemeiner Meinung zulässig sein.[13] Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den speziellen Fall zu gelten hat, dass nicht ein beliebiger außenstehender Dritter bevollmächtigt wird, sondern gerade der Vorerbe selbst. Von eine...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr