Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 6 Tod nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Sachverhalt Ein Arbeitgeber hat mit einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 EUR brutto, zahlbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Während des Laufs der Kündigungsfrist verstirbt der Arbeitnehmer. Geht der Abfindungsans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 2 Tod während der Altersteilzeit, Blockmodell

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer befindet sich in Altersteilzeit im Blockmodell, als er verstirbt. Haben die Erben Ansprüche auf das Wertguthaben? Ergebnis Ja. Verstirbt ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit im Blockmodell befindet, während der Arbeitsphase oder während der arbeitsfreien Phase, geht das angesparte Wertguthaben als Arbeitsentgelt[1] auf die Erben über und is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers

1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 3 Zeitguthaben

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer stirbt und hat ein Zeitguthaben. Haben die Erben Ansprüche darauf? Ergebnis Ja. Stirbt ein Arbeitnehmer, hat der Erbe einen Anspruch auf Auszahlung der sich aus dem angesparten Zeitguthaben ergebenden Lohnbestandteile. Die Lohnsteuer wird nach den Besteuerungsmerkmalen des Erben berechnet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 4 Gegenansprüche des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber finanzielle Gegenansprüche gegen den Arbeitnehmer, kann er, sofern er an den Erben noch Auszahlungen leisten muss, nach §§ 387 ff. BGB unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen aufrechnen. Erfolgt jedoch später die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, so gilt die Aufrechnung nach § 1977 Abs. 1 BGB al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Zahlung seines Gesamttarifstundenlohns für die jeweilige tarifliche Arbeitszeitverteilung.[1] Gründe für die Freistellung sind (in Klammern freie Tage): eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft (3), Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin (2), Tod der Eltern, Tod des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.4 Ausgleichskonto mit Absicherung

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Ausgleichskonto zu führen. Das Ausgleichskonto enthält die jeweilig auftretenden Differenzbeträge zwischen dem Monatslohn und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden als Gutschrift oder Belastung. Das Arbeitszeitguthaben ist auf maximal 150 Arbeitsstunden begrenzt, die Arbeitszeitschuld auf maximal 30 Arbeitsstun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 5. Gesonderte Feststellung bei sog. Policendarlehen

Nach § 9 der VO zu § 180 Abs. 2 AO stellt das für die Einkommensbesteuerung des Versicherungsnehmers zuständige FA die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert fest, wenn und soweit für die Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall die Voraussetzungen für den Sonderausgab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 5 Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit auf die Altersteilzeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Als Strategien, mit diesem Problem umzugehen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die ausgefallene Arbeitszeit wird voll nachgeholt. Der Arbeitgeber za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1.1.1 Schadensersatzfälle

In folgenden Fällen des Schadensersatzes besteht insbesondere keine Einkommensteuerpflicht, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre: Der Schadensersatz fällt unter keine der 7 Einkunftsarten des EStG, z. B. Gegenstände des Privatvermögens, mit denen keine Einkünfte erzielt werden. Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen, Körperverletzung, Todesfällen oder Schmerzensge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1.2 Unfallkosten

Bei Personen- oder Gesundheitsschäden haftet der Arbeitgeber aufgrund seiner Haftungsbeschränkung in der gesetzlichen Unfallversicherung[1] grundsätzlich nur bei Vorsatz. Deshalb gehören vom Arbeitgeber zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Beträge für Personen- oder Gesundheitsschäden wegen eines Betriebsunfalls grundsätzlich nicht zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 2 Klageziel/-begehren

Der Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Regel durch Klageerhebung gewährt. Mit der Klage kann u. a. die Aufhebung oder Abänderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage)[1], die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage, Untätigkeitsklage)[2], die Gewährung einer Leistung (Leistungsklage)[3], die Aufhebun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beurkundung von erb- und familienrechtlichen Vereinbarungen in der Schweiz

Zusammenfassung Ein Pflichtteilsverzicht kann in der Schweiz kostengünstig notariell beurkundet werden. Für güterrechtliche Vereinbarungen gilt dies nur dann, sofern die Ehe bis zum 28.1.2019 geschlossen und seither keine Rechtswahl getroffen wurde. Einführung Eheverträge sind zu einer interessengerechten Regelung der Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern nahezu unver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 2 Problemstellung

Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in kleinen und mittelständischen sowie familiär beherrschten GmbHs. Konsequenz des plötzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Tod eines Gesellschafters

1 Typischer Sachverhalt Einer der GmbH-Gesellschafter verstirbt unerwartet. 2 Problemstellung Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 1 Typischer Sachverhalt

Einer der GmbH-Gesellschafter verstirbt unerwartet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.1 Bareinlage bei Verzicht auf Darlehensrückführung

Eine Bareinlage beim Darlehensschuldner liegt vor, wenn der Darlehensgläubiger auf die Rückzahlung eines Darlehens, das beim Schuldner für betriebliche Zwecke verwendet wurde, verzichtet. Dieser Fall kommt in der Praxis wohl nur vor, wenn der Darlehensgeber das Geld aus seinem Privatvermögen einem Angehörigen für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt hat. Zur einer Privateinl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.6 Auflösung der Gesellschaft

Nach der gesetzlichen Neuregelung wird die GbR aus folgenden Gründen aufgelöst (§ 729 Abs. 1 BGB): Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen wurde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft; Kündigung der Gesellschaft; Auflösungsbeschluss. Die GbR wird ferner aufgelöst, wenn der Zweck, zu dem sie errichtet wurde, erreicht oder seine Erreichung unmögli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.3 Übertragung und Übergang von Geschäftsanteilen

Erstmals sind nun auch die Übertragung und der Übergang von Geschäftsanteilen gesetzlich geregelt. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für die Zustimmung der anderen Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit genügt.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.5.1 Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens

Neuregelungen erfolgten auch im Hinblick auf das Ausscheiden eines Gesellschafters. Neue Fassung § 723 BGB – Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht: Tod eines Gesellschafters; Kündigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.2 Nicht rechtsfähige GbR

Im Rahmen der Neuregelung des Personengesellschaftsrechts sind in einem eigenen Untertitel 3 ("Nicht rechtsfähige Gesellschaft") die auf die nicht rechtsfähige Gesellschaft anwendbaren Vorschriften zur besseren Unterscheidbarkeit von der rechtsfähigen Gesellschaft zusammengefasst. Das damit verbundene Ziel ist, jenen Gesellschaftern einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.2 Gesellschaftsregister

Ein Kernstück des MoPeG ist die Einführung des Gesellschaftsregisters verbunden mit der Möglichkeit (aber nicht der Pflicht!), sich dort registrieren zu lassen. Weil die GbR über keine natürliche Publizität verfügt, kann die Publizität mit Hilfe eines öffentlichen Registers hergestellt werden, und zwar insbesondere im Hinblick auf ihre Existenz, Identität und ordnungsgemäße Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall

Zusammenfassung Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Lohnsteuerabzug nach Todesfall

1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3 Tod des Arbeitgebers

Das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird geprägt von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem das Direktionsrecht zusteht. Fehlt es an der wechselseitigen Beziehung, weil der Arbeitgeber verstorben ist, endet auch das Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt ungeachtet dessen, dass über den Tod hinaus bis zum rechtlichen Ende des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Arbeitsentgeltzahlung nach dem Tod des Arbeitnehmers

Arbeitsentgelt, das der verstorbene Arbeitnehmer bis zum Todestag erarbeitet hat, ist beitragsrechtlich der Beschäftigung des Arbeitnehmers zuzuordnen. Dies gilt unabhängig davon, ob und an wen (z. B. Erben) es ausgezahlt wird. Für die aus dem Arbeitsentgelt zu berechnenden Beiträge gelten die für die bisherige Beschäftigung maßgebenden Faktoren. Praxis-Beispiel Beitragspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Tod des Arbeitgebers

Der Tod des Arbeitgebers beendet dagegen das Arbeitsverhältnis nicht und stellt in der Regel auch keinen Grund zur Kündigung dar. Das Arbeitsverhältnis geht vielmehr auf den Rechtsnachfolger über.[1] Das Erlöschen einer Aktiengesellschaft beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch wenn die Erben des Arbeitgebers das Unternehmen nicht fortführen wollen oder können,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.5 Entgeltfortzahlung

Eine Entgeltfortzahlung an die Witwe/den Witwer über den Tod des Arbeitnehmers hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie lässt sich in aller Regel auch nicht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers herleiten. Verstirbt der Arbeitnehmer nach Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage (Kündigungsschutzklage etc.), können die Erben den Prozess als Leistungs- oder ggf. Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.2 Zuschüsse zu Beerdigungskosten

Zuschüsse zu den Beerdigungskosten, die der Arbeitgeber des verstorbenen Arbeitnehmers an die Angehörigen zahlt, stellen ebenfalls kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.4 Entgeltanspruch

Leistungsprämien und Gratifikationen, die als (mittelbares) Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, entstehen anteilig auf den Todestag berechnet und gehen ebenfalls auf den Erben über.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorbenen Arbeitnehmers ergebenden Lohnb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Arbeitsrecht

1 Tod des Arbeitnehmers Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Sozialversicherung

1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.2 Steuerfreie Sterbegelder

Leistungen (Sterbegelder) aus Sterbekassen oder Sterbeversicherungen, die aufgrund früherer Beitragsleistungen gezahlt werden, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Sterbegelder, die eine gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung auszahlt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug nach Todesfall 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.1 Steuerbegünstigter Versorgungsbezug

Das Sterbegeld unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug nach der Jahreslohnsteuertabelle; es ist regelmäßig als Versorgungsbezug zu behandeln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Versorgungsbezüge

Der nach dem Tod des Arbeitnehmers dem Hinterbliebenen (Witwe/r bzw. Kinder) zufließende Arbeitslohn aufgrund des früheren Dienstverhältnisses des Verstorbenen kann ein Versorgungsbezug [1] sein, wenn er nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder in anderen Fällen als Hinterbliebenenbezug gezahlt wird. Hinweis Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Arbeitslohn im Ster...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente wegen Todes

Begriff Zu den Renten wegen Todes gehören in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinterbliebenenrenten und die Erziehungsrente. Hinterbliebenenrenten werden als kleine oder große Witwen-/Witwerrenten und als Halb-/Vollwaisenrenten geleistet. Sie werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Anders als die Hinterbliebenenrente wird die Erziehungsrente aus der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und erlischt deshalb mit dem Tod des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für den wegen langjähriger Krankheit übertragenen Urlaubsanspruch. Nach dem Tod des Arbeitnehmers wandelt sich der (nicht mehr verwirklichte) Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der den Erben zusteht.[1] Dies gilt auch für den Zusatzurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.2 Abfindungsanspruch

Der Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan kann nur vererbt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits entstanden war; fehlt es an einer diesbezüglichen Regelung im Sozialplan, ist die Fälligkeit durch Auslegung zu ermitteln.[1] Dabei ist insbesondere die Überbrückungs- und Ausgleichsfunktion der Sozialplanansprüche zu berücksichtigen. Eine Sozialplan-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Neue Ansprüche

Neue Ansprüche der Erben entstehen nur, soweit das besonders vereinbart war (z. B. betriebliche Altersversorgung als Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen). Der Tod des Arbeitnehmers ist in der betrieblichen Altersversorgung Anspruchsvoraussetzung für das Entstehen eines entsprechenden Versorgungsfalles, der Ansprüche der Hinterbliebenen nach Maßgabe der Versorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Sterbegeld begründet keine Beitragspflicht

Zahlt der Arbeitgeber beim Tode eines Arbeitnehmers dem Ehegatten/Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern des Verstorbenen als Sterbegeld das Gehalt für den Sterbemonat und ggf. für weitere Monate, so ist das Sterbegeld – ungeachtet der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung – kein Arbeitsentgelt, weil es nicht als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt wird. Praxis-Beisp...mehr