Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 3 Der Praxistipp

Mehr als nur ein erster Blick … Viele Gläubiger pfänden den Lohn des Schuldners und geben sich dann aber mit der Mitteilung des Drittschuldners zufrieden, dass pfändbarer Lohn nicht vorhanden ist. Das lässt allerdings die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten und Befugnisse des Drittschuldners außer Betracht.mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Vorteil mietfreien Wohnens

Wirtschaftliche Nutzungen wie die Gebrauchsvorteile einer selbstgenutzten Immobilie können die Leistungsfähigkeit des Kindes erhöhen.[70] Soweit bei einer Gegenüberstellung der ersparten Wohnkosten und der zu berücksichtigenden Belastung der Nutzungswert einer Immobilie den Aufwand übersteigt, ist die Differenz dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen hinzuzurechnen. Dabei is...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Zumutbarkeit der Finanzierung

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen ist nur dann gegeben, wenn den Eltern, ihre Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, eine Unterhaltspflicht im Einzelfall zumutbar ist. Die Zumutbarkeitsprüfung ist in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen besonders wichtig, weil die Eltern durch diesen längeren Ausbildungsweg in ihren wirtschaftli...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / d) Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Im Rahmen des Elternunterhalts sind vorrangige Unterhaltspflichten als sonstige Verpflichtungen i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu beachten und vom Einkommen vorab abzusetzen. Leistet das getrenntlebende unterhaltspflichtige Kind dem in seinem Haushalt lebenden minderjährigen Kind Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt, ist dieser im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähi...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag beim unterhaltssäumigen Schuldner

Der pfändungsfreie Betrag bei der Lohnpfändung bestimmt sich nach § 850c Abs. 1 ZPO auch in Abhängigkeit von der Zahl der gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Dem liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass der Schuldner die gesamte Familie unterhält. Der Realität entspricht das in vielen Fällen nicht mehr. Zum einen können die Familienmitgl...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Kindesunterhalt

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 4.4.2018 – 2 UF 135/17 (n.rk.) Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.12.2017 – 7 WF 1144/17, FamRZ 2018, 697 1. Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.2 Leistungen anderer (Abs. 2)

Rz. 7 Auch Abs. 2 regelt die Konkurrenz der Leistungen nach dem AsylbLG gegenüber anderen vorrangigen Leistungen und Ansprüchen. Rz. 8 Leistungen anderer sind nach den ausdrücklichen Regelungen in § 9 Abs. 2 auch Leistungen aufgrund von Unterhaltspflichten, Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern und Leistungen, die die Länder im Rahmen des § 44 Abs. 1 AsylVfG in den do...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6. Die Härteklauseln: §§ 1611 Abs. 1, 1578b, 1579 BGB

Durch die Verweisung auf den Verwandtenunterhalt ist der Anspruch aus § 1615l BGB zum Teil völlig anderen Einwendungen ausgesetzt als der Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter. In diesem Fall wird die geschiedene Ehefrau teils stark benachteiligt,[30] teils im Hinblick auf die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB auch begünstigt.[31] Für den Anspruch der Mutter eines nich...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / II. Von der früheren Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen

Zu den Härteregelungen nach altem VA-Recht ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, die auch auf § 27 VersAusglG angewandt werden kann, sofern das neue Recht nicht spezielle Regelungen enthält (wie z.B. zur kurzen Ehezeit).[2] Hier wurden insbesondere folgende Fallgruppen[3] herausgearbeitet:mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.1 Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten

Rz. 25 Unterhaltsansprüche berechtigen Personen, die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einem anderen zu verlangen. Üblicherweise entstehen derartige Ansprüche unmittelbar kraft Gesetzes, und zwar zwischen Ehegatten (§ 1360 Satz 1, § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB), Partnern einer geschiedenen (§§ 1569ff. BGB) oder für nichtig erklärten Ehe (§§ 1313ff. ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5 Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (Abs. 5)

Rz. 24 Hauptursache der verschämten Altersarmut, die die Grundsicherung bekämpfen soll, ist die Furcht vor allem älterer Menschen, die eigenen Kinder könnten im Regresswege für die Unterhaltsleistungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Deswegen schließen § 43 Abs. 5 (i. d. F. von Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

1. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 11.1.2017[25] zur Berechnung des Kindesunterhalts (Wechselmodell) auch mit der Frage zu befassen, um welche Art von Anspruch es sich überhaupt handelt, wenn das Kind, vertreten durch einen Elternteil (§ 1628 BGB), gegen den anderen, den besser verdienenden Elternteil (Vater) klagt und sich mit seinem Antrag auf d...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.2 Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält eine wohl als abschließend gedachte Aufzählung absoluter Nichtigkeitsgründe. Liegen diese Fehler vor, ist ungeachtet von Kenntnis, Erkennbarkeit oder materieller Richtigkeit der VA nichtig. Rz. 14 Die fehlende Erkennbarkeit der Behörde (Abs. 2 Nr. 1) bei einem schriftlich oder elektronisch erlassenen VA als Nichtigkeitsgrund geht auf § 33 Abs. 3 zurück. ...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Die böswillige Verletzung einer Unterhaltspflicht konnte schon nach alter Rechtslage zu einer Pflichtteilsentziehung führen. Der Gesetzgeber hatte sich bei seiner Reform allerdings mit diesem Pflichtteilsentziehungsgrund nicht ernsthaft beschäftigt und ihn inhaltlich unverändert in § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB übernommen.[25]mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 3. Folgerungen

Jedenfalls mit Blick auf das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge ist der Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB praktisch ohne Bedeutung.[27] Dies ist schon wirtschaftlich häufig der Fall, da derjenige, der auf Unterhalt angewiesen ist, regelmäßig über keinen großen Nachlass verfügt, den er verteilen könnte.[28] Er wird daher keinen wirtschaftlichen Anlass zur Pflichttei...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 2. OLG Frankfurt

Mit einem der sehr seltenen Fälle des Pflichtteilsentzugs nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB hatte sich Ende des Jahres 2013 das OLG Frankfurt zu befassen.[26] Der verstorbene Erblasser hatte seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt und verfügt, dass seine Kinder enterbt würden und ihnen zugleich den Pflichtteil entzogen. Zur Begründung wurde im Testament ausgeführt, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften vom Versorgungsträger zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Abzweigungsbeträge infolge einer Au...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Auch für vertragliche Ansprüche gilt § 51 FamGKG. Abgesehen davon, dass in Familiensachen niemals eine Wertvorschrift aus der ZPO anzuwenden sein kann, da das FamGKG – im Gegensatz zum GKG (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG) – keine Verweisung auf die Wertvorschriften der ZPO enthält, ist die Auffassung, für vertragliche Unterhaltsansprüche wäre § 51 FamGKG ni...mehr

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zfs 2/2018, zfs 2/2018 / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 – PKHB 2018

Am 22.12.2017 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 – PKHB 2018) vom 15.12.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 4012). Danach steigen die ab dem 1.1.2018 maßgeblichen Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, die ein Einkommen aus Erwe...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.1 Einführung

Seit dem Inkrafttreten des FamFG braucht dem Antrag auf einverständliche Scheidung der Ehe künftig kein vollstreckbarer Schuldtitel beigefügt zu werden. Dafür muss die Antragsschrift eine entsprechende Erklärung der Ehegatten enthalten, ob sie eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.1 Anspruchsgrundlagen

§ 1586b BGB regelt den Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten auf den Erben. Dies gilt ab der Scheidung, aber auch schon dann, wenn der überlebende Ehegatte von seinem Erbrecht wegen der Beantragung der Scheidung oder Aufhebung der Ehe bereits ausgeschlossen, die Ehe aber noch nicht rechtskräftig geschieden ist, vgl. § 1933 BGB. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.2 Umfang des Anspruchs

Geschuldet ist der angemessene Unterhalt. Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht von Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Dabei kann Unterhalt entgegen § 1613 BGB auch für die Vergangenheit verlangt werden, weil der Vorgriff auf das dem nasciturus anfallende Vermögen in seinem Interesse erfolgt. Der Anspruch umfasst auch Entbindungs- nicht aber sich anschließende Wo...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder für ein über 18 Jahre altes Kind

Rz. 7 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG in seiner gegenwärtigen Ausprägung ergänzt steuersystematisch den Familienleistungsausgleich des § 31 EStG, indem er die das Existenzminimum deckenden Freibeträge für Kinder für den Sonderfall der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes ergänzt (vgl BFH 227, 487 = BStBl 2010 II, 341)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Auswärtige Unterbringung

Rz. 15 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das volljährige Kind muss auswärts untergebracht sein. Es muss aber nicht wegen der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen. Es können also auch andere Gründe für den Auszug aus dem Elternhaus ursächlich sein. Erfolgt die auswärtige Unterbringung aber krankheitsbedingt, zB wegen der medizinisch indizierten Behandlung einer > Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Das "Nicht-entziehen-können"

Rz. 41 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ob sich der Stpfl den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen (EFG 1991, 325; 1995, 529); das gilt auch, wenn der Stpfl oder der von ihm Begünstigte im Ausland lebt (> Rz 33). § 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG, der dies für die gesetzliche Unterhaltspf...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.11 Pflegegeld im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 38 Mit der am 1.8.1999 in Kraft getretenen Regelung des Abs. 6 soll sichergestellt werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege nicht geschäftsmäßig übernommen hat, möglichst in voller Höhe erhalten bleibt. Ohne diese neue gesetzliche Regelung blieb in der Vergangenheit das Pflegegeld bei der ...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.2 Beschränkungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 sieht Beschränkungen für Unterhaltspflichtige von volljährigen Behinderten und Pflegebedürftigen vor, um diese nicht zusätzlich unzumutbar zu belasten. Deren Unterhaltspflicht kann vom Sozialhilfeträger (die Beschränkung gilt also nicht im Verhältnis Unterhaltsberechtigter zum Unterhaltspflichtigen, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.4.2009, 4 K 2995/07, EFG 20...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.3 Besonderheiten für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 13 Abs. 4 enthält Regelungen für Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit und für die Gewährung zukünftiger Leistungen. Für Ansprüche aus der Vergangenheit kann ein Anspruchsübergang zunächst nur unter den Voraussetzungen des BGB verlangt werden. Das erlauben: § 1360a i. V. m. § 1613 BGB bei Ehegattenunterhalt, § 1585b Abs. 2 BGB bei Geschiedenenunterhalt und § 1613 BGB ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Ansprüche bei Verletzung des Partners

Rz. 199 Nach § 843 BGB kann ein durch eine unerlaubte Handlung Verletzter dann, wenn seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder vermindert ist, Schadensersatz beanspruchen, wenn seine oder ihre Erwerbsfähigkeit als Folge der Verletzung aufgehoben oder gemindert ist. Ersatz ist dann zu leisten, wenn eine Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten eintritt. Nach § 842 BGB ist daneb...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. PKH/VKH, Prozesskostenvorschuss

Rz. 357 Das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirkt sich auf die Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht aus. Zwar erscheint es erwägenswert, dem vermögenslosen Partner die Leistungen des anderen – etwa den Wert der Haushaltsführung – als Einkommen zuzurechnen.[262] Denn nach § 115 ZPO sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert ohne Rü...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 109 Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die betreffen. Rz. 110 Keine Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die vertragliche Unterhaltsansprüche betreffen. Insoweit handelt ...mehr

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§ 4 Ehe / c) Inhalt der Antragsschrift

Rz. 469 Der notwendige Inhalt für eine zulässige Antragsschrift ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in § 133 FamFG. Die Antragsschrift muss enthalten:mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Steuerrecht

Rz. 159 Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder. Darauf, dass ein Kind aus einer Ehe hervorgegangen sein muss oder nichtehelich ist, kommt es nicht an. Voraussetzung ist allein das Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses. Das Verwandtschaftsverhältnis ist in § 1589 BGB geregelt ...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 4. Ansprüche wegen erbrachter Arbeitsleistungen

Rz. 500 Arbeitsleistungen sind schon begrifflich keine Zuwendungen. Das gilt auch dann, wenn durch sie das Vermögen des Partners vermehrt worden ist.[389] Denn es fehlt hier an einer Übertragung von Vermögen; die Arbeitsleistung führt nicht zu einer Vermögenseinbuße auf Seiten des Leistenden. Gleichwohl können auch Arbeitsleistungen für den Partner unter Umständen einen Ausg...mehr