Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 260 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 261 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

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U / 6 Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3284]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Versicherungsfall

Rz. 169 Ziff. 8.1 regelt inzwischen den Versicherungsfall ausdrücklich, während dieser in den Modellen von 1973 und 1987 noch nicht erwähnt war.[317] Als Reaktion auf die Rechtsprechung im "Bahndamm-Urteil"[318] wurde in den AHB statt des ursprünglich verwandten Begriffs "Ereignis" ein neuer Begriff, nämlich der des "Schadenereignisses" gewählt.[319] Man wollte den Begriff d...mehr

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B / 35 Beweisantrag, bedingter Beweisantrag [Rdn 1114]

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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G / 6 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2074]

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V / 10 Verhandlung ohne den Angeklagten, Wiedereinsetzung und Berufung [Rdn 3472]

Rdn 3473 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 3474 1. Die StPO sieht in zwei Fällen ausnahmsweise die Verurteilung des Angeklagten aufgrund einer HV vor, an der er nicht teilgenommen hat. Dies ist zum einen der Fall des § 232 (dazu → Verhandlung ohne den Angeklagten, Teil V Rdn 3453 ff.). Zum anderen handelt es sich um den Fall des ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Verstoß- oder Kausalereignistheorie

Rz. 121 In seinem Urt. v. 4.12.1980 definierte der BGH den Ereignisbegriff i.S.d. Ziff. 1.1 S. 1 AHB. Für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes komme es darauf an, wann die Handlung oder Unterlassung begangen worden sei, für die der Versicherte von dem Dritten in Anspruch genommen werde.[161] Im konkreten Fall ging es seinerzeit um die Betriebshaftpflichtversich...mehr

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zfs 11/2024, Abwesenheitsve... / 1 Sachverhalt

Das KG hat den gegen das Urteil des AG gerichteten Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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V / 25 Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3672]

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R / 14 Revision, Beschränkung [Rdn 2876]

Rdn 2877 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Berufungsbeschränkung, Teil B Rdn 684, und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742. Rdn 2878 1. Aufgrund der Formulierung in § 344 Abs. 1 – "inwieweit" – kann die Revision, ebenso wie die Berufung nach § 318 S. 1, auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Das ist, wenn die Revision zunächst unbeschränkt ein...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten im Wege der Feststellungsklage um die Verpflichtung der Beklagten zur Leistung materiellen und immateriellen Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 18.3.2021 in Lüdinghausen, bei dem der damals zehn Jahre und zwei Monate alte Kläger als Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn mit dem Pkw der Beklagten kollidierte und schwerstverletzt wurd...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Gründe für die Einführung der Produkthaftpflichtversicherung und deren Entwicklung

Rz. 11 Für die Einführung einer gesonderten Produkthaftpflichtversicherung gibt es viele Gründe: Die Verschärfung der deliktischen Produzentenhaftung – durch die oben bereits erwähnten Urteile[43] – und parallel in dieser Zeit erfolgte wissenschaftlich-dogmatische Untersuchungen ließen in der Versicherungswirtschaft, aber auch im Bereich der Unternehmerschaft Überlegungen au...mehr

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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B / 24 Beschwerde [Rdn 936]

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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B / 4 Berufung, Allgemeines [Rdn 657]

Rdn 658 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Entziehung der Fahrerlaubnis – Auswirkungen einer langen Verfahren...mehr

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A / 34 Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 432]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Sachschäden

Rz. 29 Unter einem Sachschaden ist – in Anlehnung an die grundlegende Regelung in Ziff. 1.1 AHB – die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zu verstehen.[104] Zur Auslegung können auch die Strafvorschriften zur Sachbeschädigung herangezogen werden. Dabei liegt eine Beschädigung nicht nur vor, wenn auf die Substanz einer (bereits bestehenden) Sache körperlich so eingewirkt...mehr

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R / 18 Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2909]

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V / 9 Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3453]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Bearbeitungsschaden-Ausschluss nach Ziff. 7.7 AHB

Rz. 52 Der in Ziff. 7.7 AHB enthaltene Bearbeitungsschaden-Ausschluss verfolgt den Sinn, den Versicherer in gewissem Umfang vom unternehmerischen Risiko des Versicherungsnehmers zu befreien. Es handelt sich bei dieser AHB-Regelung um eine Ausschlussklausel. Diese ist eng auszulegen.[145] Der BGH hat – in konsequenter Fortführung des soeben zitierten "Gabelstapler-Urteils" – ...mehr

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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B / 56 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeine Verfahrensgrundsätze [Rdn 1535]

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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W / 3 Wiedereintritt in die Beweisaufnahme [Rdn 4164]

Rdn 4165 Literaturhinweise: Bleicher, Das "letzte Wort" (§ 258 Abs. 2 StPO) Echte Einwirkungsmöglichkeit des Angeklagten, (nur) Stolperstein für die Instanzgerichte oder (letzte) Chance im Revisionsverfahren?, StRR 2013, 404 Rübenstahl, Der "Wiedereintritt in die Verhandlung" und die erneute Erteilung des letzten Worts (zur Auslegung von § 258 Abs. 2, Abs. 3 StPO). Zugleich A...mehr

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H / 3 Hilfsbeweisantrag [Rdn 2160]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Einverständliche Erledigung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.3.2 ARB 2012

Rz. 352 Nach der für die Praxis sehr wichtigen Regelung des § 5 Abs. 3 b ARB trägt der Rechtsschutzversicherer nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenve...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft (§ 4 Abs. 4 MB/KT)

Rz. 705 Nach § 4 Abs. 4 MB/KT besteht für den Versicherer die Möglichkeit der Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft, wenn er von einer Reduzierung des Nettoeinkommens Kenntnis erhält. Allerdings hat der BGH[483] inzwischen festgestellt, dass § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 in der damaligen Fassung, also entsprechend den vom Verband empfohlenen MB/KT bis Stand 07/2013, wegen In...mehr

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zfs 11/2024, Kein Abzug Neu... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist form- und fristgerecht eingelegt worden; in der Sache hat sie aber keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Neuherrichtung des beschädigten Anpralldämpfers kein Abzug Neu für Alt vorzunehmen ist. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrem Berufungsvorbringen ohne Aussicht auf Er...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 122 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Die derzeitige Fassung der AHB ist für Versicherer und Versicherungsnehmer mit Unsicherheiten v...mehr

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P / 12 Protokoll der Hauptverhandlung, wörtliche Protokollierung [Rdn 2626]

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zfs 11/2024, Räuberischer A... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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V / 53 Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3987]

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T / 5 Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3159]

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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zfs 11/2024, Bußgeldbemessu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde erzielt den aus dem Entscheidungstenor ersichtlichen Teilerfolg hinsichtlich der Rechtsfolgenentscheidung; im Übrigen ist sie unbegründet. 1. Die erhobene Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und damit unzulässig (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG). 2. Das Rechtsmittel hat auch mit der Sachrüge zum Schuldspruch keinen Erfolg. a) Das...mehr

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zfs 11/2024, Bußgeldbemessu... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Anordnens der Inbetriebnahme eines Lkw mit Anhänger unter Überschreitung der zulässigen Achslast (an der jeweils zweiten Achse des Lkws und des Anhängers), des Gesamtgewichts der Fahrzeugkombination und, obwohl der Anhänger infolge eines nicht vorschriftsmäßigen Zustands der Bereifung in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beei...mehr

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B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung

Rz. 158 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

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F / 4 Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1939]

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