Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu Vermögensminderungen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 73ff. Vermögensminderungen bei Kö ergeben sich – im Gegensatz zu verhinderten Vermögensmehrungen – unmittelbar aus der Buchführung der Kö. Die Vermögensminderung basiert auf einer Ausgabe oder einem Aufwand der Kö, die/der in irgendeiner Weise verbucht worden ist. Tz. 368 Stand: EL 103 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 407 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Fälle, in denen sich innerhalb der St-Bil Vermögensminderungen ergeben haben oder verhinderte Vermögensmehrungen nicht verbucht wurden, die ohne entspr Korrektur eine Einkommensminderung zur Folge hätten, müsste insoweit die gesellschaftsrechtliche Veranlassung im Hinblick auf den Ansatz einer vGA geprüft werden. Im Übrigen allgemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.2 Teilbetrag I

Tz. 385 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag I wird die Höhe des gesellschaftsrechtlich veranlassten Teils einer Verpflichtung und der dadurch eintretenden Vermögensminderung festgehalten. Die Höhe des Teilbetrags I ist nicht davon abhängig, dass ein entspr Betrag iRd Einkommensermittlung der Kö hinzugerechnet worden ist; s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603, R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Laufende Betriebsausgaben

Tz. 371 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der tats abgeflossenen Ausgaben besteht eine Übereinstimmung zwischen der Behandlung in der H-Bil und der St-Bil. Besteht zB ein Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Ges-GF, in dem eine monatliche Gehaltszahlung von 20 000 EUR vereinbart wurde, besteht insoweit eine betriebliche vertragliche Verpflichtung der Kap-Ges zur Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Prüfungsreihenfolge bei verhinderten Vermögensmehrungen

Tz. 402 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allg zu verhinderten Vermögensmehrungen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff. Verhinderte Vermögensmehrungen werden nicht innerhalb der St-Bil dargestellt. Sofern es sich um vGA handelt, werden sie ausschließlich außerhalb der St-Bil dem Unterschiedsbetrag iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG hinzugerechnet (s Urt des BFH v 29.06.1994, BStBl II 2002, 366). Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 350 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Seit dem VZ 2011 regelt § 32d Abs 2 Nr 4 EStG das materielle Korrespondenzprinzip im Bereich der AbgSt. Damit wurde die Durchsetzung des Prinzips, neben seiner Anwendung beim Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40 Buchst d S 2–4 EStG und bei der körperschaftsteuerlichen Freistellung nach § 8b Abs 1 S 2–5 KStG, zunächst vor allem für vGA (§ 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Überführung aus dem Betrieb gewerblicher Art in den Hoheitsbereich

Tz. 91a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG können sich im BV des BgA einer Trägerkö befinden, weil sie im Betrieb erworben worden sind (zB durch Teilbetriebseinbringung) oder, weil sie in den BgA eingelegt worden sind (s Tz 240). Werden solche Anteile aus dem BgA in den Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts ohne Gegenleistung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.6 Anwendung der gesetzlichen Regelungen auch in Altfällen?

Tz. 677 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach der Anwendungsregelung in § 37 Abs 7 S 1 ErbStG finden § 7 Abs 8 und § 15 Abs 4 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die St nach dem 13.12.2011 entsteht (dazu s auch gleich lautende Ländererl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632, Tz 1.2). Fraglich ist, ob in Altfällen auch die begünstigenden Aussagen der genannten ges Neuregelungen erst ab ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1 Rechtsentwicklung

6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichnet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.7 Besonderheiten bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Stlich werden vertragliche Beziehungen zwischen einem BgA und seiner Träger-Kö anerkannt, obwohl es sich dabei nicht um verschiedene Rechtsträger handelt. Ein BgA ist nämlich unselbständiger Teil seiner Träger-Kö. Zwischen BgA und Träger-Kö können somit keine zivilrechtlich wirksamen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Auch das Rückwirkungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Tz. 91 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei der Ermittlung der Eink aus V + V können sich für Stiftungen insbes aus der Anwendung der Fußstapfentheorie (§ 11d EStDV) im Vergleich zu anderen KSt-Subjekten Besonderheiten ergeben. So sind für die Ermittlung von Besitzzeiten, der (fortgeführten) AK und der AfA-BMG bei durch unentgeltliche Übertragung (Erstausstattung, Zustiftung oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Die einzelnen Möglichkeiten für ein "Nahe stehen"

5.2.1 Familienrechtliche Beziehungen Tz. 502 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr familienrechtlicher Beziehungen sind vorrangig die Angehörigen iSd § 15 AO (zB Ehegatten, Verlobte, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkel, Tante, Nichte, Neffe usw). Es können aber auch verwandte Pers sein, die nicht in § 15 AO...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zeitpunkt der Beurteilung der Beherrschung

Tz. 207 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Verw-Auff muss die beherrschende Stellung im Zeitpunkt der Vereinbarung oder des Vollzugs der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensminderung vorliegen; s R 8.5 Abs 2 S 2 KStR 2015. Der erste Zeitpunkt dürfte unstreitig sein. Das Rückwirkungsverbot gilt also auch dann, wenn der Gesellschafter zwar im Zeitpunkt der Vereinbarung, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Einzelaspekte des Fremdvergleichs

2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für behe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einkommenskorrektur bei der ausschüttenden Körperschaft

4.2.1 Systematische Einordnung Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12 § 32a Abs 1 KStG im System der Abgeltungsteuer

4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009 Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

2.3.1 Grundlagen Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Sonderfälle zu Pensionszusagen

4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Binz, VGA – gestern und morgen; Belastungswirkungen an einem praktischen Bsp, DStR 2008, 1820; Bareis, "Belastungswirkungen" verdeckter GA, DStR 2009, 600mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11 Zeitliche Zusammenhänge bei Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundleg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Prüfungsreihenfolge bei Vermögensminderungen

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu Vermögensminderungen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 73ff. Vermögensminderungen bei Kö ergeben sich – im Gegensatz zu verhinderten Vermögensmehrungen – unmittelbar aus der Buchführung der Kö. Die Vermögensminderung basiert auf einer Ausgabe oder einem Aufwand der Kö, die/der in irgendeiner Weise verbucht worden ist. Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Folgen aus der Einbuchung einer Einlageforderung

8.2.1 Diskussion in der Fachliteratur Tz. 720a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In der Fachliteratur wird für diese Fälle erörtert, ob der Ansatz einer vGA durch die Einbuchung eines Rückforderungsanspruch von vornherein vermieden oder wieder (rückwirkend) korrigiert werden kann. So geht zB Wichmann (Stbg 2019, 268) davon aus, dass eine vGA der Höhe nach grds einen Forderungsanspruc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Teilbeträge in einer Nebenrechnung

4.2.5.1 Allgemeines Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Vorteilsausgleich

2.2.4.1 Grundsatz Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Auskehrungen an Destinatäre

Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (Leistungen an Destinatäre) sind nach § 10 Nr 1 KStG nabzb, da es sich bei diesen Aufwendungen bzw. Zuwendungen um Einkommensverwendung handelt. Die Erfüllung des Stiftungszweckes wird der nicht st-relevanten Sphäre zugerechnet. Mit Urt v 12.10.2011 (BStBl II 2014, 484) hat der BFH mit ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.4 Leistung im Sinne des § 27 Absatz 1 KStG

Tz. 133 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Leistung einer Stiftung müssen solche Vorgänge berücksichtigt werden, die beim Empfänger zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG führen und keine Rückzahlung von Grundstockvermögen darstellen. Daher sind auch verhinderte Vermögensmehrung – die auf Ebene der leistenden Stiftung nicht als vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG erfasst werden (s Tz 84) –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

Tz. 158 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist ein Modell zur Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen. Destinatäre sind die Mitarbeiter während ihrer Beschäftigungsdauer. Vorteil dieser Gestaltung soll sein, dass die Einräumung des Destinatärsrecht kein (Sach-)Bezug beim Arbeitnehmer/Destinatärs darstellt, da es sich beim Destinatärsrecht um k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 55 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Verweisung in § 32a Abs 2 S 2 KStG auf § 32a Abs 1 S 2 KStG stellt sicher, dass die Änderung des Bescheids der Kö auch dann noch möglich ist, wenn eigentlich bereits Verjährung eingetreten ist (Ablaufhemmung bis zum Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuer- oder Feststellungsbescheids des Gesellschafters). Es kommt also im Erg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Besteuerung der Stiftungserrichtung, Zustiftung und sonstigen Zuwendung

Tz. 171 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Grundsatz ist die Erstausstattung der Stiftung eine Zuwendung, die der außerstlichen (privaten) Sphäre des Stifters zuzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Dotation einer Stiftung auch im betrieblichen Interesse sein, zB wenn die Förderung eines bestimmten Berufsstandes Zweck der Stiftung ist. Ist eine Kap-Ges Stifterin, kann die Errich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.5 Dokumentationspflichten

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 48 Abs 3 GmbHG ist über die Gesellschafter-Beschl bei einer Einmann-GmbH unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. § 35 Abs 3 S 2 GmbHG (bis 31.10.2008: § 35 Abs 4 S 2 GmbHG) fordert die unverzügliche Aufnahme einer Niederschrift über Rechtsgeschäfte der Kap-Ges mit ihrem Alleingesellschafter auch dann, wenn dieser nicht der allein...mehr