Vergütung
Die Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Das Konzept der Zusammensetzung und Struktur der Vergütung ist als Instrument der Personalpolitik strategische Managementaufgabe, die weit über die administrative Entgeltabrechnung hinausgeht.
Eine nachhaltige Vergütungsstruktur und -politik sind notwendig, um Mitarbeiter angemessen für ihre Arbeitsleistung zu entlohnen, zu rekrutieren und zu binden. Das Arbeitsentgelt muss nicht nur den rechtlichen Vorschriften wie tarifvertraglichen Regelungen oder Mindestlohnanforderungen, sondern auch der Marktsituation entsprechen. Die Vergütung muss also wettbewerbsfähig sein.
Bestandteile der Vergütung
Die Gesamtvergütung setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt (Fixgehalt) mit den Lohnzusatzkosten wie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung bei Krankheit und vermögenswirksame Leistungen, Zulagen oder Zuschlägen (beispielsweise für Nacht- oder Akkordarbeit oder Fahrtkosten-/Essenzuschüsse) , Zusatzleistungen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteilen wie Boni, Tantiemen, Prämien und Unternehmenswertbeteiligungen. Hinzu kommen Sonderzuwendungen (Gratifikationen) wie Jubiläumszahlungen, 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld.
Zweck und Motivationscharakter der Vergütung können über Auswahl und Zusammensetzung der verschiedenen Elemente (Vergütungsstruktur) beeinflusst werden. Grundlage hierfür ist die Vergütungsphilosophie des Unternehmens.