Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Lohnsteuerliche Bedeutung des Lohnzahlungszeitraums

Rz. 1 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der ArbG hat die LSt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung vom > Arbeitslohn einzubehalten (§ 38 Abs 3 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bar- oder Sachzuwendungen handelt. Unerheblich ist auch, wie der Lohn berechnet wird, ob es sich zB um einen nach der Arbeitszeit (Zeitlohn) oder um einen nach der Arbeitsleistung (Akkord- oder S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Auswärtstätigkeit

Rz. 88 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ermittlung der > Bemessungsgrundlage , also der steuerpflichtigen Teile von Auslösungen, hat die FinVerw Regelungen zugelassen, die die gesetzlichen Vorgaben im Auslegungswege für die Betriebe optimieren. Dazu gehört die zusammengefasste Berechnung: Für die Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Auslösungen darf der ArbG die Vergüt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnzahlungszeitraum bei Abschlagszahlungen

Rz. 21 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Leistet der ArbG auf den in einem Lohnzahlungszeitraum verdienten Arbeitslohn Abschlagszahlungen, zahlt er also den Lohn nur in ungefährer Höhe aus und rechnet er nach einer bestimmten Zeit endgültig ab, so kann der ArbG – abweichend von § 38 Abs 3 EStG – den (endgültigen) Lohnabrechnungszeitraum als Lohnzahlungszeitraum betrachten und die LS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden. Daraus folgt, dass Zuschläge, für die SFN-Arbeit lediglich unterstellt wird, weil tatsächlich nicht zu den begünstigten Zeiten gearbeitet wird, steuerpflichtig sind. Deshalb sind solche Zuschläge nicht steuerfrei, die ein freigeste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Grundlohnzahlungszeiträume

Rz. 16 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der Arbeitstag gilt als Lohnzahlungszeitraum, wenn der Lohn jeweils für einen Arbeitstag gezahlt wird. Der Arbeitstag deckt sich nicht immer mit dem Kalendertag. Reicht zB eine Arbeitsschicht in zwei Kalendertage, etwa von 20 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages, so gilt das nur als ein Arbeitstag. Beim Arbeitstag als Lohnzahlungszeitraum beträg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Auch für Zuwendungen an eigene ArbN gelten grundsätzlich die > Rz 24, 25, die bestimmte Zuwendungen von der Pauschalbesteuerung ausnehmen. Zudem müssen die Sachzuwendungen zusätzlich zu dem zwischen den Beteiligten ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn erbracht werden (vgl § 37b Abs 2 Satz 1 EStG; zum mittlerweile gesetzlich definierten Zusätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Provisionen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erhält ein ArbN von seinem ArbG als ‚Provision’ oder ähnlich bezeichnete Vergütungen für die Vermittlung von Geschäften, so zählen diese grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das Gleiche gilt für Provisionen, die ein Dritter an den ArbG zahlt und die dieser an den ArbN weiterleitet (> R 19.4 Abs 1 LStR). Ob die Provisionen laufende oder sons...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht zu erfassende Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbst wenn ein den ArbN objektiv bereichernder Sachbezug durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, liegt keine besteuerbare > Einnahme vor, wenn der ArbG die eine Bereicherung auslösende Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse erbringt (> Arbeitslohn Rz 55 ff). Ein solcher Fall kommt besonders in Betracht, wenn dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Empfänger der Zuwendung

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zuwendungen des Arbeitgebers: Was für Nichtarbeitnehmer gilt (> Rz 15 ff), gilt grundsätzlich auch für die eigenen ArbN des zuwendenden Unternehmers/ArbG (§ 37b Abs 2 EStG). Der Sache nach handelt es sich bei der Anwendung von § 37b Abs 2 EStG allerdings nicht um eine Pauschalierung der ESt, sondern der LSt, denn die Zuwendungen des ArbG an ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bewertung nach der SvEV (§ 8 Abs 2 Satz 6 bis 9 EStG)

Rz. 60 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Rechtsgrundlage und Systematik: Für die > Sozialversicherung bestimmt die Bundesregierung den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr. Dabei ist möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem Steuerrecht sicherzustellen (vgl § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 und Satz 2 SGB IV). Auf dieser Ermächtigung ber...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gestellung der Unterkunft

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anstatt dem ArbN seine beruflich veranlassten > Reisekosten zu erstatten, kann der ArbG dem ArbN die Unterkunft sowohl bei einer Auswärtstätigkeit wie auch in den Fällen der doppelten Haushaltsführung als Sachbezug zur Verfügung stellen. Soweit der ArbN die Unterkunft kostenlos oder teilweise unentgeltlich nutzen kann, dürfen ihm steuerfrei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lösegeld

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zahlt der ArbG ein Lösegeld, weil einer seiner ArbN in Ausübung der Berufsarbeit entführt worden ist, so ist das kein Vorteil, der für eine Beschäftigung, also für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt wird (vgl § 19 EStG; > R 19.3 Abs 1 Satz 1 LStR) und führt deshalb nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn. Steht die Ent...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Endpreis am Abgabeort

Rz. 38 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Geldwert von Sachbezügen wird grundsätzlich der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Im Einzelnen: Endpreis am Abgabeort ist der tatsächliche Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr vom Letztverbraucher gefordert wird. Er sc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Lohnzahlungszeitraum bei Vorauszahlung, Nachzahlung und Rückzahlung

Rz. 26 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Sind Nachzahlungen und Vorauszahlungen > Laufende Bezüge (> R 39b.2 Abs 1 LStR), so werden diese für die Berechnung der LSt den Lohnzahlungszeiträumen zugerechnet, für die sie geleistet werden (> R 39b.5 Abs 4 LStR). Diese Nachzahlungen oder Vorauszahlungen darf der ArbG zur Vereinfachung auch als > Sonstige Bezüge besteuern, wenn der ArbN ni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfallverwertung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Wert des Abfallgoldes, das beim Bemalen von Porzellan anfällt und dem > Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird, ist stpfl Arbeitslohn (EFG 1964, 556). Entsprechendes gilt für andere werthaltige Rückstände. Kein Arbeitslohn ist jedoch gegeben, wenn die Verwertung ohne Kenntnis des ArbG geschieht und von ihm nicht gebilligt wird (> Arbeitsloh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sozialversicherung, Sonstiges

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerbefreiung des § 3b EStG wird im Prinzip auch beitragsrechtlich beachtet. Für die Beitragsfreiheit in der > Sozialversicherung gilt aber eine Stundenlohngrenze von 25 EUR. In der GUV und in der Seefahrt gehören auch lohnsteuerfreie SFN-Zuschläge zum > Arbeitsentgelt; dies gilt in der GUV nicht für Erwerbseinkommen, das bei einer Hin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Amtliche Sachbezugswerte haben Tradition. Bereits 1941 hatten der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister bestimmt, dass der Oberfinanzpräsident und der Vorsitzende des Oberversicherungsamts ab 01.10.1941 die Werte der Sachbezüge für den LSt-Abzug und für die Beiträge in der SozVers in einem vorgegebenen Rahmen einheitlich ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Sachbezugswerte gelten für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Frei bedeutet kostenfrei, also ohne Bezahlung durch den ArbN (sein Entgelt liegt in der Arbeitsleistung). Verbilligt werden solche Sachbezüge überlassen, wenn die Bezahlung des ArbN für jede Leistung niedriger ist als der Sachbezugswert. Bei einer Verbilligung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sachbezug als Einnahme

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Dieses Stichwort befasst sich mit dem Begriff Sachbezüge und ihrer steuerlichen Behandlung, besonders der Bewertung. Der hier im Blickpunkt der Erläuterung stehende § 8 EStG gilt für alle Überschusseinkünfte, soweit nicht Abweichendes geregelt ist. Zu den Überschusseinkünften gehören auch die > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschlagszahlungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat bei jeder Lohnzahlung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Das gilt grundsätzlich auch für Abschlagszahlungen. § 39b Abs 5 EStG lässt bei Lohnabrechnungszeiträumen von nicht mehr als fünf Wochen zu, dass die LSt nicht bei den Abschlagszahlungen, sondern erst bei der Lohnabrechnung einbehalten wird, wenn diese inner...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Anhängige BFH-Verfahren

Rz. 70/1 Es sind Stand Oktober 2022 Verfahren zu § 3b EStG beim BFH anhängig. Rev BFH VI R 11/21 zur Frage, ob im Zuge einer Entgeltumwandlung geleistete Beiträge des ArbG an eine Unterstützungskasse (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff), die den ArbN keinen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung einräumt, mangels Zuflusses nicht in die Berechnung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Umzugskosten

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff. Rz. 72 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Folgewirkungen für die Veranlagung des Arbeitnehmers

Rz. 99 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit der ArbN vom ArbG steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr 16 EStG erhalten hat, werden bei einer > Veranlagung von Arbeitnehmern keine WK abgezogen (> Werbungskosten Rz 70 ff). Der WK-Abzug beschränkt sich also auf den Betrag, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung für den betroffenen VZ übersteigt (BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überstundenentlohnung

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Teil des Arbeitslohns, der für über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Dienste gezahlt wird (Mehrarbeitsvergütung), zB für Überstunden (> Überstundenentgelt), Überschichten, aber auch Sonntags- oder Bereitschaftsdienst, gehört zum stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 6 LStDV). Besondere Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Regelungsgehalt, Subventionscharakter

Rz. 8 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind Lohnzuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nacht- (kurz: SFN) arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie bestimmte Prozentsätze des mit einem Stundenlohn von höchstens 50 EUR anzusetzenden Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Da es sich um eine Ausnahme von der grundsätzlich besteh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zum Lohnsteuerabzug

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fließt ein Sachbezug dem ArbN als Einnahme aus dem Dienstverhältnis zu, handelt es sich grundsätzlich um > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG; § 2 Abs 1 LStDV). Dieser unterliegt dem LSt-Abzug, sofern es keine Befreiungs- oder Freistellungsvorschrift gibt (> Rz 14). Im Allgemeinen ist vor der Bewertung (> Rz 37 ff) zu entscheiden, ob der Zuflu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzufluss

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Zufluss von Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerrechtlich relevante > Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (> R 9.4 Abs 1 LStR). Das ist die vorübergehende berufliche Tätigkeit des ArbN außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 20 ff. Zur Bestimmung der > Erste Tätigkeitss...mehr