Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Ende der Steuerfreiheit (§ 18 REITG)

Rn. 2585 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 REITG enthält Tatbestände, die zum Verlust der Steuerfreiheit führen. Dazu folgender Überblick:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Zweikontenmodell

Rz. 1107 Beim Zweikontenmodell werden zwei Gesellschafterkonten geführt: Auf dem Kapitalkonto I wird nur die Einlage des Gesellschafters gebucht, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits geleistet worden ist oder nicht. Das Kapitalkonto I legt die Beteiligung der Gesellschafter am Verm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 %

Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insolvenzschuldner als Vorstand

Rz. 2020 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass der insolvente Gesellschafter seine etwaige Stellung als Vorstand verliert. Lediglich die strafrechtliche Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts führt zur Unvereinbarkeit mit dem Vorstandsamt (§ 76 Abs. 3 AktG) und zum Verlust der Stellung als Vorstand.[5108] Der Verlust des Amtes tritt ipso...mehr

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§ 20 Joint Ventures / a) Vollkonsolidierung

Rz. 114 Wird ein Equity Joint Venture bei einem Joint Venture-Partner vollkonsolidiert, werden seine sämtlichen Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz des Joint Venture-Partners aufgenommen. Ein Gewinn oder Verlust des Joint Ventures erscheint in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ("Konzern-GuV"), als wäre er von dem Joint Venture-Partner selbst erwirtsc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Entwicklung der Voraussetzungen

Rz. 460 Die steuerliche Organschaft ist die einzige Gestaltungsvariante, das für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip teilweise zu durchbrechen. Insbesondere kann damit eine Ergebnisverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften mit steuerlicher Wirkung herbeigeführt werden, die ansonsten nicht möglich ist. Dem Organträger (Muttergesellschaft) wird unter den Vorausset...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

Rz. 287 Für die Personengesellschaften sei die Besonderheit erwähnt, dass diese zwar hinsichtlich der USt oder der Gewerbesteuer selbst Steuersubjekt sind, nicht jedoch im Hinblick auf die Einkommensteuer. Diesbezüglich sind vielmehr die Gesellschafter selbst steuerpflichtig, § 1 EStG. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden aber einheitlich und gesondert festgestellt ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (b) Kapitalerhöhungsverbot/-gebot

Rz. 133 Kapitalerhöhungsverbote nach § 54 UmwG: § 54 Abs. 2: Kapitalerhöhungsverbote/-wahlrechte, wenn entsprechender Anteilsbesitz bei Dritten für Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers besteht. Rz. 134 Bei Kapitalgesellschaften korrespondiert mit der Anteilsgewährungspflicht ein Kapitalerhöhungsgebot bzw. -verbot (§ 54 UmwG für die GmbH und § 68 UmwG für die AG). Die jeweilige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruch nach § 1157 BGB

Rz. 75 Er schützt den Eigentümer gegen Verlust der eintragungsfähigen, aber nicht eingetragenen Einreden (§ 1137 BGB) im Falle des Überganges der Hypothek auf einen neuen Gläubiger, der die Einreden nicht kennt. Die Vorschrift gilt bei Grundpfandrechten aller Art, auch bei Eigentümergrundschulden.[190] Der Widerspruch geht mit dem Eigentum am Grundstück auf den neuen Eigentü...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 89 Die Kündigung der Gesellschaft führt nicht zum Ausscheiden des Gesellschafters, sondern zu einer Änderung des Gesellschaftszwecks; die werbende Gesellschaft wird zur Abwicklungsgesellschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft (zur Abgrenzung s. Rdn 85 ff.) hat dagegen bei der Personengesellschaft den unmittelbaren und bei der GmbH den mittelbaren Verlust der Beteiligung...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / e) Schwebende Geschäfte

Rz. 369 Nach überwiegender Ansicht nimmt der Unterbeteiligte entsprechend § 235 Abs. 2 Satz 2 HGB mangels anderweitiger Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag auch am Gewinn und Verlust aus den zur Zeit der Auflösung der Unterbeteiligungsgesellschaft schwebenden Geschäften teil.[442] Nach a.A. ist dies nicht der Fall, da solche Geschäfte in der Hauptgesellschaft weder Geschäft...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung der Ergebnisverteilung

Rz. 322 Die gesetzlichen Grundregeln zur Ergebnisverteilung finden sich seit Inkrafttreten des MoPeG in den §§ 709 Abs. 3, 718, 736d Abs. 6 und 737 BGB n.F. Handelt es sich bei der GbR entsprechend dem gesetzlichen Leitbild um eine Dauergesellschaft, sieht § 718 BGB n.F. die Verteilung des Gewinns zum Schluss eines jeden Kalenderjahrs vor. Andernfalls findet die Gewinnvertei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Weitere gesetzliche Gründe für das Ausscheiden eines Partners

Rz. 1368 Entsprechend der Regelung für die Personenhandelsgesellschaften führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Partners nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nach § 9 Abs. 1 PartGG, § 138 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB zum Ausscheiden des Partners. Die bloße Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt dagegen nicht zum Ausschei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Feststellung des Rechnungsabschlusses

Rz. 321 Obwohl § 718 BGB n.F. keine Differenzierung zwischen der Aufstellung des Abschlusses und dessen Feststellung trifft, wird absolut herrschend zwischen diesen beiden Akten differenziert.[544] Unter Aufstellung wird dabei die tatsächliche Fertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses verstanden, während die Feststellung den gesellschaftsrechtlichen Billigungsakt darst...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 353 Gem. § 232 Abs. 2 HGB nimmt der stille Gesellschafter einer typisch stillen Gesellschaft am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen Einlage teil. Zu Nachschüssen ist er also nicht verpflichtet. Auch muss er den bezogenen Gewinn nicht wegen späterer Verluste zurückzahlen. Im Insolvenzfall und in der Liquidation besteht ein sc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Einberufungs- und Verlustanzeigepflicht

Rz. 26 Auch wenn das Grundkapital nicht durch verbotswidrige Auszahlungen oder Gewinnausschüttungen an die Aktionäre verwendet wird, trifft den Vorstand eine Verlustanzeigepflicht, wenn durch Verluste aus der Geschäftstätigkeit die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt ist. § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet den Vorstand, eine Hauptversammlung einzuberufen und eine entsprechende Ve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 340 Bei Genussrechten wird i.d.R. eine Beteiligung des Kapitalgebers am Gewinn und/oder eine Beteiligung am Liquidationserlös nachrangig zu den Gesellschaftern vorgesehen. Zudem kann sowohl eine Beteiligung am Verlust als auch eine Nachzahlungspflicht vereinbart werden. Eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion des Genussrechtskapitals kann damit bei entsprechend...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (c) Fortsetzungsklausel

Rz. 1212 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Fall des Todes eines Kommanditisten mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Der verstorbene Kommanditist scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über, sondern wächst den anderen Gesellschaftern an (§ 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 712 Abs. 1 BGB). Den ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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Arbeitslosengeld / 5 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser (Teil)Beschäftigungen besteht Anspruch auf Entgeltersatz bis zu 6 Monate.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vollständiger Verzicht auf die Pensionszusage

Rn. 307a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vor allem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können in kritischen Situationen der GmbH geneigt sein, auf ihre Versorgungszusage ganz zu verzichten, um die Lasten des Unternehmens zu vermindern und somit dessen Fortbestand zu erleichtern. Da aber ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an dem Unternehmen beteiligt ist, nur sehr beding...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Grundkapital

Rz. 51 Die AG haftet ihren Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 AktG; allgemein zur AG § 10 B.). Eine Haftung der Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist grds. ausgeschlossen. Das Grundkapital der AG ist gem. § 1 Abs. 2 AktG in Aktien zerlegt; jede Aktie stellt einen nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals dar. Als A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht im Sinne des § 19 GBO

Rz. 42 Recht im Sinne des § 19 GBO ist das grundbuchmäßige Recht im Sinne der GBO. Es kann mit dem "Recht im Sinne des BGB" und mit dem "Buchrecht" identisch sein, muss es aber nicht. Rz. 43 Hat die Eintragung für den einen Teil nur einen rechtlichen Vorteil und für den anderen einen rechtlichen Verlust zur Folge (z.B. bei der Eintragung einer Dienstbarkeit), ist nur das Rech...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bewilligungsberechtigung und Bewilligungsmacht

Rz. 47 Zur Abgabe der verfahrensrechtlichen Bewilligung muss der Betroffene die materiell-rechtliche Rechtsmacht zur Übertragung, Änderung oder Aufhebung des grundbuchmäßigen Rechts haben. Das Recht zur Abgabe der Bewilligung als Verfahrenserklärung wird hier als Bewilligungsberechtigung bezeichnet. Typischerweise hat der Inhaber des grundbuchmäßigen Rechts die Bewilligungsb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / J. Zurücknahme der Beschwerde

Rz. 27 Eine Zurücknahme der Beschwerde ist ab der Einlegung des Rechtsmittels bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung möglich (vgl. § 67 Abs. 4 FamFG), d.h., bis zur Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG). Gleiches gilt für die Rücknahme einer Anschlussbeschwerde.[66] Eine Zurück...mehr

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§ 9 Prozessuales / (2) Schadloshaltung – Regress

Rz. 66 Dies betrifft die Ansprüche des Verkünders, die geeignet sind, seinen Prozessverlust wieder auszugleichen. Schadloshaltung meint dabei nicht nur die eigentlichen Schadensersatzansprüche, sondern jegliche Ansprüche, die den Verlust des Streitverkünders ausgleichen können.mehr

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Rentensplitting / 6 Gründe für/gegen ein Rentensplitting

Ob sich ein Rentensplitting lohnt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Durch das Rentensplitting stellen sich beide Ehegatten/Lebenspartner so, als hätten sie gleich hohe Anwartschaften während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erworben, verbunden mit einem Verlust eines Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente. Berücksichtigt werden müssen insbesondere zukünftige Entwicklu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Beschlagnahme und Sperre von Vermögenswerten

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Einbehaltsauszahlung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Mitteilung nach §§ 20, 21 AktG und nach § 42 AktG

Rz. 650 Besitzt ein Unternehmen mehr als 25 % der Aktien, ist dies der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ob die Aktien dem Unternehmen unmittelbar gehören oder ihm die Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG zugerechnet werden, ist nicht gesondert offenzulegen.[2121] § 20 Abs. 2 AktG enthält für bestimmt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Einzelkaufmann

Rz. 35 Gibt der Einzelkaufmann seinen Gewerbebetrieb dauernd und nicht nur vorübergehend auf, erlischt mit dem Untergang des Unternehmens auch die Firma. § 5 HGB steht nicht entgegen, weil die Vorschrift grds. einen noch vorhandenen Gewerbebetrieb voraussetzt. Das Unternehmen besteht nicht mehr, wenn dem Betrieb die wirtschaftlichen Grundlagen entzogen sind, die Organisation...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zeitliche Beschränkung des Rechts

Rz. 5 § 24 Fall 2 GBO behandelt befristete Rechte, die mit dem Eintritt eines bestimmten Endtermins, insbesondere eines Kalendertages, erlöschen. Anders als der Wortlaut "Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts" es nahelegen mag, sind davon nicht nur solche Endtermine erfasst, deren Zeitpunkt von vornherein feststeht (dies certus an, certus quando),[5] vielmehr ist da...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Rz. 129 Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (§§ 237–239 AktG) führt zum Untergang einzelner Aktien und zur Verringerung des Grundkapitals um den Anteil der eingezogenen Aktien. Durch diese Form der Kapitaleinziehung können Verluste beseitigt, einzelne Aktionäre ausgeschlossen oder bestimmte Aktien beseitigt werden.[90] Rz. 130 Das Gesetz kennt zwei Arten der E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 125 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229–236 AktG) ist die häufigste Form der Kapitalherabsetzung in der Praxis. Sie ist nur für die folgenden Zwecke zulässig (§ 229 Abs. 1 Satz 1 AktG): Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist auf den Sanierungsfall beschrä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Steuerliche Folgen

Rz. 946 Der Wechsel der Gesellschafterstellung unter Beibehaltung des Mitunternehmeranteils (Fortführung des Kapitalkontos) ist kein Veräußerungsvorgang und führt daher nicht zu einem einkommensteuerlichen Gewinn. Nur wenn der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten des Kommanditisten gegenüber dem gesetzlichen Regelmodell erheblich abweichend regelt, kann der Wechsel ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen

Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren vor. Diese ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 452 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient als "nominelle" Herabsetzung der Beseitigung einer Unterbilanz [1493] und ist somit eine wichtige Sanierungsmaßnahme. Da der betreffende Teil des Vermögens bereits verloren ist und demnach den Gläubigern nicht mehr entzogen werden kann, gelten für den Gläubigerschutz hier andere Vorschriften: Sowohl Gläubigeraufruf als auch S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1873 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zu den in § 229 Abs. 1 AktG genannten Zwecken statthaft, d.h. zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste sowie zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Im Beschluss ist festzusetzen, dass die Herabsetzung zu diesen Zwecken stattfindet (§ 229 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4708] Ebenso ist ausdr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative

Rz. 327 Der Begriff des Mitunternehmers ist im Gesetz nicht definiert und muss daher ausgelegt werden. Als Typusbegriff umfasst der Mitunternehmerbegriff eine Vielzahl von Anzeichen und Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen müssen, dass der Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen vorliegen, wob...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Nicht rechtsfähige GbR

Rz. 479 Soll eine Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am Rechtsverkehr teilnehmen, sondern den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen, so handelt es sich um eine nicht rechtfähige Gesellschaft (§ 705 Abs. 2 BGB n.F.). Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft enthalten die §§ 740–740c BGB n.F. einige Spezi...mehr