Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.2 Arbeitnehmer

Rz. 31 Weitergehend folgert die Rechtsprechung[1] aus § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG (Rz. 37ff.), dass Gewinne aus dem Mitgliedergeschäft nur dann rückvergütungsfähig sind, wenn das Mitgliedergeschäft ein unternehmerisches Leistungsverhältnis darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Beziehung, auf der das Mitgliedergeschäft beruht, zwischen zwei selbstständigen Personen beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.1.1 Verschiedene Formen der gemischten Nutzung

Es gibt verschiedene Formen der gemischten Nutzung von Wirtschaftsgütern. Diese sind im Wesentlichen: Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart; Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen verschiedener betrieblicher Einkunftsarten, z. B. landwirtschaftliche Maschine wird auch für gewerbliche Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.1.3 Private Zwecke

Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 % privat genutzt werden, gehören zum Privatvermögen.[1] Betreibt ein Steuerpflichtiger sog. Liebhaberei , gehören die dafür eingesetzten Wirtschaftsgüter ebenfalls zum Privatvermögen. Unter Liebhaberei werden Tätigkeiten verstanden, die ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen, betrieben werden.[2] Ist eine Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.2 Gebäudeteile

Gebäudebezogener Aufwand kann für die einzelnen unterschiedlich genutzten Gebäudeteile nur in dem Umfang dem jeweiligen Gebäudeteil zugeordnet werden, als er darauf entfällt.[1] Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, sind die Aufwendungen regelmäßig nach dem Verhältnis der unterschiedlich genutzten Gebäudeteile zueinander aufzuteilen.[2] Das gilt auch in den Fällen, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.3 Darlehen

Dient ein Gebäude z. B. nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der steuerlich nicht relevanten Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel nur teilweise zur Einkunftserzielung verwendet, sind die Darlehenszinsen nur anteilig – hier als Werbungskosten – abziehbar. Der Steuerpflichtige kann ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 3.2 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Gebäude) werden bei teils betrieblicher, teils privater Nutzung aufgeteilt. Bei unbebauten Grundstücken richtet sich die Zuordnung nach der flächenmäßigen Nutzung. Ein Gebäude bildet zusammen mit dem Grund und Boden, auf dem es steht, zivilrechtlich eine Einheit. Bei einheitlicher Nutzung stellt es auch steuerrechtlich ein einheitl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsmarkt: Miete schlägt Kauf

In 365 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland ist das Mieten einer Wohnung mittlerweile günstiger als das Kaufen. Das entspricht einer Quote von 91 %, wie eine Analyse des Immobilienberaters Colliers zeigt (Stand: 31.12.2023). Bei Häusern liegt die Quote bei 82 %. Verhältnis zwischen Mieten und Kaufen hat sich gedreht Im bundesweiten Durchschnitt sparen dem...mehr

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Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes (ErbStB 2024, Heft 4, S. 102)

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 1. Einführung

Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG infolge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Die Anwendung der Konzernklausel führt dazu, dass Grundstücke, die innerhalb einer Holding- bzw. Konzernstruktur überlassen werden, kein sonstiges Verwaltungsvermögen darstellen. Bedeutend ist...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konz...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 3. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG a.F. vor dem 1.1.2024

Nachfolgend wird das (junge) sonstige Verwaltungsvermögen betrachtet mit dem Schwerpunkt der Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte sowie der Rückausnahme im Fall konzerninterner Vermietungen i.V.m. dem Konzernbegriff des § 4h EStG vor dem 1.1.2024. Welche Wirtschaftsgüter des Unternehmensvermögens zum sonstigem Verwaltungsvermögen gehören, ist abschließend in § 13b A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 2. Grundlagen der Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b ErbStG – Kurzübersicht

Im Rahmen der Nachfolgeberatung sind die erbschaft-/schenkungsteuerlichen Befreiungen für Unternehmensvermögen von grundlegender Bedeutung für den wirtschaftlichen Teilaspekt der Entscheidung zur Übertragung des Unternehmens z.B. an die nächste Generation oder an eine Familienstiftung. Bei der Frage, ob die Übertragung von Unternehmensvermögen steuerbefreit ist, sind die §§ ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG

Eine kurzzeitige Vermietung der Immobilie im Veräußerungsjahr ist unschädlich, wenn der Stpfl. das Objekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH v. 3.9.2019 – IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310 = EStB 2020, 169 [Meurer], BFH ...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.1 Schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer

Insbesondere im kommunalen Abgabenrecht finden sich in aller Regel Bestimmungen über eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer. Hieran ändern auch die Neuregelungen des WEMoG nichts. Spezialgesetzlich können auch weiterhin Besonderheiten geregelt werden, die eine unmittelbare Betroffenheit der einzelnen Wohnungseigentümer ergeben. Ist etwa nach einer kommunale...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / 6 Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.[1] Auch das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 5 Erlöschen des Dauerwohnrechts

Das Dauerwohnrecht endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Achtung Vermietung durch den Dauerwohnberechtigten Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt nach § 37 Abs. 1 WEG das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. Das Dauerwohnrecht endet gem. § ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung von Immobilien

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung von Immobilien unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung mit Ausnahme folgender Umsätze: Vermietung in den Unterkunftseinrichtungen (Beherbergungsdienstleistungen), Vermietung von Räumlichkeiten und Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, Vermietung von auf Dauer eingebauten Anlagen und Maschinen, Vermietung von Tre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG steuerpflichtig ist weiter die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Vorab ist zu beachten, dass die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung sein kann und dann deren steuerfreies Schicksal teilt (vgl. hierzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 wurde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 neu eingeführt. Die Neuregelung ist sicherlich auch eine Folge des starken Einflusses der Interessenverbände des Hotelgewerbes. Hervorzuheben ist allerdings, dass bereit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls begünstigt ist die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Erfasst werden z. B. Vermietungen von Reitpferden, Bücherverleih gegen Gebühren und Vermietung von Pflanzen für Dekorationszwecke. Von der Ermäßigung ausgenommen sind: Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sam...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4 "Langfristige" Vermietung

3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013 Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.3 Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen eine selbstständige Leistung oder eine unselbstständige Nebenleistung zur Grundstücksvermietung ist. Ist die Vermietung eines Stellplatzes eine selbstständige Leistung, so ist sie nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG unabhängig von der Dauer der Nutzungsüberlas...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.3 "Kurzfristige" Vermietung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf Abschn. 3a.5. Abs. 5 und 6 UStAE. Die sicherlich weniger erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung möge folgende Fallstudie verdeutlichen: Praxis-Beispiel Ein Kölner Mandant (M) vermietet kleinere Segelboote, mit denen Touristen (T) – vorwiegend im Mittelmeer – "schippern" können. Die Vermietung erfolgt in der Weise, dass die T den...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.2 Begriff der "Vermietung"

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ausführungen zum Begriff des "Beförderungsmittels" (Rz. 76) gelten entsprechend. Abschn. 3a.5. Abs. 3 UStAE übernimmt – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a. O.) – im Wesentlichen unverändert den bisherigen Abschn. 33a Abs. 4 UStR 2008 .mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtig ist auch die kurzfristige Vermietung von Campingplätzen (vgl. hierzu Klenk, 2010, 727). Leistungen von Campingplatzunternehmern, die darauf gerichtet sind, dem Benutzer eine bestimmte Grundstücksfläche auf einem Campingplatz zum Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagen zu gewähren, werden hiervon erfasst und sind mithin steuerpf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vermietung und Verpachtung

2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 öUStG; § 4 Z 12 dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (i. S. v. Art 13b der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 i. d. F. der VO (EU) Nr. 1042/2013) zu Geschäftszwecken (z. B. Geschäftsräume) unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung. Allerdings steht auch bei dieser Befreiung dem vermietenden Unternehmer eine Option zur Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerfreiheit ausgenommen ist schließlich auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen). Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtung wesentlicher Bestandteil des Gebäudes bzw. Grundstücks (vgl. Rz. 10) ist. Wird ein Gebäude ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.6 Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Leistung von Vermietungen von beweglichen Gegenständen, soweit es sich nicht um Transportmittel handelt, bestimmt sich grundsätzlich nach den Grundregeln zur Ortsbestimmung. Ist der Empfänger jedoch ein Nicht-Unternehmer, der nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger ansässig ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Beförderungsmittel/Kurz- und langfristige Vermietung (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.2 Mobiliar und Betriebsvorrichtungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach früherer Verwaltungsauffassung erstreckt sich die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 UStG i. d. R. nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände. Dieser Auffassung der Finanzverwaltung trat der BFH allerdings in ständiger Rechtsprechung entgegen. Mit Urteil vom 11.11.2015 entschied der BFH (Az: V R 37/14, DStR 2016, 403; kritisch hierzu Sc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Abstellplätze

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erfasst ist die Vermietung aller Flächen, die für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmt sind. In Betracht kommen Land- und Wasserflächen. Die Stellplätze können sich im Freien, z. B. Parkplätze, Parkbuchten, Bootsliegeplätze oder in Parkhäusern, Tiefgaragen, Einzelgaragen, Boots- oder Flugzeughallen befinden (Abschn. 4.12.2. S. 5 UStAE). Fragl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Bei der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" handelt es sich dabei um eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die einer gemeinschaftsrechtlichen Definition bedürfen und nicht etwa von der zivilrechtlichen Aus...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der EuGH führt insofern aus, dass das gru...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung, die Lieferung von Strom sowie die Bereitstellung von Internet- und/ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausnahmen von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 S. 2 UStG

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch § 4 Nr. 12 S. 2 UStG werden bestimmte Nutzungsüberlassungen, bei denen keine sozialpolitischen Gründe eine Steuerbefreiung rechtfertigen, von der Steuerfreiheit ausgenommen. Es handelt es sich dabei um: die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält (Beherbergungsumsätz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.7 Eigenständiger Grundstücksbegriff der MwStSystRL

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch versetzt werden können, führt zur Vermietung i. S. d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, auch wenn das Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.4 Sportanlagen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher wird seit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vgl. zuletzt Urteil vom 28.06.2017, Az: XI R 12/15, DStR 2017, 1873) als eine einheitliche Leistung beurteilt, die nicht nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei ist. Auf die Art der Sportanlagen oder die Besonderheite...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr