Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 11/2017, Wertmäßige Be... / II. Die Lösung

Die Drittauskünfte nach § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei drei unterschiedlichen Auskunftsstellen wichtige Vermögenswerte des S...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Unterhaltsberechtigte wirken sich für den Schuldner positiv aus … Der Schuldner profitiert von jeder gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Er erhält neben seinem Freibetrag von 1.133,80 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person weitere 426,71 EUR und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person jeweils 237,73 EUR an pfändungsfreiem Betrag. Damit aber nicht ...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger profitiert doppelt Kann der Gläubiger seinen Anspruch auch als Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen, profitiert er in zweifacher Weise:mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft

Leitsatz Eine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft besteht nicht. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, das verbindliche Gerichtsvollzieherauftragsformular zu verwenden. AG Leer, Beschl. v. 18.1.2017 – 13a M 1813/16 1 I. Die Entscheidung Kein Formularzwang In Abweichung zum Beschluss des AG Leer vom 23.12.2016 ist zunächst zutreffend, dass die Ve...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / 1 I. Die Entscheidung

Kein Formularzwang In Abweichung zum Beschluss des AG Leer vom 23.12.2016 ist zunächst zutreffend, dass die Verwendung des verbindlichen Gerichtsvollzieherauftragsformulars nicht erforderlich war. Bei dem Antrag auf Durchführung der Nachbesserung der Vermögensauskunft handelt es sich nicht um einen neuen Auftrag. Auf den Nachbesserungsantrag wird das alte Verfahren zur Behebu...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / 2 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses wurde von dem Gesetzgeber auch mit der Reform der Sachaufklärung nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Zulässigkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §§ 802c und 802d ZPO. Nach § 802c hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur in diesem Fall greift die Sperrfrist vo...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / Leitsatz

Eine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft besteht nicht. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, das verbindliche Gerichtsvollzieherauftragsformular zu verwenden. AG Leer, Beschl. v. 18.1.2017 – 13a M 1813/16mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforde... / I. Das Problem

Beitreibung einer alten Forderung mit verjährten und unverjährten Zinsen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer bereits 2005 titulierten Forderung. Im April 2017 wurde der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Zugrunde lag die bis dahin aufgelaufene Gesamtforderung, die auch obje...mehr

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FoVo 10/2017, Kontrollieren Sie das Nettoeinkommen

Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, so bestimmt sich das pfändbare Arbeitseinkommen nach dem Nettolohn. Die Bestimmung des Nettolohnes richtet sich dabei nach § 850e Nr. 1 ZPO. Für den Gläubiger ist es lohnend, aufgrund der ihm vom Drittschuldner zu übersendenden Lohnabrechnung (BGH FoVo 2013, 56) die Berechnung des Nettolohns zu kontrollieren. Nicht selten i...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 3 Der Praxistipp

BGH gibt keine überzeugende Rechtfertigung Die Entscheidung des BGH mag rechtsdogmatisch richtig begründet sein. Von den praktischen Bedürfnissen des Vollstreckungsrechtes ist sie aber ebenso weit entfernt wie von einer in der Sache überzeugenden Begründung für die Rechtfertigung einer isolierten Aufenthaltsermittlung. Der BGH verkennt, dass das Gesetz an einer Vielzahl von S...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 1 I. Der Fall

Isolierter Auftrag zur Aufenthaltsermittlung Die Gläubigerin erteilte dem Gerichtsvollzieher (GV) am 22.7.2013 unter Überreichung eines vollstreckbaren Titels einen "Auftrag zur Vollstreckung und Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners gemäß § 755 ZPO", da dieser nach einer Auskunft des Einwohnermeldeamts unbekannt verzogen war. Der GV ersuchte die Gläubigerin, auch ei...mehr

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FoVo 7/2017, Aktualisieren Sie die Lohnpfändung regelmäßig

Die Lohnpfändung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortdauernder Prozess. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben des Gläubigers oder seines Rechtsdienstleisters geben. Wenn Sie eine Lohnpfändung ausgebracht haben, sind noch einige Dinge zu tun. Es gilt zunächst: Drittschuldnererklärung Die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO ist auszuwer...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen (§§ 802c, 802f ZPO) und ggf. körperliche Sachen zu pfänden. Hinsichtlich einer etwaigen gütlichen Einigung gab ihr Bevollmächtigter an, mit der Einziehung von Teilbeträgen (mindestens 100,00 EUR bei monatlichem Turnus) einverstanden zu sein. Der Gerichtsvollzieher setzte einen...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 3 Der Praxistipp

Ansicht ist nicht unbestritten, aber richtig Die Entscheidung des LG Frankfurt dient dem Gläubiger und seinem Bevollmächtigten, ist allerdings nicht unbestritten (ebenso Enders, JurBüro 2015, 617; Hartungs/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 18 Rn 40–43; a.A. Volpert, RVGreport 2017, 82; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 8. Aufl., § 18 Rn 154). Tatsächlich wäre es wünschenswert gewesen, ...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 2 II. Aus der Entscheidung

Vergütungsanspruch besteht Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Gläubigerin steht eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO i.V.m. Nr. 3009 VV RVG in Höhe von 228,80 EUR zu. Dem von der Gläubigerin beantragten PfÜB ist insoweit stattzugeben. Entgegen der Ansicht des AG ist der Antrag nach § 802l ZPO auf Auskunftse...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 1 I. Der Fall

Antrag auf PfÜB mit Gebühr für Drittauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin wegen einer Hauptforderung in Höhe von 12.000 EUR nebst Zinsen (3.621,17 EUR) und Kosten (2.271,53 EUR), insgesamt in Höhe von 17.892,70 EUR die Zwangsvollstreckung. Im Rahmen der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) begehrt sie nach der Forderungsaufstellung...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 1 I. Der Fall

Keine Abgabe der VA und Eintragung im Schuldnerverzeichnis Die Gläubigerin vollstreckte gegen die Schuldner aus einem Urteil sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Geldforderungen von 61.106,21 EUR und verlangt die Abnahme der Vermögensauskunft. In dem vom Gerichtsvollzieher (GV) festgesetzten Termin gaben beide Schuldner keine Vermögensauskunft ab. Aufgrund der Ei...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 3 Der Praxistipp

RZV ist keine verlässliche Grundlage für die Zahlung Dem BGH kann in einer wichtigen tatsächlichen Erkenntnis nicht widersprochen werden: Der Schuldner, der es bis zum Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft nicht geschafft hat, mit dem Gläubiger eine gütliche Einigung zu erzielen, und dann nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, hat sich als unzuverlä...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft

I. Das Problem Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen ...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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FoVo 3/2017, Antrag auf Erlass eines Klarstellungsbeschlusses bei der Pfändung von Arbeitslohn

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, so ergeht der diesbezügliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig als sogenannter Blankettbeschluss. Es wird also weder die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen bestimmt, noch wird der unpfändbare oder der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ausgewiesen. Vielmehr wird auf die Pfändungsfreigrenzentabelle...mehr

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AGS 3/2017, Beschwer des Au... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO. 1. Das Beschwerd...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 3 Anmerkung

Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben. Die Ein...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin und Beschwerdeführerin hatte den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen die Schuldnerin wegen einer titulierten Hauptforderung i.H.v. 12.000,00 EUR, Zinsen i.H.v. 3.621,17 EUR, festgesetzten Kosten i.H.v. 2,271,53 EUR und Vollstreckungskosten i.H.v. 691,55 EUR beantragt. Mit den Vollstreckungskosten beantragte die Gläubigerin ausweislich de...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des AG ist gem. § 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zulässig, Insbesondere ist sie auch fristgerecht eingelegt worden. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Der Gläubigerin und Beschwerdeführerin steht auch eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Drittauskünften nach § 8021...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / Leitsatz

Das Verfahren auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO stellt gegenüber dem Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft eine eigene Angelegenheit dar. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LG Frankfurt, Beschl. v. 25.5.2016 – 2-09 T 20/16mehr

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FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung beruht auf § 788 ZPO Auch wenn die Entscheidung von einem Verwaltungsgericht getroffen wurde, beruht sie auf § 788 ZPO und ist in dieser Weise allgemein in der Vollstreckung gültig. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspru...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 1 I. Der Fall

GV berechnet Zustellkosten bei Eintragungsanordnung Die Gläubigerin erteilte dem zuständigen GV einen Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Dies führte zu einer Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers nach § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO, die der GV der Schuldnerin persönlich zustellte. Dafür berechnete der GV der Gläubigerin u.a. die Zustellgebühr nach Nr. 10...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag auf Abnahme der VA Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid und beantragte, den Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden, wobei er darauf hinwies, dass der Schuldner ausweislich der im Vollstreckungsverfahren wiederholt eingeholten Einwohnermeldeamtsauskünfte durchgehend seit dem 2...mehr

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FoVo 1/2017, Prüfung des Vo... / 3 Der Praxistipp

Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen: Hinweis Eine solche Verfahrensweise k...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 2 II. Die Entscheidung

Eintragungsanordnung ergeht von Amts wegen Die nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Der Anfall der Zustellgebühr Nr. 100 KVGvKostG setzt nach der Überschrift des ersten Abschnittes des Kostenverzeichnisses zum GvKostG voraus, dass es sich um eine Zustellung auf Betreiben der Parteien handelt....mehr

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FoVo 12/2016, Unberechtigte Gebührenforderung bei Übersendung nicht gewollter Vermögensauskunft

Beschränkung des Vollstreckungsauftrags bei VA war rechtmäßig Der BGH hat am 27.10.2016 entschieden, dass der Gläubiger als Ausfluss seiner Dispositionsbefugnis ab dem 1.1.2013 berechtigt war, den Vollstreckungsauftrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft dahin zu beschränken, dass ein bereits vorliegendes und innerhalb der Sperrfrist erstelltes Vermögensverzeichnis nur dann ü...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und beantragte, ihr die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802f, 802c ZPO abzunehmen. Der Antrag war mit folgender Einschränkung versehen: Vorliegende VV nur, wenn nicht älter als zwölf Monate Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder d...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde erfolgreich: GV muss Gläubigerauftrag ausführen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrif...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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FoVo 11/2016, Wohnungsbegri... / 1 I. Der Fall

Wo kann dem Schuldner eine Ladung zur VA zugestellt werden? Auf einen Zwangsgeldbeschluss hat der Schuldner keine Zahlungen geleistet. Der Gläubiger hat darauf die Abnahme der Vermögensauskunft und, nachdem diese nicht erfolgt ist, den Erlass eines hierauf bezogenen Haftbefehls nach § 802g ZPO beantragt. Das AG hat dies abgelehnt, weil keine ordnungsgemäße Zustellung der Ladu...mehr

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FoVo 11/2016, Wohnungsbegri... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Zu Recht blieb der Gläubiger so beharrlich und erreichte so die Feststellung des LG, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor Die Zwangsvollstreckung darf nach §§ 750, 794, 795 ZPO beginnen, wenn die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, d.h. ein Vollstreck...mehr

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FoVo 10/2016, Selbstauskunft des Schuldners

Fragen kostet nichts? "Fragen kostet nichts", so meint man landläufig. In der Zwangsvollstreckung sieht das anders aus. Die Abnahme der Vermögensauskunft löst ebenso Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers aus wie die Einholung von Drittauskünften. Beispielmehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 1 I. Der Fall

Zuleitung des Vermögensverzeichnisses beschränkt Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen und erteilte folgende Weisung: "Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder der letzten zwei Jahre gemäß § 802c ZPO eine Vermögensauskunft abgegeben haben, so wird beantragt, dem G...mehr