Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG folgt dem Gerichtsvollzieher Der Vollstreckungsauftrag war nach Ansicht des LG unzulässig, weil er mit Einschränkungen versehen ist, die das Gesetz nicht zulässt. In Rechtsprechung und Literatur ist tatsächlich umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des früheren Vermögensverzeichnisses gemäß § 802d ZPO verzi...mehr

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FoVo 10/2016, Pfändung eines Genossenschaftsanteils

Zugriffsobjekt: Mitgliedschaft in einer Genossenschaft In Deutschland erfreut sich die Genossenschaft einer fortgesetzt großen Beliebtheit. Anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind der Beitritt und das Ausscheiden sehr einfach. Die Genossenschaft ist in der Zahl der Mi...mehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung wohl richtig, aber … De lege lata ist die Entscheidung wohl zutreffend. Sie entspricht der aktuellen Rechtslage und dem Willen des Gesetzgebers. Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber dies mit der Reform der Sachaufklärung wohl nicht ändern, sondern sogar noch verstärken will (BT-Drucks 18/7560). Sein Argument: Es müsse sichergestellt sein, dass auch bei einem wie...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 3 Der Praxistipp

GV suchen Gebühren Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die GV angesichts drastisch zurückgegangener Vollstreckungsaufträge nach Gebühren suchen. Von der FoVo immer wieder dokumentiert, treten Rechtsprechung und Gesetzgeber dem Versuch entgegen, für die Zustellung der Eintragungsanordnung Gebühren zu erheben (vgl. etwa OLG Karlsruhe FoVo 2016, 32; auch OLG Düsseldo...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abnahme der VA Der Gläubiger begehrt die Abnahme der Vermögensauskunft. Im Antrag heißt es, dass, wenn der Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben haben sollte, das Datum und der Ort im Protokoll aufzuführen und die Unterlagen zurückzusenden seien. Eine Übersendung des Vermögensverzeichnisses werde "ausdrücklich nicht gewünscht". GV lässt Bedingu...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / Leitsatz

Erklärt der Gläubiger in dem Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO, dass die Übersendung des Vermögensverzeichnisses nicht gewünscht werde, wenn der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft erteilt habe, ist der Gerichtsvollzieher (GV) zur Vermeidung der Niederschlagung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung gehalten, entweder den bedingten Vollstrecku...mehr

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FoVo 9/2016, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich VA Ein Leser schildert uns seiner Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgeben will, um die Angabe zugriffsfähigen Vermögens ...mehr

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FoVo 9/2016, Die konkludent... / I. Das Problem

Ratenzahlungsvereinbarung als Vollstreckungsreaktion Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen einer Forderung von 2.800 EUR nebst weiteren Zinsen und Kosten und hatte die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Darauf meldete sich der Schuldner und suchte eine gütliche Einigung. Der Gläubigervertreter übersandte dem Schuldner wunschgemäß ein R...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 5. Kein Verzicht auf die Zuleitung einer "alten" Vermögensauskunft (mehr) möglich, § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO

Nach der Änderung des § 802d Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ZPO ist ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses unbeachtlich. Diese Änderung dient der Klärung der in der Praxis streitigen Frage, ob der Gläubiger auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten kann. Gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist die Zuleitu...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Schuldnerschutz vor Gläubigerschutz – oder: Was nutzt der Titel, wenn es dem Gerichtsvollzieher nicht gefällt?

Ein Gläubiger besitzt gegen eine Schuldnerin einen Titel und die Unverfrorenheit, aus diesem auch noch vollstrecken zu wollen. Er beantragt also bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher die Abnahme der Vermögensauskunft, den Erlass eines Haftbefehls, den Ausspruch von Zahlungsverboten und zusätzlich (wir erinnern uns, es gab eine Zwangsvollstreckungsreform) die Einholung von Au...mehr

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ZAP 5/2016, Ratenzahlungsvereinbarung: Anordnung der Eintragung in Schuldnerverzeichnis

(BGH, Beschl. v. 21.12.2015 – I ZB 107/14) • Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis u.a. dann an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist oder wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft oder...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 6. Name und Adresse des Vermieters in eidesstattlicher Versicherung

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüc...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO

Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache zum Teil mit einem erheb...mehr

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ZAP 6/2016, Vollstreckungskosten: Erinnerung gegen Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers

(OLG Köln, Beschl. v. 18.11.2015 – 17 W 174/15) • Der Ansatz der Kosten eines Gerichtsvollziehers ist rechtswidrig, wenn die Durchführung des Auftrags nicht dem Auftrag des Drittgläubigers entsprach. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger seinen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft unter die Bedingung stellt, dass der Schuldner innerhalb der zweijährigen Sperrfrist noch k...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann (Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 20 ff.). Das sin...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Zuständigkeit

Zunächst ist die Frage der funktionellen Zuständigkeit zu klären. Sie bezeichnet die Verteilung der verschiedenen Rechtspflegefunktionen in ein und derselben Sache an verschiedene Rechtspflegeorgane. Bei der Zwangsvollstreckung ist mithin zu prüfen, welche Vollstreckungstätigkeit (Geld- oder Individualvollstreckung, Fahrnis- oder Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensa...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / b) Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag

Die Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, die eine ordentliche Kündigung begründen kann. Nach Ansicht des BGH (WuM 2016, 365 = MDR 2016, 760 = NZM 2016, 550 = ZMR 2016, 523 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 56 m. Anm. Börstinghaus; Dötsch MietRB 2016, 190) ist ein...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Verharmlosung der Haftungsrisiken in den AGB oder Sonderbedingungen führt zur Angreifbarkeit gem. § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere für die unzureichende Darstellung des Unterschieds zwischen Ausfall- und selbstschuldnerischer Bürgschaft. Bei AGB- und Vertragsklauseln in Bezug auf selbstschuldnerische und Ausfallbürgschaften ist daran zu denken, dass die Inanspruchn...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Darlegungs- und Beweislast für Vermögenspositionen

Das OLG Hamburg (FamRZ 2015, 749 = ZAP EN-Nr. 62/2015) zeigt die Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast beim End- und Anfangsvermögen auf. Sie liegt für das Endvermögen beider Ehegatten bei demjenigen Ehegatten, der den Zugewinnausgleich beansprucht. Dies gilt auch mit Blick auf die eigenen Negativtatsachen. Der Antragsteller muss neben der Höhe seiner Verbindlichkeite...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 3. Keine Wertgrenzen für Adress- und Drittauskünfte, §§ 755 Abs. 2 S. 4, 802l Abs. 1 S. 2 ZPO

Die Einholung von Adressauskünften beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt sowie die Einholung von Drittauskünften über das Vermögen des Schuldners waren nach § 755 Abs. 2 S. 4 ZPO und § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO für den Gerichtsvollzieher bislang nur möglich, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betrugen, wobei Kosten der ...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 16. Übersicht: Inkrafttreten

Welche Regelungen sind wann in Kraft getreten oder treten wann in Kraft? Inkrafttreten am: 26.11.2016 (dem Tag nach der Verkündung): vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden, § 754a ZPO (der neu eingeführte § 754a Abs. 3 ZPO wird mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben, gilt also nur für eine Übergangszeit; an seine Stelle tritt ab dem 1.1.2018 die umfassend...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / a) Auskünfte der Bank an andere eigene Kunden

Problematisch ist die Berechtigung der Bank, Auskünfte über den (betreffenden) Kunden an andere eigene Kunden zu erteilen. Die Bank könnte damit einem Wettbewerber einen erheblichen Informationsvorteil verschaffen, insbesondere, wenn sie Daten des (umsatz-)schwächeren an den (umsatz-)stärkeren Kunden weiterleitet, der daraufhin hinsichtlich seiner Marktstrategie disponieren ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesserung einer Vermögensauskunft

Leitsatz Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil dies...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / Leitsatz

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprü...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / 1 I. Der Fall

Jobcenter trägt alle Mietkosten Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. In der Vermögensauskunft teilte der Schuldner unter Angabe eines Aktenzeichens mit, dass Mietkaution, Miete und Nebenkosten vom Jobcenter getragen würden, dem auch die Rückerstattungsansprüche zustünden. Angaben zum V...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH sieht kein Rechtsschutzbedürfnis Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und keinen Nachbesserungsanspruch gesehen. Der Schuldner habe die Frage unter Nr. 17 des Vermögensverzeichnisses nach dem Namen und der Anschrift des Vermieters nicht beantworten müssen. Dabei greift der BGH auf die früheren Grundsätze zur Berechtigung eines Nachbesserungsverlangens zurück. In...mehr

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FoVo 6/2016, Verteilung des Pfändungserlöses bei der gleichzeitigen Pfändung durch mehrere Gläubiger

Mehrere Gläubiger agieren gleichzeitig Die Praxis zeigt, dass sich der Schuldner regelmäßig nicht nur einem, sondern mehreren Gläubigern gegenüber sieht. Dies kann dazu führen, dass auch die Zwangsvollstreckung gleichzeitig von mehreren Gläubigern betrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass nach der Reform der Sachaufklärung bei fehlenden Informationen zum Arbeitgeber und dem f...mehr

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FoVo 5/2016, Die Sachpfändung nach der GVFV optimiert gestalten

Seit dem 1.4.2016 gilt es auch in der Gerichtsvollziehervollstreckung ein amtliches Formular zu verwenden. Der Auftrag an den GV hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 5/2016, Informationsbeschaffung im Grundbuch

Kennen Sie die Situation? Die Adressrecherche ergibt, dass der Schuldner eigentlich in einer Wohngegend mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder auch vielen Eigentumswohnungen wohnt. Vielleicht handelt es sich auch um einen Schuldner, der ehemals selbstständig war oder sonst durchaus gut verdient hat, dann aber durch die verschiedensten Umstände in die Verschuldung gera...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 3 Der Praxistipp

Schuldner sieht anders als GV keinen Handlungsbedarf Bemerkenswert ist zunächst, dass der Gerichtsvollzieher sich zum Sachwalter des Schuldners macht, der offenbar keine Bedenken gegen das Vorgehen des Gläubigers hatte. Der Schuldner hat gegen die Entscheidung des AG keine sofortige Beschwerde erhoben. Dem Gerichtsvollzieher steht kein eigenes Recht zu. Streit um die isolierte...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 2 II. Aus der Entscheidung

GV hat kein Ermessen bei der Auskunftserhebung Das AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers nicht und hat im Sinne des Leitsatzes entschieden. Dem Gerichtsvollzieher stehe bei der Einholung der Drittauskünfte kein Ermessen zu. Die Drittauskünfte seien alternativ einzuholen, wenn entweder der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben habe oder eine vollständige...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 882c als Grundlage der Eintragung Nach § 882c Abs. 1 ZPO ordnet der zuständige GV von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wä...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 1 I. Der Fall

Eintragungsanordnung trotz gütlicher Einigung nach VA-Antrag Der Schuldner wendet sich gegen die Anordnung seiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, nachdem die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Nachdem zunächst Teilzahlungen durch die Ehefrau des Schuldners erfolgt waren, erteilte die Gläubigerin dem GV einen Auftrag auf Abnahme de...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Isolierter Antrag nach § 802l ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO beauftragt. Grundlage des Auftrages war die Feststellung, dass der Schuldner nach den Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wiederholt die Abnahme der Vermögensauskunft durch andere Gläubiger...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung zur Motivation nutzen Die Entscheidung des BGH muss in der Praxis der Forderungsbeitreibung dazu führen, dass der Gläubiger unmittelbar nach der Abgabe der Vermögensauskunft oder der Zuleitung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft mit dem Schuldner in Kontakt tritt, ihm eine Raten-, Teil- oder Abfindungszahlung anbietet und ihm den nachhaltigen Vorteil vor ...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / Leitsatz

Ein isolierter Auftrag zur Einholung von Drittauskünften ist jedenfalls dann möglich, wenn sich der Gläubiger auf eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis beruft, wonach der Schuldner seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft in anderer Sache nicht nachgekommen ist. AG Heidelberg, 8.1.2016 – 1 M 71/15mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 4/2016, Was kostet der... / II. Die Lösung

PfÜB löst Kosten nach dem GKG aus Während der Gläubiger für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält, bestimmen sich die gerichtlichen Kosten des PfÜB nach dem Gerichtskostengesetz. Einschlägig ist Nr. 2111 KV GKG, nach dem für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvo...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FoVo 2/2016, Keine Vergütun... / 1 I. Der Fall

Zuleitung der bereits erfolgten Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte die Abnahme der Vermögensauskunft und widersprach dem Versuch der gütlichen Erledigung nicht. Da die Schuldnerin die Vermögensauskunft bereits anderweitig erteilt hatte, übermittelte der GV der Gläubigerin hiervon eine Abschrift. Außerdem ordnete er mit von ihm an die Schuldnerin zugestelltem Schrei...mehr

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FoVo 1/2016, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger v...mehr

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FoVo 1/2016, Rundfunkanstal... / 1 I. Der Fall

Automatisiertes Vollstreckungsersuchen ohne förmlichen Titel Die Gläubigerin, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkgebühren und -beiträge in Höhe von 165,82 EUR. Sie hat ein automatisiert erstelltes "Vollstreckungsersuchen" zur gütlichen Einigung und Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerich...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Zivilverfahren, Abrechnung [Rdn 421]

Rdn 422 1. Zivilsachen sind gem. § 13 GVG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG ergibt sich, dass Zivilsachen nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind. Nach Teil 3 VV RVG richtet sich daher die Vergütung im Klageverfahren gem. § 13 A...mehr

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FoVo 12/2015, Ist die Zuste... / II. Die Lösung

Parteizustellung Der PfÜB ist nach § 829 Abs. 2 ZPO sowohl dem Drittschuldner als auch dem Schuldner zuzustellen. Es handelt sich um eine Form der Parteizustellung, da § 829 ZPO bestimmt, dass der Gläubiger die Zustellung zu veranlassen hat. Anders als die Zustellung von Amts wegen löst die Zustellung im Parteibetrieb nach Nrn. 100, 101 KVGvKostG eine Gebührenpflicht aus, die...mehr

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FoVo 12/2015, Schuldnerverzeichnisverordnung zugunsten Abfragender geändert

Mit der Reform der Sachaufklärung wurde auch die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) in Kraft gesetzt. Mit dem erteilten Einvernehmen hat der Bundesrat den Bundesminister der Justiz aufgefordert, nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Dies ist jetzt mit einem für den Gläubiger als Abfragender positiven Effekt geschehen und hat zur Änderung der ...mehr

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FoVo 11/2015, Nachbesserung der fremden Vermögensauskunft

Leitsatz 1. Die Nachbesserung einer vom Schuldner bereits vorgelegten Vermögensauskunft löst keine neue Gebühr aus, da das Nachbesserungsverfahren Fortsetzung eines unvollständigen und damit noch nicht beendeten Verfahrens ist. 2. Tatsächlich anfallende Auslagen wie z.B. Zustellungskosten sind im Rahmen des Nachbesserungsverfahrens grundsätzlich zu erheben. AG Leipzig, 20.4.201...mehr

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FoVo 11/2015, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Nachbesserung, solange die VA unvollständig ist Die Nachbesserung einer vom Schuldner bereits vorgelegten Vermögensauskunft löst, unabhängig davon, ob der Gläubiger bereits eine Gebühr nach Nr. 260 KVGvKostG gezahlt hat oder nicht, keine neue Gebühr aus, denn das Verfahren der Nachbesserung ist Fortsetzung eines unvollständigen und damit noch nicht beendeten Verfahrens (vgl. ...mehr

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FoVo 11/2015, Nachbesserung... / Leitsatz

1. Die Nachbesserung einer vom Schuldner bereits vorgelegten Vermögensauskunft löst keine neue Gebühr aus, da das Nachbesserungsverfahren Fortsetzung eines unvollständigen und damit noch nicht beendeten Verfahrens ist. 2. Tatsächlich anfallende Auslagen wie z.B. Zustellungskosten sind im Rahmen des Nachbesserungsverfahrens grundsätzlich zu erheben. AG Leipzig, 20.4.2015 – 431 ...mehr