Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 08/2011, Festsetzung eines Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich auch bei unterbliebenem Ausgleich

VersAusglG § 3 Abs. 3 FamGKG § 50 Leitsatz In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, weil ein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden ist. OLG Jena, Beschl. v. 24.5.2011 – 1 WF 215/11 1 Sachverhalt Mit Urt. v. 11.3.2003 hatte das FamG die Ehe der E...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zu Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

a) Bei geschiedenen Ehegatten mit stärker differenzierten Einkommen hat schon allein der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich a.F. sichergestellt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich so viele Rentenanwartschaften hat erhalten können, wie er sie selbst nur im günstigsten Fall hätte erreichen können, wenn er während der ganzen Ehedauer ...mehr

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FF 02/2011, Die Anpassung im Versorgungsausgleich – eine gerechte Sache?

Klaus Weil Der neue Versorgungsausgleich ist jetzt ein gutes Jahr alt und es haben sich mittlerweile Schwachstellen gezeigt, deren Lösung sich nicht ganz so einfach gestaltet. Verfassungsrechtlich problematisch zeigt sich u.a. die nachträgliche Anpassung von Entscheidungen nach Rechtskraft im Rahmen der §§ 32 ff. VersAusglG. Eine Anpassung ist im neuen Recht nur bei den Anrech...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. Struktur des neuen Versorgungsausgleichs

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG-E) ist geregelt in Artikel 1 des VAStrRefG.[4] Damit werden die bisher aufgesplitteten Regelungen innerhalb des BGB, des VAHRG und des VAÜG in einem Gesetz gebündelt. Die Untergliederung in drei Teile – Durchführung des Versorgungsausgleichs (Teil 1), Wertermittlung (Teil 2) und Übergangsvorschriften (Teil 3) – ergibt eine Über...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. § 50 Versorgungsausgleichsgesetz

§ 50 regelt, zu welchem Zeitpunkt die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufzunehmen sind. Nach derzeitiger Rechtslage war das Versorgungsausgleichsverfahren – sofern kein Teilausgleich möglich ist – bis zu einer Einkommensangleichung nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG auszusetzen, wenn die Eheleute sowohl über Ostanrechte als auch über West...mehr

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FF 10/2009, Schuldrechtlich... / 1 Gründe:

I. Das AG – Familiengericht – Hersbruck hat durch Endurteil vom 23.10.2008 die am 30.4.1999 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2. den Versorgungsausgleich durchgeführt. Auf Seiten der Antragstellerin wurden Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Sparkasse … sowie auf Seiten des Antragsgegners Anwartschaften bei der Deutschen Re...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Parteien streiten noch um den Versorgungsausgleich aus ihrer rechtskräftig geschiedenen Ehe und insoweit um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. [2] Im Scheidungsverbundverfahren hatte das Amtsgericht der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Mit Urt. v. 10.12.2009 wurde die Eh...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Die Darstellung der Grundzüge des neuen Versorgungsausgleichsrechts lässt erkennen, dass dieses bereits heute im Rahmen der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungspraxis einen hohen Stellenwert einnehmen muss. Es ist Aufgabe der beteiligten Rechtsanwälte zunächst festzustellen, ob die Einleitung des Scheidungsverfahrens und damit des Versorgungsausgleichsverfahrens nach derz...mehr

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FF 10/2009, Schuldrechtlich... / Leitsatz

Der Ausgleich von Anrechten aus Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung) – "Riester-Rente" –, die mit einer Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts geschlossen werden, erfolgt nicht gem. § 1 Abs. 3 VAHRG, sondern bleibt grundsätzlich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (§ 2 VAHRG) vorbehalten mit der Maßgabe, dass im U...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 7. Wegfall des Rentnerprivilegs

Neben der Neuregelung des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber auch Änderungen innerhalb des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) [31] und des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) [32] vorgenommen. Durch die Änderung des § 101 Abs. 3 SGB VI und des § 57 BeamtVG entfällt künftig das sog. Rentner- oder Pensionärsprivileg vollständig. Der Anwalt, der einen in Kürze in d...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. § 48 VersAusglG-E

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsausgleichsgesetzes, also dem 1.9.2009, sind die Bestimmungen des neuen Rechts maßgebend. Bei allen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes eingeleitet wurden, ist weiterhin das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. Ein Versorgungsausgleichsverfahren ist i...mehr

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FF 01/2008, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 11.9.1981 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 28.9.2002 zugestellten Antrag durch Urt. v. 28.5.2003 geschieden. In der Ehezeit (1.9.1981 bis 31.8.2002, § 1587 Abs. 2 BGB) haben die Ehegatten Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, und zwar di...mehr

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FF 03/2009, Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Bundestag beschließt Neuordnung des Versorgungsausgleichs

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilun...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 13.6.1996 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 15.3.2003 zugestellten Antrag durch Verbundurt. v. 14.7.2004 geschieden (insoweit rechtskräftig) und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Aus der Ehe ist ein am 30.12.1997 geborener Sohn hervorgegangen...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. Gleichschaltung mit dem neuen Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Mit dem am 1.9.2009 in Kraft tretenden neuen FamFG wird das familiengerichtliche Verfahren von Grund auf neu geregelt. Für den Verfahrensablauf des neuen Versorgungsausgleichs sind damit künftig die §§ 219 bis 228 FamFG entscheidend. Ein gleichzeitiges Inkrafttreten dieser Verfahrensregeln mit dem eigentlichen neuen Versorgungsausgleichsgesetz ist daher zwingend notwendig, u...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. § 51 VersAusglG-E

Nach § 51 VersAusglG-E können nach derzeitigem Recht getroffene Entscheidungen zum Versorgungsausgleich auf Antrag abgeändert werden. Damit ersetzt § 51 VersAusglG-E die bisherige Abänderungsregelung des § 10a VAHRG. Bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch im neuen Recht eine Abänderungsmöglichkeit der Ausgangsentscheidung gegeben sein. Entscheidungen des bisher...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / I. Einführung

1. Zeitliches Inkrafttreten Seit dem 21.5.2008 liegt der Regierungsentwurf für das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vor. Hierzu hat der Bundesrat am 4.7.2008 (BR- Drucks 343/08 – Beschluss) Stellung genommen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt mit dem Gesetzesentwurf vom 20.8.2008 (BT-Drucks 16/10144) vor. Am 12.2.2009 hat der Deut...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / I. Die maßgeblichen Veränderungen im neuen Recht

1. Hin- und Her-Ausgleich Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgül...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs

Einführung Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs werden damit grundlegend neu geregelt – am Grundsatz der Teilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen wird nichts geändert. Die Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs – Übersicht und Ausblick

1. Stand der Gesetzgebung Die Reform des Versorgungsausgleichs ist am 3.4.2009 verkündet worden.[1] Die Neuregelungen werden zum 1.9.2009 in Kraft treten. Auch nach der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschränkt sich dieser nicht auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile und von solchen aus Kinderbetreuung, sondern geht weiterhin vom Halbteilungsgrundsatz aus...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 4. Ausschlüsse wegen kurzer Ehezeit oder geringfügiger Ausgleichswerte

Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG-E[17] findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren künftig nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Damit soll eine Entlastung der Versorgungsträger und der Familiengerichte erfolgen. Da grundsätzlich der Ehescheidung eine einjährige Trennungszeit vorausgeht, hat in diesen Fällen die Versorgungsgemeinschaft höchstens ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Hin- und Her-Ausgleich

Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgültige Regelung zu treffen....mehr

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AGS 10/2009, Einigung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Solange beim Versorgungsausgleich unklar ist, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht und wer ausgleichungspflichtig sein würde, wird durch eine Vereinbarung der Ehegatten eine Rechtsunsicherheit beseitigt. Dies rechtfertigt den Ansatz einer Einigungsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.3.2009–6 WF 73/09 1 Aus den Gründen Entgegen der Auffassung d...mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, sondern die Gesamteinigung ...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

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AGS 05/2009, Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor. OLG Naumburg, Beschl. v. 30.9.2008 – 3 WF 229/08 1 Aus den Gründen Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des F...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen des VAStrRefG zum alten Recht des Versorgungsausgleichs

I. Vorbemerkung Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die ...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Anwartschaften aus Kindererziehungszeiten

§ 1587c Nr. 1 BGB Leitsatz Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 262/04 (OLG Karlsruhe, AG Sinsheim) Aus den Gründen Aus den Gründen: I. Die Parteien stre...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrenswert nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs

I. Überblick Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet w...mehr

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FF 01/2008, Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei phasenverschobener Ehe und längerer Trennungszeit

§ 1587c Nr. 1 BGB Leitsatz Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c Nr. 1 BGB bei einer sog. phasenverschobenen Ehe und Erwerb von Versorgungsanrechten während einer längeren Trennungszeit. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 107/04 (OLG München, AG Fürstenfeldbruck) Aus den Gründen Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleic...mehr

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AGS 08/2011, Kein Abzug für Kinder beim Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

FamGKG § 50, 59 Leitsatz Das Beschwerdegericht ist auch im Rahmen einer unzulässigen Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes berechtigt, den Verfahrenswert von Amts wegen zutreffend festzusetzen. Bei der Wertfestsetzung für ein Versorgungsausgleichsverfahren ist von dem dreifachen Nettoeinkommen kein Abzug für gemeinsame Kinder vorzunehmen. OLG Koblenz, Beschl. v....mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag

BGB § 138 Abs. 1 § 242 § 1570 § 1587 Abs. 1 Satz 1 § 1587b Abs. 3 Nr. 2 Leitsatz Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags schwanger ist und die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. Die auszugleichenden Anrechte

Neben den bereits bisher auszugleichenden Versorgungsanrechten fallen nunmehr auch nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG-E[10] betriebliche Kapitalzusagen wie auch Kapitalversicherungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in den Versorgungsausgleich. Damit wird die Rechtsprechung des BGH,[11] dass Kapitalversorgungen auch dann dem Zugewinnausgleich zuzuordnen si...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / Einführung

Neben dem neuen Familienverfahrensrecht[1] wird 2009 auch der Versorgungsausgleich neu geregelt. Das neue Recht ist allgemein von den Experten positiv aufgenommen worden[2] und dürfte zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten. Bereits heute besteht für die am Scheidungsverfahren beteiligten Rechtsanwälte die Verpflichtung zu prüfen, ob das bestehende Versorgungsausgleichsre...mehr

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AGS 04/2011, Selbstständigk... / 2 Aus den Gründen

Das OLG hat der Antragstellerin die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu Unrecht unter Hinweis auf die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe versagt. 1. Zu Recht geht das OLG allerdings davon aus, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht allein durch die Abtrennung vom Scheidungsverbund nach altem Recht die Qualifikation als Folgesache verlore...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 6. Änderung des Unterhaltsprivilegs und Rückfallprivilegs

Auf Grund der derzeit geltenden §§ 4 und 5 VAHRG bestehen Sonderregelungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts durch den Ausgleichspflichtigen sowie für den Fall des Todes des Ausgleichsberechtigten nach lediglich kurzem Rentenbezug. Beide Bestimmungen werden im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidend geändert...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat mit der vorliegenden Entscheidung nunmehr die Streitfragen zur Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG entschieden. Nach dieser Regelung sind auf alle Verfahren, die vor dem 1. September 2009, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeleitet worden sind, die bis dahi...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des Versorgungsausgleichs vom Scheidungsverbund in Übergangsfällen

ZPO a.F. § 623 Abs. 2 Satz 4 § 624 Abs. 2 § 626 Abs. 2 § 628; FamFG § 137 Abs. 5; VersAusglG § 48; FGG-RG Art. 111 Abs. 4 Leitsatz a) Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausglei...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / Leitsatz

a) Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich Folgesache. b) Das gilt hingegen nicht für Übergangsfälle, in denen auf das vor dem 1.9.2009 eingeleitete Scheidu...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / 1 Gründe:

I. [1] Die am 15.3.1952 geborene Antragstellerin und der am 25.9.1941 geborene Antragsgegner haben am 30.12.1997 miteinander die Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. [2] Der Antragsgegner war Inhaber einer Gastwirtschaft. Am Tage vor der Eheschließung veräußerte er das Betriebsgrundstück seiner Gaststätte nebst Inventar zu einem Nettoerlös von ca. 150.000 DM und setzte si...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Zeitliches Inkrafttreten

Seit dem 21.5.2008 liegt der Regierungsentwurf für das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vor. Hierzu hat der Bundesrat am 4.7.2008 (BR- Drucks 343/08 – Beschluss) Stellung genommen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt mit dem Gesetzesentwurf vom 20.8.2008 (BT-Drucks 16/10144) vor. Am 12.2.2009 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3....mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 1. Überblick

Anders verhält es sich dagegen in Verbundverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, wenn hier die Folgesache Versorgungsausgleich bereits vor dem 1.9.2009 abgetrennt wurde oder danach abgetrennt worden ist oder noch abgetrennt wird. Es gilt dann Art. 11 Abs. 4 FGG-ReformG: Praxis-Beispiel Art. 111 FGG-ReformG ... (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind auf Verfah...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gegen den Beschluss des AG eingelegte Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin aus eigenem Recht ist gem. § 68 Abs. 1 GKG, § 32 RVG, §§ 567, 568 ZPO statthaft. Dabei richtet sich das Beschwerdeverfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG noch nach dem bis 31.8.2009 gültigen Recht, denn das erstinstanzliche Ausgangsverfahren ist vor dem 1.9.2009 eingeleite...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 4 Anmerkung 2

Die Entscheidung enthält die richtigen Gedanken. Sie ist auch im Ergebnis richtig, wenngleich in Zweifelsfällen bei guter Begründung auch stets unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden können. Richtig diskutiert das OLG die anwendbaren Rechtsgrundlagen und entscheidet sich unter Bezugnahme auf Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG für das bis zum 31.8.2009 gültige Recht, weil Ausnahm...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / I. Einleitung

Wird das Scheidungsverfahren eingeleitet, so ist zwingend auch die Folgesache Versorgungsausgleich durchzuführen. Dies ergab sich nach altem Recht aus § 623 ZPO a.F. und folgt nach neuem Recht aus § 137 FamFG. Eines gesonderten Antrags bedarf es insoweit nicht (§ 623 ZPO a.F.; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Da das gesamte Scheidungsverbundverfahren nach § 16 Nr. 4 RVG eine Angeleg...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / I. Übergangsvorschriften

Die Übergangsvorschriften regeln Fälle, in denen nach Inkrafttreten eines Gesetzes ausnahmsweise das bisherige Recht anzuwenden ist.[4] Nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG findet Altrecht weiter Anwendung auf alle Verfahren, die bis zum Ablauf des 31.8.2009 eingeleitet oder deren Einleitung beantragt worden sind. Einleitung ist die Inanspruchnahme einer gerichtlichen Maßnahme be...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 1 Sachverhalt

Mit Urt. v. 11.3.2003 hatte das FamG die Ehe der Eheleute geschieden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 628 Abs. 4 ZPO abgetrennt und mit Beschl. v. 12.3.2003 ausgesetzt (§ 2 Abs. 1 Versorgungsausgleichsüberleitungsgesetz). Am. 9.3.2010 hat das FamG das abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 50 VAStrRefG nach neuem Recht wieder aufgenommen; zur ...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr