Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleich bei mehrfacher Sicherung.

Rn 6 Für den Ausgleich unter mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern bei Befriedigung des Gläubigers durch einen von ihnen kommt es nicht darauf an, wer den Gläubiger als erster befriedigt. Der Ausgleich hat sich, soweit nichts anderes vereinbart ist oder eine bestimmte Sicherheit aufgrund einer Vereinbarung mit dem Sicherungsnehmer nur nachrangig haften soll ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Befreiungsanspruchs.

Rn 3 Der Berechtigte kann Befreiung der eingegangenen, aber noch nicht erfüllten Verbindlichkeit fordern, nicht aber den zur Tilgung der Verbindlichkeit notwendigen Geldbetrag (LG Frankfurt GRUR-Prax 21, 115; HP/Lorenz § 257 Rz 4). Anderes gilt nur, wenn die Inanspruchnahme durch den Dritten mit Sicherheit zu erwarten ist (RGZ 78, 34; München GWR 10, 524 [OLG München 05.10.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 9 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem VA nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rechtlich selbstständi...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für richtig. In der Praxis vertreten deutsche Prozessbevollmächtigte nicht selten Mandanten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Vertretung eines solchen Mandanten ist nur dann sinnvoll durchzuführen, wenn dieser auch Kenntnis von dem Prozessstoff hat. Dies schließt die Kenntnis der gerichtlichen Entscheidungen und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Schick- oder Bringschuldcharakter der Geldschuld.

Rn 1 Nach seinem Wortlaut stellt § 270 eine Zweifelsregel für Fälle auf, bei denen zweifelhaft ist, wo der Zahlungsort für Geldschulden liegt. Auf diese gesetzliche Auslegungshilfe ist auch zurückzugreifen, wenn die Parteien gar keine Vereinbarung getroffen haben (Soergel/Forster § 270 Rz 1). Der Leistungsort liegt mangels anderer Regelung gem §§ 269 I, 270 IV am Wohnsitz de...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zurechnungswechsel

Rn. 432 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundsatz: Bei Veräußerung unter aufschiebender Bedingung erfolgt der Zurechnungswechsel im Grundsatz erst mit Bedingungseintritt (BFH vom 26.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182). Zuvor erfolgt weder ein Gefahrenübergang noch ist im Regelfall von Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs auszugehen. Relevanz der Bedingungsgehalts: Die Rspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Erbe als Mieter (§ 564 S 1).

Rn 3 Zwischen der natürlichen Person des Erblassers als Mieter und dem Vermieter muss ein Wohnraummietverhältnis bestanden haben, das allein durch den Tod des Mieters nicht beendet wird. Sind keine eintritts- oder fortsetzungsberechtigten Personen iSd §§ 563, 563a vorhanden (AG Hambg ZMR 16, 458), erwirbt der Erbe gem den §§ 1922, 1967, 857 auch ohne die mehr klarstellende/d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 § 291 setzt zunächst eine Geldschuld voraus (s hierzu §§ 244, 245 Rn 8 ff). Unerheblich ist, auf welchem Rechtsgrund diese beruht – zB auf einer Unterhalts- (BGH NJW 08, 2710 [BGH 28.05.2008 - XII ZB 34/05] Rz 16) oder auf einer Rückgewährverpflichtung (Jauernig/Stadler § 291 Rz 2: §§ 346, 357, 437 Nr 2) – oder ob sie bezifferbar ist (BGH NJW 65, 531, 532 [Schmerzensgel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittäterschaft und Teilnahme, § 830 I 1, II.

Rn 4 Die Begriffe Mittäterschaft und Teilnahme sind grds wie im Strafrecht (§§ 25–27 StGB) zu bestimmen (zB BGHZ 8, 288, 292; 137, 89, 102; NJW 04, 3423, 3425; ZIP 10, 786 Rz 34; 2505 Rz 47; WM 10, 1590 Rz 43; 2214 Rz 44; ZIP 11, 666 Rz 24; WM 11, 1028 Rz 24; 1465 Rz 49; VersR 12, 1038 Rz 17; WM 12, 2195 Rz 24; 13, 2322 Rz 15; WRP 14, 1050 Rz 13; 15, 577 Rz 35; 18, 480 Rz 25...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begrenzung der Kürzung durch den Unterhalt.

Rn 11 § 33 III Hs 1 begrenzt die Aussetzung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs, den der ausgleichsberechtigte Ehegatte ohne die Kürzung hätte. Die Bestimmung korrespondiert mit I und bezieht sich daher auf den (fiktiven) gesetzlichen Unterhalt (BTDrs 16/10144, 72). Um den gebotenen Vergleich der Versorgungskürzung mit der Höhe des Unterhaltsanspruchs vornehmen zu können, m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Zweckbezogene Schenkungen.

Rn 50 Mit Hilfe der bereits dargestellten Grundsätze lassen sich auch die Fälle lösen, in denen der Leistende seine unentgeltliche Zuwendung an einen bestimmten Verwendungszweck knüpft. Im Ausgangspunkt gilt: Soweit sich der Verwendungszweck in einer Schenkung unter Auflage manifestiert, ist für die Anwendung der condictio ob rem kein Raum, weil der Leistende gem § 525 einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 15 Die Verjährungsregelung ist mit der Aufhebung des IV zum 1.1.10 den allgemeinen familienrechtlichen Verjährungsregelungen angepasst. Es gilt jetzt die 3-jährige Regelverjährung (§ 195), die mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, indem der Anspruch entstanden ist, wobei die Verjährung von Auskunfts- und Leistungsanspruch gleichzeitig beginnt (BGH FamRZ 18, 581). Die H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der Herausgabeanspruch ist auf die Verschaffung der rechtlichen und tatsächlichen Positionen an dem jeweiligen Gegenstand gerichtet. Eigentum ist zu übertragen, Forderungen und andere Rechte sind abzutreten und Besitz ist zu überlassen. Der Anspruch ist regelmäßig bei Beendigung des Auftrags fällig. Abw Zeitpunkte können sich aus konkreten Vereinbarungen bzw den Umständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Der Entleiher erhält, anders als der Verwahrer (§§ 688 ff), das Recht zur Benutzung der Sache iRd Vereinbarung, im Gegensatz zur Schenkung aber nicht ihre Vermögenssubstanz (§ 516 Rn 7). Er darf sie weder verbrauchen noch über sie verfügen. Auch eine langfristige Nutzungsüberlassung, zB auf Lebenszeit des Entleihers (BGH NJW 82, 820 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]) oder ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[373] Anders ist dies jedoch, wenn sich das Wohnungsrecht auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht:[374] Rz. 199 Nach der Rs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Abgrenzung und Arten der Zustimmung iSd §§ 182 ff.

Rn 1 Zustimmung iSd §§ 182 ff ist die für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kraft Gesetzes erforderliche privatrechtliche Einverständniserklärung eines Dritten mit dem Rechtsgeschäft (Bork Rz 1695). Das Gesetz enthält zahlreiche weitere spezielle Vorschriften über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung (§§ 451, 876 f, 880 III, 1071, 1183, 1255 II, 1276, 1283 I, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirkungen des Verstoßes gegen § 1 PrKG (§ 8 PrKG).

Rn 30 Abw von § 134 (s § 134 Rn 25; vgl zum alten Recht Gruber Geldwertschwankungen 203f) begründet das Verbot keine Nichtigkeit ex tunc und auch keine schwebende Unwirksamkeit (so das alte Recht: BGHZ 101, 296, 303) mehr. Erforderlich ist vielmehr eine rechtskräftige Feststellung des Verstoßes gegen § 1 I PrKG, die allerdings nur ex nunc wirkt. Die Rechtswirkungen der Klaus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abstraktes Schuldversprechen.

Rn 13 Aus Anlass der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld wird häufig vom Gläubiger ein abstraktes Schuldversprechen für den Betrag der Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung verlangt, sodass nicht nur das Grundstück haftet, sondern der Sicherungsgeber mit seinem gesamten Vermögen (vgl dazu Dieckmann RNotZ 09, 597, 602). Auch hierin liegt regelmäßig (nur) eine Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erstattung von Beiträgen (Abs 3).

Rn 19 Hat der ausgleichspflichtige Ehegatte aufgrund einer nach früherem Recht ergangenen Entscheidung oder aufgrund einer Vereinbarung Beiträge zur Begründung von Anrechten für den anderen Ehegatten gezahlt und verringert sich durch die Abänderungsentscheidung die Ausgleichspflicht, sind die gezahlten Beiträge zurückzuzahlen (§ 52 III). In Betracht kommen etwa Beitragszahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) AfA-Berechtigung des Erbauers

Rn. 182m Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aufwandstragung des Nutzenden: Entscheidend für die Berechtigung zum ergebniswirksamen Abzug von AK/HK (gestreckt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des WG) als BA ist ausweislich der BFH-Rspr in letzter Konsequenz nicht die Zurechnung des WG, sondern dass der StPfl die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personale Zurechnung der Arglist.

Rn 26 Grundstücks- und Unternehmenskaufverträge (dazu Koppmann BB 14, 1673, 1675f) sind der wesentliche Anwendungsfall für die Rspr zur personalen Zurechnung des Wissens Dritter auf va den Verkäufer. Die Zurechnungsnorm des § 166 I (BGHZ 168, 64, 68; Staud/Schilken § 166 Rz 8) wird über Vertreter hinaus auf sog Wissensvertreter ausgedehnt (BGHZ 117, 104, 106 f; ausf § 166 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1164 BGB – Übergang der Hypothek auf den Schuldner.

Gesetzestext (1) 1Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. 2Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten, so kann der Eigentümer die Hypothek, soweit sie auf ihn übergegangen ist, nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderfragen.

Rn 16 Der Anspruch auf Familienunterhalt ist mit dem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt nicht identisch. Dies bedingt, dass für die einzelnen Zeiträume Unterhaltsansprüche jeweils neu geltend gemacht und tituliert werden müssen (Hamm FamRZ 88, 1512). Es muss jeweils eine erneute Inverzugsetzung erfolgen (BGH FamRZ 92, 920). Die Vollstreckung aus ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 922 BGB – Art der Benutzung und Unterhaltung.

Gesetzestext 1Sind die Nachbarn zur Benutzung einer der in § 921 bezeichneten Einrichtungen gemeinschaftlich berechtigt, so kann jeder sie zu dem Zwecke, der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt, insoweit benutzen, als nicht die Mitbenutzung des anderen beeinträchtigt wird. 2Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. 3Solange einer der Nachb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahrensfragen.

Rn 10 Die Unwirksamkeit eines Ehevertrages kann iRe Ehescheidungsverfahrens als Folgesache oder in einem isolierten Verfahren im Wege eines Stufenantrags geltend gemacht werden. Das FamG hat sodann die Wirksamkeit des Ehevertrages inzident zu prüfen (Naumbg FamRZ 08, 619). Ein isolierter Feststellungsantrag über die Wirksamkeit einer unterhaltsrechtlichen Regelung im Ehevert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bauen auf fremdem Grund.

Rn 47 Reichlich Diskussionsstoff bietet die Rückabwicklung von Bauleistungen auf fremdem Grund, die der Zuwendende ohne vertragliche Grundlage allein in der letztlich frustrierten Erwartung erbringt, später Eigentümer des Grundstückes zu werden. Insoweit stellt sich für die Anwendbarkeit der condictio ob rem die Frage, ob es sich bei derartigen Zuwendungen überhaupt um Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 An die Stelle des Familienunterhalts tritt nach Herbeiführung der Trennung im rechtlichen Sinne der individuelle Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen (Nichtidentität von Familien- und Trennungsunterhalt) (BGH FamRZ 99, 1497). Der Trennungsunterhalt ist auch nicht identisch mit dem Geschiedenenunterhalt (BGH FamRZ 85, 908). Leben Ehegatten nach einer Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelkaufmännisches Unternehmen.

Rn 20 Befindet sich ein einzelkaufmännisches Unternehmen im Nachlass, geht das vererbliche Handelsgeschäft nach § 1922, die Firma nach § 22 I HGB auf die Miterben als Rechtsträger in gesamthänderischer Verbundenheit über. Die Miterben können das Handelsgeschäft als Kaufleute fortführen, obwohl es ihnen an der eigenen Rechtspersönlichkeit fehlt (RGZ 132, 138). Es kann nach hM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten (I und II).

Rn 2 Nach I hat der Vormund die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels wahrzunehmen. Sein Ziel muss es sein, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen der Hauptschuld.

Rn 5 Die Bürgenschuld erlischt in dem gleichen Umfang, in dem die Hauptschuld erlischt (BGH NJW 99, 2113f [BGH 06.05.1999 - IX ZR 430/97]). Dabei ist es unerheblich, weshalb die Hauptschuld untergeht. Unter § 767 I fallen insb die Erfüllung (§ 362; Soergel/Gröschler § 767 Rz 5; auch durch Dritte, vgl BGH JZ 76, 24f [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 80/74]), Erfüllungssurrogate (für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Veräußerung gegen Leibrente

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die von der Lebensdauer einer (mehrerer) Person(en) abhängig ist. Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (§ 759 BGB). Leibrenten sind in verschiedensten Erscheinungsformen denkbar, zB Leibrenten, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlich geregelte Anwendungsfälle.

Rn 3 Gem I 1 unterliegen dem schuldrechtlichen Ausgleich nur ›noch nicht ausgeglichene Anrechte‹. Dazu gehören zum einen die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif gewesenen Anrechte (s § 19 II) sowie die zwar an sich ausgleichsreif gewesenen, aber vom Gericht gem § 19 III nicht in den Wertausgleich einbezogenen Anrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1026 BGB – Teilung des dienenden Grundstücks.

Gesetzestext Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei. Rn 1 Während § 1025 die Folgen einer Teilung des herrschenden Grundstücks regelt, behandelt § 1026 die Teilung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Internationales Recht.

Rn 37 Der innergemeinschaftliche vertragliche Luftfrachtführer haftet vorrangig gem dem Montrealer Abkommen (MÜ; s dort Art 29) und nach dem EU-Luftfahrtrecht der (an das MÜ angepassten) VO (EG) Nr 2027/97. Das MÜ löste am 28.6.04 für Flüge mit Personen-, Gepäck- oder Verspätungsschäden (Art 19 [dazu BGH 13.10.15 – X ZR 126/14 Rz 8], 22) aufgrund luftfahrttypischer Unfälle (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. 2Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Problematik.

Rn 1 Die wesentliche Bedeutung des § 331 liegt in I. Dieser stellt seinem Wortlaut nach nur eine Vermutung für den Zeitpunkt auf, zu dem der Dritte das ihm zugewendete Recht erwerben soll: Wird die Leistung erst nach dem Tod des Versprechensempfängers fällig, soll der Dritte seinen Anspruch auch erst mit diesem Tod erwerben. Er hat also vorher noch keine Rechtsstellung, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 397 regelt zwei Tatbestände, nämlich den Erlassvertrag in I und das negative Schuldanerkenntnis in II. Entscheidend beim Erlass ist der Wille der Parteien, die betroffene Forderung zum Erlöschen zu bringen. Der Gläubiger muss verzichten wollen. Das ist nach allgemeinen Regeln (§§ 133, 157) zu ermitteln und kann sich daher auch aus dem Empfängerhorizont ergeben (Münche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Provisionsanspruch

Rn. 1080 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters ist mit der Ausführung des vermittelten Geschäftes anzusetzen (§ 87a HGB; BFH BStBl II 1969, 296; 1970, 517; 1973, 212; 1973, 481; 1976, 675). Unbedeutend ist der Zahlungszeitpunkt des Kunden an den Unternehmer (FG Ha EFG 1999, 973). Auch eine abweichende Vereinbarung über die Entstehung des Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Hypothek.

Rn 13 Die Hypothek ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in die nach §§ 1120–1130 mithaftenden Gegenstände. Andere im Voraus getroffene Verwertungsabreden sind unzulässig (§ 1149). Am gleichen Pfandobjekt können für dieselbe Forderung nicht mehrere Hypotheken bestellt werden (Verbot der Doppelsicherung, Köln NJW-RR 96, 1106, 1107 [OLG Köln 23.10.1995 - 2 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vorrangige völkerrechtliche Vereinbarung ist das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.29 (RGBl 1930 II 1006; BGBl 55 II S 829). Nach dessen Art 8 III erfolgt die Anknüpfung des Güterrechtsstatuts, soweit beide Eheleute iranische Staatsangehörige sind, an die gemeinsame iranische Staatsangehörigkeit (Frankf FamRZ 24, 268 [Morgengabe]). – Seit 29.1.19 wird an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 36 WEG – Heimfallanspruch.

Gesetzestext (1) 1Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte verpflichtet ist, das Dauerwohnrecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer oder einen von diesem zu bezeichnenden Dritten zu übertragen (Heimfallanspruch). 2Der Heimfallanspruch kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden. (2) Bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers im Rahmen eines Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistu...mehr