Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Anlage aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags

Rz. 97 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein Beteiligungs-Vertrag (§ 2 Abs 1 Nr 3 iVm § 6 VermBG) kann sowohl mit dem > Arbeitgeber als auch mit einem mit dem ArbG verbundenen Unternehmen (> Vermögensbeteiligungen Rz 12), einer sog Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft oder einer Kredit-, Bau - oder Wohnungsbaugenossenschaft zur Begründung nicht verbriefter Vermögensbeteiligungen abg...mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerrelevante Vertragsänderungen

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Werden wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrags, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsbeitrag und Beitragszahlungsdauer verändert, geht die FinVerw dem BFH folgend normalerweise davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag durch einen neuen (anderen) Versicherungsvertrag ersetzt worden ist (Novation; vgl BFH 112, 484 = BStBl...mehr

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Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitsrechtliche Hinweise

Rz. 78 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 11 VermBG verpflichtet den ArbG nur dann einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen, wenn der ArbN gleichbleibende Beträge von mindestens 13 EUR im Monat oder vierteljährlich 39 EUR oder einen Einmalbetrag von kalenderjährlich mindestens 39 EUR anlegt (vgl § 11 Abs 3 VermBG). Will der ArbN bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 ArbN können mit ihrem ArbG einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Gehaltsteilen abschließen (§ 11 VermBG). Die Vorschrift begünstigt ArbN, die überhaupt keine zusätzlichen vwL (> Rz 50 ff) erhalten, und ArbN, denen zwar vwL gewährt werden, die aber den zulagebegünstigten Betrag von 470 EUR und/oder den zusätzlichen Höchstbetrag ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Arbeitsrechtliche Hinweise

Rz. 64 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 VwL aufgrund von Betriebsvereinbarungen (> Rz 61) und Einzelverträgen (> Rz 62) müssen ebenso wie solche aufgrund eines Tarifvertrags oder einer bindenden Festsetzung nicht unbedingt allen ArbN des Betriebs oder Betriebsteils angeboten werden. Es muss aber sichergestellt werden, dass es sich um vwL iSd § 2 VermBG (> Rz 50 ff) handelt. Der Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen für vermögenswirksame Leistungen (§ 2 VermBG)

Rz. 50 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Vermögenswirksame Leistungen (vwL) sind idR zusätzliche Leistungen in Geld (vgl § 2 Abs 1 VermBG) für den Arbeitnehmer, zu denen sich der ArbG arbeitsrechtlich verbindlich verpflichtet (vgl § 10 VermBG; zu Einzelheiten > Rz 58 ff). Auf schriftliches Verlangen des ArbN muss der ArbG auch Teile des üblichen Arbeitslohns einbehalten und sie ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Stille Beteiligungen (Buchst i)

Rz. 50 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stille Beteiligungen iSv § 230 HGB werden grundsätzlich nur am arbeitgebenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im > Inland gefördert (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst i VermBG; zu Einzelheiten der Einschränkung > Rz 51). Gefördert wird aber auch die Beteiligung an einem inländischen Unternehmen, das im Verhältnis zum inländischen ArbG herrsche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Tarifvertrag

Rz. 58 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Anspruch auf vwL aufgrund von Tarifverträgen haben nach §§ 3, 4 TVG grundsätzlich nur Mitglieder der Tarifvertragsparteien (Mitglieder einer > Gewerkschaft, Arbeitgebervereinigungen, einzelne > Arbeitgeber), bei Verträgen, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, auch die nicht tarifgebundenen ArbN (§ 5 Abs 4 TVG). Wird in Tarifvert...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Anlage im Rahmen eines Kapitalversicherungsvertrags

Rz. 106 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum Katalog der Anlageformen für vwL gehören weiterhin Kapitalversicherungen iSd § 2 Abs 1 Nr 7 iVm § 9 VermBG. Nach 1988 abgeschlossene Verträge werden aber nicht mehr mit ArbN-Sparzulage gefördert (Nullförderung; > Rz 15). Es muss ein besonderer Vertragstyp auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossen werden, bei dem sich der ArbN verpf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Einkommensgrenze

Rz. 110 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 ArbN (> Rz 26 ff), die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 19 Abs 1 EStG (> Rz 85) unterhalb der Einkommensgrenzen (> Rz 134) beziehen, haben für ihre in den begünstigten Anlageformen (> Rz 94 ff) vermögenswirksam angelegten Beträge (> Rz 50 ff) Anspruch auf ArbN-Sparzulage, wenn sie der Datenübermittlung der elektronischen Vermög...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG will mit Hilfe staatlicher Förderungsmaßnahmen (zu Einzelheiten > Rz 110 ff) ‚Vermögen in Arbeitnehmerhand’ bilden. ArbN erhalten so einen Anreiz, mit ihrem ArbG als Teil der Gesamtvergütung vwL als zusätzliche Leistung zu vereinbaren (> Rz 41 ff) oder Teile ihres Arbeitslohns für eine vermögenswirksame Anlage abzuzweigen (> Rz 70 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten von Arbeitgeber und Anlageunternehmen, Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 VermBG)

Rz. 116 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die vwL gehören zum > Arbeitslohn (> Rz 85) und sind als solche im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 41 Abs 1 Satz 3 EStG). Zur Besonderen Kennzeichnung als "vwL" verpflichtet das VermBG/die VermBDV aber nicht. Die Höhe der angelegten vwL gehört nicht zu den in die > Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmenden Daten (vgl § 41 EStG; § 4 LStDV). Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Anlage im Rahmen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Rz. 99 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 VwL sind auch Anlagen in den nach dem WoPG begünstigten Anlageformen (§ 2 Abs 1 Nr 4 VermBG). In Betracht kommenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind bis zum VZ 1974 als SA gefördert worden, wenn der Vertrag nach dem 09.12.1966 auf mindestens 12 Jahre abgeschlossen worden war. Seit dem VZ 1975 werden aber als Kapitalanlage geeignete Versicherungen nicht mehr begünstigt. Deshalb konnte nach 12 Jahren Mindestvertragsdauer von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Abzug von Beiträgen aus einem Altvertrag (> Rz 16) zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung (> Rz 18–20) setzt "laufende Beitragsleistung" voraus (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc und dd EStG 2004). Eine laufende Beitragsleistung ist bei Übereinstimmung der Beitragszahlungsdauer mit der Laufzeit des Versicherungsvertrags immer gegeben. Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kapitalversicherungen mit Sparanteil gegen laufende Beitragsleistung und 12-jähriger Mindestvertragsdauer

Rz. 20 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung (> Rz 22 ff) mit Sparanteil, wenn der Vertrag für mindestens 12 Jahre geschlossen ist (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 2004), sind die herkömmlichen Lebensversicherungen. Versicherungsfall ist das Erreichen des vertraglich festgelegten Lebensalters der versicherten Person oder ihr vorzei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Verfügungen über die angelegten Sparleistungen

Rz. 108 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Während der Sperrfrist für Sparverträge über Wertpapiere und andere Vermögensbeteiligungen (> Rz 94), für Wertpapier-Kaufverträge (> Rz 96) sowie für Beteiligungs- oder Beteiligungs-Kaufverträge (> Rz 97, 98) darf der Anleger über seine Sparleistungen nicht durch Rückzahlung, Abtretung, Beleihung, Aufhebung der Festlegung oder nicht rechtze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Geschäftsanteile an einer GmbH (Buchst h)

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt ist der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH nur als nichtverbriefte betriebliche Beteiligung, also nur dann, wenn die GmbH zugleich der > Arbeitgeber ist (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h VermBG). Begünstigt ist aber auch der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH mit Sitz und Gesc...mehr

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Leerkosten entdecken und ri... / 6.2 Veränderung der Strukturen

Neben den Abläufen sind die Strukturen innerhalb des Unternehmens für die Leerkosten verantwortlich. Die historisch gewachsenen Abteilungen und Aufgaben können sich nicht an die sinkende Nachfrage oder die zu hohen Kapazitäten anpassen. Einige Funktionen können auch an externe Dienstleister abgegeben werden. Dadurch entstehen zunächst höhere Kosten, wenn nur die variablen Ma...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Leerkosten entdecken und ri... / 6.4 Veränderung der Zusammenarbeit

Auch bei den Lieferanten eines Unternehmens gilt das Gesetz der großen Serien. Können große Mengen geliefert werden, sind die Einkaufspreise niedriger. Große Einkaufsmengen führen zu hohen Lagerbeständen und die wiederum zu Leerkosten, wenn die Nachfrage nachlässt. Verhandlungen mit den Lieferanten von Materialien und Handelswaren sind notwendig, um die Lieferungen den verän...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mindesttodesfallschutz

Rz. 23 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Kapitalbildende Lebensversicherungen, die nach dem 31.03.1996 abgeschlossen worden sind, kommen für den SA-Abzug nur in Betracht, wenn der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60 % der Summe der nach dem Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge erreicht (BMF vom 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Neben reinen Risikolebensversicherungen (> Rz 15) werden seit 2005 (> Rz 11) grundsätzlich nur noch solche Versicherungen gefördert, die ausschließlich der Altersversorgung und nicht zusätzlich der Kapital- oder Vermögensbildung dienen. Beiträge zu den ab 2005 abgeschlossenen (Neu-)Verträgen über Renten- und Kapitallebensversicherungen werde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht verbriefte Genussrechte (Buchst l)

Rz. 39 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Genussrechte unterscheiden sich von Genussscheinen (> Rz 35 ff) nur durch die fehlende Verbriefung. Solche nicht als Wertpapiere verbriefte Genussrechte (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l VermBG) werden nur begünstigt, wenn sie am Unternehmen des inländischen ArbG oder an einem inländischen Unternehmen eingeräumt werden, das als herrschendes Unternehm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Rechtswege

Rz. 156 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Rechtsstreitigkeiten bei der Anwendung des VermBG gilt:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Eheliches Güterrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 Abs 1 BGB). Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben das Vermögen des einen Ehegatten und das Vermögen des anderen Ehegatten getrennt; erst wenn die Zugewinngemeinschaft durch Auflösung der Ehe oder Tod eines Ehegatten end...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Leasing

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als Leasing werden unterschiedliche Rechtsverhältnisse bezeichnet, die – je nach Gestaltung des zivilrechtlichen Vertrags – zwischen einem atypischen Mietverhältnis und dem Ratenkauf von Wirtschaftsgütern einzuordnen sind (vgl L/B/P/Briesemeister, §§ 4, 5 EStG Rz 1000 f; Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 721 ff mit Hinweisen auf Schrifttum und Fin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Auszahlung der Sparzulage

Rz. 140 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Sparzulagen werden bei Fälligkeit – idR also erst bei Ablauf der Sperrfrist (zu Ausnahmen > Rz 139) und vorbehaltlich zwischenzeitlicher schädlicher Verfügungen (> Rz 108) – vom FA ausgezahlt, und zwar grundsätzlich zugunsten des ArbN an das Anlageunternehmen (> Rz 117) und nur in besonderen Fällen an den ArbN selbst (§ 7 Abs 1 Satz 1 N...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Erwerb einer "gebrauchten" Police

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 "Gebrauchte" sind solche Versicherungen, bei denen dem Stpfl Rechte und Pflichten aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Vertrag entgeltlich abgetreten werden. Beiträge zu solchen Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind grundsätzlich vom SA-Abzug ausgeschlossen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Satz 6 EStG 2004; > Rz 16). Wer...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / II. Besteuerungszeitpunkt

Weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf diesem Konto führen zum Zufluss von Arbeitslohn, sofern die getroffene Vereinbarung den nachfolgenden Voraussetzungen entspricht. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Die Gutschrift von Arbeitslohn (laufender Arbeitslohn, E...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / b) Organe von Körperschaften

Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind – z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH sind lohn-/ einkommensteuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist (z. B. Fremd- Geschäftsführer...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / I. Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage

Die Vereinbarungen zur Bildung von Guthaben auf einem Zeitwertkonto werden steuerlich auch dann noch anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Wenn entgegen der Vereinbarung ohne existenzb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Investmentanteile (Buchst c)

Rz. 23 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Seit Juli 2013 sind die bis dahin in Bezug genommenen §§ 46 bis 65 und §§ 83 bis 86 Investmentgesetz formal aufgehoben und die Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgegangen (vgl das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds – AIFM-UmsG vom 04.07.2013, BGBl 2013 I, 1981). Das VermBG ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Übersicht über die Anlageformen

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gesetzliche (zivilrechtliche) Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft enthält das Gesetz über eine eingetragene (> Rz 5) Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – kurz LPartG). Dieses wurde am 16.02.2001 erlassen (BGBl 2001 I, 266), trat zum 01.08.2001 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert (zuletzt über Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anlage im Rahmen eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Rz. 94 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Anlage seiner vwL kann der ArbN mit einem Kreditinstitut oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz (§ 11 AO) in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union (> Rz 95) einen Wertpapier-Sparvertrag abschließen (§ 2 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 VermBG; Abschn 5 VermBErl). Darauf werden einmalig oder in Raten vom ArbG vwL – ggf aber auch ander...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Schädlicher Einsatz von Versicherungsansprüchen

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ansprüche aus den in > Rz 33 genannten Versicherungsarten dienen während der Dauer der Verträge im Erlebensfall grundsätzlich dann der steuerschädlichen Tilgung oder Sicherung eines Darlehens (zu Ausnahmen > Rz 38 ff), wenn sie gepfändet werden oder vor ihrer Fälligkeit eine Tilgungs- oder Sicherungsabrede zwischen Darlehensgeber und Darlehe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Nachversteuerung

Rz. 46 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei einem steuerschädlichen Einsatz von Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/bb EStG 2004; > Rz 16), Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc EStG 2004) und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 20...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen, die durch die Ausübung des Ehrenamts veranlasst sind, werden grundsätzlich als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abgezogen (> Aufwandsentschädigungen Rz 55–59). Zu Besonderheiten bei steuerfreien Einnahmen > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 43 ff. Im Übrigen ist noch Folgendes zu beachten: Rz. 8 Stand: EL 122...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer, sondern nur die Erhebungsform der ESt bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerabzug hinnehmen (> Arbeitgeber Rz 5 ff) – ähnlich wie...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / 2. Zeitwertkontengarantie des Anlageinstituts

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos auf Grund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem externen Anlageinstitut (z. B. Kreditinstitut oder Fonds) geführt und liegt keine Zeitwertkontengarantie nach Ziffer 1 vor, muss eine vergleichbar Garantie durch das Anlageinstitut vorliegen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bindende Festsetzung

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Arbeitslohn der > Heimarbeiter (> Hausgewerbetreibende; § 1 Abs 2 Satz 2 VermBG, Abschn 1 Abs 7 VermBErl) wird idR durch ‚bindende Festsetzungen’ (§ 19 HAG) zwischen Heimarbeitern und ihren Auftraggebern festgelegt. Das gilt auch für die Vereinbarung von vwL (§ 10 Abs 1 VermBG). Bindende Festsetzungen wirken wie ein allgemeinverbindliche...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / I. Steuerlicher Begriff des Zeitwertkontos

Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses ausz...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / IV. Kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos auf Grund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. als Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder Fonds geführt, darf der Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Lohnzuflusses keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten haben. Beauftragt der Arbeitgeber ein externes Vermögensverwaltungsunternehmen mit der Anlage...mehr