Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[26] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[27] Rz. 13 Ist einer Hauptklage ein Verfügungsverfa...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 374 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[636] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[637] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Widerspruchsrecht

Rz. 578 Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen.[966] Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden. Der unterrichtende Arbeitgeber sollte sich von den betroffenen Arbeitnehmern eine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 535 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[870] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[871] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigungs...mehr

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§ 28 Leasing / b) Folgen des Fehlens einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation oder einer sonstigen Pflichtangabe für den Anlauf der Widerrufsfrist

Rz. 41 Fehlt es an einer klaren und verständlichen Information über das Widerrufsrecht oder einer der anderen Pflichtangaben im Vertrag, ist der Vertrag formnichtig und die Widerrufsfrist beginnt schon aus diesem Grunde nicht zu laufen. Tritt durch die Empfangnahme des Leasinggegenstandes eine Heilung ein, bedarf es für einen Anlauf der Widerrufsfrist zum einen der Nachholun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 303 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[503] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[504] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 510 Haben sich die einem Unterhaltstitel zugrunde liegenden – insbesondere die wirtschaftlichen – Verhältnisse erheblich geändert, so kann Abänderung verlangt werden.[859] Mit dem gegen einen Unterhaltsbeschluss gerichteten Abänderungsantrag gemäß § 238 FamFG – bei sonstigen Titeln § 239 FamFG – werden die materiell-rechtlichen Folgen der Störung der Geschäftsgrundlage (...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 164 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[297] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Widerspruchsfrist

Rz. 3 Der Widerspruch ist innerhalb Monatsfrist nach Bekanntgabe des VA schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den VA erlassen hat. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung bei der Widerspruchsbehörde gewahrt (§ 70 Abs. 1 S. 2 VwGO). Zum Teil kann es zweckmäßig sein, den Widerspruch sowohl bei der Ausgangsbehörde als auch nachrichtlich bei ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 418 Nach § 1573 Abs. 2 BGB besteht der Aufstockungsunterhalt der Höhe nach im Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Unterhalt und den Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit. Er erlischt, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit den vollen Unterhalt decken. Wieder aufleben kann der Anspruch dann, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigke...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR ausmacht, so dass also für 2021 grundsätzlich alle Berechnungen des monatlichen Unterhalts auszugehen hätten von (2.730 × 2) : 12 = 455 EUR; dies sind 100 % des Mindestunterhalts. In der ersten Altersstufe (bis zum...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als in der Personengesellschaft keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- bzw. Fremdges...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / f) Arglist

Rz. 45 Das Kausalitätserfordernis entfällt, wenn der Versicherungsnehmer "die Obliegenheit arglistig verletzt hat" (§ 28 Abs. 3 S. 2 VVG). Vorsatz bedeutet im Versicherungsrecht dolus directus und dolus eventualis. Arglist liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit direktem Vorsatz handelt. Rz. 46 Nicht jede vorsätzlich falsche Angabe bedeutet eine Arglist des Versi...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt ...mehr

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§ 42 Transportrecht / e) Exkurs: Pflicht zum Kundenschutz

Rz. 19 Da der Frachtführer aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit den Kunden des Spediteurs erhält, legen Spediteure Wert darauf, in den Vertrag eine Kundenschutzklausel aufzunehmen. Da mit einer derartigen Klausel einerseits in das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) eingegriffen wird, andererseits der Spediteur seine durch Art. 14 GG geschützte K...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Beendigung des Anwaltsvertrages

Rz. 16 Ganz grundlegend für das Verständnis des anwaltlichen Haftungsrechts ist die Beendigung des Anwaltsvertrages.[54] Der Anwaltsvertrag wird durch die Erledigung des Auftrages, d.h. die Erreichung des Vertragszweckes beendet.[55] Hinsichtlich einer Kündigung finden vorrangig die §§ 626, 627 und § 628 BGB Anwendung. Stellt sich das Mandatsverhältnis im Ausnahmefall als An...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. R...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Verwirkung

Rz. 10 Von der Verjährung zu unterscheiden ist die richterrechtlich als Ausprägung von § 242 BGB anerkannte Verwirkung, die einer Anspruchsdurchsetzung entgegensteht, wenn besondere Umstände ausnahmsweise die verspätete Geltendmachung des Anspruchs als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.[18] Verwirkung setzt danach voraus, dass der Berechtigte sein Recht ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Rechtsnatur und Geltendmachung

Rz. 3 Der Eintritt der Verjährung begründet ein – als Einrede geltend zu machendes – dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Der Bestand des Anspruchs wird hiervon nicht berührt, § 214 BGB. Rz. 4 Verjährung wird infolgedessen im Prozess nicht von Amts wegen berücksichtigt. Konsequenterweise darf nach richtiger, freilich umstrittener Ansicht ein Zivilgericht auch...mehr

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§ 21 Verjährung / VII. Spezialgesetze

Rz. 38 HPflG, LuftVG, StVG und UmweltHG regeln die Verjährung nicht eigenständig, sondern verweisen umfassend auf die Verjährungsvorschriften für unerlaubte Handlungen nach dem BGB und damit, seitdem § 852 BGB a.F. im allgemeinen Verjährungsrecht aufgegangen ist, auf §§ 194 ff. BGB.[77] Rz. 39 Daneben enthalten StVG und LuftVG aber auch gesetzliche Verwirkungstatbestände (§ 1...mehr

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§ 26 Klagearten / VIII. Verhältnis zur Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 283 Die Abänderungsklage ist eine Gestaltungsklage, die sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger erhoben werden kann und den Titel selbst – unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft – an die stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen soll (Rdn 220 ff.). Demgegenüber beschränkt sich der Streitgegenstand einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Stellungnahme des Versicherers

Rz. 108 Die Verjährungshemmung wird dann erst durch eine abschließende Stellungnahme des Versicherers zu Grund und Umfang der Ersatzpflicht beendet, an die die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellt. Es muss sich um eine – für den Geschädigten negative oder auch positive,[268] in jedem Falle aber schriftliche Entscheidung in der Sache handeln, die eindeutig und endgülti...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / B. Maßgebliche Entscheidungen

Rz. 7 Bei den Entscheidungen, die die Gerichte binden, handelt es sich in der Regel um die Bescheide der Versicherungsträger (z.B. der BG oder einer Krankenkasse) und um gerichtliche Entscheidungen (verwaltungs- und sozialgerichtliche Urteile, verfahrensbeendigende Beschlüsse, z.B. Gerichtsbescheide), aber auch um im sozialgerichtlichen Verfahren erzielte Anerkenntnisse und ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verwirkung

Rz. 159 In Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist des früheren § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. von zwei Kalenderjahren kam eine Verwirkung grundsätzlich nicht in Betracht.[108] Nur dann, wenn ganz besondere Umstände vorlagen, konnte von einer Verwirkung ausgegangen werden. Obwohl die Verjährungsfrist seit dem 1.1.2002 jetzt drei Kalenderjahre beträgt, dürfte auch jetzt nur bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verwirkung

Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen pflichtwidrigen Amtsführung des Testamentsvollstreckers in Betracht, wenn diesem insofern ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist.[624] Die Anforderungen sind freilich streng; der Vorwurf langsamer und ineffektiver Arbeit des Vollstreckers führt noch nicht zu einer Verwirkung....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verwirkung des Vergütungsanspruchs

Rz. 86 Ausnahmsweise soll die Antragstellung auch schon vor Eintritt der Verjährung als verspätet anzusehen sein, wenn nach den Gesamtumständen nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass ein Vergütungsanspruch noch erhoben wird. Die Verwirkung ist danach aber nur dann zu bejahen, wenn die Vergütungsabrechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten auf deren end...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 6. Verwirkung

Rz. 32 Die Verwirkung des Erstattungsanspruchs ist möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus, vor allem nicht in Anbetracht der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach einer Kostengrundentscheidung. Hinzukommen muss ein besonderes Umstandsmoment, wonach die erstattungspflichtige Partei darauf vertrauen durfte, der Erstattungsanspruch wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Verwirkung

Rz. 227 Für die Einlegung von Streitwertbeschwerden bestehen Ausschlussfristen von sechs Monaten bzw. einem Monat ab Zustellung oder formloser Mitteilung (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG). Auch im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO beginnt der Lauf der Ausschlussfrist für eine Streitwertbeschwerde erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder deren sonst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Minderung, Verwirkung, Verjährung

aa) Minderung Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623] bb) Verwirkung Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Frist

Rz. 20 Eine Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nicht vorgesehen. Der Antrag ist daher unbefristet zulässig. Rz. 21 In Betracht kommt ggf. eine Verwirkung.[2] Lässt man den Einwand der Verwirkung zu, so kommt eine Verwirkung frühestens nach einem Jahr seit Festsetzung in Betracht[3] oder sogar erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Änderung der Rechtsprechung

Rz. 89 Die Frage der Nachliquidation und der Verwirkung des Vergütungsanspruchs (vgl. Rdn 86 f.) stellt sich insbesondere bei Änderung der Rechtsprechung. Bei streitigen Fragen muss mit der Änderung der Rechtsprechung stets gerechnet werden, so dass die Nachliquidation bei günstiger Entwicklung der Rechtsprechung nicht als treuwidrig angesehen werden kann und jedenfalls kein...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Minderung

Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verjährung

Rz. 340 Der titulierte Vergütungsanspruch verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB). Ist der Anspruch nicht tituliert, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.[626]mehr