Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Arten von Eigentum, insb. Institut des "giftorätt"

Rz. 116 Das schwedische Recht sieht im Prinzip nur einen gesetzlichen Güterstand vor, nämlich die sog. Giftorättsgods-Gemeinschaft. Diese tritt dann ein, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Durch die Eheschließung ändert sich zunächst nichts an den vor der Eheschließung bestehenden Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Die Ehegatten haben auch wei...mehr

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Portugal / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 14 Auch wenn das portugiesische Recht von der persönlichen Natur der gegenseitigen Übereinstimmung des Eheschließungswillens beider Eheschließenden ausgeht,[11] wird jedoch nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung gefordert. Vielmehr ist es einem der Eheschließenden erlaubt, die Ehe durch einen Bevollmächtigten sch...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Wahrung von Fristen

Rz. 10 Das Wahren einer Frist bedeutet das Einhalten der gesetzten Frist zur Eröffnung oder Erhaltung von Rechten oder Rechtspositionen, zur Erreichung anderer Rechtsfolgen oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (z. B. Verwirkung von Säumniszuschlägen). Innerhalb der Frist ist eine Handlung zu erbringen, etwas zu unterlassen oder zu dulden. Auch kann eine Frist abzuwarten ...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / 4. Grundsätze der Verwirkung

Weitere Besonderheiten ergeben sich, wenn der Geschädigte wahrheitswidrig einen ihm bekannten Vorschaden als unreparierten Altschaden bzw. unvollständige Reparaturmaßnahme verschweigt und dies sodann erst in einem Prozess aufgedeckt wird. a) Für diese Fallgruppe hat sich bereits eine gefestigte Rechtsprechung gebildet, die strenge Anforderungen an eine Abgrenzung zwischen Alt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zahlungsverjährung, Verwirkung

Rz. 76 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, § 228 AO. Rz. 77 [Autor/Stand] Der Ablauf der Verjährungsfrist richtet sich nach § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die V...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Verwirkung

Die Härteklausel des § 1361 Abs. 3 BGB ordnet eine entsprechende Anwendung der Beschränkungstatbestände des § 1579 Nr. 2-8 BGB an. Danach kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten, auch unter Wahrung von Kindesbelangen, grob unbillig wäre. Dies ermöglicht unter den gesetzlich no...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / bb) Unbilligkeit bei Trennungsdauer von nahezu 20 Jahren

Bei einer 20 Jahre dauernden Trennung ist die Inanspruchnahme des Ehegatten auf Trennungsunterhalt grob unbillig (§§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 8 BGB). Dies ist darin begründet, dass der die Gewährung von Trennungsunterhalt tragende Gedanke ehelicher Solidarität mit fortschreitender Trennungszeit zunehmend an Bedeutung verliert. Nach einem so langen Zeitraum haben sich die Lebens...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / III. Zur Erstattung von Folgepositionen

Steht dem Geschädigten ein Schadensersatz wegen ausreichender Angaben zur Vorschadenproblematik oder dem Eingreifen der Grundsätze der Verwirkung gerade nicht zu bzw. fehlt es an der wirtschaftlichen Schadensvertiefung, hat dies auch Auswirkungen auf die von ihm begehrten Folgeansprüche, wie bspw. Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. 1. Abhängigke...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / aa) Keine Anwendung des § 1578b BGB beim Trennungsunterhalt

Andere Herabsetzungsgründe wie beim nachehelichen Unterhalt in § 1578b BGB gibt es beim Trennungsunterhalt nicht. Namentlich kommt eine Befristung gem. § 1578b BGB nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes ausdrücklich von der Anwendung des § 1578b BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts abgesehen, so...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.5.2020 – 13 WF 84/20 1. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen. Hinzutreten muss ein Vertrauen begründendes Verhalten des Gläubigers, das dem Schuldner Grund zu der Annahme gibt, der Unterhaltsberechtigte werde seinen Unte...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Trennungsunterhalt ab Dezember 2018. [2] Die Antragstellerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, während der Antragsgegner britischer Staatsbürger ist. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Am 23.8.2017 schlossen sie die Ehe, die von ihren Eltern arrangiert worden war. Spätestens seit einer Auss...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 19.2.2020 – XII ZB 358/19 Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben (im Anschl. an Senatsurt. v. 9.2.1994 – XII ZR 220/92, FamRZ 1994, 558). OLG Koblenz, Beschl. v. 5.6.2019 – 9 UF 104/19, FamRZ 2020, 690 m. Anm. Borth S. 692 Der Unterhaltspflichtige kann durch – ausdrückliche od...mehr

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Elternunterhalt / 11 Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen

Es gibt Fallkonstellationen, in denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, obwohl das eigentlich unterhaltspflichtige Kind leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt ist. Man spricht dann davon, dass die Unterhaltsansprüche der Eltern verwirkt sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, aus denen sich eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen ergeben kann. Diese...mehr

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Elternunterhalt / 11.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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Elternunterhalt / 11.2.2 Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind

Eine Verwirkung kann auch gegeben sein, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in früheren Zeiten seine eigene Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind vernachlässigt hat. Ob dies im Sinne einer Verwirkung bejaht werden kann, richtet sich nach Gewicht und Dauer des Verstoßes. Gelegentliches Nichtzahlen des Kindesunterhaltes reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht ...mehr

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Elternunterhalt / 11.2.3 Schwere Verfehlung gegen das Kind oder nahe Angehörige

Eine vorsätzliche schwere Verfehlung setzt eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger entweder wirtschaftlicher oder persönlicher Belange des Kindes durch die Eltern voraus. Das Fehlverhalten kann auch in einer Unterlassung bestehen. In die Beurteilung sind alle Umstände einschließlich des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Kindes einzubeziehen. Eine schwere Verfeh...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Elternunterhalt / 11.2 Unterhaltsverwirkung durch ein Verhalten der Eltern

Eine Verwirkung kann auch aus einem Verhalten des unterhaltsberechtigten Elternteils in der Vergangenheit resultieren. Das Gesetz spricht hierzu in § 1611 BGB von einer Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist (§ 1611 Abs. 1 1. Alt BGB), er seine eigene Unterhaltspflicht gegenü...mehr

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Elternunterhalt / 11.2.1 Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden

Sittlich verschuldet haben Eltern ihre Bedürftigkeit insbesondere in Fällen von Alkohol[1]-, Drogen[2]-, Medikamenten- oder Spielsucht. Dies allerdings nur, wenn der bedürftige Elternteil trotz seiner Erkrankung noch in der Lage gewesen ist, diese zu bekämpfen und die Unterhaltsbedürftigkeit gerade auf diesem Verschulden beruht. Als weitere Fälle einer Verwirkung durch sittl...mehr

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Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Nachdem die notwendigen Auskünfte gegenüber dem Sozialamt erteilt und belegt wurden, kann das Sozialamt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die gefertigten Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergeb...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / IV. Verwirkung der Vergütung – Beispielsfälle

Ausgehend davon, dass nicht jede (erhebliche) Pflichtverletzung genügen soll, um die Vergütung abzuerkennen, soll vorliegend übersichtlich dargestellt werden, unter welchen "Voraussetzungen" die Aberkennung in Betracht zu ziehen ist. Wie bereits dargelegt, ist Basis stets eine erhebliche Pflichtverletzung. Daneben mussmehr

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AGS 04/2020, Vergütung und Verwirkung – entweder ganz oder gar nicht; – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 12.9.2019 – IX ZB 76/18 –

1 Die Verwirkung eines Vergütungsanspruches ist glücklicherweise eine seltene Entscheidung. Wenn sie denn aber zu treffen ist, führt sie meist zu einem aufwändigen Verfahren, welches nicht erstinstanzlich endet. So musste jüngst erst wieder der BGH zu einem Fall der Verwirkung entscheiden. Anlass genug, sich mit dem Thema nochmals kurz zu befassen. Für Rechtsanwälte, welche...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / III. Voraussetzung der Verwirkung

Wie bereits erörtert führt nicht jede (einfache) Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters gleich zum Ausschluss seiner Vergütung. Vielmehr kann dies grds. erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn von erheblichen Pflichtverletzungen ausgegangen werden kann. Im Rahmen der Aufsicht über den Insolvenzverwalter kann dieser (s.o.) auch "aus wichtigem Grund" entlassen werden. Di...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 1

Die Verwirkung eines Vergütungsanspruches ist glücklicherweise eine seltene Entscheidung. Wenn sie denn aber zu treffen ist, führt sie meist zu einem aufwändigen Verfahren, welches nicht erstinstanzlich endet. So musste jüngst erst wieder der BGH zu einem Fall der Verwirkung entscheiden. Anlass genug, sich mit dem Thema nochmals kurz zu befassen. Für Rechtsanwälte, welche ih...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / II. Pflichtverletzung vs. Mangelhaftigkeit der Arbeit

Um keinen solchen atypischen Sachverhalt handelt es sich, wenn der Insolvenzverwalter lediglich "schlecht" arbeitet. Der Einwand mangelhafter oder erfolgloser Leistung etwa beeinflusst nämlich die Höhe der Vergütung nicht.[9] Auch ein "Erfolg" oder "Misserfolg" wird wegen der Systematik der Vergütung außer Betracht gelassen. Vielmehr steht einzig der "Arbeitsaufwand" im Vord...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / I. Grundlegendes

1. Aufsichtsmaßnahmen Die Frage der Verwirkung einer Vergütung ist "eng umschlungen" mit dem Thema Aufsicht über den Verwalter. Das Recht, den Verwalter zu beaufsichtigen, kommt dabei einerseits dem Gericht zu, welches rechtsaufsichtsführend kraft Gesetzes ist. Daneben bietet sich die Gläubigerversammlung sowie der Gläubigerausschuss, letzterer als "Mitwirkungsorgan" aber auc...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / V. Stigmata auf ewig oder nur hier und jetzt?

Ausgehend von den bisherigen Ausführungen stellt sich nun die Frage, wann, wo und zu welchem Zweck bzw. Verfahren die Pflichtverletzung begangen wurde. Bedeutet die begangene Pflichtverletzung auch, dass diese "in anderen, weiteren" Verfahren sanktioniert werden muss? Besteht eine "Ächtung" für alle Verfahren? Hierzu hat der BGH nun richtungsweisend einiges klargestellt.[40]...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / VI. Zusammenfassung

Ganz oder gar nicht lautet die Devise des BGH, was die Aberkennung der Vergütung eines Insolvenzverwalters betrifft. Dies bedeutet, dass eine "Instrumentalisierung" der Vergütung im Sinne einer "Minderung" wegen Schlechtleistung auf keinen Fall erfolgen kann. Auch kleinere Pflichtverletzungen oder solche, die u.U. sogar eine Entlassung rechtfertigen, sind zunächst für sich b...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 1. Aufsichtsmaßnahmen

Die Frage der Verwirkung einer Vergütung ist "eng umschlungen" mit dem Thema Aufsicht über den Verwalter. Das Recht, den Verwalter zu beaufsichtigen, kommt dabei einerseits dem Gericht zu, welches rechtsaufsichtsführend kraft Gesetzes ist. Daneben bietet sich die Gläubigerversammlung sowie der Gläubigerausschuss, letzterer als "Mitwirkungsorgan" aber auch "Aufsichtsorgan", a...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 2. Vergütungsrechtliche Aufsicht?

Neben diesen "verfahrensrechtlichen" Sanktionen bietet auch das Vergütungsrecht eine Sanktionsfolge. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt in erster Linie eine Honorierung für erbrachte Leistungen dar und zielt insoweit nicht auf einen Erfolg ab. Die Vergütung ist in § 2 InsVV prozentual gestaffelt, und zwar abhängig von der eingenommenen Masse. Der Streit, ob die Ver...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 3. Regelvergütung

Für den Rechtsanwalt, der seinen Mandanten vertritt, ist vergütungsrechtlich wichtig zu wissen: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gegenwärtig nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Sie ist dabei "aufwandbezogen" und nicht nach einem Erfolg orientiert. Der Insolvenzverwalter erhält aus dieser Berechnungsgrundlage nach § ...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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AGS 04/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Verwirkung der Insolvenzverwaltervergütung (S. 157 ff.). Eine ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 161) getroffen. Er hat zum einen klargestellt, dass der formularmäßig vereinbarte 15-Minuten-Takt bei Zeithonoraren zumindest gegenüber einem Verbraucher AGB-widrig und damit unwirksam ist. Darüber hinaus hat er entschieden, dass...mehr

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zfs 03/2020, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [15] Die Berufung ist zulässig, obwohl der Kl. keinen bestimmten Antrag gestellt hat (§ 124a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 4 VwGO). Der Berufungsantrag ist unter Heranziehung der Berufungsgründe auszulegen und braucht nicht zwingend ausdrücklich oder förmlich gestellt werden, sondern es genügt, wenn sich der Inhalt des Berufungsantrags aus dem fristgerechten Berufungsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

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Zahlungsverzug – geringfügige Verspätung berechtigt nicht zur Kündigung

Hat der Vermieter den Mieter wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen bereits abgemahnt, kann nach der Rechtsprechung des BGH für eine fristlose Kündigung schon 1 weitere unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung ausreichend sein, da der Mieter mit der Fortsetzung seiner unpünktlichen Zahlungsweise nach Abmahnung zu erkennen gibt, dass er nicht bereit ist, seine zögerliche Za...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.2.4 Verfahrensabschluss nach Ersetzung und Teilabhilfe

Rz. 48 Im Hinblick auf die Regelung des § 365 Abs. 3 AO bedarf es nach Teilabhilfe und Ersetzung grundsätzlich einer abschließenden förmlichen Einspruchsentscheidung. Diese entfällt nur dann, wenn nunmehr der Einspruchsführer die Rücknahme des Einspruchs erklärt. Teilweise wird vom BFH und in der Literatur vertreten, das Einspruchsverfahren könne im Falle der Teilabhilfe dur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Androhung des Ordnungsmittels (Absatz 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach Abs. 1 eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, auf Antrag vom Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen wird. Erfolgt diese nicht schon in dem Unterlassungstitel, sondern durch gesonderten Beschluss, stellt bereits die Andr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Abänderungsanträge bei Anpassung wegen Unterhalt

Bei den Abänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen den Verfahren, in denen die Ausgangsentscheidung vom Versorgungsträger nach altem Recht getroffen worden ist (§ 5 VAHRG) und solchen, in denen ein Familiengericht die Erstentscheidung nach dem neuen Recht gefällt hat (§ 33 VersAusglG). a) Bei den Altentscheidungen über Verwaltungsakte und Bescheide lag in der Vergangen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht sowie Verwirkung

Rz. 27 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten, nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht nach §§ 666, 2218 BGB zu entrichten.[48] Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angem...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 22 Abgesehen von eventuell im Testament festgelegten oder sich aus der Auslegung ergebenden Voraussetzungen besteht in der Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verwirkung der Klausel nur dann ausgelöst wird, wenn das Verhalten des Bedachten bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen an diese subjektiven Voraussetzungen werden durch d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung

Rz. 20 Dass ein Auflehnen gegen den Willen des Erblassers vorliegt, kann sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Geltendmachung gesehen werden. Im Falle des Fehlens näherer Angaben in der letztwilligen Verfügung sollte jedoch lediglich die gerichtliche Geltendmachung unter die Strafklausel gerechnet werden. Dies bereits aus dem Grund, um die Schwierigk...mehr