Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 Nr. 2 BGB

Geben sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine dritte Person vor dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft aus, kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bilden. Deren Verfestigung kann sich bereits vor Ablauf von zwei bis drei Jahren herausgebildet haben. Trägt der unterhaltspflichtige Ehegatte zu den Voraussetzungen des § 1...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / ee) Anderer schwerwiegender Grund nach § 1579 Nr. 8 BGB

Eine äußerst kurze Zeit des Zusammenlebens mit einer extrem langen Trennung bei Kinderlosigkeit und ohne jede wirtschaftliche Verflechtung kann einen besonders gelagerten Ausnahmefall bilden, der zur Annahme eines Härtegrundes nach § 1361 Abs. 3 i.V.m. § 1579 Nr. 8 BGB führen kann.[58]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 31 Das Steuerfestsetzungsverfahren ist regelmäßig durch eine förmliche Entscheidung über den Steueranspruch, d. h. durch Erlass eines Steuerbescheids, abzuschließen. Das gilt jedoch nur für den Regelfall; in besonderen Fällen kann von einer förmlichen Entscheidung abgesehen werden, oder die Entscheidung fällt ohne Erlass eines Steuerbescheids.[1] Das Steuerfestsetzungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 29 Keine Bestimmung enthält das Gesetz darüber, zu welchem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung vornimmt bzw. in welcher Reihenfolge sie die Steuerfälle bearbeitet. Eine Grenze bilden nur die Festsetzungsverjährung und die Verwirkung. Die Ermessensentscheidung über den Zeitpunk...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich; Anrechnung der Geschäftsgebühr; Verwirkung einer Erinnerung der Landeskasse

Leitsatz Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung de...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, S....mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung des Gerich...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2

Trotz beachtenswerter Kritik[2] ist die Literatur dieser Ansicht überwiegend beigetreten und wendet bis heute § 254 Abs. 2 S. 1 BGB bei einer nichterhobenen Verjährungseinrede an.[3] Gleiches gilt – bis auf wenige Ausnahmen[4] – auch für die Rechtsprechung der Instanzgerichte.[5] Der BGH hat über drei Etappen in den Jahren 1984,[6] 2007[7] und 2016[8] ebenfalls eine verfesti...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, ob das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt war und ob eine fiktive Terminsgebühr entstanden ist. Im ...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / A. Grundlagen

Der Eintritt der Verjährung lässt einen Anspruch nicht erlöschen, sondern verschafft dem Schuldner die Möglichkeit zur Nutzung einer Einrede. Wird diese erhoben, bewirkt sie ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.[10] Der Anspruch selbst und damit auch die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung bestehen aber dem Grund nach als Naturalverbindlichkeit[11] fort.[12]...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / c) Aufbewahrungsfrist

Tz. 124 Die Aufbewahrungsfrist ist für die unterschiedlichen kaufmännischen Unterlagen gestaffelt. Nach Abs. 4 beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte nebst Organisationsunterlagen und für Buchungsbelege (Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und 4). Für alle sonstigen Unterlagen des Kaufmanns beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb2) Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Tz. 14 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es grds. bei den allgemeinen Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, der Stpfl und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der ArbG und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen, wie es die billige Rü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 5.2 Verwirkung – Rechtsmissbrauch

Rz. 34a Rechte und damit auch der Rechtsschutz können durch Untätigkeit und Zeitablauf verwirkt werden. Finanzgerichtliche Entscheidungen haben unter diesem Gesichtspunkt eine Verwirkung der Einspruchsbefugnis angenommen, wenn der Beteiligte rügelos einen belastenden Verwaltungsakt befolgt hat, für dessen Anfechtung die einjährige Einspruchsfrist nach § 356 Abs. 2 AO gegeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.1.1 Einspruch gegen den Grundlagenbescheid

Rz. 21a Der Einspruch gegen den Grundlagenbescheid kann nicht mit Einwendungen begründet werden, die sich gegen Regelungen des Folgebescheids richten.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.1 Grundlagen

Rz. 69 Stellt ein Stpfl. bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts [1], d. h. einen Antrag, eine inhaltlich bestimmte Regelung zu treffen, so eröffnet er hiermit das auf den Erlass dieses Verwaltungsakts gerichtete Verwaltungsverfahren.[2] In diesem Verfahren besteht für die Finanzbehörde die allgemeine Verpflichtung, über den Antrag binnen angemesse...mehr

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Jung, AsylbLG § 10b Kostene... / 2.1 Erstattung von Aufwendungen bei vorläufiger Leistungsgewährung (Abs. 1)

Rz. 7 § 10b Abs. 1 regelt nur einen Kostenerstattungsanspruch in den Fällen, in denen eine an sich örtlich nicht zuständige Behörde vorläufig Leistungen nach § 10a Abs. 2 Satz 3 erbracht hat. Das sind Eilfälle (Fälle der stationären Notfallbehandlung eines sich rechtmäßig im Bereich einer anderen Behörde aufhaltenden Ausländers; vgl. Hohm, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehegattenunterhalt

Wird die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger, so kann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bereits nach gut einem Jahr der bestehenden Partnerschaft ausgegangen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet worden ist. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommt in diesem...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Zahlungsverzug

Rz. 12 Die Vorschrift greift bei Vertragsstrafen ein, deren Verwirkung durch einen Zahlungsverzug des Schuldners (§ 286 BGB) ausgelöst wird. Der Begriff des Zahlungsverzugs ist ebenfalls weit auszulegen. Eine Vertragsstrafenklausel, die an eine nicht fristgemäße Zahlung des Schuldners anknüpft, ist nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.[23] Auch ein Vertragsstrafeversprechen für da...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor. Die vorgenommene Eintragung sei inhaltlich zulässig. Es könne dahinstehen, ob das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften habe j...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft mit früherer Ehefrau

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 2; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3c Leitsatz 1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterh...mehr

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AGS 12/2016, Keine Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse

Leitsatz Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse gem. § 56 RVG nicht analog anwend...mehr

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AGS 12/2016, Keine Verwirku... / Leitsatz

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse gem. § 56 RVG nicht analog anwendbar. OLG ...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

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AGS 12/2016, Keine Verwirku... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragsteller ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet. Die landgerichtliche Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genomm...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Mit der vom LAG gegebenen Begründung durfte die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des ArbG nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung des LAG stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 577 Abs. 3 ZPO). Auf der Grundlage der bislang vom LAG getroffenen Feststellungen ist der ...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 3. Obliegenheiten nach Deckungsablehnung

Nach Leistungsablehnung durch den Versicherer endet die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Die Sanktion der Leistungsfreiheit beruht auf dem Schutzbedürfnis des verhandlungsbereiten Versicherers, der bei seiner Entscheidungsfindung in besonderem Maße auf wahrheitsgemäße Angaben des redlichen Versicherungsnehmers angewies...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 2. Situation ab dem dritten Geburtstag des K

Über die Vollendung des dritten Lebensjahres des K hinaus kann F von M nur noch Betreuungsunterhalt verlangen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB (sog. "Billigkeitsbetreuungsunterhalt"). Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB. Jegl...mehr

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zerb 10/2016, Zur Höhe der ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingereicht worden. Auch der für die Zulässigkeit gemäß § 61 Abs. 1 FamFG notwendige Beschwerdewert von mehr als 600 EUR ist erreicht. Die Beschwerde erfasst die in dem angegriffenen Beschluss f...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld

Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den ...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr

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ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / b) Verwirkung der Maklerprovision

Die Grundsätze über die Provisionsverwirkung greifen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung über den in § 654 BGB unmittelbar geregelten Fall der unzulässigen Doppeltätigkeit weit hinaus. Auch bei anderweitigen besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzungen des Maklers kommt, soweit ihm auch in subjektiver Hinsicht ein zumindest grob leichtfertiges Fehlverhalten anz...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / V. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird (ausführlich Viefhues, in: jurisPK-BGB, 2017, § 1611 Rn 8 ff.). Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes (BGH FamRZ 2011, 1560) noch wegen der...mehr

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ZAP 1/2015, Verbraucherkreditvertrag: Verwirkung des Widerrufs

(LG Nürnberg, Urt. v. 20.4.2015 – 6 O 9499/14) • Der Widerruf eines nach § 490 Abs. 2 BGB bereits gekündigten und abgelösten Darlehnsvertrags ist nach Ablauf von drei Jahren noch nicht verwirkt und verpflichtet von daher die kreditgebende Bank grds. zur Rückzahlung der vom Darlehnsnehmer seinerzeit geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Wertersatz für die Dauer ih...mehr

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ZAP 12/2016, Lebensversicherung: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs durch widersprüchliches Verhalten

(OLG Nürnberg, Urt. v. 14.3.2016 – 8 U 1345/15) • Einem Versicherungsnehmer kann es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt sein, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzu...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 7. Verwirkung

Auch die Erhöhung eines vergleichsweise vereinbarten Unterhaltsanspruchs kann nach § 1579 Nr. 5 BGB verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte entgegen der getroffenen Vereinbarung eine nicht nur marginale Steigerung seines Verdienstes nicht sofort unaufgefordert mitteilt. Nach Auffassung des OLG Koblenz (MDR 2015, 953) gilt dies unabhängig davon, ob sich letztlich eine...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Verwirkung von Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist regelmäßig bei Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner gem. § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt. Das Führen eines gemeinsamen Haushalts ist nicht erforderlich, bildet aber ein typisches Anzeichen hierfür. Nach allgemeiner Auffassung wird eine gewisse Dauer zwischen drei und fünf Jahren vorausgesetzt, um auf ein eheähnliches Zusamme...mehr

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ZAP 5/2016, Trennungsunterhalt: Verwirkung des Anspruchs wegen Zusammenlebens mit neuer Partnerin

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2015 – 10 UF 210/14) • Gemäß § 1579 Nr. 2 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 3. Geschiedenenunterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung haben folgende Fragen praktische Bedeutung: Voraussetzungen des Anspruchs aus § 1570 BGB wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes; Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB; die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1579 BGB; die Behandlung von Schulden nach der Scheidung;...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 1. Unterhaltsanspruch des Ehegatten (§ 1361 BGB)

Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des getrenntlebenden Ehegatten aus § 1361 BGB sind: Bestand einer Ehe, Getrenntleben der Eheleute, Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten, kein Verlust des Anspruchs z.B. durch Ausschlusstatbestände ("Verwirkung"). Praxishinweis...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 5. Die Verjährung und deren Unterbrechung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Es genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs wenigstens dem Grunde nach unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf ...mehr

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ZAP 1/2016, VOB/B: Zeitpunkt einer Preisanpassung wegen Mehrmengenabrechnung

(LG Paderborn, Urt. v. 23.9.2015 – 4 O 96/14) • Das Recht des Auftraggebers, bei einer über 10 % hinausgehenden Mehrmengenberechnung den Preis anzupassen, kann auch noch im Rahmen der Klageerwiderung ausgeübt werden, da es keinen zeitlichen Beschränkungen unterliegt. Einem Preisanpassungsverlangen steht nicht entgegen, dass bereits Abschlagszahlungen erbracht worden sind. In...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / d) Vertragsstrafe ohne Verschulden

Im Falle des § 339 S. 1 BGB setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe den Verzug des Schuldners und daher mittelbar über § 286 Abs. 4 BGB dessen Verschulden voraus. Dies gilt ebenso für den Unterlassungsanspruch, obwohl der Wortlaut von § 339 S. 2 BGB hier scheinbar nur eine Zuwiderhandlung und kein Verschulden verlangt (BGH-Rechtsprechung seit 1972, vgl. BGH NJW 1972, 1893). ...mehr