Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Befristung und ... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet. Die landgerichtliche Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug geno...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwirkung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 "Verwirkung" ist ein spezieller Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von > Treu und Glauben (BFH 83, 441 = BStBl 1965 III, 657): Derjenige, der mit der Verfolgung seines Rechts so lange zurückhält, dass die Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt, kann das Recht nicht mehr ausüben. Der Einwand der Verwirkung kann sowohl vom FA al...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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FF 5/2017, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

… Durch hiermit vollinhaltlich in Bezug genommenen Beschl. v. 11.5.2016 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin 4.271,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2016 zu zahlen. Hiergegen wenden sich die Antragstellerin mit ihrer zulässigen, in...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Verwirkung nach § 1579 BGB

Der zunächst in konkreter Höhe festzustellende Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt kann der Verwirkung unterliegen. Ob er herabgesetzt oder zeitlich begrenzt wird oder gar in Gänze wegfällt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Praxis wird vorwiegend von § 1579 Nr. 2 BGB oder den Tatbeständen bestimmt, die auf einem persönlichen Fehlverhalten des Unterhalt fordernden Ehega...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 3 BGB

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann bei Äußerung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch bzw. bei versuchtem Prozessbetrug greifen, jedoch nicht, wenn das Handeln als leichter Verstoß zu bewerten ist und kein besonderes Gewicht besitzt.[54]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Mutwilliges Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 5 BGB

Der Verstoß des Unterhaltsberechtigten gegen die Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen muss, um den Tatbestand zu erfüllen, schwerwiegend sein und mindestens zu einer Gefährdung mit einem besonderen Gewicht geführt haben. So liegt es erst dann, wenn die wirtschaftliche Grundlage des Unterhaltspflichtigen nicht nur messbar, sondern nicht unerheblich nachhaltig beeintr...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / dd) Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 7 BGB

Der Verwirkungstatbestand nach § 1579 Nr. 7 BGB wird nicht durch die Veröffentlichung eines Fotos mit dem neuen Partner begründet. Dies mag nicht nötig und nicht gerade geschmackvoll gewesen sein. Es ist aber heute allgemein üblich, Umstände seines Privatlebens in den sozialen Netzwerken zugänglich zu machen. Eine schwerwiegende Verunglimpfung des Unterhaltspflichtigen zumal...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 Nr. 2 BGB

Geben sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine dritte Person vor dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft aus, kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bilden. Deren Verfestigung kann sich bereits vor Ablauf von zwei bis drei Jahren herausgebildet haben. Trägt der unterhaltspflichtige Ehegatte zu den Voraussetzungen des § 1...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / ee) Anderer schwerwiegender Grund nach § 1579 Nr. 8 BGB

Eine äußerst kurze Zeit des Zusammenlebens mit einer extrem langen Trennung bei Kinderlosigkeit und ohne jede wirtschaftliche Verflechtung kann einen besonders gelagerten Ausnahmefall bilden, der zur Annahme eines Härtegrundes nach § 1361 Abs. 3 i.V.m. § 1579 Nr. 8 BGB führen kann.[58]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 29 Keine Bestimmung enthält das Gesetz darüber, zu welchem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung vornimmt bzw. in welcher Reihenfolge sie die Steuerfälle bearbeitet. Eine Grenze bilden nur die Festsetzungsverjährung und die Verwirkung. Die Ermessensentscheidung über den Zeitpunk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 31 Das Steuerfestsetzungsverfahren ist regelmäßig durch eine förmliche Entscheidung über den Steueranspruch, d. h. durch Erlass eines Steuerbescheids, abzuschließen. Das gilt jedoch nur für den Regelfall; in besonderen Fällen kann von einer förmlichen Entscheidung abgesehen werden, oder die Entscheidung fällt ohne Erlass eines Steuerbescheids.[1] Das Steuerfestsetzungsve...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich; Anrechnung der Geschäftsgebühr; Verwirkung einer Erinnerung der Landeskasse

Leitsatz Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung de...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, S....mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung des Gerich...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2

Trotz beachtenswerter Kritik[2] ist die Literatur dieser Ansicht überwiegend beigetreten und wendet bis heute § 254 Abs. 2 S. 1 BGB bei einer nichterhobenen Verjährungseinrede an.[3] Gleiches gilt – bis auf wenige Ausnahmen[4] – auch für die Rechtsprechung der Instanzgerichte.[5] Der BGH hat über drei Etappen in den Jahren 1984,[6] 2007[7] und 2016[8] ebenfalls eine verfesti...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, ob das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt war und ob eine fiktive Terminsgebühr entstanden ist. Im ...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / A. Grundlagen

Der Eintritt der Verjährung lässt einen Anspruch nicht erlöschen, sondern verschafft dem Schuldner die Möglichkeit zur Nutzung einer Einrede. Wird diese erhoben, bewirkt sie ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.[10] Der Anspruch selbst und damit auch die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung bestehen aber dem Grund nach als Naturalverbindlichkeit[11] fort.[12]...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / c) Aufbewahrungsfrist

Tz. 124 Die Aufbewahrungsfrist ist für die unterschiedlichen kaufmännischen Unterlagen gestaffelt. Nach Abs. 4 beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte nebst Organisationsunterlagen und für Buchungsbelege (Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und 4). Für alle sonstigen Unterlagen des Kaufmanns beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb2) Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Tz. 14 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es grds. bei den allgemeinen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, der Stpfl und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der ArbG und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen, wie es die billige Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 5.2 Verwirkung – Rechtsmissbrauch

Rz. 34a Rechte und damit auch der Rechtsschutz können durch Untätigkeit und Zeitablauf verwirkt werden. Finanzgerichtliche Entscheidungen haben unter diesem Gesichtspunkt eine Verwirkung der Einspruchsbefugnis angenommen, wenn der Beteiligte rügelos einen belastenden Verwaltungsakt befolgt hat, für dessen Anfechtung die einjährige Einspruchsfrist nach § 356 Abs. 2 AO gegeben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.1.1 Einspruch gegen den Grundlagenbescheid

Rz. 21a Der Einspruch gegen den Grundlagenbescheid kann nicht mit Einwendungen begründet werden, die sich gegen Regelungen des Folgebescheids richten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.1 Grundlagen

Rz. 69 Stellt ein Stpfl. bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts [1], d. h. einen Antrag, eine inhaltlich bestimmte Regelung zu treffen, so eröffnet er hiermit das auf den Erlass dieses Verwaltungsakts gerichtete Verwaltungsverfahren.[2] In diesem Verfahren besteht für die Finanzbehörde die allgemeine Verpflichtung, über den Antrag binnen angemesse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10b Kostene... / 2.1 Erstattung von Aufwendungen bei vorläufiger Leistungsgewährung (Abs. 1)

Rz. 7 § 10b Abs. 1 regelt nur einen Kostenerstattungsanspruch in den Fällen, in denen eine an sich örtlich nicht zuständige Behörde vorläufig Leistungen nach § 10a Abs. 2 Satz 3 erbracht hat. Das sind Eilfälle (Fälle der stationären Notfallbehandlung eines sich rechtmäßig im Bereich einer anderen Behörde aufhaltenden Ausländers; vgl. Hohm, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 11. Verwirkung der Ehevertragskontrolle aufgrund Zeitablaufs

Rz. 142 Nach einer Entscheidung des OLG Köln[95] unterliegt die Ehevertragskontrolle der Verwirkung nach § 242 BGB. Zum Zeitmoment wurde auf den Zeitraum der Untätigkeit von 13 Jahren abgestellt.mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Verwirkung

Rz. 66 Wartet der Anspruchsberechtigte jahrelang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zu, so kann dies die Verwirkung wegen Verstoßes gegen § 242 BGB zur Folge haben. In einer neueren Entscheidung des OLG Koblenz kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass dem Miterben, der erstmalig Auskunftsansprüche bei einem mehr als neun Jahre zurückliegenden Erbfall geltend macht, ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Substantiierung des § 242 BGB oder Sittenwidrigkeit

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehegattenunterhalt

Wird die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger, so kann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bereits nach gut einem Jahr der bestehenden Partnerschaft ausgegangen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet worden ist. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommt in diesem...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Vorliegen einer Leistungsklage

Rz. 162 Drei Voraussetzungen sind zu beachten:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Zahlungsverzug

Rz. 12 Die Vorschrift greift bei Vertragsstrafen ein, deren Verwirkung durch einen Zahlungsverzug des Schuldners (§ 286 BGB) ausgelöst wird. Der Begriff des Zahlungsverzugs ist ebenfalls weit auszulegen. Eine Vertragsstrafenklausel, die an eine nicht fristgemäße Zahlung des Schuldners anknüpft, ist nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.[23] Auch ein Vertragsstrafeversprechen für da...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Zulässigkeit des Antrages

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§ 1 Die elterliche Sorge / V. Ruhen und Ende der Vermögenssorge

Rz. 162 Ruht die Vermögenssorge nach den §§ 1673, 1674 Abs. 1 BGB, ist sie nach §§ 1666, 1667 BGB entzogen worden oder endet sie durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, so sind die Eltern verpflichtet, das Vermögen herauszugeben und auf Anforderung über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen (§ 1698 Abs. 1 BGB).[562] Rz. 163 Soweit es um die Nutzungen des Vermögens geht,...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Einschränkungs- und Ausschlussgründe

Rz. 163 Kommt eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts in Betracht, so sind in die durchzuführende Gesamtabwägung die Lebensverhältnisse des Kindes sowie beider Elternteile, einschließlich etwaiger neuer Partner einzubeziehen. Bedeutsam sind auch die Bindungen des Kindes zum jeweiligen Elternteil und die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Ausübung...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Zeitschranke

Rz. 146 Während § 238 FamFG in seinem Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass die Abänderung zeitlich nicht vor die Rechtshängigkeit zurück reichen darf, enthält § 239 FamFG eine solche Bestimmung nicht. Erforderlich ist nur, dass die Abänderung außergerichtlich verlangt worden ist. Rz. 147 Demgegenüber können die Beteiligten weitere Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann die Präklus...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 2. Klagen aus § 2216 BGB wegen ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

Rz. 93 Der Erbe kann gegen den Testamentsvollstrecker zahlreiche Klagen wegen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung einreichen. Nachfolgend werden einige Klagearten kurz dargestellt. Rz. 94 Muster 8.15: Klage auf Einhaltung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB Muster 8.15: Klage auf Einhaltung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB An das Landgericht – Z...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor. Die vorgenommene Eintragung sei inhaltlich zulässig. Es könne dahinstehen, ob das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften habe j...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / XII. Klagefrist (§§ 47 Abs. 2 S. 1, 74 VwGO)

Rz. 37 Zur Berechnung der Frist gelten § 57 VwGO, §§ 222, 224 Abs. 2 und 3, 225 f. ZPO, §§ 187 ff. BGB. Die Jahresfrist gilt im Falle des § 58 Abs. 2 VwGO.[60] Die Frage, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung, die einen Hinweis auf die Möglichkeit einer Klageerhebung mittels elektronischen Dokuments nicht enthält, als unvollständig und fehlerhaft zu qualifizieren ist wird streitig d...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (c) Elternfeindbild-Syndrom (PAS)

Rz. 288 Dieser Aspekt unterfällt der Bindungstoleranz (siehe dazu Rdn 298). Bedenken gegen die Erziehungseignung eines Elternteils können sich daraus ergeben, dass dieser im Verhältnis zum anderen Elternteil eine unüberwindbare hasserfüllte Einstellung besitzt[1084] und diese Einstellung offen durch Abfälligkeiten und Entwertungen austrägt.[1085] Über die ohnehin bereits ein...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / V. Rechtsnatur des Umgangsrechts

Rz. 22 Das Umgangsrecht ist nicht Restbestandteil der Personensorge, sondern ein eigenes Grundrecht der Eltern, das aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG folgt.[66] Daher müssen ausländerrechtliche Vorschriften zurücktreten, soweit familiäre Bindungen des den Aufenthalt begehrenden Elternteils dies gebieten, um eine formelle Umgangsregelung zu ermöglichen.[67] Rz. 23 Personensorge und Um...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XVI. Zwischen dem Verkehrsverstoß und der Fahrtenbuchauflage verstrichener Zeitraum

Rz. 119 Für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage kann der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein[298] und eine Fahrtenbuchauflage kann dann als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen sein. Welche Fristen hierfür in Erwäg...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft mit früherer Ehefrau

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 2; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3c Leitsatz 1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterh...mehr

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AGS 12/2016, Keine Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse

Leitsatz Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse gem. § 56 RVG nicht analog anwend...mehr