Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Grundsatz – Zweck

Rz. 79 Die Vorschrift ist weitgehend deckungsgleich mit § 811 Abs. 2 ZPO a. F.. Änderungen, die sich im Vergleich zur bisherigen Fassung ergeben, sind in erster Linie redaktioneller Art. Abweichungen ergeben sich allenfalls insoweit, als der Pfändungsschutz in Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b sowie Nr. 8 lit. b ZPO von dem bisherigen Pfändungsschutz des § 811 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 bis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Aufforderung zur Drittschuldnererklärung

Rz. 44 An (Name und Anschrift des Drittschuldners) In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y fordere ich Sie auf, binnen zwei Wochen nach der Zustellung dieses Schreibens und des Pfändungsbeschlusses des AG ... vom ... (Az.: ...) dem (Vollstreckungs-) Gläubiger gegenüber zu erklären: ob und wieweit Sie die gepfändete Forderung des ... als begründet anerkennen und ob Sie zur Zahlu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkungen der Drittschuldnererklärung

Rz. 24 Die Drittschuldnererklärung enthält kein Schuldanerkenntnis und keine Leistungsverpflichtung (BGH, Vollstreckung effektiv 2007, 29; FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 82; vgl. auch § 316 Abs. 1 Satz 2 AO). Als reine Wissenserklärung erleichtert sie dem Gläubiger lediglich die Erfüllung der Darlegungslast hinsichtlich des Bestehens des gepfändeten Anspruchs (BGHZ 69, 328 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 87 Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 811 ZPO macht die Pfändung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.11.2015, L 11 KA 18/14, Rn. 26 – Juris m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.9.1978, 3 W 207/78; Zöller/Herget, § 811 Rn. 35 m. w. N.; Musielak/Voith/Flockenhaus, § 811 Rn. 33). Auf entsprechenden Rechtsbehelf hin oder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Freiwillige Auskunft

Rz. 38 Erteilt der Drittschuldner eine Auskunft, ohne dass er hierzu rechtlich verpflichtet ist (z. B. im Rahmen einer Vorpfändung nach § 845 ZPO; vgl. BGH, Rpfleger 1977, 202 = DB 1977, 1043 = NJW 1977, 1199), so muss diese der Richtigkeit entsprechen, andernfalls können Haftungsansprüche des Gläubigers begründet werden (Stöber/Rellermeyer, Rn. B.312; OLG Hamm, DR 1939, 192...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.1 Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (Nr. 1 lit. a)

Rz. 22 Die Vorschrift bestimmt die Unpfändbarkeit von Sachen, die der bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung, d. h. bei einem bereits bestehenden Hausstand (LG München, DGVZ 1983, 93), dienen. Das Pfändungsverbot knüpft an die Regelung des § 811 Abs. 1 Nr. 1 HS 1, Nr. 2 ZPO a. F. an. Die bisherige Aufzählung von einzelnen Sachen wie Kleidungsstücken, Wäsche, Betten, Haus-...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Wirkungen der Überweisung zur Einziehung

Rz. 6 Die Überweisung zur Einziehung stellt die reguläre, weil in den meisten Fällen für den Gläubiger weniger risikoreiche, Form der Verwertung nach § 835 ZPO dar und ist daher im Zweifelsfall als die vom Gläubiger gewählte Form anzunehmen, zumal die Überweisung an Zahlungs statt gewöhnlich nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2019,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Wirkungen der Überweisung an Zahlungs statt

Rz. 20 Das Vollstreckungsgericht erlässt den Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers, der dem Drittschuldner im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher gem. §§ 192 ff. ZPO zuzustellen ist (§§ 835 Abs. 3 Satz 1, 829 Abs. 3 ZPO). Rz. 21 Die Überweisung an Zahlungs statt darf nur zum Nennwert erfolgen (Abs. 1). Deshalb ist sie in den Fällen unzulässig, in denen die ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Das Verfahren der Überweisung

Rz. 4 In der Regel ergeht auf Antrag des Gläubigers ein gemeinsamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger bestimmt die Durchsetzung der gepfändeten Forderung selbst. Fehlt ein Antrag, so darf das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG, §§ 828, 764 ZPO) keine Auswahl darüber treffen, welche Form der Überweisung zu wählen ist. Es ist vielm...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

OLG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2021 – 2 UF 14/21 Endet die Verfahrensstandsschaft des betreuenden Elternteils gemäß § 1629 Abs. 3 BGB durch rechtskräftige Scheidung, Änderung des Obhutsverhältnisses oder Sorgerechts oder durch Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend machen. Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende R...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung des begleiteten Umgangs - Covid-19-Pandemie und die Folgen

Leitsatz Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.v. § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden. Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Beteiligter des Umgangsverfahrens war. BGH, Beschl. v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20 1 Der Fall Begleitetes Umgangsrecht angeordnet Die Antragstellerin ...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners allerdings ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung ist der falsche Weg Die Entscheidung des BGH betrifft bei einer fortdauernden pandemischen Lage eine weiterhin aktuelle Problematik. Dies gilt umso mehr, als alle Experten auch in Zukunft mit kritischen pandemischen Situationen rechnen. Die Entscheidung lässt leider den Hinweis vermissen, dass der Umgang des Kindes mit den Eltern regelmäßig dem Kindeswohl dient....mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Rechtsmittelweg Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dass die Vollstreckung sich auf eine einstweilige Anordnung bezieht, steht der Statthaftigkeit nicht entgegen. Denn § 70 Abs. 4 FamFG gilt nicht für das Vollstreckungsverfahren, das als selbstständiges Verfahren mit einem eigenen Re...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / Leitsatz

Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.v. § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden. Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Beteiligter des Umgangsverfahrens war. BGH, Beschl. v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 1 Der Fall

Begleitetes Umgangsrecht angeordnet Die Antragstellerin ist die Mutter des im August 2017 geborenen Kindes. Das AG entzog den Kindeseltern im Jahr 2019 (vorläufig) das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge sowie das Recht zur Beantragung und Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen und übertrug diese dem zuständigen Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfle...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / V. Die noch nicht angenommene Erbschaft

Der einstweilige besondere Vertreter Wurde die Erbschaft noch nicht angenommen, so stehen – außerhalb von § 779 ZPO – weder der Nachlass noch die nicht feststehenden Erben als Vollstreckungsgegner zur Verfügung. Gleichwohl muss der Gläubiger hier nicht auf die weitere Vollstreckung verzichten. Auf seinen Antrag hin hat das Vollstreckungsgericht nämlich nach § 779 Abs. 2 ZPO e...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / IV. Die angenommene Erbschaft

Keine hohen Anforderungen an die Annahme Wurde die Erbschaft im Zeitpunkt der beabsichtigten Vollstreckung bereits angenommen, so stehen auch die Erben fest. Der Titel muss jetzt auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Schuldners nach § 727 ZPO umgeschrieben werden, wenn kein Fall des § 779 ZPO vorliegt. Der Erbe hat die Erbschaft angenommen, wenn er die Annahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Nicht anwendbare Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 158 [Autor/Stand] Für Zwecke des Hessischen Grundsteuergesetzes sind die Vorschriften über das Erhebungs- (§§ 218 ff. AO) und grundsätzlich auch das Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO, Ausnahme Rz. 141 zur Festsetzung eines Zwangsgelds) nicht anwendbar. Denn diese Vorschriften sind für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags nicht erforderlich. Für die Erhebung und Voll...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / III. Ausnahme: Schuldner muss mitwirken

Richtig agieren, wenn es des Schuldners bedarf Ist für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung eine Handlung des Schuldners erforderlich, so ist nach der Frage zu differenzieren, ob die Erbschaft bereits angenommen wurde oder nicht. In keinem Fall kann die Zwangsvollstreckung jedoch in den Nachlass fortgesetzt werden. Beispiel Nach zuvor ausgebrachter Vorpfändung nach § 845 ZP...mehr

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FoVo 05/2022, Rechtsnachfol... / 3 Der Praxistipp

Der BGH wird die Frage entscheiden müssen Aufgrund eines mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Beschlusses des LG Saarbrücken (7.12.2020 – 5 T 370/20) wird der BGH die Streitfrage zwischen den Beschwerdegerichten entscheiden müssen (anhängig zum Aktenzeichen I ZB 2/21). Die Frage hat eine hohe Praxisbedeutung. Vorteile für Insolvenzverwalter Zum einen steigt die Zahl der insol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insbesondere die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insbesondere zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur...mehr

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AGS 05/2022, Kosten-/Auslag... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und die dem als Nebenkläger zugelassenen Ehemann der Getöteten entstandenen notwendigen Auslagen legte das AG dem Verurteilten auf. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft – diese z...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.3 Sonderfälle

Rz. 6 Es gibt Entscheidungen, die der Vorsitzende allein zu treffen hat, nämlich die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten (§§ 153, 138) sowie die Aussetzung der Vollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3). Daneben entscheiden der Vorsitzende oder der Berichterstatter (jeweils allein) in den in § 155 Abs. 2 genannten Fällen. Im ausdrücklich erklärenden Einverständnis (aller) Beteil...mehr

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FoVo 05/2022, Rechtsnachfol... / 1 Der Fall

Vollstreckungsauftrag nach Ringabtretung Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Vollstreckung einer Forderung über 525,00 EUR nebst Nebenforderungen aus einem Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner beauftragt. Der Vollstreckungsbescheid weist als Gläubigerin die "Quelle AG" aus. Ausweislich eines von der Gläubigerin überreichten Handelsregisterauszugs ent...mehr

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FoVo 05/2022, Was passiert ... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Die Frage nach der Zuständigkeit hat drei Aspekte. Es ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen:mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist im Umfang des vorstehenden Tenors begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagtenseite gem. § 2306 BGB einen Zahlungsanspruch i.H.v. 19.197,09 EUR. Gem. § 2306 BGG kann auch derjenige Erbe, der ein mit einem Vermächtnis beschwertes Erbe ausgeschlagen hat, seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwischen den Parteien ist unstreitig geblieben, dass sich...mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / I. Am Anfang: Informationsmanagement

Informationsmanagement zum Erbfall Dass der Schuldner verstorben ist, kann sich aus der Mitteilung eines Vollstreckungsorgans ergeben. Hat der Gläubiger aber nur vage Informationen oder Vermutungen, muss er den Erbfall zunächst ermitteln. Dem Gläubiger stehen dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 2 II. Die Entscheidung

Ausländisches Insolvenzverfahren hindert die Überweisung nicht Das Verfahren ist nicht, soweit es hierauf ankommen sollte, nach § 352 Abs. 1 S. 1 InsO aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin in Liechtenstein unterbrochen, wobei in diesem Zusammenhang die Anerkennungsfähigkeit des liechtensteinischen Konkursverfahrens im Inland (vgl. § 34...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.2 Anzuwendende Vorschriften der AO

Rz. 41 Da die Zuschlagsteuer eine Steuer i. S. d. § 3 AO ist (Rz. 23), gelten alle auf Steuern anzuwendenden Vorschriften der AO. Anzuwenden sind daher neben den allgemeinen Vorschriften (z. B. § 30 AO, Steuergeheimnis) insbesondere die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis (§§ 33ff. AO); Gleiches gilt für die Vorschriften über das Erhebungsverfahren (§§ 218ff. AO)[1]...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Schätzung bei Pfändung durch den Gerichtsvollzieher (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Schätzung ist grds. vom Gerichtsvollzieher bei der Pfändung vorzunehmen und in das Protokoll einzutragen (§§ 762 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 86, 100 Abs. 3, 102 Abs. 4 GVGA). Hat der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung das Pfandstück bereits auf seinen gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt, so liegt es allerdings in seinem pflichtgemäßen Ermessen, ein nachträglich vorgelegt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 15 Gegen die Zuziehung bzw. Nichtzuziehung eines Sachverständigen kann mit der Erinnerung (§ 766 ZPO) vorgegangen werden. Schätzungsfehler sind hingegen nur auf Antrag nach Abs. 1 Satz 3 zu rügen (AG Karlsruhe, DGVZ 2021, 267 m. w. N.; AG Schöneberg, DGVZ 2009, 45; LG Limburg, DGVZ 1988, 159; AG Limburg, Beschluss v. 31.3.1988, 8 M 3410/87 n. v.; LG Köln, DGVZ 1957, 122;...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 86 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für kleine und mit...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 7. Professionelle Infrastruktur

Rz. 58 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / III. Schuldner der Vergütung, mehrere Testamentsvollstrecker

Rz. 12 § 2221 BGB lässt offen, wer die Kosten der Testamentsvollstreckung (Vergütung und Auslagen) bei mehreren Nachlassbeteiligten zu tragen hat. In Betracht kommen sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne am Nachlass beteiligte Personen, bspw. Vermächtnisnehmer. In erster Linie richtet sich die Frage nach der Kostentragung danach, wem die Testamentsvollstreckung zugut...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

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§ 2 Urheberrecht / IV. Zwangsvollstreckung

Rz. 541 Im Dritten Abschnitt dieses Vierten Teils ist die Zwangsvollstreckung geregelt (§§ 112–119 UrhG). Diese Vorschriften bezwecken den Schutz des Urhebers vor einer durch Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen verursachten Beeinträchtigung der aus dem Urheberrecht erwachsenden Persönlichkeitsrechte. Dabei ist das Urheberrecht selbst als nicht übertragbare Rechtspositi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Urheber verbundener Werke

Rz. 145 Verbundene Werke sind solche, die mehrere selbstständige Werke zur gemeinsamen Verwertung zusammenfassen. Beispiel ist etwa die Verbindung von Komposition und Text.[238] Entscheidend ist die gemeinsame Verwertung. Streitig war die Frage, ob über den Realakt der Werkverbindung hinaus noch ein rechtsgeschäftliches Element zur Begründung einer urheberrechtlichen Gemeins...mehr