Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / aa) Grundsätzlich keine Lösung: Bedingte Vollmacht

Rz. 191 Spezifizierung Vollmachtserteilung unter aufschiebender Bedingung: (Beschränkung der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, § 158 BGB), z.B. Bedingung = Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers oder Vorlage eines ärztlichen Attestes über Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit Die Rechtsprechung hat die Praxisuntauglichkeit dieser ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Beschränkung durch Gesetz

Rz. 10 Die Verwendung von (Vorsorge-)Vollmachten gegenüber Banken ist durch Gesetz nicht beschränkt.mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Beschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 11 Unproblematisch können Vertragsparteien individuell vereinbaren, dass ein Handeln durch Vertreter nicht zulässig sein soll.mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Schriftform und Erfordernis der ausdrücklichen Benennung von Maßnahmen

Rz. 118 Während die vom Gesetz geforderte Schriftform (§ 126 BGB) bei Vorsorgevollmachten i.d.R. kein Problem darstellt, sieht das bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Formulierung, Text) anders aus. Im Bruch mit der deutschen Rechtstradition verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Benennung bestimmter Maßnahmen, zu denen der Bevollmächtigte berechtigt ist.[182] Aktuell ist un...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Thema "Vorsorgevollmacht" wird zunehmend Gegenstand von Rechtsberatungen und rechtlichen Auseinandersetzungen: Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind mehr als 5 Millionen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Sowohl für den Vollmachtgeber ...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ansprüche wegen (pflichtwidrigen) Handelns des Bevollmächtigten

Rz. 29 Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz können sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis ergeben.[83] Dabei handelt es sich grundsätzlich um die gleichen Ansprüche, die auch aus dem Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevollmächtigtem resultieren; handelt der Bevollmächtigte pflichtwidrig, so macht er sich gegenüber dem Erblasser bzw. den E...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / E. Hinweis auf das Zentrale Vorsorgeregister

Rz. 46 Gem. § 20a BeurkG soll der Notar, der eine "Vorsorgevollmacht" "beurkundet", auf die Möglichkeit der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinweisen (zum ZVR siehe § 9 Rdn 4). Ob den Notar diese Hinweispflicht auch bei einer Unterschriftsbeglaubigung trifft, wird unterschiedlich beantwortet. Während Lerch eine Pflicht bei Unterschriftsbeglaubigungen gene...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Hinweise zum Grundverhältnis

Rz. 182 Nicht zuletzt angesichts der in der Gestaltungsliteratur – vor dem Hintergrund möglicher (Notar-)Haftung[275] – aufgekommenen Diskussion zu einer konkreten/detaillierten Ausgestaltung des Grundverhältnisses sollten der Vollmachtgeber und auch der Bevollmächtigte auf das Thema – in der Urkunde – hingewiesen werden. Anlässlich der Erörterung am Hinweis als Stoppstelle ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Gestaltung (Technik/Konstruktion)

Rz. 42 Bei Bevollmächtigung mehrerer Personen sind zwei Gestaltungen geläufig: Entweder werden alle Bevollmächtigten entsprechend den vorangestellten Grundmustern I und II im Anfang der Urkunde bevollmächtigt oder der in erster Linie Bevollmächtigte (z.B. der Partner) steht als sog. Hauptbevollmächtigter vorne und die anderen Bevollmächtigen werden an späterer Stelle der Urk...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / dd) Lösung 3: Unbedingte Vollmachtserteilung (mit interner Weisung)

Rz. 205 Spezifizierung Bei entsprechendem Vertrauen der "Königsweg", das gängigste Gestaltungsmodell, das mittlerweile überwiegend empfohlen wird[312] Rz. 206 Der große Vorteil dieser Lösung besteht drain, dass sie einen unkomplizierten und daher ggf. schnellen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge ermöglicht.[313] Sie setzt ein besonderes Vertrauen des Vollmachtgebers in...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / V. Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 32 Hinsichtlich der Vor- und Nacherbfolge ist umstritten, ob der Bevollmächtigte vor Eintritt des Nacherbfalls nur den Vorerben oder auch den Nacherben vertreten kann.[87] Ließe man auch die Vertretung des Nacherben schon zu, so würde dies die Möglichkeit eröffnen, den Vorerben letztlich von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien, was von § 2136 BGB eigentlic...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 3. Muster-Anschreiben

Rz. 22 Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren _________________________, wir zeigen die rechtliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt im Original bei. Unser Mandant wollte...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / IV. Öffentliche Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

1. Gesetzliche Ausgangslage Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Anmeldungen bei Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 39 Für Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen freier Berufe verweist § 5 Abs. 2 PartGG auf § 12 HGB. Insoweit gelten hier die für Anmeldungen zum Handelsregister entwickelten Grundsätze entsprechend.mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 9

Auf einen Blick Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein möglicher Missbrauch ist nicht zu verhindern und er trifft nicht nur das Vermögen. Die Gesundheit, der soziale Kontakt, die persönliche Freiheit, das Lebensumfeld, die Würde – alles kann damit behütet, aber eben auch mit den Füßen getreten werden. Wer auf der Basis von Vertrauen sein gesamtes Leben mit einer solchen Vo...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Kontrollbevollmächtigung

Rz. 43 Möchte der Vollmachtgeber sicherstellen, dass die spätere Tätigkeit des Bevollmächtigten überwacht wird, nachdem er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, so kann er einen Kontrollbevollmächtigten benennen. Diesem können alle Aufgaben eines Kontrollbetreuers nach § 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.) übertragen werden, insbesondere die Wahrnehmung der Rechte des...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / IV. Widerruf einer Vollmacht

Rz. 22 Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung i.S.v. § 183 S. 1 BGB. § 1820 Abs. 5 BGB enthält für einen solchen Widerruf eine Spezialvorschrift nur für Vorsorgevollmachten, die "den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt". Sie stellt den Wider...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / I. Allgemeines

Rz. 4 Aufgrund der §§ 78a–78c BNotO und der Vorsorgeregister-Verordnung ist das Zentrale Vorsorgeregister eingerichtet worden; es ist bei der Bundesnotarkammer angesiedelt. Nachdem seit "Inbetriebnahme" am 1.3.2005 nur die Registrierung von Vorsorgevollmachten (§ 1 VRegV) möglich war, können seit dem 1.9.2009 auch Betreuungsverfügungen (§ 10 VRegV) registriert werden. Unabhä...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Beschränkung durch AGB

Rz. 12 Fraglich ist, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Vertreterhandelns formularmäßig durch AGB erfolgen kann.[14] Geht man von dem Grundsatz aus, dass mangels gesetzlicher Einschränkungen die Bank ein Handeln durch einen Stellvertreter innerhalb laufender Geschäfts- bzw. Vertragsbeziehung grundsätzlich akzeptieren muss, so gilt dies zunächst für jede Form der Be...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Notariell beglaubigte Urkunden

Rz. 16 Ist durch Gesetz für eine Erklärung die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden, § 129 Abs. 1 S. 1 BGB. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB ist bei Schriftformerfordernis (nur) das bloße Handzeichen notariell zu beglaubigen. Der Notar soll Unterschriften oder Handzei...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Anmeldungen durch Vorsorgebevollmächtigten zum Handelsregister und Vereinsregister

Rz. 37 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 HGB sind die "Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen". Die gleiche Form gilt für Vollmachten zur Anmeldung, § 12 Abs. 2 S. 2 HGB. Dies gilt für sämtliche Anmeldungen bei allen Gesellschaftsformen und bei Einzelkaufleuten.[44] Da § 12 Abs. 2 S. 2 HGB das Formerfordernis für Vollm...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Notariell beurkundete Vollmachten

Rz. 15 Legt der Bankkunde bzw. dessen Vertreter bei der Bank eine Ausfertigung einer notariell beurkundeten (Vorsorge-)Vollmacht vor, die den Bevollmächtigten ausdrücklich auch zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermächtigt, wird man nach den vorangegangenen Feststellungen von einer Anerkennungspflicht der Bank ausgehen dürfen, soweit die Vollmacht im Übri...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / III. Besonderheiten für Vollmachten (Unterrichtungspflicht)

Rz. 20 Das Betreuungsgericht ist über Vollmachten zu informieren. So normiert § 1820 Abs. 1 BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.), dass derjenige, der von der Einleitung eines Verfahrens über die Betreuerbestellung Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, "in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat", das Betreuungsgericht ...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / II. Muster

Rz. 48 Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB _________________________ (Adressat) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bekanntlich vertreten wir in der o.g. Angelegenheit Ihren Bruder, den Herrn _________________________. Bezüglich der Ihnen von Ihrer verstorbenen...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Inhaltliche Anforderungen in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 10 Für die Ausgestaltung einer Vollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten gelten besondere inhaltliche Gestaltungsanforderungen (qualifizierte Vorsorgevollmacht). Die Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten kann nicht als schlichte Generalvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss konkretisiert werden. § 1820 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 5 BGB a.F.) bestimmt, d...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / D. Einschränkung des Widerrufsrechts zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 7 Neben der Frage der Unwiderruflichkeit der Vollmacht stellt sich die Frage, ob sich eine Vorsorgevollmacht zumindest wirksam einschränken lässt. Denkbar sind bspw. die Vereinbarung einer bestimmten Widerrufsfrist oder eines Formerfordernisses. Zu Recht werden Beschränkungen der Vorsorgevollmacht in der Literatur aber kritisch gesehen.[12] Solche Beschränkungen könnten ...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / D. Aufgaben des Kontrollbetreuers und diesbezügliche Betreuungsverfügungen

Rz. 29 Ein Kontrollbetreuer nach § 1815 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.) hat die Rechte auszuüben, die dem Vollmachtgeber gegenüber seinem Bevollmächtigten zustehen, und zwar[61]mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / III. Ein typischer Fall

1. Die Vorsorge Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Pflicht zur Anerkennung jedweder Vollmacht

Rz. 14 Die Unwirksamkeit einer Klausel, durch die ein Verbraucher verpflichtet werden soll, Bankvollmachten ausschließlich auf bankeigenen Vordrucken zu erteilen, begründet umgekehrt jedoch noch keine Pflicht der Bank, jedwede vorgelegte Vollmacht anzuerkennen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Bank gegenüber ihren Kunden umfassende Sorgfaltspflichten hat und insbeso...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Prüfungen durch das Grundbuchamt

Rz. 25 Das Grundbuchamt prüft Wirksamkeit und Umfang der Vollmacht und hat insoweit eine weitgehende eigene Prüfungspflicht unabhängig von den bereits vom Urkundsnotar getroffenen Feststellungen.[33] Der Nachweis der erteilten Vollmacht erfolgt durch Vorlage der unterschriftsbeglaubigten oder öffentlich beurkundeten Vollmacht. Der zur Wirksamkeit der Vollmachtserteilung erfo...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / VII. Prognose

Zu guter Letzt noch ein paar Fakten:[18] In Berlin werden im Jahr allein auf unserer Dienststelle zw. 50–80 derartige Verfahren geführt, deren Gesamtschäden pro Jahr im zweistelligen Millionenbereich liegen. 2015 lag der durchschnittliche Schaden noch im oberen fünfstelligen Bereich; 2020 war er bereits in den unteren sechsstelligen Bereich gestiegen. In der Hälfte der Fälle...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Anmeldungen zum Genossenschaftsregister

Rz. 40 Für Anmeldungen zum Genossenschaftsregister schreibt § 157 GenG die "öffentlich beglaubigte Form" vor. Die Bestimmung unterscheidet zwischen der Erstanmeldung der Genossenschaft zur Eintragung gem. § 11 Abs. 1 GenG und "den anderen" Anmeldungen. Rz. 41 Die Anmeldung der Ersteintragung einer eG gem. § 11 Abs. 1GenG ist die einzige Anmeldung, die von sämtlichen Mitgliede...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Form

Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahren die E...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Auftragsverhältnis

Rz. 24 Erfolgt die Vollmachtserteilung durch den Vollmachtgeber mit Rechtsbindungswillen, soll die Ausübung der Vollmacht jedoch unentgeltlich erfolgen, so ist in der Regel von einem Auftragsverhältnis auszugehen (§ 662 BGB).[17] Schwierig ist insoweit jedoch die Feststellung, ob ein Rechtsbindungswille gegeben war. Rz. 25 Nach der hier vertretenen Auffassung ist bei einer un...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / G. Technische Umsetzung und Formerfordernisse

Rz. 99 Rein technisch stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Regelung des Grundverhältnisses zusammen mit der Vollmachtserteilung in einem Dokument (direkt in der Vollmachtsurkunde) erfolgen oder ob die Regelung in einem gesonderten Dokument geregelt werden soll. Diese Frage kann im Wesentlichen darauf reduziert werden, ob man die Vollmacht im Außenverhältnis und das Grund...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.5 Entsprechende Anwendung für Bevollmächtigte, § 1827 Abs. 5 BGB

Mit der Vorschrift wird klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben. § 1827 Abs. 1 bis 3 BGB gelten entsprechend, sofern in der Vollmacht nichts Abweichendes geregelt ist. Der Patient kann neben einer Patientenverfügung oder unabhängig hiervon eine sogenannte Vorsorgevollmacht als Spezial- oder Generalvollmacht errichten, u...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / II. Sonderfall: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 7 Umstritten ist, ob die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung – bspw. im Erbscheinsverfahren (§ 352 FamFG)[28] – durch einen Vorsorgebevollmächtigten zulässig ist.[29] Einigkeit dürfte heute darüber bestehen, dass der Bevollmächtige in Vertretung des Vollmachtgebers – also für den Bevollmächtigten – keine eidesstattliche Versicherung abgeben kann (arg. Strafandrohu...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Form

Rz. 11 Der Widerruf einer Vollmacht kann formlos erklärt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erteilung der Vollmacht in Teilbereichen der Schriftform oder notariellen Beurkundung bedurfte.[15] Dennoch sollte zu Beweiszwecken der Widerruf stets schriftlich erfolgen. Rz. 12 Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Zulässigkeit und (faktische) Möglichkeit vertraglicher Modifikationen des Grundverhältnisses

Rz. 51 Im Rahmen der dem deutschen Recht immanenten und der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG entspringenden Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, das Grundverhältnis entsprechend den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen auszugestalten. Von den gesetzlichen Normierungen hinsichtlich des Auftragsrechtes kann somit durch ausdrückliche Vereinbarung abg...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Vorüberlegungen

Rz. 55 Es wurde bereits angesprochen, dass der Mandant die Wahl hat, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung oder ohne durch einen Rechtsanwalt entwerfen und erstellen zu lassen, ohne dass es anschließend der notariellen Beurkundung oder einer Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Dies gilt freilich mit der Einschränkung, dass die Verbindung von Vorsorgevollmacht und Patie...mehr