Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 4 Betreuungsverfügung / A. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[1] die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, ist das Betreuungsrecht vollständig neu strukturiert und gefasst worden. Wesentliche Änderungen liegen in vielen Bereichen nicht vor, aber durch gewisse Änderungen im Wortlaut der Paragrafen hat der Gesetzgeber optimiert, angepasst und vor allem modernisiert. § 1814 BGB bez...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 3. Muster

Rz. 24 Muster 22.1: Aufforderungsschreiben Auskunft und Rechnungslegung Muster 22.1: Aufforderungsschreiben Auskunft und Rechnungslegung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in der Nachlassangelegenheit nach Ihrer am _________________________ verstorbenen Mutter hat mich Ihr Bruder ausweislich beiliegender Vollmacht mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interes...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 2. Strafrechtliche Würdigung

Was ist also strafrechtlich zu prüfen? Die Freiheitsberaubung – ganz klar, denn er war ja eingeschlossen. Von der Pflegerin? Gegen seinen Willen? Die Pflegerin sagt nein. Er habe sich selbst eingeschlossen. Er konnte dazu nicht befragt werden, er war ja tot. Aber selbst, wenn er noch gelebt hätte, wäre seine Aussage bei seiner Erkrankung nicht belastbar. Betrug? Wer bezeichn...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Bedingte und beschränkte Vollmachtserteilung

Rz. 26 Bei der Verwendung von notariellen Vorsorgevollmachten gegenüber dem Grundbuchamt kann es zu Problemen führen, wenn die Vollmacht mit Einschränkungen erteilt wurde. Enthält die Vollmacht z.B. die Bestimmung, dass der Bevollmächtigte keine Schenkungen vornehmen darf, kann sich bei Grundstücksveräußerungen oder Grundstückserwerben die Frage stellen, ob es sich um ein vo...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Beschränkungen

Rz. 66 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Gestaltungsfreiheit ist es dem Vollmachtgeber unbenommen, einzelne Rechtsgeschäfte von dem Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auszunehmen und den konkreten Handlungsspielraum in Gestalt eines Ermächtigungskatalogs niederzulegen.[70] Nicht selten wird es sogar zweckdienlich erscheinen, die Vorsorgevollmacht...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / C. Verwahrung

Rz. 13 Es gibt keine staatliche Stelle, die für die bundesweite Verwahrung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen bzw. Betreuungsverfügungen zuständig ist. Es ist im Allgemeinen auch wenig sinnvoll, wenn die Dokumente im Original in zentralen Archiven verwahrt werden. Für ihren Gebrauch ist schließlich die Vorlage des Originals erforderlich. Daher ist es auch richtig,...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / IV. Tatsächliches aus polizeilicher Erfahrung – Anwendungsprobleme rechtlicher Bestimmungen

1. Ermittlungen Wie üblich, wurden Auskünfte eingeholt und Konten ausgewertet. Chronologien – insb. bzgl. des medizinischen Verlaufs – wurden erstellt und ergaben ein ziemlich eindeutiges Bild, welches mit den Schilderungen der Tochter übereinstimmt und sehr lebensnah war. Es war klar, welche Kosten der Vater regelmäßig hatte, welche Ausgaben wofür getätigt worden waren. Jede...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / F. Verwendung von Vollmachten bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 42 Der Vollmachtgeber bestimmt regelmäßig mehrere Bevollmächtigte, für sich zu handeln. Dabei gilt es begrifflich zu unterscheiden, ob mit mehreren Bevollmächtigten zunächst sogenannte Ersatzbevollmächtigte gemeint sind (dies wird häufig im Sprachgebrauch angenommen) oder ob mehrere Bevollmächtigte installiert werden, die gemeinsam agieren sollen. Im Folgenden wird von de...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / B. Allgemeine Pflicht zur Vorlage von Vollmachtsurkunden

I. Formerfordernisse für die Vollmachtsurkunde Rz. 2 Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass einer in der Urkunde bezeichneten Person (i.d.R. Bezeichnung durch Name, Vorname, gegebenenfalls Anschrift) durch den Vollmachtgeber Vollmacht erteilt wurde.[1] Da der Gesetzgeber in § 172 BGB ausdrücklich die Vorlage einer "Urkunde" regelt, ist die Schrif...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Vorlage der Urkunde an den Geschäftsgegner

1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Voll...mehr

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§ 13 Erlöschen der Vollmacht / B. Das Erlöschen der Vollmacht nach dem Grundverhältnis

Rz. 3 Gemäß § 168 S. 1 BGB ist für das Erlöschen der Vollmacht grundsätzlich das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ihrer Erteilung entscheidend. Obwohl die Vollmacht nach dem Abstraktionsgrundsatz vom Grundverhältnis unabhängig ist, wird die Auslegung des Grundverhältnisses grundsätzlich zu dem Ergebnis führen, dass die Vollmacht nur für die Dauer des Grundverhältnisses ert...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Vergütung

Rz. 84 Dreh- und Angelpunkt für eine etwaige Vergütung ist die Einordnung des Grundverhältnisses. Verweist dieses ausschließlich und ohne Modifikationen auf das Auftragsrecht, so ist die Geschäftsbesorgung unentgeltlich und eine Vergütung wird nicht geschuldet.[88] Rz. 85 Praxistipp Die unentgeltliche Übernahme der Tätigkeit als Bevollmächtigter wird zumeist bei nahen Angehör...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / IV. Auskunftsberechtigung

Rz. 10 Auskunftsberechtigt sind Gerichte, dort natürlich die Betreuungsgerichte (§ 78b BNotO, § 6 VRegV). Der Abruf kann entweder schriftlich oder elektronisch auf Ersuchen des Betreuungsgerichts bzw. des Landesgerichts als Beschwerdegericht erfolgen. Bei besonderer Dringlichkeit ist ein gerichtliches Ersuchen auch fernmündlich möglich (§ 6 Abs. 2 VRegV). Monatlich erfolgen b...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Freiheitsentziehende Unterbringung, Maßnahmen und ärztliche Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 62 Auch die Unterbringung eines Patienten ist dem Bevollmächtigten/Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes erlaubt und nur, wenn und solange die Unterbringung nach § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB (§ 1906 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.) zulässig ist.[91] Es reicht also zum Vollzug einer solchen Maßnahme nicht aus, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt oder das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / C. Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Rz. 12 Die Beauftragung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht findet typischerweise zwischen Beteiligten statt, die familiär verbunden sind, und wird in der Regel unentgeltlich erbracht. Die Motivation einer unentgeltlichen Beauftragung kann dabei unterschiedlicher Natur sein. Sei es die Erwartung der Eltern, dass die Kinder im Alter ohne entsprechende Vergütung für sie tätig si...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Grundsätzlich darf ein Patient vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat.[1] Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er also selbst, ob er (weiter-)behandelt werden möchte oder nicht. Der Patient kann die Einwilligung zu einer Behandlungsmaßnahme ausdrücklich oder stillschweigend erklären. Aus dem Selbstbestimm...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / A. Einleitung

Rz. 1 Ist die Vorsorgevollmacht unwirksam erteilt, so stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Unwirksam kann die Bevollmächtigung etwa sein, weil der Vollmachtgeber bei Vollmachtserteilung (unerkannt) geschäftsunfähig war[1] oder weil der Bevollmächtigte tätig wurde, obwohl seine Vollmacht bereits wirksam widerrufen war (siehe hierzu § 14 Rdn 1 ff.). Rz. 2 In diesem Fall...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / VI. Widerrufserklärung durch einen (Kontroll-)Betreuer

Rz. 36 Ein (Kontroll-)Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen worden ist.[63] Diese Befugnis beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Kontrollbetreuer wie auch dem Regelbetreuer als eigener Aufgabenkreis zugewiesen werden.[64] Die Übertragung dieses...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / A. Einleitung

Rz. 1 Wer das Mandat erhält, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zu beraten oder entsprechende Entwürfe zu fertigen bzw. als Notar anschließend zu beurkunden, sieht sich hohen Herausforderungen gegenüber, bei denen hohe Fachkompetenz ebenso gefragt ist wie Sozialkompetenz. Die insoweit abgefragte Fachkompetenz gilt es ständ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Betreuungsverfügung

Rz. 12 Der Begriff der Betreuungsverfügung wird in § 1816 Abs. 2 BGB legaldefiniert als ein Dokument, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Hierunter fallen sowohl klassische Schriftstücke in "Papierform" als auch elektronische Dokumente, in denen...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Die Vollmacht in Personalangelegenheiten

Rz. 31 Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Personalangelegenheiten) umfasst mehrere Regelungsbereiche, die z.T. formbedürftig sind, d.h. in der Vollmacht ausformuliert werden müssen. Zu den Regelungsbereichen gehören unter anderem:mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / III. Sonderfall: Zustellung eines Widerrufs oder eines Rücktritts von Ehegattentestament oder Erbvertrag

Rz. 8 Haben sich die Vertragspartner eines Erbvertrages den Rücktritt vorbehalten, dann muss der Rücktritt dem anderen zugestellt werden (§ 2296 BGB).[37] Die entsprechenden Regeln gelten gem. § 2271 Abs. 1 BGB auch für den Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament. Die Rechtslage stellt sich komplex dar, wenn der Rücktritts- bzw. Wide...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / A Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis werden von dem Vollmachtgeber, auch in Ermanglung geeigneter anderweitiger Vertrauenspersonen, zunehmend Rechtsanwälte als Bevollmächtigte gewählt. Diese haben mit der Annahme der Vollmacht unabhängig von deren Inhalt und unabhängig von zusätzlich geschlossenen Vollmachtvereinbarung Pflichten, die denen eines rechtlichen Betreuers zumindest angeglichen si...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Was gibt es schon?

Rz. 66 Die Praxis beklagt, dass "das traditionelle Konzept von Patientenverfügungen ("living wills") als gescheitert angesehen werden müsse."[98] Es gibt aber trotz aller Kritik am Istzustand eine schier unübersehbare Anzahl von Patientenverfügungsanbietern und Patientenverfügungsmustern,[99] z.B. für spezielle Personengruppen, wie z.B. die psychiatrische oder jetzt psychoso...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1 Grundvoraussetzung dafür, dass dem Vollmachtgeber oder dessen Rechtsnachfolger Ansprüche nach § 666 BGB zustehen, ist das Bestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) oder eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB), das der Vollmachtserteilung als Grundverhältnis zugrunde liegt. Im Falle einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung ist die Qualifizierung des Grun...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Die Vorsorge

Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt, gebrechlich, ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / II. Einführung in ein Anwendungsproblem gesetzlicher Regelungen

Gesetzliche Regelungen sollten ihre Wirksamkeit mit geringstmöglichem Eingriff in unser aller Leben entfalten können und dabei gleichzeitig so leicht wie möglich in der Anwendung sein. Und natürlich sollten sie das regeln, wofür sie geschaffen wurden. Das gilt insbesondere für Regelungen, die so tief in das Leben eines Menschen eingreifen, wie es im Betreuungsfall notwendig ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Vorlage der Urkunde in Urschrift oder als Ausfertigung

Rz. 6 Der Geschäftsgegner kann sich nur dann auf einen durch die vorgelegte Vollmachtsurkunde begründeten Rechtsschein berufen, wenn ihm die Urkunde in vorgelegt worden ist.[9] Die Urkunde ist vor oder spätestens bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorzulegen.[10] Die Regelung des § 172 Abs. 1 BGB greift nicht ein, wenn lediglich beglaubigte A...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 2. Der Vorsorgefall

Alles gut? Zunächst ja, denn mehr Vorausschau ist kaum möglich. Aber auch sicher? Vielleicht – wenn Friedhelm Glück hat. Denn allein Glück ist es, wenn er nur von lauteren, wohlmeinenden Menschen umgeben ist und zufrieden nach den eigenen, sorgfältig niedergelegten Wünschen leben kann. Zur Wahrheit gehört nämlich, dass Vorsichtsmaßnahmen allein nicht ausschlaggebend sind für...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 6. Die Folgen

Wie geht es weiter? Der Vater verstirbt, ohne dass die Tochter ihn je wiedersieht; sie weiß nicht einmal, wo er begraben ist. Das habe der Vater nicht gewollt. Jedenfalls liegt er nicht bei der Mutter, obwohl ihm das immer das Wichtigste war und er dafür alles selbst vorbereitet und bezahlt hatte. Erbe war die Pflegerin, die Tochter bekam den Pflichtteil. Aber der war wertlo...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Formerfordernisse für die Vollmachtsurkunde

Rz. 2 Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass einer in der Urkunde bezeichneten Person (i.d.R. Bezeichnung durch Name, Vorname, gegebenenfalls Anschrift) durch den Vollmachtgeber Vollmacht erteilt wurde.[1] Da der Gesetzgeber in § 172 BGB ausdrücklich die Vorlage einer "Urkunde" regelt, ist die Schriftform i.S.d. § 126 BGB zu wahren. Es muss sich...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang

Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Vollmachtsurkunde auch tatsächlich...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Muster

Rz. 66 Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden zumindest im Innenverhältnis unter der Bedingung errichtet, dass der Betroffene trotz Vorsorgevollmacht und/...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / II. Vorsorgliche Betreuungsverfügung

Rz. 25 In der Praxis wird empfohlen, in der Vorsorgevollmacht stets auch vorsorglich eine Betreuungsverfügung aufzunehmen. Danach soll bei einer erforderlichen Betreuung dann die gleiche Person zum Betreuer bestimmt werden, die auch zum Bevollmächtigten ernannt wurde. Vollkommen zu Recht weist Renner [91] daraufhin, dass eine solche vorsorgliche Betreuungsverfügung nicht erfo...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Was muss der Arzt in das Gespräch nach § 1928 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen?

Rz. 73 Die Berechtigung zur ärztlichen Behandlung beruht neben der " informierten Einwilligung " des Patienten auch auf der auf " medizinischen Indikation ". Auch an einem einwilligungsunfähigen Patienten muss jeder ärztlichen Maßnahme die Feststellung der medizinischen Indikation vorausgehen. Medizinisches Handeln, ohne dass der Arzt eine Indikation gestellt hat, ist selbst dan...mehr

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§ 13 Erlöschen der Vollmacht / C. Erlöschensgründe in der Person des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten

Rz. 6 Liegt der Vollmacht ein Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis zugrunde, führt der Tod des Beauftragten bzw. des Geschäftsbesorgenden gemäß § 673 S. 1 BGB (analog) zur Beendigung eines Auftrags bzw. nach §§ 675, 673 BGB zur Beendigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags, was das Erlöschen der Vollmacht nach sich zieht. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, d...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Persönliche Vorsorge in der letzten Lebensphase

Rz. 63 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) [96] haben Versicherte nach § 39b Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Nach § 39b Abs. 2 SGB V informiert die Krankenkasse ihre ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Privatschriftliche Errichtung

Rz. 4 Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht privatschriftlich erteilen. Wenn das Gesetz die schriftliche Form vorschreibt, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden (§ 126 Abs. 1 BGB). Rz. 5 Die schriftlich errichtete Vollmachtsurkunde muss entweder durch den Vollmachtgebe...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / 4. Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB)

Rz. 35 Maßstab für die Führung der Betreuung war nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht das "Wohl" des Betreuten (§ 1901 Abs. 2 BGB). Nach der Gesetzesbegründung[107] geben nunmehr die Wünsche des Betreuten die "maßgebliche Orientierung". Diese hat der Betreuer festzustellen (§ 1821 Abs. 2 S. 2 BGB). Gemäß § 1821 Abs. 2 S. 3 (§ 1901 Abs. 3 S. 1 BGB a.F.) hat der Betreue...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / III. Rechenschaftspflichten der Bevollmächtigten

Rz. 72 Das Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht zielt stets auf ein fremdnütziges Handeln des Bevollmächtigten zugunsten des Vollmachtgebers ab. Sofern zwischen den Parteien ein Auftrag i.S.d. § 662 BGB oder im Falle der Entgeltlichkeit eine Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, der wiederum auf das Auftragsrecht verweist, vereinbart ist, ergeben sich hieraus Informationsans...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / VI. Vertretungsregelungen; Zuständigkeitsbereiche

Rz. 88 Bei der Benennung mehrerer Bevollmächtigter ist mit größter Sorgfalt darauf zu achten, die Regelungen zur Vertretung durch den oder die Bevollmächtigten sowie ggf. die jeweils zugeordneten Kompetenzfelder klar zu definieren. Hat der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte parallel eingesetzt, stellt sich die Frage, ob diese jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis auszusta...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 1. Anspruch auf Auskunft gem. § 666 Var. 2 BGB

Rz. 3 Die nach § 666 Var. 2 BGB geschuldete Auskunft kann nach h.M. nur verlangt werden, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat, welches aber grundsätzlich zu vermuten ist. Das "berechtigte Interesse" ist somit ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal und entscheidend für die Zulässigkeit des Auskunftsverlangens.[8] Liegt ein berechtigtes In...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / A. Abgrenzung Auftrag/Gefälligkeit

Rz. 1 Das Auftragsverhältnis begründet für den Bevollmächtigten eine Vielzahl von Pflichten, die er gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Neben diesen Pflichten hat der Bevollmächtigte aber auch Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber, die zum einen unmittelbar aus dem Gesetz erwachsen, zum anderen vertraglich vereinbart werden können. Grundvoraussetzung dafür, dass dem Be...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.3 Inhalt der Patientenverfügung und Prüfungspflicht des Betreuers/Bevollmächtigten

Der Betreuer/Bevollmächtigte hat zu prüfen, ob die in der Patientenverfügung enthaltenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, § 1827 Abs. 1 Satz 1, 2. HS BGB. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen, § 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB. Besondere Wichtigkeit kommt in diesem Zusammenhang dem Inh...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / A. Vorüberlegungen

Rz. 1 Für den Ernstfall muss sichergestellt sein, dass zum einen der Bevollmächtigte Kenntnis von der und Zugriff auf die Vorsorgeverfügung hat bzw. das Betreuungsgericht Kenntnis von einer Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht erhält. So ist eine Betreuung nicht erforderlich, soweit die anstehenden Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (§ 1...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / C. Ergänzungsbetreuung bei Interessenkollision

Rz. 14 Ebenfalls ist trotz Vorliegens einer Vollmacht ein Ergänzungsbetreuer entsprechend nach § 1817 Abs. 5 BGB (§ 1899 Abs. 4 BGB a.F.) zu bestellen, wenn für ein Aufgabengebiet der Bevollmächtigte aus rechtlichen Gründen gehindert ist, eine einzelne Angelegenheit zu besorgen. Die Vorschrift gilt vom Wortlaut her nur für rechtlich gehinderte Betreuer, muss aber auf rechtli...mehr