Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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§ 6 Tabellen / 1. Bewertungsgesetz (BewG)

Rz. 57 Das Bewertungsgesetz [32] enthält Regeln zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen. Rz. 58 § 1 BewG – Geltungsbereichmehr

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§ 6 Tabellen / b) Zinssätze

Rz. 262 Diskontsatz-[258] (Basiszinssatz, siehe auch § 247 BGB und Art. 229 § 7 EGBGB) und Lombardsatz[259]-Zinssatz der Deutschen Bundesbank betrugen seit 1980: Rz. 263 Tabelle 6.41: Diskontsatz, Lombardsatz, Basiszinssatz, SRF-Satzmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung im StÄndG 1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] wurde § 7 a.F. um einen Abs. 6 erweitert. Die Erweiterung betraf Zwischengesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Beteiligung an solchen Zwischengesellschaften bewusst breit gestreut wird. Entsprechend sol...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.2 Anlageverzeichnis

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Forderungen und Rechte, Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzunehmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.17 Kryptowährungen

Gewinne aus der Blockerstellung sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig, wenn diese auf Wiedeholung angelegt ist. Bei der EÜR führt der Zugang von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token im Rahmen eines tauschähnlichen Vorgangs zu Betriebseinnahmen. Die Einheiten sind wie Wertpapiere anzusehen, deren Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt des Zuflu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3 Beteiligungen im Handelsrecht

Der Begriff der Beteiligung ist in § 271 Abs. 1 HGB definiert. Danach sind Beteiligungen: Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Das heißt, Beteiligungen können erworben werden: An einer AG in Form von Aktien. An einer GmbH in Form ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 4 Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben grundsätzlich gem. § 11 EStG nach Zu- und Abfluss zu erfassen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Nicht erfasst werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (= durchlaufende Posten...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.3 Mehrere Tätigkeiten

Werden von einer Personengesellschaft mehrere Tätigkeiten ausgeübt, können auch mehrere Einkunftsarten nebeneinander vorliegen. Praxis-Beispiel GbR ist nur vermögensverwaltend tätig Eine GbR ist nur mit der Verwaltung ihres Vermögens befasst. Dieses besteht aus einem Wertpapierdepot und einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Die GbR erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] aus den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 1 Handelsrechtliche Pflicht

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB. Diese Vorschriften unterscheiden folgende Kaufmannstypen: Istkaufleute, d. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 5 Bilanzgliederung

Über die Gliederung der Steuerbilanz gibt es keine allgemeinen Vorschriften. Für die Handelsbilanz der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften ist lediglich bestimmt, dass das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern sind.[1] Kapitalgesellschaften (ebenso Genossens...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.6 Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

Soweit Grundstücke und Gebäude betroffen sind, ist bei ständig steigendem Preisniveau von einer Behandlung als gewillkürtem Betriebsvermögen[1] regelmäßig abzuraten, weil die Preissteigerungen eines Tages versteuert werden müssen. Anders verhält es sich bei Wertpapieren. Es kann angebracht sein, risikobehaftete Wertpapierpositionen im Betriebsvermögen zu halten, weil dann ei...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.4 Termingeschäfte

Werden Termingeschäfte getätigt, bei denen die Gesellschaft einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer unveränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, greift ebenfalls eine Verlustausgleichsbeschränkung.[1] Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] auch für Termingeschäfte gelten, die auf "physische Erfüllung" gerichtet sind, z....mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Bewertung von börsennotierten Wertpapieren

Tz. 187 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200–201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / ee) Praxisfall Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers

Rz. 291 Praxisfall "Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers gegenüber dem von dem Bevollmächtigten beschenkten Dritten" S erteilt seinem Vater V Konto- und Depotvollmacht. V überträgt ohne Einverständnis des S dessen Depotanteile an T, seine Tochter. Problematisch ist die Frage, ob ein vom Bevollmächtigten gegen den Willen des Vollmachtgebers beschenkter Dritter zur Heraus...mehr

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ZErb 06/2024, Die Formwirks... / b. Schreibgeräte und Schreibmaterial

Ohne Belang ist die Art des Schreibgeräts und des Schreibmaterials. Der Erblasser kann jedes geeignete Schreibgerät verwenden (Füllfederhalter, Kugelschreiber, Filzstift, Bleistift, Kreide, Schieferstift auf Schiefertafel, Pinsel mit Farbe), auch verschiedene Schreibmaterialien bei einem Testament (Niederschrift mit Bleistift, Unterschrift mit Tinte).[24] Die Niederschrift k...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / V. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 319 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet sich, wie bereits ausgeführt, an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen. Rz. 320 Zusätzlich kann eine Beschränkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 5. Besonderheiten bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter (§ 13)

Rz. 101 [Autor/Stand] Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung. Die bislang in § 7 Abs. 6 und 6a AStG a.F. verorteten Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter werden mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021 zukünftig in einer eigenständigen Norm (§ 13) zusammengefasst. Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung greift auch dann, ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 10)

Rn. 80 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie beim Posten Nr. 9 ist Voraussetzung für die Erfassung an dieser Stelle, dass die Erträge aus den in der Bilanz unter "Finanzanlagen" ausgewiesenen "Ausleihungen" und sonstigen "Wertpapiere[n] des AV" (Posten A. III. 2. sowie 4., 5. und 6. nach § 266 Abs. 2) stammen. Nicht hierher gehören deshalb Erträge aus A. III. 1. und 3. sowie aus "We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (§ 275 Abs. 2 Nr. 12)

Rn. 82 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier werden alle AfA des GJ auf "Finanzanlagen" sowie übliche AfA auf "Wertpapiere des UV" ausgewiesen, die als solche in der Bilanz (vgl. § 266 Abs. 2 A. III. und B. III.) gezeigt werden bzw. wurden; hierunter fallen auch die Bildung oder Erhöhung der Pauschalwertberichtigung auf "Ausleihungen" des Finanz-AV. Adler/Düring/Schmaltz ((1997), §...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3 Finanzanlagen und Wertpapiere

4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach J...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nichtfinanzielle Berichterstattung

Rn. 113b Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem CSR-RUG wurde Abs. 2 Satz 4 in § 317 neu formuliert und Satz 5 gänzlich neu in das Gesetz aufgenommen. Regelungsinhalt der Gesetzesnovellierung war der Prüfungsumfang im Hinblick auf die Vorgaben gemäß den §§ 289b–e sowie den §§ 315bf., die bestimmte kap.-marktorientierte UN verpflichten, ihre Lageberichte und ggf. Konzernlageberich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 lit. b))

Rn. 66 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei den AfA auf VG des UV handelt es sich um die AfA gemäß § 253 Abs. 4. Für den Ausweis dieser "Abschreibungen" gilt Folgendes:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Kapitalmarktorientierte GmbH

Rn. 27 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S.d § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 des WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat (vgl. § 264d). Für die GmbH kommen als Wertpapiere Schuldtitel, wie Gen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fehlender Rechnungspreis

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Dominanz des Rechnungspreises setzt voraus, dass eine Eingangsrechnung für einen zu bewertenden Gegenstand vorliegt. Für den Bereich der Finanzanlagen ist dies nicht immer der Fall. An die Stelle des Rechnungspreises tritt bei Nichtvorliegen einer Eingangsrechnung der Betrag, der als Anschaffungspreis anzusehen ist. Bei Wertpapieren kann ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Identische Posten

Rn. 113 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die im Folgenden aufgeführten Posten nach § 275 Abs. 3 stimmen sprachlich und inhaltlich mit den entsprechenden Posten des GKV überein. Eine Zuordnung dieser gesondert auszuweisenden Posten zu den verbleibenden Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 nach § 275 Abs. 3 ist unzulässig (vgl. zu Ausnahmefällen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.). Bei jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.2 Aktien an anderen Unternehmen

Stellen erworbenen Aktien nur eine kurzfristige Liquiditätsreserve dar, gehören sie bilanziell zum Umlaufvermögen. Entscheidend sind hier allein die Erwerbsabsichten und die Anlagehorizonte des Unternehmens. Eine entsprechende Dokumentation beim Erwerb der Aktien ist daher zu empfehlen. Praxis-Beispiel Aktien im Umlaufvermögen eines Unternehmens Ein Unternehmen erwirbt Aktien ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen

Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach Jahren zur Veräußerung einer Beteiligung, s...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.3 Finanzausleihungen an Dritte

Forderungen gehören generell zum Umlaufvermögen[1], Ausleihungen hingegen sind langfristige Forderungen, die aus der Hingabe von Kapital an Dritte entstehen (z. B. langfristig ausgegebene Darlehen an Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder an Tochtergesellschaften). Sie gehören im Gegensatz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Bei der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rn. 72 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese Verluste entstehen, wenn und soweit beim Abgang aktivierter Anlagegegenstände ihr Nettobuchwert nicht durch dafür erzielte Veräußerungserlöse gedeckt wird. Im Gegensatz zu den korrespondierenden Gewinnen oder Erträgen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 41f.) können solche Verluste nicht nur beim Verkauf, sondern auch durch Abbruch, Verschrottu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 32 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sicherlich bedeutendste Änderung des BilRUG war die Neudefinition des Begriffs der "UE". Gemäß § 277 Abs. 1 (a. F.) waren unter den "UE" "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse und Waren sowie [...] Dienstleistungen" abzgl. USt und Erlösschmälerungen (wie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten

Rn. 47 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da es sich hierbei weder um Erlöse aus dem "Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten" noch um Erlöse aus der "Erbringung von Dienstleistungen" (§ 277 Abs. 1) eines Industrie- oder Handels-UN handelt, sind außerdem unter den "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" Gewinne aus derivativen Finanzinstrumenten (vgl. HdR-E, Kap. 7...mehr