Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Verbraucherbauvertrag

Rz. 60 Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Verbraucherbauvertrag zwischen _________________________ – nachstehend Verbraucher genannt – und _________________________ – nachstehend Unternehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen fürmehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert, Neue Pauschalierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen für die Lohn- und ESt durch das JStG 2007, FR 2006, 913; Niermann, Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007, DB 2006, 2307; van Dülmen, Der neue § 37b EStG: Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, DStR 2007, 9; Preising/Kiesel, Pauschalbesteuerung von nützlichen Aufwendungen? – Zum Verhältnis von § 37b ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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ZErb 01/2024, Wechselbezügl... / 1 Gründe

I. Am XXX2021 ist AB (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit dem am XXX1995 vorverstorbenen BB. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten keine Kinder. Der Beteiligte zu 1) ist der Patensohn des Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 2) ist die Tochter und Alleinerbin der am XXX2022 nachverstorbenen E, einer Freundin der E...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Erteilung der Prokura

Rz. 40 Gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Erteilung der Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist nach § 12 Abs. 1 HGB öffentlich zu beglaubigen. Auch eine Beglaubigung im Onlineverfahren ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig. Der Handelsregistereintragung selbst kommt nur eine deklaratorische Wirkung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Widerlegbare Vermutung

Rz. 25 Da es sich um eine bloße gesetzliche Vermutung handelt, ist diese jederzeit widerlegbar und widerruflich.[31] Der Gegenbeweis kann vor und nach Antragstellung geführt werden. Er kann sich bereits aus dem Inhalt der vorgelegten Urkunde selbst oder dem Handeln des vorlegenden Notars[32] ergeben, oder wenn eine entsprechende Vermutung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ebe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Durch den Notar

Rz. 7 Für die Rücknahmeberechtigung durch den Notar wird die Anwendung der §§ 15, 31 GBO überlagert durch die weitere gesetzliche Ermächtigung des § 24 Abs. 3 BNotO. Somit gilt: a) Wurde der Antrag von ihm selbst aufgrund der Ermächtigung des § 15 GBO ohne Nachweis einer Vollmacht gestellt, so ist der Notar zur Zurücknahme, Teilrücknahme oder Einschränkung des Antrags ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einsicht

Rz. 12 Nach Abs. 1 S. 5 kann in Verzeichnisse nur inländischen Gerichten, Behörden und Notaren Einsicht gewährt werden; andere Antragsteller sind auf die Auskunft verwiesen. Nicht eindeutig ist, ob die Norm nur die Einsicht in das offengelegte Verzeichnis zulässt, oder auch in die nicht offengelegten. Letzteres ist anzunehmen, denn auch vor der Neuregelung war anerkannt, das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 77 Der Notar ist nur als Bevollmächtigter tätig. Die Kostenpflicht trifft daher stets nur denjenigen, für welchen er im Rahmen der Vollmacht den Antrag gestellt hat.[146] Hat der Notar einen Eintragungsantrag gestellt ohne anzugeben, für wen, so ist der Antrag als im Namen aller Antragsberechtigten gestellt anzusehen, auch für einen Begünstigten, der keine beurkundete od...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Wird die Familien-Holding in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet, so gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft (was allerdings die Selbstorganschaft nicht ausschließt). Die Leitung der Geschäfte wird in der GmbH durch den Geschäftsführer bzw. in der AG durch den Vorstand wahrgenommen (§ 35 Abs. 1 GmbHG, § 76 Abs. 1 AktG), wobei diese Position von Nichtgesellschaft...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundstruktur

Rz. 266 Die eigens für den Forderungserwerb gegründete Zweckgesellschaft kauft von dem die Vermögenswerte verbriefenden Unternehmen einen bestimmten Bestand an Vermögenswerten, meist Forderungen, an, der ihr sodann abgetreten wird. Die Zweckgesellschaft sollte keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Originator besitzen. Sie ist insolvenzfest zu strukturieren, damit sie ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung

Rz. 334 Der Registerrichter prüft auch, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Erst mit der Eintragung des Formwechsels in das Register der neuen Rechtsform ist dieser wirksam und entfaltet seine Rechtswirkungen nach § 202 UmwG. Der formwechselnde Rechtsträger erhält seine neue Rechtsform, die Anteilsinhaber ihre neuen Mitgliedschaften, die Rechtsinh...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / g) Ausstattungen nach § 1624 BGB

Rz. 81 Da der Gesetzgeber die Ausstattung nach § 1624 BGB nicht als gänzlich freiwillig, sondern als Erfüllung einer familiären, sittlichen Verpflichtung angesehen hat, hat er den Grund der Zuwendung nicht als Schenkung, sondern insoweit als causa sui generis [145] behandelt. Somit unterliegt die Ausstattung auch nicht der Pflichtteilsergänzung. Als objektive Voraussetzung mus...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Einsicht zu allgemeinen Zwecken

a) Über Anträge von Privatpersonen, ihnen im Verwaltungswege die Einsicht in Grundbücher oder Grundakten zu gestatten, entscheidet die Leitung des Amtsgerichts. Entsprechende Anträge sind ihr mit einer Stellungnahme vorzulegen, ob gegen die Gewährung der Einsicht Bedenken bestehen. b) Einem Antrag kann unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs stattgegeben werden, wenn ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 81 GBV enthält nähere Regelungen zur Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens, das nur bestimmten Nutzerkreisen (vgl. § 133 GBO Rdn 5 ff.) nach Durchlaufen einer förmlichen Zulassung (vgl. Rdn 7 ff.) bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (vgl. Rdn 13 ff.) eröffnet werden darf. Dem Wortlaut nach gilt § 81 GBV nur für die uneingeschränkt Abrufberechtigten;...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rücktrittsvorbehalt

Rz. 121 Das GBA kann weder einen Erbschein noch eine Negativ-Versicherung an Eides statt verlangen, wenn die Erbfolge auf einem Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt beruht.[227] Der (beurkundungspflichtige) Rücktritt wäre beim Geburtsstandesamt bzw. im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und müsste bei der Eröffnung auffallen, also im Eröffnungsprotokoll vermerkt werd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzliche Vermutung

Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts entzieht. Die Norm ordnet trotz des Ausspruchs einer "Ermächtigung" jedenfalls kein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten von Doppeltatbeständen

Rz. 47 Materiell-rechtliche Doppeltatbestände sind allgemein anerkannt, z.B. Auftrag und Vollmacht, Übergabe der Sache und Eigentumsübertragung, Erbschaft und Vermächtnis. Rz. 48 Der typische Fall eines verfahrensrechtlichen Doppeltatbestandes ist der in § 30 GBO geregelte gemischte Antrag (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.), der gleichzeitig auch die Bewilligung (§ 19 GBO) enthält. ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 20. Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 305 Wenn den anderen ausländischen Vertragspartnern eine Klage oder gerichtliche Verfügung zugestellt werden soll, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der andere Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Die Zustellung kann hier oft nur über komplizierte gerichtliche Wege oder auf konsularischem Wege erfolgen. Es empfiehlt si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirksamkeit

Rz. 109 Die Wirksamkeit des Testaments, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des BeurkG (Muss-Vorschriften) hat das GBA selbstständig zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung bezieht sich bei mehreren eröffneten Testamenten auf Fragen des Widerrufs, bei einseitigen, im Gegensatz zu gemeinschaftlichen Testamenten/Erbverträgen auch auf den Vorrang b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Transmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Die transmortale Generalvollmacht (Entsprechendes muss erst recht für die Spezialvollmacht gelten) wird durch eine letztwillig angeordnete Testamentsvollstreckung nicht verdrängt. Weder erlischt sie automatisch mit Beginn (oder womöglich schon mit Anordnung) der Testamentsvollstreckung, noch kann der Testamentsvollstrecker die Vollmacht generell widerrufen. Das Verhäl...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (1) Vermögens- und nichtvermögensrechtliche Ansprüche (§ 1030 Abs. 1 Sätze 1, 2 ZPO)

Rz. 37 Im Regelfall ist jeder vermögensrechtliche Anspruch schiedsfähig, soweit sich nicht der Staat zum Schutz besonderer Rechtsgüter das Rechtsprechungsmonopol vorbehalten hat.[76] Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind objektiv schiedsfähig, wenn der Streitgegenstand vergleichsfähig ist. Damit ist ein Großteil der Ehesachen, ebenso wie Kindschafts-, Sorgerechts- und Betre...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Genehmigungsfähigkeit

Rz. 50 Für die Genehmigungsfähigkeit des derivativen Anteilserwerbs gelten die Grundsätze zur Gesellschaftsgründung entsprechend (s. Rdn 19 ff.). Rz. 51 Bei der Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen will sich der Schenker oft Widerrufs- bzw. Rückforderungsrechte vorbehalten. Hierbei sind die gesellschaftsrechtlichen Grenzen solcher Rechte noch nicht abschließend geklärt. Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 8 Entgeltkürzung

Eine einseitige Entgeltkürzung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht möglich. Entgeltreduzierungen können allerdings vertraglich vereinbart sein, ferner kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Letztere ist allerdings nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bei Fortzahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Vertragsbedingungen

Rz. 31 Unter dem Begriff der Vertragsbedingung ist zunächst grds. jegliche Regelung zu verstehen, die den Inhalt eines Vertrages gestaltet, gleichgültig ob es sich um eine Regelung von Haupt- oder Nebenleistungspflichten handelt.[63] Nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB ist für die Qualifizierung einer Regelung als Vertragsbedingung irrelevant, in welcher vertraglichen Form sie vorgese...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Voraussetzungen der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die Geschäftsführung einer GmbH/den Vorstand einer AG

Rz. 70 Neben dem nur sehr eingeschränkten Auskunfts- und Einsichtsrecht bestehen auch auf Ebene des Zielunternehmens Beschränkungen bzgl. der Herausgabe vertraulicher Informationen. In einer Due Diligence werden regelmäßig hochsensible Unternehmensinterna nachgefragt bzw. offengelegt. Neben detaillierten Daten über die finanziellen Verhältnisse und die Unternehmensplanung des...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18j Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Frist ist nicht vorgese...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen Finanzbehörde, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18k Abs. 1 S. 6 und 7 UStG). Der Widerruf ist "gru...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18i Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Widerrufsfrist wird nic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie einleitend erwähnt, richtet sich diese Vorschrift an alle Unternehmer, die Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ausführen. Die folgenden Steuerpflichtigen können die Sonderregelung in Anspruch nehmen (§ 18k Abs. 1 S. 1 und 3 UStG; vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich darum, ob und wann bei einer Beleidigung eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Alte und Aktuelle Lösung Diese Frage stellte sich nicht das erste Mal. Es gab bereits im Jahr 2017 einen Fall, bei dem ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer in einer Versammlung beleidigt hatte. Der BGH entschied damals, eine WEG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / b) Option zur weiteren Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG

Weiterhin räumte der Gesetzgeber in § 27 Abs. 22 Sätze 3 ff. UStG den jPöR ein Wahlrecht ein, für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 § 2 Abs. 3 UStG – wahlweise in der Auslegung durch die Finanzverwaltung oder unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, wie die Finanzverwaltung später ausdrücklich bestätigte[16] – weiter anzuwenden. Dies konnten die jPöR einmalig bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.3.2 Übertarifliche Zulagen

Die übertarifliche Zulage – häufig auch als außertarifliche, freiwillige oder betriebliche Zulage bezeichnet –, ist ein Vergütungselement, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten zuzüglich regelmäßig monatlich zu dessen tarifvertraglichem Vergütungsanspruch zahlt. Eine übertarifliche Zulage kann demnach nur erhalten, wer eine tarifliche Grundvergütung erhält. Sie wird im Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten

Zusammenfassung Begriff Rechtmäßige Verwaltungsakte können, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen widerrufen werden. Es ist dabei zwischen dem Widerruf eines begünstigenden und eines nicht begünstigenden Verwaltungsaktes zu unterscheiden sowie zwischen dem Widerruf mit Wirkung für die Zukunft und dem mit Wirkung für die Vergangenheit. ...mehr